Privatparkplätze betreiben und vermieten

Privatparkplätze betreiben und vermieten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Fläche ansehen: Wir prüfen Zuschnitt, Zufahrt, Nutzung und wer heute dort parkt – daraus ergibt sich das Konzept.
  2. Beschildern und markieren: Das Schild ist die Rechtsgrundlage: Höchstparkdauer, Entgelt, Vertragsstrafe und Bedingungen.
  3. System einrichten: Berechtigte kommen auf die Whitelist, Besucher zahlen über den QR-Code am Schild.
  4. Betreiben: Kontrollen, Bearbeitung von Verstößen und Abrechnung laufen bei uns; Sie bekommen die Auswertung.

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Häufige Fragen

Wie kann ich Fremdparker auf meinem Privatparkplatz vermeiden?

Über eine rechtssichere Beschilderung in Verbindung mit regelmäßiger Kontrolle. Auf dem Schild stehen Höchstparkdauer, Entgelt und Vertragsstrafe; wer dort parkt, nimmt diese Bedingungen an. Unsere lokalen Teams kontrollieren die Fläche, dokumentieren Verstöße mit Zeitstempel und Kennzeichen und setzen berechtigte Vertragsstrafen durch. Abschleppen bleibt die Ausnahme für Fälle, in denen eine Zufahrt blockiert ist.

Welche Vorteile hat die private Parkraumbewirtschaftung?

Drei: Die Stellflächen bleiben für die frei, für die sie gedacht sind. Aus der Fläche entstehen Einnahmen statt Kosten. Und die Bearbeitung von Verstößen liegt nicht mehr bei Ihnen oder der Verwaltung. Der Aufwand verschwindet nicht vollständig – Sie bleiben Eigentümer und entscheiden über Konzept und Konditionen –, aber das Tagesgeschäft übernehmen wir.

Muss ich für die Parkplatzüberwachung Schranken aufbauen?

Nein. Das System arbeitet schrankenlos und ohne Parkscheinautomat. Besucher scannen den QR-Code auf dem Hinweisschild, geben ihr Kennzeichen ein, wählen die Parkdauer und zahlen online – ohne App und ohne Registrierung. Das spart die Investition in Schrankentechnik und hält die Einfahrt frei, weil sich dort kein Rückstau bildet.

Ist das Betreiben eines Privatparkplatzes mit viel Aufwand verbunden?

Der Aufbau braucht eine Entscheidung von Ihnen: Wer darf kostenfrei parken, was soll das Kurzparken kosten, wie lange darf geparkt werden. Danach läuft der Betrieb bei uns – Kontrollen, Bearbeitung von Verstößen, Abrechnung. Sie bekommen die Auswertung und greifen ein, wenn sich an der Nutzung etwas ändert.

Was kostet es, Fremdparker abschleppen zu lassen?

Die Abschleppkosten trägt zunächst der Auftraggeber, also Sie, und holt sie sich anschließend vom Verantwortlichen zurück. Je nach Fahrzeug, Uhrzeit und Aufwand kommen dabei dreistellige Beträge zusammen, die im Streitfall auch nicht immer vollständig durchsetzbar sind. Deshalb ist Abschleppen als Regelfall unwirtschaftlich und in unserem Konzept die Ausnahme.

Was ist der Unterschied zwischen Parkplatzverwaltung und Bewirtschaftung?

Parkplatzverwaltung meint das Ordnen des Bestands: Wer hat welchen Platz, wer bekommt eine Berechtigung, wie werden Wechsel dokumentiert. Bewirtschaftung geht weiter und macht aus der Fläche eine Einnahmequelle – mit Entgelt für Fremdparker und der Möglichkeit, eine private Parkfläche gezielt zu vermieten. Wir übernehmen beides, und in der Praxis ist die Verwaltung die Voraussetzung: Ohne saubere Berechtigungsliste lässt sich kein Parkplatz vermieten, ohne dass es Beschwerden gibt.

Kann ich einzelne Stellplätze dauerhaft vermieten?

Ja, beides lässt sich kombinieren: feste Dauerstellplätze für Mieter oder Anlieger und Kurzzeitparken für Besucher auf den übrigen Flächen. Die Berechtigten stehen auf der Whitelist und parken ohne Zahlung, alle anderen zahlen über den QR-Code. Gerade bei Flächen, die abends oder am Wochenende leer stehen, lohnt sich diese Mischung.

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