Firmenparkplatz betreiben – Stellplätze, Schilder und Pflege

Firmenparkplatz betreiben – Stellplätze, Schilder und Pflege bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme: Wir erfassen Stellplätze, Zufahrten und Problemstellen und klären, welche Gruppen wo parken sollen.
  2. Ordnen & kennzeichnen: Markierung und Beschilderung setzen die Aufteilung sichtbar um, inklusive Lieferzone und Sperrflächen.
  3. Kontrollieren & dokumentieren: Wiederkehrende Sichtkontrolle mit Mängelmeldung, auf Wunsch mit Kontrolle auf Fremdparker.

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Häufige Fragen

Dürfen wir Mitarbeitern feste Stellplätze zuweisen?

Ja. Auf dem Betriebsgelände bestimmt der Arbeitgeber über die Nutzung der Flächen. Eine feste Zuweisung ist üblich und lässt sich über Markierung und Beschilderung sichtbar machen. Wo Stellplätze knapp sind, empfiehlt sich eine klare Regelung, weil sonst regelmäßig Konflikte entstehen.

Haften wir, wenn auf dem Firmenparkplatz jemand stürzt?

Als Betreiber trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche. Kommt jemand wegen einer Stolperkante, eines Schlaglochs oder wegen Glätte zu Schaden, steht die Frage nach Kontrolle und Instandhaltung im Raum. Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen.

Wie halten wir die Lieferzone frei?

Mit einer Kombination aus Markierung und Beschilderung, bei hartnaeckigen Fällen ergänzt um Kontrolle. Eine schraffierte Sperrfläche mit passendem Schild macht deutlich, dass hier nicht geparkt wird. Wird die Zone trotzdem regelmäßig zugestellt, hilft nur eine dokumentierte Kontrolle mit Konsequenz.

Müssen wir Behinderten- und Elektrostellplätze ausweisen?

Für Behindertenstellplaetze ergeben sich Vorgaben je nach Nutzungsart und Größe der Anlage aus dem Bauordnungsrecht der Länder und der Baugenehmigung. Für Ladeplätze gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz bei größeren Nichtwohngebaeuden. Wir kennzeichnen beide normgerecht, die Prüfung der konkreten Pflicht gehört in die Baugenehmigung.

Können mehrere Betriebsstätten in einem Vertrag laufen?

Ja, und das ist bei Filialnetzen der Regelfall. Alle Flächen werden nach demselben Standard beschildert, markiert und kontrolliert, die Abrechnung läuft gebündelt. Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner statt eines Dienstleisters je Standort.

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