Parkraumüberwachung und Sicherheitsdienst für Parkflächen

Parkraumüberwachung und Sicherheitsdienst für Parkflächen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme: Wir prüfen Beschilderung, Markierung und Zugänge und halten fest, was für eine durchsetzbare Regelung fehlt.
  2. Kontrollkonzept: Turnus, Uhrzeiten und Umfang der Streifengänge werden auf das Objekt und die tatsächlichen Probleme abgestimmt.
  3. Kontrolle & Dokumentation: Bestreifte Kontrolle mit dokumentierten Feststellungen und regelmäßigem Bericht an die Verwaltung.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Darf ein privater Dienst Falschparker kontrollieren?

Ja. Auf Privatgrund handelt es sich nicht um hoheitliche Verkehrsueberwachung, sondern um die Wahrnehmung privater Rechte des Eigentümers. Voraussetzung ist eine sichtbare Beschilderung, die die Nutzungsbedingungen und die Folgen eines Verstosses benennt. Ohne diese Grundlage ist weder Vertragsstrafe noch Abschleppen durchsetzbar.

Was bringt eine Streife gegenüber reiner Beschilderung?

Schilder wirken auf Gelegenheitsparker, aber kaum auf Dauerparker, die gelernt haben, dass nichts passiert. Erst die regelmäßige, dokumentierte Kontrolle macht die Regelung glaubwuerdig. In der Praxis geht die Zahl der Verstoesse nach einigen Wochen konsequenter Kontrolle deutlich zurück.

Lohnt sich eine Nachtkontrolle?

Wenn es Vandalismus, Aufbrüche oder nächtliche Ruhestoerung gibt, ja. Tiefgaragen sind nachts besonders betroffen, weil sie einsehbar schlecht und selten frequentiert sind. Schon unregelmaessige, aber sichtbare Kontrollgänge senken die Fälle spürbar, weil die Fläche nicht mehr als unbeobachtet gilt.

Wie werden Verstoesse dokumentiert?

Mit Foto, Kennzeichen, Standort und Zeitstempel. Diese Dokumentation ist die Grundlage, um eine Vertragsstrafe geltend zu machen oder im Streitfall zu belegen, dass die Fläche kontrolliert wurde. Die Verarbeitung erfolgt datenschutzkonform, die Aufbewahrung nur so lange wie erforderlich.

Übernehmen Sie auch das Abschleppen?

Wir dokumentieren den Verstoß und stoßen den vereinbarten Prozess an. Ob abgeschleppt wird, entscheidet der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung im Rahmen der vertraglichen Regelung. Das Abschleppen selbst ist der letzte Schritt und rechtlich nur bei entsprechender Beschilderung und Verhaeltnismaessigkeit zulässig.

Verfügbar an allen Servicestandorten