Parkraumüberwachung und Sicherheitsdienst für Parkflächen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Ja. Auf Privatgrund handelt es sich nicht um hoheitliche Verkehrsueberwachung, sondern um die Wahrnehmung privater Rechte des Eigentümers. Voraussetzung ist eine sichtbare Beschilderung, die die Nutzungsbedingungen und die Folgen eines Verstosses benennt. Ohne diese Grundlage ist weder Vertragsstrafe noch Abschleppen durchsetzbar.
Schilder wirken auf Gelegenheitsparker, aber kaum auf Dauerparker, die gelernt haben, dass nichts passiert. Erst die regelmäßige, dokumentierte Kontrolle macht die Regelung glaubwuerdig. In der Praxis geht die Zahl der Verstoesse nach einigen Wochen konsequenter Kontrolle deutlich zurück.
Wenn es Vandalismus, Aufbrüche oder nächtliche Ruhestoerung gibt, ja. Tiefgaragen sind nachts besonders betroffen, weil sie einsehbar schlecht und selten frequentiert sind. Schon unregelmaessige, aber sichtbare Kontrollgänge senken die Fälle spürbar, weil die Fläche nicht mehr als unbeobachtet gilt.
Mit Foto, Kennzeichen, Standort und Zeitstempel. Diese Dokumentation ist die Grundlage, um eine Vertragsstrafe geltend zu machen oder im Streitfall zu belegen, dass die Fläche kontrolliert wurde. Die Verarbeitung erfolgt datenschutzkonform, die Aufbewahrung nur so lange wie erforderlich.
Wir dokumentieren den Verstoß und stoßen den vereinbarten Prozess an. Ob abgeschleppt wird, entscheidet der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung im Rahmen der vertraglichen Regelung. Das Abschleppen selbst ist der letzte Schritt und rechtlich nur bei entsprechender Beschilderung und Verhaeltnismaessigkeit zulässig.