Parkraumüberwachung und Sicherheitsdienst für Parkflächen

Parkraumüberwachung und Sicherheitsdienst für Parkflächen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme: Wir prüfen Beschilderung, Markierung und Zugänge und halten fest, was für eine durchsetzbare Regelung fehlt.
  2. Kontrollkonzept: Turnus, Uhrzeiten und Umfang der Streifengänge werden auf das Objekt und die tatsächlichen Probleme abgestimmt.
  3. Kontrolle & Dokumentation: Bestreifte Kontrolle mit dokumentierten Feststellungen und regelmäßigem Bericht an die Verwaltung.

Häufige Fragen

Darf ein privater Dienst Falschparker kontrollieren?

Ja. Auf Privatgrund handelt es sich nicht um hoheitliche Verkehrsueberwachung, sondern um die Wahrnehmung privater Rechte des Eigentuemers. Voraussetzung ist eine sichtbare Beschilderung, die die Nutzungsbedingungen und die Folgen eines Verstosses benennt. Ohne diese Grundlage ist weder Vertragsstrafe noch Abschleppen durchsetzbar.

Was bringt eine Streife gegenueber reiner Beschilderung?

Schilder wirken auf Gelegenheitsparker, aber kaum auf Dauerparker, die gelernt haben, dass nichts passiert. Erst die regelmaessige, dokumentierte Kontrolle macht die Regelung glaubwuerdig. In der Praxis geht die Zahl der Verstoesse nach einigen Wochen konsequenter Kontrolle deutlich zurueck.

Lohnt sich eine Nachtkontrolle?

Wenn es Vandalismus, Aufbrueche oder naechtliche Ruhestoerung gibt, ja. Tiefgaragen sind nachts besonders betroffen, weil sie einsehbar schlecht und selten frequentiert sind. Schon unregelmaessige, aber sichtbare Kontrollgaenge senken die Faelle spuerbar, weil die Flaeche nicht mehr als unbeobachtet gilt.

Wie werden Verstoesse dokumentiert?

Mit Foto, Kennzeichen, Standort und Zeitstempel. Diese Dokumentation ist die Grundlage, um eine Vertragsstrafe geltend zu machen oder im Streitfall zu belegen, dass die Flaeche kontrolliert wurde. Die Verarbeitung erfolgt datenschutzkonform, die Aufbewahrung nur so lange wie erforderlich.

Uebernehmen Sie auch das Abschleppen?

Wir dokumentieren den Verstoss und stossen den vereinbarten Prozess an. Ob abgeschleppt wird, entscheidet der Eigentuemer beziehungsweise die Verwaltung im Rahmen der vertraglichen Regelung. Das Abschleppen selbst ist der letzte Schritt und rechtlich nur bei entsprechender Beschilderung und Verhaeltnismaessigkeit zulaessig.