Fettabscheider-Entleerung und -Absaugung nach DIN 4040-100 bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Nach DIN 4040-100 sind Fettabscheider regelmäßig, in der Regel mindestens einmal monatlich, vollständig zu entleeren und zu reinigen. Bei hohem Fettanfall – etwa in Restaurants, Kantinen oder Imbissbetrieben – kann ein kürzerer Turnus nötig sein. Wir stimmen den Intervall auf Ihren Betrieb ab.
Umgangssprachlich meinen beide dasselbe: Der Fettabscheider wird mit dem Saugwagen komplett leergesaugt. Zur fachgerechten Entleerung nach Norm gehört mehr als reines Absaugen – wir reinigen zusätzlich die Wandungen und befüllen den Abscheider wieder mit Wasser, damit er sofort wieder funktioniert.
Ja. Fettabscheidergut ist entsorgungspflichtig. Sie erhalten von uns Entsorgungsnachweis und Entleerungsprotokoll – wichtige Dokumente für Ihre Betreiberpflichten und für Kontrollen durch Behörden oder den Entwässerungsbetrieb.
Ja. Gerade für Gastronomie und Gewerbe ist die wiederkehrende Entleerung im festen Turnus sinnvoll. Wir terminieren automatisch, sodass Sie die Fristen nach DIN 4040-100 sicher einhalten, ohne selbst daran denken zu müssen.
Der Preis hängt von Abscheidergröße, Füllmenge, Anfahrt und Turnus ab. Nach kurzer Aufnahme nennen wir Ihnen einen transparenten Festpreis, im Turnus-Abo mit planbarer Jahreskalkulation.
Meist ein überfälliges Wartungsintervall: Ist die Fettschicht zu dick oder der Schlammfang voll, faulen die Rückstände und der Geruch zieht über Bodenabläufe in die Küche. Weitere Ursachen sind ein undichter Deckel, ein fehlender oder trockener Siphon und eine defekte Be- und Entlüftung. Wir entleeren, reinigen und prüfen die Abscheideranlage in einem Termin und halten das Ergebnis im Betriebstagebuch fest.
Ja, auf Anfrage übernehmen wir die Klärgrubenreinigung und das Abpumpen von Abwassergruben mit Saugwagen und Entsorgungsnachweis, etwa bei Objekten ohne Kanalanschluss. Der Turnus richtet sich nach Größe und Nutzung, bei Kleinkläranlagen außerdem nach den Auflagen der Wasserbehörde.
Wir koordinieren den Einbau, wenn ein Gewerbemieter erstmals eine Küche betreibt oder die alte Anlage undicht ist. Dazu gehören die Auslegung nach Spülvolumen, die Abstimmung mit dem Entwässerungsbetrieb und die Abnahme. Die Entleerung im festen Wartungsintervall übernehmen wir anschließend im Vertrag.