Dachrinnenreinigung für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Dachrinnenreinigung für Wohn- und Gewerbeimmobilien bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Objektaufnahme & Turnus: Wir sehen uns Dachform, Rinnenlänge und Baumbestand an und legen daraus den passenden Turnus fest.
  2. Reinigung & Spülung: Entfernung des Materials, Spülung der Fallrohre und Prüfung der Durchgängigkeit bis zum Ablauf.
  3. Befund & Dokumentation: Sie erhalten den Zustandsbericht mit Fotos und Hinweisen auf Schäden, die eine Reparatur brauchen.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Dachrinne gereinigt werden?

Das hängt vom Baumbestand ab, nicht vom Gebäude. Bei freistehender Lage ohne nahe Bäume genügt meist eine Reinigung pro Jahr im Spätherbst. Stehen Laubbäume, Nadelbäume oder Birken am Haus, sind zwei Termine sinnvoll: einer nach dem Laubfall und einer im Frühjahr nach Blüte und Samenflug. Nadelbäume produzieren ganzjährig Eintrag und sind der häufigste Grund für verstopfte Fallrohre.

Wie läuft eine Dachrinnenreinigung ab?

Zuerst nimmt unser Team das Objekt auf: Rinnenlänge, Traufhöhe, Anzahl der Fallrohre, Zugänglichkeit und Baumbestand. Daraus ergeben sich das Arbeitsverfahren, also Absaugtechnik vom Boden, gesicherte Leiter oder Hubsteiger, und der passende Turnus. Vor dem Termin erhalten Sie einen Aushang zur Information der Mieter. Am Einsatztag entfernen wir Laub, Nadeln, Moos und Schlamm aus Rinnen und Einläufen, spülen die Fallrohre und prüfen mit einer Wasserprobe, ob alles bis zum Ablauf frei ist. Dabei achten wir auf Rost, undichte Nähte, lose Halter und Gefälleprobleme. Das Räumgut nehmen wir mit und entsorgen es. Anschließend erhalten Sie einen Bericht je Objekt mit Fotos, in dem Reinigung und Reparaturbedarf getrennt ausgewiesen sind.

Was passiert, wenn die Dachrinne nicht gereinigt wird?

Zuerst läuft die Rinne bei Starkregen über, das Wasser trifft Fassade und Sockel. Anhaltende Durchfeuchtung führt zu Putzschäden, Algenbewuchs und im Innenbereich zu Feuchtigkeit im Mauerwerk. Im Winter friert stehendes Wasser in der Rinne, die Eisbildung sprengt Nähte und verformt das Blech. Die Reparatur kostet dann ein Vielfaches der Reinigung.

Ist es schlimm, wenn Wasser in der Dachrinne steht?

Ein paar Millimeter Restwasser nach einem Regen sind unkritisch. Bleibt aber über Tage sichtbar Wasser in der Rinne stehen, stimmt meist etwas nicht: Entweder ist der Einlauf zum Fallrohr zugesetzt, oder das Gefälle hat sich verändert, weil Rinnenhalter nachgegeben haben. Stehendes Wasser beschleunigt die Korrosion an Blechrinnen, bietet Moos und Algen einen Nährboden und wird im Winter zum Problem, wenn es gefriert und die Nähte aufdrückt. Zudem steigt bei Starkregen das Risiko, dass die Rinne überläuft und Fassade oder Sockel durchfeuchtet. Wir prüfen bei jeder Reinigung, ob das Wasser frei abläuft, und halten Gefälleprobleme im Bericht fest, damit Sie die Nachjustierung planen können.

Was sind die häufigsten Ursachen für eine verstopfte Dachrinne?

Laub und Nadeln von angrenzenden Bäumen, Moos von der Eindeckung, Vogelnester und Tennisbälle, außerdem Schlamm aus Dachstaub, der sich bei falschem Gefälle ablagert. Steht das Wasser in der Rinne, friert es im Winter und sprengt die Nähte. Deshalb prüfen wir bei jeder Reinigung Gefälle und Halter mit.

Wie wird eine verstopfte Dachrinne wieder frei, und wie werden Blätter entfernt?

Zuerst wird das grobe Material aus der Rinne geholt: Blätter, Nadeln und Moos nehmen wir per Hand, mit der Rinnenschaufel oder per Absaugung auf, und zwar vom Tiefpunkt weg, damit nichts in den Einlauf gedrückt wird. Danach lösen wir den Schlamm am Rinnenboden und spülen die Rinne mit Wasser nach. Sitzt die Verstopfung im Fallrohr, öffnen wir die Revisionsklappe oder den Laubfangkasten und arbeiten mit einer Rohrreinigungsspirale, in hartnäckigen Fällen mit Spültechnik. Das Material aus der Rinne entsorgen wir, statt es im Beet oder auf dem Gehweg liegen zu lassen. Abschließend prüfen wir mit einer Wasserprobe, ob Rinne und Fallrohr bis zum Ablauf wieder frei sind.

Kann man eine Dachrinne ohne Leiter reinigen, und wann setzen Sie Hubsteiger ein?

Ja, in vielen Fällen. Bei ein- bis zweigeschossigen Gebäuden mit gut erreichbarer Traufe arbeiten wir häufig vom Boden aus mit Absaugtechnik und Teleskoprohren. Die Leiter mit Sicherung kommt nur dort zum Einsatz, wo die Höhe gering ist und ein sicherer Standplatz vorhanden ist. Bei höheren Gebäuden, über Wintergärten und Vordächern oder in schwer zugänglichen Innenhöfen setzen wir einen Hubsteiger ein, mit dem unser Team die Rinne gesichert in Arbeitshöhe erreicht. Welches Verfahren passt, legen wir bei der Objektaufnahme fest. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben der DGUV zur Absturzsicherung, die unser Team in jedem Fall einhält, auch wenn ein Termin dadurch etwas länger dauert.

Wie wird die Dachrinne von unten gereinigt?

Von unten arbeiten wir mit einem Industriesauger, an den mehrteilige Teleskoprohre mit gebogenem Saugkopf angeschlossen werden. Der Saugkopf wird über die Rinnenkante geführt und nimmt Laub, Nadeln, Moos und Schlamm direkt auf. Eine Kamera am Rohr zeigt am Boden, ob die Rinne tatsächlich leer ist, denn von unten sieht man nicht in die Rinne hinein. Das Verfahren eignet sich gut für Gebäude bis zu einer mittleren Traufhöhe und für Bereiche, in denen keine Leiter sicher steht. Bei sehr nassem, verfestigtem Material stößt es an Grenzen, dann ergänzen wir mit Hubsteiger und Handarbeit. Anschließend spülen wir die Fallrohre und kontrollieren den Ablauf.

Prüfen Sie auch den Zustand der Rinne, und wird das Fallrohr mitgeprüft?

Ja, beides gehört zur Reinigung. An der Rinne achten wir auf Rost, undichte Nähte, lose oder verbogene Halter und Gefälleprobleme, bei denen Wasser stehen bleibt. Das Fallrohr prüfen wir auf Durchgängigkeit, indem wir nach der Reinigung Wasser einlaufen lassen und den Abfluss am Fuß kontrollieren. Dazu kommt die Sichtkontrolle von Rohrschellen, Steckverbindungen, Laubfangkasten und Standrohr. Ob der weiterführende Anschluss im Erdreich frei ist, lässt sich von außen nur eingeschränkt beurteilen; bei Rückstau empfehlen wir eine Kamerabefahrung oder eine Dichtigkeitsprüfung. Alle Befunde halten wir im Bericht fest, damit Sie Reparaturen planen können, bevor daraus ein Wasserschaden wird.

Wohin mit dem Wasser aus dem Fallrohr?

Das richtet sich nach der Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde und nach dem jeweiligen Landesrecht. Üblich sind drei Wege: der Anschluss an den öffentlichen Regen- oder Mischwasserkanal, die Versickerung auf dem eigenen Grundstück über Mulden oder Rigolen und die Sammlung in einer Zisterne. Vielerorts wird für Flächen, die in den Kanal entwässern, eine gesonderte Niederschlagswassergebühr erhoben, und für eine Versickerung kann eine Genehmigung nötig sein. Ob ein bestehender Anschluss so bleiben darf oder geändert werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Wasser nicht unkontrolliert an der Fassade oder auf dem Nachbargrundstück austritt. Bei der Reinigung prüfen wir, ob der Übergang vom Fallrohr zur Grundleitung frei ist.

Lohnen sich Laubschutzgitter?

Bei starkem Laubeintrag ja, sie reduzieren den Aufwand deutlich. Ganz ersetzen können sie die Reinigung aber nicht: Feiner Eintrag wie Nadeln, Blütenreste und Moos gelangt weiterhin in die Rinne, und die Gitter selbst müssen von aufliegendem Laub befreit werden. Wir montieren sie auf Wunsch und passen den Turnus danach an.

Kann ich mein Dach entmoosen, oder übernehmen Sie die Dachreinigung?

Moos lässt sich von den meisten Eindeckungen entfernen, sollte aber nicht mit dem Hochdruckreiniger angegangen werden: Der harte Strahl raut die Oberfläche von Ziegeln und Betondachsteinen auf und drückt Wasser unter die Deckung. Arbeiten auf dem Dach erfordern außerdem eine Absturzsicherung, weshalb wir Eigentümern und Verwaltungen von Eigenleistung abraten. Unser Team entfernt Moos und Algen schonend per Hand und mit weichen Bürsten, reinigt anschließend die Dachrinne und prüft Ziegel, Anschlüsse und Rinnenhalter. Das lohnt sich, denn Moos auf der Eindeckung hält Feuchtigkeit, hebt Ziegel an und rutscht bei Regen in die Rinne, wo es sie verstopft. Auf Wunsch wird das Dach danach gegen neuen Bewuchs behandelt.

Ist der Mieter verpflichtet, die Dachrinne zu reinigen?

In der Regel nicht. Die Dachrinne gehört zum Gebäude, und für dessen Erhaltung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, in einer WEG für das Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft. Eine Übertragung auf Mieter kommt allenfalls bei Einfamilienhäusern mit ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag in Betracht; ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von Formulierung und Zumutbarkeit ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten ist die Eigenreinigung durch Mieter schon wegen der Arbeit in der Höhe kaum praxistauglich. Üblich ist, dass die Verwaltung die Reinigung beauftragt und die Kosten, sofern vertraglich vereinbart, über die Betriebskosten abrechnet. Für die Mieter entfällt damit auch das Risiko, selbst auf die Leiter zu steigen.

Wer ist in einer WEG für die Dachrinnenreinigung zuständig?

Dachrinnen und Fallrohre gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum. Für dessen Erhaltung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung nach der Reform 2020 die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig; die ordnungsmäßige Erhaltung zählt nach Paragraf 19 zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung kann die Verwaltung nach Paragraf 27 in der Regel ohne eigenen Beschluss veranlassen, wozu eine wiederkehrende Reinigung häufig gerechnet wird. Wo die Grenze im konkreten Fall liegt und ob Teilungserklärung oder Beschlüsse etwas anderes regeln, ist im Einzelfall zu prüfen. In der Praxis bewährt sich ein Beschluss über einen festen Turnus. Unser Team liefert dazu die Dokumentation, die Sie in der Eigentümerversammlung und gegenüber dem Beirat vorlegen können.

Lässt sich die Dachrinnenreinigung auf die Mieter umlegen?

Die regelmäßig wiederkehrende Reinigung kann nach überwiegender Auffassung als sonstige Betriebskosten nach Paragraf 2 Nummer 17 der Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass sie im Mietvertrag ausdrücklich als eigene Position benannt ist; ein pauschaler Verweis auf sonstige Kosten reicht in der Regel nicht. Ob Ihr Vertrag diese Anforderung erfüllt, ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht umlagefähig ist die Instandsetzung, also etwa der Austausch einer durchgerosteten Rinne, das Nachrichten von Haltern oder die Reparatur nach einem Frostschaden. Auch eine einmalige Reinigung aus besonderem Anlass gilt meist nicht als laufende Betriebskosten. Wir weisen Reinigung und Reparatur deshalb getrennt aus, damit Ihre Abrechnung sauber bleibt.

Sind Dachrinnen versichert?

Als fest verbundener Gebäudebestandteil sind Dachrinnen und Fallrohre in der Regel über die Wohngebäude- oder Gebäudeversicherung mitversichert, allerdings nur gegen die vereinbarten Gefahren, typischerweise Sturm und Hagel, je nach Vertrag auch Elementarschäden. Verschleiß, Korrosion und Schäden durch unterlassene Wartung sind dagegen meist nicht gedeckt. Läuft eine verstopfte Rinne über und durchfeuchtet die Fassade, kann der Versicherer je nach Bedingungen prüfen, ob eine Obliegenheit zur Instandhaltung verletzt wurde, und die Leistung kürzen. Was genau gilt, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und ist im Einzelfall zu prüfen. Eine dokumentierte, regelmäßige Reinigung hilft Ihnen, gegenüber dem Versicherer nachzuweisen, dass die Rinne gepflegt wurde.

Welche Nachweise und welche Dokumentation erhält die Verwaltung?

Nach jedem Termin erhalten Sie einen Bericht je Objekt mit Datum, den gereinigten Abschnitten von Rinne und Fallrohren sowie Fotos vom Zustand vor und nach der Reinigung. Auffälligkeiten wie Rost, undichte Nähte, lose Halter, Gefälleprobleme oder ein Rückstau im Fallrohr sind mit Lage und Foto vermerkt, getrennt nach dringendem und planbarem Handlungsbedarf. Bei mehreren Liegenschaften bündeln wir die Berichte so, dass Sie den Stand aller Objekte auf einen Blick sehen. Die Unterlagen eignen sich als Nachweis gegenüber Eigentümern, Beirat und Versicherer und als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung, weil Reinigung und Reparaturhinweise getrennt ausgewiesen sind. Format und Ablage der Berichte stimmen wir auf Wunsch mit Ihnen ab.

Wovon hängen die Kosten ab, und ist die Reinigung ohne Gerüst günstiger?

Den größten Einfluss haben Rinnenlänge, Traufhöhe und Zugänglichkeit. Ob vom Boden mit Absaugtechnik, mit gesicherter Leiter oder mit Hubsteiger gearbeitet wird, macht einen deutlichen Unterschied im Aufwand. Hinzu kommen der Verschmutzungsgrad, die Anzahl der Fallrohre, Dachform, Gauben und Vordächer sowie die Frage, ob Laubschutzgitter erst abgenommen werden müssen. Ein Gerüst ist für eine reine Reinigung fast nie nötig. Verfahren ohne Gerüst sind deshalb in der Regel wirtschaftlicher, weil Auf- und Abbau sowie Standzeit entfallen. Ein Gerüst lohnt sich nur, wenn ohnehin Dach- oder Fassadenarbeiten anstehen und die Reinigung mitläuft. Nach der Objektaufnahme erhalten Sie ein Angebot, das diese Faktoren einzeln aufführt.

Sind Entsorgung und Anfahrt enthalten?

Das legen wir im Angebot ausdrücklich fest, damit es bei der Abrechnung keine Überraschungen gibt. Das Material aus Rinnen und Fallrohren, also Laub, Nadeln, Moos und Schlamm, nehmen wir mit und entsorgen es ordnungsgemäß, statt es auf dem Grundstück zurückzulassen. Ob Entsorgung und Anfahrt als eigene Positionen erscheinen oder in der Reinigungsposition enthalten sind, hängt vom Auftragsumfang ab und steht transparent im Angebot. Bei einem Rahmenvertrag über mehrere Objekte planen wir die Touren so, dass benachbarte Liegenschaften am selben Tag angefahren werden, was den Anfahrtsaufwand je Objekt senkt. Kommt bei der Reinigung ungewöhnliches Material zum Vorschein, etwa Bauschutt auf dem Dach, sprechen wir die Entsorgung vorher mit Ihnen ab.

Wie funktioniert ein Rahmenvertrag, und lohnt er sich für die Dachrinnenreinigung?

Im Rahmenvertrag legen wir einmal fest, welche Objekte, welche Leistungen und welcher Turnus gelten, etwa eine Reinigung nach dem Laubfall und bei starkem Baumbestand eine zweite im Frühjahr. Die Termine laufen danach automatisch, ohne dass Sie jedes Mal neu beauftragen müssen. Neue Liegenschaften lassen sich zu den vereinbarten Konditionen aufnehmen. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten lohnt sich das, weil die Termine dokumentiert sind und der Nachweis für Versicherung und Eigentümer bereitliegt. Im Vertrag lassen sich Dachrinne, Fallrohre, Flachdachabläufe und die Sichtprüfung des Dachs zusammenfassen, dann fällt niemandem erst beim Wasserschaden auf, dass die Rinne voll war. Laufzeit und Kündigungsfristen stimmen wir mit Ihnen ab.

Können Mieter vorab informiert werden?

Ja, und das empfehlen wir bei jedem Termin. Wir stellen Ihnen rechtzeitig vorher einen Aushang für das Treppenhaus zur Verfügung, auf dem Datum, ungefähres Zeitfenster und Hinweise stehen, etwa dass Fahrzeuge vor dem Haus oder im Hof weggefahren werden sollten, wenn dort der Hubsteiger steht. Auf Wunsch formulieren wir den Text so, dass Sie ihn auch per E-Mail oder über Ihr Mieterportal weitergeben können. Bei Gewerbeobjekten stimmen wir uns zusätzlich mit den Mietern vor Ort ab, damit Eingänge, Lieferzonen oder Außenbereiche nicht im laufenden Betrieb blockiert werden. Muss ein Termin wetterbedingt verschoben werden, informieren wir Sie, damit der Aushang aktualisiert werden kann.

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