Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie für Wohnanlagen und Kommunen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Ein festes gesetzliches Intervall gibt es nicht. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie leitet die Haeufigkeit aus Alter, Zustand und Standort ab: Junge, gesunde Bäume an unkritischen Standorten brauchen seltener eine Kontrolle als Altbaeume über Spielplätzen, Parkplätzen oder Gehwegen. In der Praxis hat sich für die meisten Bäume ein jährlicher Rhythmus etabliert, bei kritischen Bäumen auch halbjährlich im belaubten und unbelaubten Zustand.
Grundsätzlich der Eigentümer, bei einer WEG also die Gemeinschaft, im Alltag meist vertreten durch die Verwaltung. Die Haftung entfällt aber, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind, also regelmäßig fachgerecht kontrolliert und erkannte Mängel beseitigt haben. Genau deshalb ist die Dokumentation der Kontrolle so wichtig wie die Kontrolle selbst.
Die Regelkontrolle ist eine visuelle Inaugenscheinnahme vom Boden aus und deckt den Normalfall ab. Ergeben sich dabei Verdachtsmomente, etwa Pilzfruchtkoerper, Risse oder Hohlräume, folgt die eingehende Untersuchung mit Klettereinsatz oder Messgeraeten wie Resistograph oder Schalltomograph. Wir sagen Ihnen im Befund, bei welchen Bäumen das erforderlich ist, statt es pauschal anzusetzen.
Beides hat seinen Wert. Im belaubten Zustand lässt sich die Vitalität gut beurteilen, im unbelaubten Zustand sind Kronenaufbau, Totholz und Rissbildung deutlich besser sichtbar. Bei kritischen Bäumen empfehlen wir daher eine Kontrolle in beiden Zustaenden, bei unauffälligen Bäumen genügt in der Regel ein Termin im Jahr.
Mindestens eine eindeutige Baumnummer, der Standort, die Baumart, Stammdurchmesser und Höhe, der Befund der letzten Kontrolle, die empfohlenen Maßnahmen samt Frist sowie das Datum der nächsten Kontrolle. Wichtig ist die Fortschreibung: Ein Kataster, das nach der Ersterfassung nicht gepflegt wird, verliert seinen Wert als Nachweis.
Die Rechtsprechung verlangt eine fachgerechte Kontrolle. Ein Hausmeister ohne entsprechende Qualifikation kann offensichtliche Schäden melden, aber keine belastbare Baumkontrolle im Sinne der FLL-Richtlinie durchführen. Im Schadensfall wird genau das geprüft. Wir setzen dafür entsprechend qualifizierte Baumkontrolleure ein und dokumentieren deren Qualifikation mit.