Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie für Wohnanlagen und Kommunen

Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie für Wohnanlagen und Kommunen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme: Wir erfassen den Baumbestand, vergeben Nummern und legen das Kataster an oder übernehmen ein vorhandenes.
  2. Regelkontrolle vor Ort: Visuelle Kontrolle jedes Baumes auf Vitalität, Schäden und Standsicherheit, mit Befund je Baum.
  3. Befund & Maßnahmen: Sie erhalten das Protokoll mit Maßnahmenempfehlung, Dringlichkeit und Vorschlag für den nächsten Kontrolltermin.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Baumkontrolle stattfinden?

Ein festes gesetzliches Intervall gibt es nicht. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie leitet die Haeufigkeit aus Alter, Zustand und Standort ab: Junge, gesunde Baeume an unkritischen Standorten brauchen seltener eine Kontrolle als Altbaeume ueber Spielplaetzen, Parkplaetzen oder Gehwegen. In der Praxis hat sich fuer die meisten Baeume ein jaehrlicher Rhythmus etabliert, bei kritischen Baeumen auch halbjaehrlich im belaubten und unbelaubten Zustand.

Wer haftet, wenn ein Ast herunterfaellt?

Grundsaetzlich der Eigentuemer, bei einer WEG also die Gemeinschaft, im Alltag meist vertreten durch die Verwaltung. Die Haftung entfaellt aber, wenn Sie nachweisen koennen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind, also regelmaessig fachgerecht kontrolliert und erkannte Maengel beseitigt haben. Genau deshalb ist die Dokumentation der Kontrolle so wichtig wie die Kontrolle selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Regelkontrolle und eingehender Untersuchung?

Die Regelkontrolle ist eine visuelle Inaugenscheinnahme vom Boden aus und deckt den Normalfall ab. Ergeben sich dabei Verdachtsmomente, etwa Pilzfruchtkoerper, Risse oder Hohlraeume, folgt die eingehende Untersuchung mit Klettereinsatz oder Messgeraeten wie Resistograph oder Schalltomograph. Wir sagen Ihnen im Befund, bei welchen Baeumen das erforderlich ist, statt es pauschal anzusetzen.

Zu welcher Jahreszeit sollte kontrolliert werden?

Beides hat seinen Wert. Im belaubten Zustand laesst sich die Vitalitaet gut beurteilen, im unbelaubten Zustand sind Kronenaufbau, Totholz und Rissbildung deutlich besser sichtbar. Bei kritischen Baeumen empfehlen wir daher eine Kontrolle in beiden Zustaenden, bei unauffaelligen Baeumen genuegt in der Regel ein Termin im Jahr.

Was gehoert in ein Baumkataster?

Mindestens eine eindeutige Baumnummer, der Standort, die Baumart, Stammdurchmesser und Hoehe, der Befund der letzten Kontrolle, die empfohlenen Massnahmen samt Frist sowie das Datum der naechsten Kontrolle. Wichtig ist die Fortschreibung: Ein Kataster, das nach der Ersterfassung nicht gepflegt wird, verliert seinen Wert als Nachweis.

Duerfen wir die Baumkontrolle selbst machen?

Die Rechtsprechung verlangt eine fachgerechte Kontrolle. Ein Hausmeister ohne entsprechende Qualifikation kann offensichtliche Schaeden melden, aber keine belastbare Baumkontrolle im Sinne der FLL-Richtlinie durchfuehren. Im Schadensfall wird genau das geprueft. Wir setzen dafuer entsprechend qualifizierte Baumkontrolleure ein und dokumentieren deren Qualifikation mit.