Steht ein Bauzaun in Schwerin auf Gehweg oder Parkstreifen, braucht er die Sondernutzungserlaubnis der Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde. Die Stadt rechnet nach belegter Fläche: monatlich 3,00 Euro je m² in der Altstadtzone 1 und 2,00 Euro je m² im übrigen Stadtgebiet. Wir liefern Mobilzaun-Elemente zur Miete oder zum Kauf, stellen sie in Betonfüßen auf, warten sie und holen sie ab.
Für einen Mobilzaun auf öffentlichem Grund setzt die Schweriner Satzung von 2025 klare Grenzen, ergänzt durch Landesbauordnung und Baumschutz:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Erlaubnis vor Aufbau | Die Sondernutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang zulässig. Auch Erweiterung oder Änderung brauchen eine Erlaubnis. | Wird die Zaunlinie verlängert oder versetzt, beantragen wir die Änderung, bevor ein Element umgestellt wird. | Straßen- und Grünflächensatzung § 2 Abs. 2 und 3 |
| Antragsinhalt | Anzugeben sind Ort, Art und Umfang, Dauer, Maßnahmen gegen Verunreinigung und die Lage per Lageplan. Werden Sperrungen nötig, kommen Verkehrssicherung und Beschilderungsplan hinzu; für die Absperrung holt der Unternehmer vorher eine Anordnung der Behörde ein. | Für reine Gehwegzäune genügt meist der Lageplan; ragt der Zaun in die Fahrbahn, plant der Betrieb den Verkehrszeichenplan mit ein. | Straßen- und Grünflächensatzung § 5; § 45 Abs. 6 StVO |
| Schächte und Hydranten | Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten sowie Kabel- und Heizungsschächte sind freizuhalten; der Zugang zu allen Einbauten in der Straßendecke muss gewährleistet bleiben. | Betonfüße setzen wir neben Schachtdeckel, nicht darauf. | Straßen- und Grünflächensatzung § 8 Abs. 3 |
| Wer Erlaubnisnehmer ist | Die Erlaubnis gilt nur für den, dem sie erteilt wurde. Überlassung an Dritte oder Wahrnehmung durch Dritte ist ohne Zustimmung der Stadt nicht gestattet. | Vor dem Antrag legen wir fest, ob Bauherr, Bauunternehmen oder Zaunlieferant den Bescheid erhält. | Straßen- und Grünflächensatzung § 7 Abs. 2 |
| Bäume an der Zaunlinie | Geschützt sind in Schwerin Bäume ab 80 cm Stammumfang. Verboten sind unter anderem das Anbringen schädigender Gegenstände und das Lagern von Baumaterial im Wurzelbereich, also unter der Krone plus 1,50 m. Die Landesbauordnung verlangt, zu erhaltende Bäume während der Bauausführung zu schützen. | Zaunfelder werden nicht an Stämmen befestigt; die Linie führen wir um den Wurzelbereich herum. | Baumschutzsatzung Schwerin §§ 2 bis 4; § 11 Abs. 4 LBauO M-V |
Die 1. bis 3. Enge Straße, Schlachtermarkt, Am Markt und Domhof stehen in Anlage 1 der Satzung und gehören damit zur teureren Gebührenzone 1. Hier zahlt sich ein knapp bemessener Zaunverlauf mit Tor an der Hauszufahrt aus.
Laut Stadtportrait wurde der Stadtteil in den letzten Jahren um- und ausgebaut und saniert. Seine Straßen stehen nicht in Anlage 1, für Zäune auf öffentlichem Grund gilt also der Flächensatz der Zone 2.
Die Gebühr setzt sich aus Verwaltungs- und Nutzungsgebühr zusammen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro ohne und 50 Euro mit Ortsbesichtigung, eine Verlängerung 15 Euro. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der Fläche: in Zone 1 sind monatlich 3,00 Euro je m² fällig, in Zone 2 sind es 2,00 Euro. Angefangene Quadratmeter und Monate zählen voll, aufgerundet wird auf volle Euro.
Die Straßen- und Grünflächensatzung gilt für öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen. Vorübergehend aufgestellte Baustelleneinrichtungen sind nach der Landesbauordnung M-V verfahrensfrei, ihre Anforderungen gelten trotzdem. Baustellen sind, soweit erforderlich, mit einem Bauzaun abzugrenzen. Ragen Füße oder Elemente auf Gehweg oder Parkstreifen, brauchen Sie die Erlaubnis der Stadt.
Nach § 9 der Satzung sind alle Einrichtungen unverzüglich zu entfernen und der frühere Zustand ist wiederherzustellen. Wer das unterlässt, handelt ordnungswidrig; § 21 erlaubt Bußgelder bis 5.000 Euro. Für ungenehmigte Sondernutzung rechnet die Stadt zudem nach der tatsächlichen Dauer ab. Deshalb legen wir den Abholtermin vor das Ende der Erlaubnis.
Quellen: Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin (in Kraft seit 01.08.2025), §§ 2, 5, 7, 8, 9, 18, 19, 21, Anlagen 1 und 3 · Landeshauptstadt Schwerin: Sondernutzungserlaubnis beantragen (Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen) · LBauO M-V § 11 Baustelle · LBauO M-V § 61, verfahrensfreie Baustelleneinrichtungen · StVO § 45 Abs. 6 · Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Schwerin (BSchS) · Landeshauptstadt Schwerin: Stadtportrait, Stadtteile
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