Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – Hauptinspektion und Kontrolle

Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – Hauptinspektion und Kontrolle bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Terminierung & Unterlagen: Wir stimmen den Prüftermin ab und sichten vorhandene Unterlagen, Vorbefunde und Herstellerangaben.
  2. Prüfung vor Ort: Hauptinspektion aller Geräte und Flächen inklusive Fallschutz, Fundamenten und Verschleißreserven.
  3. Prüfbericht & Fristen: Sie erhalten den Bericht mit Mängelklassen, Fotos und Fristen – auf Wunsch übernehmen wir die Beseitigung.

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Häufige Fragen

Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?

Die DIN EN 1176 sieht drei Stufen vor. Die visuelle Routinekontrolle erfolgt je nach Nutzung täglich bis wöchentlich und deckt offensichtliche Gefahren ab. Die operative Inspektion folgt in mittleren Abständen, üblicherweise ein bis drei Monate, und prüft Funktion und Verschleiß. Die Hauptinspektion ist einmal jährlich fällig und bewertet den Gesamtzustand einschließlich Fundamenten und Fallschutz.

Wer darf die Hauptinspektion durchführen?

Ein qualifizierter Spielplatzpruefer. Die DIN 79161 beschreibt die Anforderungen an die Qualifikation. Routinekontrollen kann geschultes eigenes Personal übernehmen, etwa der Hausmeister, die jährliche Hauptinspektion sollte dagegen ein entsprechend ausgebildeter Prüfer durchführen. Im Schadensfall wird die Qualifikation regelmäßig hinterfragt.

Was passiert, wenn ein Mangel gefunden wird?

Der Prüfbericht ordnet jeden Mangel einer Dringlichkeit zu. Bei akuter Gefahr wird das Gerät sofort gesperrt oder demontiert, das ist keine Ermessensfrage. Mittlere Mängel bekommen eine Frist, geringfuegige werden zur Beobachtung vermerkt. Entscheidend ist, dass die Beseitigung ebenfalls dokumentiert wird, sonst bleibt der Mangel formal offen.

Gilt die Prüfpflicht auch für den kleinen Spielplatz einer WEG?

Ja. Die Betreiberpflicht hängt nicht an der Größe, sondern daran, dass eine Spielfläche zur Nutzung bereitgestellt wird. Auch der Sandkasten mit Schaukel im Innenhof einer Wohnanlage fällt darunter. Der Pruefaufwand ist bei kleinen Anlagen entsprechend geringer, die jährliche Hauptinspektion bleibt aber.

Was wird beim Fallschutz geprüft?

Der Fallschutz muss zur Fallhoehe des Geraetes passen. Geprüft werden Art und Zustand des Materials, bei Schuettstoffen wie Sand oder Holzhackschnitzeln vor allem die Schichtdicke, die durch Nutzung und Verwehung abnimmt. Außerdem der freie Fallraum um das Gerät: Er muss frei von Hindernissen bleiben, was durch nachwachsende Bepflanzung häufig verletzt wird.

Brauchen wir den Prüfbericht für die Versicherung?

Im Schadensfall wird die Versicherung nach dem Nachweis der Betreiberpflicht fragen. Der Prüfbericht mit dokumentierter Mängelbeseitigung ist genau dieser Nachweis. Wir empfehlen, die Berichte über die Jahre luekenlos aufzubewahren, weil sich daraus auch die Entwicklung der Anlage nachvollziehen lässt.

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