Ölabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider prüfen

Ölabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider prüfen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Anlage einordnen: Typ, Größe und Einleitungsgenehmigung bestimmen Turnus und Umfang.
  2. Warten: Halbjährlich werden Schichtdicken gemessen, Filter geprüft und das Tagebuch geführt.
  3. Generalinspektion: Alle fünf Jahre im entleerten Zustand, mit Dichtheitsprüfung des Behälters.
  4. Nachweise führen: Entsorgungsbelege und Prüfberichte gehören zusammen abgelegt – danach fragt die Behörde.

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Häufige Fragen

Wann muss entleert werden?

Wenn die zulässige Schlamm- oder Ölschichtdicke erreicht ist, spätestens aber nach den Vorgaben der Einleitungsgenehmigung. Die halbjährliche Wartung misst genau das. Wer nur nach Zeitplan entleert, entleert entweder zu früh und zahlt zu viel oder zu spät und riskiert einen Übertritt.

Was passiert bei einer Kontrolle?

Die Behörde sieht das Betriebstagebuch, die Wartungsberichte und die Entsorgungsnachweise an. Lücken führen zu Auflagen, im Wiederholungsfall zu Bußgeldern. Das Tagebuch ist dabei der Punkt, an dem es am häufigsten hakt, weil die monatliche Eigenkontrolle im Alltag untergeht.

Wer darf die Generalinspektion durchführen?

Ein Sachkundiger mit entsprechender Qualifikation. Sie setzt einen entleerten und gereinigten Behälter voraus, weshalb Entsorgung und Inspektion terminlich zusammengelegt werden. Wir koordinieren beides, damit die Fläche nur einmal gesperrt werden muss.

Was ist mit der Warneinrichtung?

Sie ist vorgeschrieben und muss funktionieren. Eine Warnanlage, deren Sonde verschmutzt ist oder deren Signalgeber niemand hört, erfüllt ihren Zweck nicht. Deshalb gehört ihre Funktionsprüfung in jede Wartung.

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