Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Energetische Inspektion von Klimaanlagen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Pflicht klären: Maßgeblich ist die Nennkälteleistung – darunter besteht keine Inspektionspflicht.
  2. Unterlagen sammeln: Auslegungsdaten, Wartungsberichte und Betriebszeiten werden zusammengestellt.
  3. Inspizieren lassen: Die berechtigte Fachperson bewertet Anlage und Betrieb, nicht nur die Technik.
  4. Empfehlungen umsetzen: Was sich mit Einstellungen erreichen lässt, setzen wir direkt um.

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Häufige Fragen

Ab welcher Größe gilt die Pflicht?

Ab mehr als zwölf Kilowatt Nennkälteleistung. Maßgeblich ist die Leistung der Anlage, nicht die Zahl der Innengeräte. Bei mehreren getrennten Anlagen im selben Gebäude ist jede für sich zu betrachten.

Was ist der Unterschied zur Wartung?

Die Wartung hält die Anlage funktionsfähig, die energetische Inspektion bewertet, ob sie effizient und bedarfsgerecht arbeitet. Eine gut gewartete Anlage kann energetisch trotzdem schlecht dastehen, wenn sie überdimensioniert ist oder rund um die Uhr läuft.

Was passiert mit dem Ergebnis?

Es wird dokumentiert und in das vorgesehene Register eingetragen. Die Empfehlungen sind nicht verpflichtend umzusetzen – wirtschaftlich sinnvoll sind sie meist trotzdem, weil Kälteerzeugung zu den teuersten Betriebskosten gehört.

Wer darf die Inspektion durchführen?

Nur Personen mit der im Gesetz genannten Qualifikation. Wir koordinieren die Beauftragung und prüfen, dass die Berechtigung tatsächlich vorliegt – eine Inspektion durch eine nicht berechtigte Person erfüllt die Pflicht nicht.

Gilt die Inspektionspflicht auch für Split-Klimageräte in Wohnungen und Büros?

Die energetische Inspektion nach GModG greift ab 12 Kilowatt Nennleistung, einzelne Split-Geräte in Wohnungen liegen darunter. Anders ist es bei Anlagen, die mehrere Innengeräte über ein Außengerät versorgen, dort zählt die Gesamtleistung. Unabhängig von der Pflicht sollten auch kleine Geräte gewartet werden: Filter reinigen oder wechseln, Kondensatablauf prüfen, Wärmetauscher reinigen. Sonst wird die Klimaanlage zur Schimmelquelle im Raum.

Muss das Kältemittel regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden?

Ja, ab einer bestimmten Füllmenge, die in CO2-Äquivalenten gerechnet wird, schreibt die europäische F-Gase-Verordnung wiederkehrende Dichtheitsprüfungen vor, bei größeren Anlagen mehrmals im Jahr. Die Prüfung darf nur von dafür zertifizierten Personen durchgeführt werden und ist im Betriebshandbuch der Anlage zu dokumentieren. Wir koordinieren die Fristen aus GModG-Inspektion, Dichtheitsprüfung und Wartung in einem Terminplan.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag für die Klimaanlage?

Für Hausverwaltungen mit Gewerbeeinheiten ja: Der Klimaservice im Wartungsvertrag umfasst Filter wechseln, Wärmetauscher und Kondensatwanne reinigen, Kältemittel prüfen und die Fristen der Pflichtprüfungen überwachen. Eine gewartete Anlage verbraucht weniger Strom, fällt im Sommer seltener aus und liefert saubere Luft statt Schimmelsporen. Der Vertrag bündelt die Termine, die sonst einzeln nachgehalten werden müssten.

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