Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Energetische Inspektion von Klimaanlagen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Pflicht klären: Maßgeblich ist die Nennkälteleistung – darunter besteht keine Inspektionspflicht.
  2. Unterlagen sammeln: Auslegungsdaten, Wartungsberichte und Betriebszeiten werden zusammengestellt.
  3. Inspizieren lassen: Die berechtigte Fachperson bewertet Anlage und Betrieb, nicht nur die Technik.
  4. Empfehlungen umsetzen: Was sich mit Einstellungen erreichen lässt, setzen wir direkt um.

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Häufige Fragen

Ab welcher Größe gilt die Pflicht?

Ab mehr als zwölf Kilowatt Nennkälteleistung. Maßgeblich ist die Leistung der Anlage, nicht die Zahl der Innengeräte. Bei mehreren getrennten Anlagen im selben Gebäude ist jede für sich zu betrachten.

Was ist der Unterschied zur Wartung?

Die Wartung hält die Anlage funktionsfähig, die energetische Inspektion bewertet, ob sie effizient und bedarfsgerecht arbeitet. Eine gut gewartete Anlage kann energetisch trotzdem schlecht dastehen, wenn sie überdimensioniert ist oder rund um die Uhr läuft.

Was passiert mit dem Ergebnis?

Es wird dokumentiert und in das vorgesehene Register eingetragen. Die Empfehlungen sind nicht verpflichtend umzusetzen – wirtschaftlich sinnvoll sind sie meist trotzdem, weil Kälteerzeugung zu den teuersten Betriebskosten gehört.

Wer darf die Inspektion durchführen?

Nur Personen mit der im Gesetz genannten Qualifikation. Wir koordinieren die Beauftragung und prüfen, dass die Berechtigung tatsächlich vorliegt – eine Inspektion durch eine nicht berechtigte Person erfüllt die Pflicht nicht.

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