Elektroprüfung & DGUV V3
Elektroprüfung nach DGUV V3 für Wohnanlagen
Ortsveränderliche Geräte (Waschmaschinen in Gemeinschaftsräumen, Aufzugsbedienungen, Tor-Antriebe) und ortsfeste Anlagen (Hausverteiler, Treppenhaus-Beleuchtung, Kellerstromkreise) unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. SVEAG koordiniert die Prüfung durch qualifizierte Elektrofachkräfte – mit Prüfprotokoll je Gerät und Anlage.
Rechtlicher Hintergrund
DGUV V3 – die Unfallverhütungsvorschrift Elektrotechnik
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Betreiber elektrischer Anlagen, deren ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 prüfen zu lassen. Für ortsveränderliche Geräte gilt die DIN VDE 0701/0702, für ortsfeste Anlagen die DIN VDE 0105-100.
Intervalle: Ortsveränderliche Geräte typisch alle 12 Monate · ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre (Mietobjekte) bis 6 Monate (Baustellen). Rechtsgrundlagen: DGUV V3, DIN VDE 0701/0702, DIN VDE 0105-100, BetrSichV.
Was wir prüfen
- Ortsveränderliche Geräte (DIN VDE 0701/0702)
- Ortsfeste Anlagen und Verteiler (DIN VDE 0105-100)
- Maschinen und kraftbetätigte Anlagen
- Hausanschlüsse, FI-Schalter, Hauptverteiler
- E-Check für vermietete Wohnungen auf Wunsch
Was Sie davon haben
- Vollständige Prüfberichte je Gerät und Anlage
- Nachweis für Versicherer (Brandschadenfall) und Berufsgenossenschaft
- Mängelbehebung in einer Hand inklusive
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.