Elektroprüfung & DGUV V3

Elektroprüfung & DGUV V3 bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Anlagen und Geräte erfassen: Wir nehmen auf, welche ortsfesten Anlagen und welche ortsveränderlichen Geräte im Objekt vorhanden sind und wann zuletzt geprüft wurde.
  2. Prüfumfang und Intervall festlegen: Aus Art und Nutzung der Anlage ergibt sich, welche Norm gilt und in welchem Abstand zu prüfen ist. Das halten wir je Objekt schriftlich fest.
  3. Prüfung durch die Elektrofachkraft: Besichtigen, Erproben, Messen: Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person mit geeigneter Messtechnik. Betroffene Mietparteien werden vorher informiert.
  4. Protokoll und Mängelbehebung: Sie erhalten ein Prüfprotokoll je Gerät und Anlage. Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt und dokumentieren das Ergebnis in der Objektakte.

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Häufige Fragen

Wie oft sollte eine elektrische Anlage im Mietshaus geprüft werden?

Maßgeblich ist nicht der Gebäudetyp, sondern Art und Nutzung der Anlage. Für ortsfeste Anlagen im Wohnbestand sind in der Praxis vier Jahre üblich, für ortsveränderliche Geräte in Gemeinschaftsräumen gelten deutlich kürzere Abstände. Wo die Beanspruchung höher ist, etwa in Waschküchen oder Werkstätten, verkürzt sich das Intervall weiter. Die Vorschrift nennt Richtwerte, die Festlegung trifft der Betreiber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung. Wir schlagen für jedes Objekt ein Intervall vor, begründen es und führen die Termine in einer Fristenliste, damit die Prüfung nicht erst auffällt, wenn der Versicherer danach fragt.

Welche Rolle spielt die Prüfung gegenüber der Gebäudeversicherung?

Nach einem Brand mit elektrischer Ursache fragt der Versicherer regelmäßig nach dem Zustand der Anlage und nach Prüfnachweisen. Fehlen sie, steht im Raum, ob der Betreiber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Je nach Vertrag und Einzelfall kann das die Leistung mindern. Umgekehrt ist ein lückenloses Prüfprotokoll der einfachste Nachweis, dass die elektrische Anlage regelmäßig überprüft wurde. Manche Policen verlangen den Nachweis ausdrücklich. Wir empfehlen deshalb, den Vertrag einmal daraufhin durchzusehen, bevor das Intervall festgelegt wird, und übernehmen die Ablage der Protokolle in der Objektakte.

Wiederkehrender Stromausfall im Haus: Wie findet die Fehlerdiagnose die Ursache?

Zuerst wird eingegrenzt, ob der Ausfall die ganze Liegenschaft, einen Strang oder eine einzelne Wohnung betrifft. Danach folgt die Messung: Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslöseverhalten der Schutzeinrichtungen. Häufige Ursachen sind Feuchtigkeit in Kellerverteilungen, gealterte Klemmstellen, ein defektes Gerät auf einem gemeinsam genutzten Stromkreis oder schlicht Überlast, seit Wärmepumpen und Ladepunkte hinzugekommen sind. Erst wenn die Ursache gemessen und nicht geraten ist, lohnt der Tausch von Bauteilen. Die Fehlerdiagnose dokumentieren wir mit Messwerten, damit die Hausverwaltung belegen kann, warum welche Maßnahme nötig war.

Lohnt sich eine Sicherheitsprüfung der Elektroinstallation vor dem Kauf?

In aller Regel ja. Der Zustand der Elektroinstallation ist beim Kauf einer Bestandsimmobilie einer der größten unbekannten Posten, und er lässt sich in wenigen Stunden klären. Geprüft werden Verteilung, Schutzeinrichtungen, Isolationswiderstand und die Frage, ob die Anlage für die geplante Nutzung überhaupt ausgelegt ist. Das Ergebnis ist eine belastbare Position in der Kalkulation und ein Argument in der Preisverhandlung. Ein Anspruch auf Nachbesserung folgt daraus nicht automatisch, weil Bestandsimmobilien meist unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden. Umso wichtiger ist, den Zustand vor dem Notartermin zu kennen.

Sind Elektroprüfungen in Wohnanlagen Pflicht?

Eine pauschale Prüfpflicht für jede Wohnung gibt es nicht. Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an Unternehmer, die Beschäftigte einsetzen, die Betriebssicherheitsverordnung an Arbeitgeber, die Arbeitsmittel bereitstellen. Sobald in einer Wohnanlage ein Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gewerbemieter mit Personal tätig sind, greifen diese Regeln für die betroffenen Anlagen und Geräte. Für Treppenhaus, Keller und Gemeinschaftsräume kommt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers hinzu, die sich ohne regelmäßige Prüfung kaum belegen lässt. Welche Pflichten konkret bestehen, hängt von Nutzung, Mietvertrag und Versicherungsbedingungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Wir klären das je Objekt und halten das Ergebnis schriftlich fest, damit Sie gegenüber Eigentümern und Versicherer eine klare Grundlage haben.

Was wird bei der DGUV V3 Prüfung geprüft?

Die Prüfung folgt drei Schritten: Besichtigen, Erproben, Messen. Beim Besichtigen achten unsere Prüferinnen und Prüfer auf beschädigte Leitungen, Gehäuse und Stecker, fehlende Abdeckungen, Verschmutzung und unzulässige Umbauten. Beim Erproben wird kontrolliert, ob Schutzeinrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter tatsächlich auslösen und ob Schalter und Not-Aus-Taster funktionieren. Gemessen werden je nach Gerät oder Anlage Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom und Schleifenimpedanz. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin, jede Anlage ein Messprotokoll. Festgestellte Mängel werden mit Foto und Messwert dokumentiert, sodass die Hausverwaltung nachvollziehen kann, was sofort und was mittelfristig zu beheben ist.

Was ist der Unterschied zwischen der DGUV V3 und der DGUV V4?

Inhaltlich keiner. Beide Vorschriften tragen den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und stellen dieselben Anforderungen an Prüfung, Intervalle und Dokumentation. Der Unterschied liegt im Geltungsbereich: Die DGUV Vorschrift 3 wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften erlassen und gilt für Unternehmen der Privatwirtschaft, also auch für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Gewerbemieter. Die DGUV Vorschrift 4 ist die gleichlautende Fassung der Unfallkassen und betrifft vor allem Einrichtungen der öffentlichen Hand wie Kommunen oder Schulen. Welche der beiden für Ihr Unternehmen gilt, ergibt sich aus der Mitgliedschaft beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die Prüfung vor Ort, die Messwerte und das Protokoll macht es keinen Unterschied.

Was muss nach DIN VDE 0105-100 geprüft werden?

Die DIN VDE 0105-100 regelt den Betrieb elektrischer Anlagen und damit auch deren wiederkehrende Prüfung. Im Wohnbestand betrifft das die ortsfeste Installation: Hausanschluss, Haupt- und Unterverteilungen, Leitungen, Steckdosen und Beleuchtung in Treppenhaus und Keller sowie fest angeschlossene Verbraucher wie Pumpen oder Torantriebe. Geprüft wird, ob die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag wirksam sind, ob Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen rechtzeitig auslösen und ob Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz den Anforderungen entsprechen. Dazu kommen die Sichtprüfung der Verteiler, die Kontrolle der Beschriftung und der Abgleich mit vorhandenen Stromlaufplänen. Fehlen Unterlagen, nehmen wir die Anlage im ersten Durchgang auf, damit spätere Prüfungen schneller und vergleichbar werden.

Welche Geräte müssen jährlich geprüft werden?

Eine feste Liste gibt es nicht. Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, die konkrete Frist legt der Betreiber über die Gefährdungsbeurteilung fest. Für ortsveränderliche Geräte reichen die Richtwerte von wenigen Monaten bei hoher Beanspruchung bis zu zwei Jahren bei Bürogeräten mit geringer Fehlerquote. In Wohnanlagen hat sich ein jährlicher Rhythmus für Geräte bewährt, die von vielen Personen genutzt oder häufig bewegt werden: Waschmaschinen und Trockner in Gemeinschaftswaschküchen, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln, Werkzeuge und Reinigungsmaschinen des Hausmeisters. Auch Geräte in feuchten Räumen gehören meist in diese Gruppe. Wir erfassen den Bestand je Objekt, ordnen jedem Gerät ein Intervall zu und erinnern rechtzeitig an den nächsten Termin.

Kann die Hausverwaltung die DGUV V3-Prüfung selbst durchführen?

Nur wenn die nötige Qualifikation im eigenen Haus vorhanden ist. Die Prüfung muss eine Elektrofachkraft durchführen, also eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen. Bei ortsveränderlichen Geräten dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen messen, allerdings nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Prüfgeräten. Ein Sichtcheck durch Hausmeister oder Verwaltung ersetzt die Prüfung nicht, ist zwischen den Terminen aber eine sinnvolle Ergänzung. Wer ohne passende Qualifikation prüft, erzeugt Protokolle, die im Schadenfall unter Umständen nicht anerkannt werden. Wir übernehmen die Prüfung deshalb vollständig oder unterstützen ein vorhandenes Team mit Messtechnik und Dokumentation.

Müssen neue Geräte nach der DGUV V3 geprüft werden?

Grundsätzlich verlangt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Bei fabrikneuen Geräten kann diese Erstprüfung entfallen, wenn der Hersteller bestätigt, dass das Gerät den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entspricht. In vielen Fällen genügt dafür die Konformitätserklärung, im Einzelfall ist das aber zu prüfen. Wichtig ist, dass das neue Gerät trotzdem sofort in die Prüfliste aufgenommen wird, mit Anschaffungsdatum und erstem Prüftermin. Sonst fällt es durch das Raster und wird erst Jahre später entdeckt. Gebrauchte, geliehene oder umgebaute Geräte sollten Sie dagegen vor dem ersten Einsatz prüfen lassen. Wir pflegen das Geräteverzeichnis und nehmen Neuzugänge beim nächsten Termin mit auf.

Wer darf eine Elektrogeräteprüfung durchführen?

Die Elektrogeräteprüfung darf eine Elektrofachkraft durchführen oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person, die in der TRBS 1203 näher beschrieben ist: Berufsausbildung, zeitnahe Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung im jeweiligen Prüfgebiet. Entscheidend ist außerdem die Messtechnik. Für Messungen nach DIN VDE 0701-0702 braucht es ein geeignetes, regelmäßig kalibriertes Prüfgerät. Unsere Prüferinnen und Prüfer erfassen jedes Gerät mit Messwerten und bringen die Prüfplakette an. Sie erhalten ein Protokoll, das Sie im Gespräch mit Versicherer oder Berufsgenossenschaft vorlegen können.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Das hängt von der Schwere ab. Geht von einem Gerät oder Anlagenteil eine unmittelbare Gefahr aus, wird es sofort außer Betrieb genommen und gekennzeichnet, damit niemand es versehentlich weiter benutzt. Die Hausverwaltung erfährt das noch am selben Tag. Mängel ohne akute Gefahr, etwa fehlende Beschriftungen in der Verteilung oder ein beschädigtes Gehäuse an einer Leuchte, werden im Protokoll mit Priorität und Empfehlung festgehalten. Sie entscheiden dann, ob wir die Behebung direkt übernehmen oder ob sie in eine geplante Maßnahme einfließt. Nach der Reparatur wird das betroffene Teil erneut gemessen, und die Nachprüfung landet im selben Protokoll. So bleibt der Prüfstatus des Objekts lückenlos nachvollziehbar.

Wer ist in der WEG für die Elektroprüfung zuständig?

Für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich, in der Praxis setzt der Verwalter die Prüfung im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung um. Dazu gehören in der Regel die Hauptverteilung, die Installation in Treppenhaus, Keller und Tiefgarage sowie Geräte, die der Gemeinschaft gehören. Die Elektroinstallation innerhalb der Wohnungen ist je nach Teilungserklärung oft Sondereigentum und fällt dann in die Verantwortung der einzelnen Eigentümer. Wo die Grenze im konkreten Haus verläuft, ist im Einzelfall anhand von Teilungserklärung und Beschlüssen zu prüfen. Wir empfehlen, das Prüfkonzept einmal in der Eigentümerversammlung vorzustellen und per Beschluss festzuhalten. Dann ist für alle Beteiligten klar, was geprüft wird und wer die Termine verantwortet.

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