Sanierungsfahrplan (iSFP) und Förderung: BEG, BAFA und KfW nutzen
Wie Sie mit dem richtigen Fahrplan mehr Förderung für die Sanierung herausholen
Kaum ein Thema entscheidet so stark über die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung wie die Förderung. Mit den richtigen Programmen und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lassen sich beträchtliche Zuschüsse sichern. Dieser Leitfaden erklärt BEG, BAFA und KfW, den iSFP-Bonus und die wichtigste Regel bei der Antragstellung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen. Sie unterscheidet grob zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen und der Förderung einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Gefördert wird über Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
Wichtig: Die Programme und Konditionen werden regelmäßig angepasst. Wir prüfen den jeweils aktuellen Stand für Ihr Objekt.
Weil sich Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen mit den Programmupdates ändern, ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig: Manchmal lohnt es sich, eine Maßnahme vorzuziehen oder zu bündeln. Wir behalten den aktuellen Stand im Blick und weisen auf solche Hebel hin.
BAFA und KfW – wer macht was?
Vereinfacht gilt: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und an der Anlagentechnik laufen überwiegend als Zuschuss über das BAFA. Komplettsanierungen zum Effizienzhaus sowie der Heizungstausch werden über die KfW gefördert – als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Vorhaben ab: einzelne Schritte oder große Sanierung in einem Zug.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein iSFP ist ein von einem Energieberater erstellter Fahrplan, der den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert und die sinnvollen Sanierungsschritte über mehrere Jahre festlegt. Er schafft Klarheit über Reihenfolge, Kosten und Einsparung.
Der große Vorteil: Wer seine Einzelmaßnahmen entlang eines iSFP umsetzt, erhält in der Regel einen zusätzlichen Förderbonus – die Förderquote steigt. Der iSFP selbst ist ebenfalls förderfähig.
Der Steuerbonus als Alternative
Wer sein selbstgenutztes Eigenheim energetisch saniert, kann statt der BEG-Zuschüsse eine steuerliche Förderung nutzen: Ein Teil der Kosten für begünstigte Maßnahmen lässt sich über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Beides zusammen (Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme) geht nicht.
Was günstiger ist, sollte vorab durchgerechnet werden – wir liefern die Grundlage, die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater.
Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Auftrag
Der häufigste und teuerste Fehler: mit den Arbeiten beginnen, bevor die Förderung beantragt bzw. bewilligt ist. In der Regel muss der Förderantrag (bzw. bei Zuschüssen der Vertrag mit dem Fachbetrieb) vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Wer zu früh startet, verliert den Anspruch.
Deshalb steht die Förderklärung bei uns am Anfang – noch vor der Beauftragung der Gewerke.
Als „Maßnahmenbeginn“ gilt dabei oft schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags – nicht erst der erste Spatenstich. Deshalb stimmen wir die Vertragsunterzeichnung mit den Betrieben genau auf den Förderweg ab, damit kein Anspruch verloren geht.
Was wir übernehmen
Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung klären wir die passenden Programme, liefern die fachlichen Grundlagen (Maßnahmenplan, Leistungsverzeichnis, Dokumentation) und stimmen den Ablauf so ab, dass die Förderung gesichert ist.
Für die formale Antragstellung und den Effizienzhaus-Nachweis binden wir – wo erforderlich – einen Energieeffizienz-Experten ein.
Auf Wunsch bereiten wir die Unterlagen so auf, dass Ihr Energieeffizienz-Experte oder Steuerberater nahtlos weiterarbeiten kann: strukturierte Leistungsverzeichnisse, Fachunternehmererklärungen und eine saubere Fotodokumentation der Maßnahmen. Das spart Zeit und vermeidet Rückfragen bei der Förderstelle.
Fazit
BEG, BAFA und KfW machen die energetische Sanierung deutlich wirtschaftlicher – vorausgesetzt, man nutzt die Programme richtig und beantragt vor Maßnahmenbeginn. Ein iSFP erhöht die Förderung und gibt den roten Faden.
Wir sorgen dafür, dass Reihenfolge, Nachweise und Anträge zusammenpassen – damit Sie keine Förderung verschenken.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Vereinfacht: BAFA fördert überwiegend Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Technik) als Zuschuss; die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und den Heizungstausch als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Was bringt ein iSFP konkret?
Ein individueller Sanierungsfahrplan legt die sinnvolle Reihenfolge fest und bringt in der Regel einen zusätzlichen Förderbonus – die Förderquote der Einzelmaßnahmen steigt.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Entweder BEG-Zuschuss oder Steuerbonus. Was günstiger ist, sollte vorab durchgerechnet werden.
Muss ich die Förderung vor Beginn beantragen?
Ja. In der Regel muss der Antrag bzw. Vertrag vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Wer zu früh startet, verliert den Förderanspruch.
Übernimmt SVEAG die Förderabwicklung?
Wir klären die Programme und liefern die fachlichen Grundlagen und Nachweise; für die formale Antragstellung und Effizienzhaus-Nachweise binden wir bei Bedarf einen Energieeffizienz-Experten ein.