Baustelle richtig absichern: Verkehrssicherung nach RSA Schritt für Schritt
Baustellen und Verkehrsraum rechtssicher absichern nach RSA
Wie sichern Hausverwaltungen Baustellen an ihren Immobilien nach RSA 21 richtig ab? Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Genehmigungen einholen, die neuen Mindestbreiten für Gehwege einhalten und die Haftung rechtssicher auf Dienstleister übertragen.
Die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien: Warum Hausverwaltungen handeln müssen
Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt, insbesondere wenn es um den Schutz von Personen und Sachwerten geht. Als gesetzliche Vertreter der Immobilieneigentümer tragen Hausverwaltungen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit eine umfassende Verantwortung für den Zustand der betreuten Gebäude und der dazugehörigen Außenbereiche. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Gefahren für Bewohner, Besucher und unbeteiligte Passanten abzuwenden. Ob herabfallende Dachziegel, eisglatte Gehwege oder ungesicherte Baustellen auf dem Grundstück, im Schadensfall drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Daher ist ein präventives und strukturiertes Risikomanagement für jede professionelle Hausverwaltung unerlässlich, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Die rechtliche Grundlage dieser Pflicht ist im bürgerlichen Recht tief verwurzelt. Nach Paragraph 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die notwendigen Schutzvorkehrungen treffen. Wird diese Pflicht verletzt, haften die Verantwortlichen zivilrechtlich mit ihrem gesamten Vermögen. Neben diesen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, die bei Personenschäden schnell existenzbedrohliche Summen annehmen können, drohen im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung nach dem Strafgesetzbuch.
Gefahrenquellen im Immobilienalltag und das Risiko von Baustellen
Im regulären Betrieb einer Immobilie gibt es bereits zahlreiche typische Risiken, die eine kontinuierliche Aufmerksamkeit erfordern. Dazu gehören beispielsweise die winterliche Räumpflicht, die klassischerweise durch einen zuverlässigen Winterdienst abgedeckt wird, oder das regelmäßige Beschneiden von morsch gewordenen Bäumen im Rahmen der Grünpflege und Außenanlagen. Ein besonders hohes Gefahrenpotenzial entsteht jedoch, sobald Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Sobald Gerüste aufgebaut, Wege aufgerissen oder Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen gelagert werden, entsteht eine Arbeitsstelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Hier greifen die strengen Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21), die eine präzise Absperrung und Kennzeichnung vorschreiben. Jede Nachlässigkeit bei der Baustellensicherung kann hier direkt zu schweren Unfällen führen, für die die Verwaltung haftbar gemacht werden kann.
Die rechtssichere Delegation an qualifizierte Dienstleister
Da Hausverwaltungen die erforderlichen Kontrollen und Arbeiten in der Regel nicht selbst ausführen können, ist die Delegation an spezialisierte Partner gängige Praxis. So wird für die technische Überwachung der Gebäude häufig ein strukturierter Wartungsservice vereinbart, während der laufende Betrieb durch einen professionellen Hausmeisterservice sichergestellt wird. Durch eine vertragliche Vereinbarung lässt sich die primäre Ausführungspflicht wirksam auf den Dienstleister übertragen. Dies befreit die Hausverwaltung jedoch nicht vollständig von ihrer Verantwortung. Die ursprüngliche Verkehrssicherungspflicht wandelt sich in eine sogenannte Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflicht um. Das bedeutet, dass die Verwaltung den Dienstleister sorgfältig auswählen, präzise anweisen und dessen Arbeit in regelmäßigen Abständen kontrollieren muss, um im Schadensfall haftungsfrei zu bleiben.
- Schriftliche und detaillierte vertragliche Fixierung aller zu übertragenden Sicherheitsaufgaben
- Sorgfältige Auswahl eines fachlich qualifizierten und zuverlässigen Betriebs mit entsprechender Haftpflichtversicherung
- Klare und verständliche Instruktion des Dienstleisters über die spezifischen Gegebenheiten vor Ort
- Regelmäßige und stichprobenartige Kontrollen der durchgeführten Arbeiten durch die Hausverwaltung
- Lückenlose und rechtssichere Dokumentation aller Kontrollgänge sowie der erteilten Arbeitsanweisungen
Wenn eine Hausverwaltung diese Anforderungen konsequent erfüllt, kann sie das Haftungsrisiko bei Schadensfällen drastisch reduzieren. Der Fachbetrieb SVEAG unterstützt Immobilienverwalter mit maßgeschneiderten Lösungen und übernimmt als erfahrener Partner wichtige Aufgaben im Bereich der Objektbetreuung. Mit professionellen Dienstleistungen sorgt der Anbieter dafür, dass Ihre Liegenschaften stets in einem sicheren Zustand verbleiben und alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos erfüllt werden. Ob es um die regelmäßige Kontrolle der Wege oder die Koordination komplexerer Maßnahmen geht, ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite schafft Rechtssicherheit und entlastet Ihre Verwaltung spürbar. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie im Detail, wie die konkrete Absicherung von Baustellen nach den aktuellen Vorgaben der RSA 21 Schritt für Schritt in der Praxis umgesetzt wird.
Das Regelwerk verstehen: Was ändert sich durch die neue RSA 21?
Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) haben die Anforderungen an die Baustellensicherung spürbar verschärft. Hausverwaltungen stehen bei baulichen Maßnahmen an ihren Immobilien in der Pflicht, für die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen zu sorgen. Wenn beispielsweise für eine anstehende Betonsanierung oder Dachreparaturen Gerüste aufgestellt oder Container platziert werden, greifen die strengen Regeln der RSA 21. Das Hauptziel der Neuregelung ist der verbesserte Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern.
Die größte praktische Änderung betrifft die veränderten Mindestbreiten für Verkehrsflächen im Baustellenbereich. Da Geh- und Radwege oft verengt werden müssen, schreibt das Regelwerk nun präzise Maße vor, die zwingend einzuhalten sind. Werden diese Mindestmaße unterschritten, ist eine Fortführung des Verkehrs auf dem betroffenen Weg nicht zulässig, und die Hausverwaltung muss in Abstimmung mit den Behörden alternative, sichere Wegeführungen einrichten.
- Gehwege: Für Fußgänger muss die Mindestbreite grundsätzlich 1,30 Meter betragen. Nur bei besonders kurzen Engstellen ist eine Reduzierung auf ein absolutes Mindestmaß von 1,00 Meter gestattet.
- Radwege: Für reine Radwege ist eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben, um Begegnungsverkehr und Ausweichmanöver sicher zu ermöglichen.
- Lichte Höhe: Absperrschranken, Bauzäune und Verkehrszeichen müssen so platziert werden, dass über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 2,00 Metern und über Radwegen von 2,20 Metern frei bleibt, um Kollisionen zu verhindern.
Die Schlüsselrolle der verantwortlichen Person nach MVAS 99
Eine weitere fundamentale Änderung der RSA 21 betrifft die personelle Verantwortung bei der Baustellensicherung. Für jede Arbeitsstelle, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt, muss eine namentlich benannte, qualifizierte verantwortliche Person bestimmt werden. Dies betrifft sowohl die Planer in der Verwaltung als auch die ausführenden Handwerker und Bauleiter vor Ort. Diese verantwortliche Person muss zwingend einen aktuellen Schulungsnachweis nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) vorweisen. Der bloße Verweis auf die Erfahrung eines Bauleiters reicht nicht mehr aus: Der Schulungsnachweis ist nun eine formale Voraussetzung für die verkehrsrechtliche Anordnung.
Für Hausverwaltungen ist dies ein entscheidender Hebel zur Haftungsminimierung. Im Schadensfall wird geprüft, ob die Verwaltung ihrer Auswahlpflicht nachgekommen ist. Wenn Arbeiten an unqualifizierte Betriebe vergeben werden, die keinen MVAS-99-Nachweis vorlegen können, droht der Hausverwaltung eine direkte Mithaftung wegen Organisationsverschuldens. Dies gilt nicht nur für große Bauprojekte, sondern auch für regelmäßige Maßnahmen im Rahmen der Gebäubebewirtschaftung.
Egal ob es sich um Baumarbeiten im Rahmen der Grünpflege und Außenanlagen, dringende Reparaturen durch den Wartungsservice oder die Einrichtung von temporären Halteverbotszonen für das Parkraummanagement handelt: Professionelle Dienstleister müssen die RSA-Richtlinien lückenlos beherrschen. Als erfahrener Partner im Facility Management unterstützt SVEAG Hausverwaltungen bei der Einhaltung aller Sicherheitsstandards und sorgt dafür, dass sämtliche Dienstleistungen stets rechtssicher und regelkonform ausgeführt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Planung und Genehmigung der Verkehrssicherung
Eine ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen im Umfeld von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten lässt sich nicht improvisieren. Steht beispielsweise eine umfassende Betonsanierung der Tiefgarage oder der Fassade an, müssen Hausverwaltungen sicherstellen, dass alle verkehrsrechtlichen Vorgaben lückenlos eingehalten werden. Als verlässlicher Partner unterstützt SVEAG Immobilienverantwortliche bei allen vorbereitenden Maßnahmen. Dieser Prozess verläuft in der Praxis über klar definierte administrative Stufen. Jede dieser Phasen dient dazu, die Haftungsrisiken der Verwaltung zu minimieren und die Sicherheit für Anwohner sowie Passanten zu gewährleisten. Vom ersten Ortstermin bis zur endgültigen Freigabe der Maßnahmen müssen verschiedene Dokumente erstellt, geprüft und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Schritt 1: Ortsbesichtigung und Grundlagenermittlung
Bevor überhaupt ein Verkehrszeichenplan gezeichnet wird, steht eine präzise Erfassung der Gegebenheiten vor Ort an. In diesem ersten Schritt klären Hausverwaltungen gemeinsam mit den ausführenden Gewerken, wie viel Platz für die geplanten Maßnahmen benötigt wird. Ob ein einfaches Gerüst auf dem Gehweg steht, eine mobile Hebebühne für den Wartungsservice an Dachrinnen gebraucht wird oder schwere Pflegefahrzeuge für die Spielplatz-Pflege im Hof öffentliches Pflaster queren müssen: Die exakten Maße der beanspruchten Fläche sind entscheidend. Es wird geprüft, ob Fußwege blockiert werden, ob Fahrspuren verengt werden müssen und welche Buslinien, Ausfahrten oder Lieferzonen im Umkreis liegen. Diese Daten bilden das Fundament für die Genehmigungsfähigkeit.
Schritt 2: Auswahl des Regelplans und Erstellung des Verkehrszeichenplans
Auf Basis der ermittelten Daten wird im zweiten Schritt ein individueller Verkehrszeichenplan erstellt. Als Ausgangspunkt dienen standardisierte Regelpläne der RSA 21, die typische Baustellensituationen im städtischen Raum beschreiben. Da reale Bedingungen jedoch selten exakt dem Lehrbuch entsprechen, muss der Plan fast immer maßgeschneidert angepasst werden. Der fertige Plan muss maßstabsgetreu alle einzusetzenden Schilder, Baken, Bauzäune und Absperrgitter inklusive der exakten Aufstellorte enthalten. Ohne einen professionellen Plan, der den strengen Vorgaben der Richtlinien entspricht, weisen die Straßenverkehrsbehörden den Antrag in der Regel sofort ab.
Schritt 3: Beantragung von verkehrsrechtlicher Anordnung und Sondernutzung
Für die tatsächliche Nutzung des Straßenraums sind zwei unterschiedliche behördliche Genehmigungen erforderlich, die oft parallel beantragt werden müssen. Die verkehrsrechtliche Anordnung bestimmt, wie der Verkehr geregelt, umgeleitet oder eingeschränkt wird, während die Sondernutzungserlaubnis das physische Aufstellen von Gegenständen wie Gerüsten oder Containern auf öffentlichem Grund gestattet. Hausverwaltungen sollten diesen Antrag mindestens zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Baustart einreichen, da die Bearbeitungszeiten je nach Kommune stark variieren können. Erst wenn beide Dokumente vorliegen, darf mit dem Aufbau der Absperrung begonnen werden.
- Schritt 1: Ermittlung aller relevanten Maße, Verkehrsbelastungen und Ausweichwege direkt am Objekt.
- Schritt 2: Auswahl eines RSA-Regelplans und Zeichnung des individuellen, maßstabsgetreuen Verkehrszeichenplans.
- Schritt 3: Einreichung des Antrags auf Sondernutzungserlaubnis für das physische Aufstellen von Absperrungen oder Gerüsten.
- Schritt 4: Einreichung des Antrags auf verkehrsrechtliche Anordnung zur behördlichen Genehmigung der veränderten Verkehrsführung.
- Schritt 5: Übergabe der Genehmigungsunterlagen an das ausführende Team und regelmäßige Kontrolle der aufgestellten Schilder vor Ort.
Aufbau, tägliche Kontrolle und Rückbau der Absperrungen
Nachdem die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde, folgt die praktische Umsetzung direkt vor Ort. Für Hausverwaltungen beginnt damit ein besonders haftungskritischer Abschnitt. Fehler bei der Aufstellung oder eine mangelhafte Erfüllung der Kontrollpflichten können bei Unfällen zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.
Präziser Aufbau nach verkehrsrechtlichem Regelplan
Der physische Aufbau aller verkehrssichernden Elemente wie Schilder, Leitbaken, Absperrschrankengitter und temporäre Ampelanlagen muss exakt dem genehmigten verkehrsrechtlichen Regelplan entsprechen. Jedes Schild muss standsicher platziert werden, damit es auch starkem Wind standhält. Zudem ist darauf zu achten, dass alle Absperrmaterialien nachts eine ausreichende retroreflektierende Wirkung entfalten. Schon geringfügige Abweichungen vom behördlich freigegebenen Plan können die rechtliche Absicherung der gesamten Baustelle gefährden.
Die gesetzlichen Kontrollpflichten im Detail
Baustellenbereiche verändern sich fortlaufend durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Unachtsamkeiten von Passanten. Die RSA 21 schreibt daher für Arbeitsstellen von längerer Dauer eine engmaschige und systematische Kontrolle vor. Die Kontrollen müssen zwingend dokumentiert werden, um im Schadensfall als rechtssicherer Nachweis zu dienen.
- Arbeitstage: Zweimal tägliche Kontrolle (in der Regel einmal vor Arbeitsbeginn und einmal nach Arbeitsende) zur Überprüfung der Vollständigkeit und korrekten Positionierung.
- Arbeitsfreie Tage: Mindestens einmal tägliche Überprüfung an Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen.
- Sonderereignisse: Unverzügliche außerordentliche Kontrollfahrten direkt nach schweren Unwettern, Stürmen oder Unfällen.
- Schriftliche Dokumentation: Lückenlose Erfassung im Kontrollbericht unter Angabe von Datum, Uhrzeit, festgestellten Mängeln, durchgeführten Korrekturen und dem Namen des Prüfers.
Fachgerechter Rückbau und Übergabe
Nach dem Ende der Baumaßnahme muss der Rückbau der Absicherung unverzüglich erfolgen. Alle temporären Schilder, Baken und Markierungen sind komplett zu entfernen, um den regulären Verkehrsfluss störungsfrei wiederherzustellen. Insbesondere bei der Abstimmung mit Handwerkern und Bauüberwachern sollte im Vorfeld vertraglich eindeutig geregelt werden, wer die Verantwortung für die täglichen Kontrollen und den finalen Rückbau trägt. Für Hausverwaltungen bietet es sich an, solche Aufgaben in ein ganzheitliches Gebäudemanagement einzubinden. Über professionelle Leistungen wie den Hausmeisterservice oder den Wartungsservice von SVEAG lassen sich der sichere Betrieb der Liegenschaften und die regelmäßige Überprüfung aller Außenbereiche reibungslos organisieren.
Haftung minimieren: So übertragen Hausverwaltungen die Absicherung rechtssicher
Hausverwaltungen tragen bei Sanierungen oder Bauarbeiten an ihren Immobilien eine erhebliche Verantwortung. Um das finanzielle und rechtliche Risiko zu minimieren, können sie die Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf spezialisierte Fachfirmen übertragen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bewirkt eine solche vertragliche Vereinbarung, dass die primäre Haftung bei Unfällen oder Versäumnissen auf den beauftragten Dritten übergeht. Für die Praxis bedeutet dies eine immense Entlastung, da der Dienstleister fortan direkt für die fachgerechte Durchführung der Absperrung, Beleuchtung und Beschilderung nach den Richtlinien der RSA 21 verantwortlich ist. Dennoch geschieht dieser Übergang nicht vollautomatisch: Er erfordert eine präzise vertragliche Gestaltung, um im Schadensfall rechtssicher standzuhalten.
Für eine wirksame Delegation reicht eine bloße mündliche Absprache oder eine ungenaue Klausel im Bauvertrag keineswegs aus. Die Vereinbarung muss klar, eindeutig und schriftlich fixiert sein. Darin sollte exakt definiert werden, welche konkreten Aufgaben (wie die tägliche Kontrolle der Baustellenbeschilderung, das Aufstellen von Absperrschranken oder das Einholen behördlicher Anordnungen) auf den Dienstleister übergehen. Pauschale Formulierungen wie "der Auftragnehmer übernimmt alle Verkehrspflichten" bergen das Risiko, dass Gerichte die Klausel im Streitfall als unwirksam oder unvollständig bewerten. Hausverwaltungen sollten daher darauf bestehen, die genauen Pflichtenhefte und die Haftungsübernahme explizit im Vertrag zu verankern.
Die verbleibenden Pflichten: Auswahl, Einweisung und Kontrolle
Auch nach einer erfolgreichen Delegation ist die Hausverwaltung nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen. Rechtlich verengt sich die ursprüngliche Verkehrssicherungspflicht auf eine sogenannte Aufsichts- und Kontrollpflicht. Das bedeutet, dass die Hausverwaltung haftbar gemacht werden kann, wenn sie ein gänzlich ungeeignetes Unternehmen auswählt (Verletzung der Auswahlpflicht), dieses nicht ordnungsgemäß instruiert (Verletzung der Einweisungspflicht) oder die Ausführung der Arbeiten überhaupt nicht überprüft (Verletzung der Überwachungspflicht). In der Praxis empfiehlt es sich daher, stichprobenartige Kontrollen der Baustellensicherung durchzuführen und diese Kontrollen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
| Bereich | Aufgaben des Dienstleisters (Delegiert) | Pflichten der Hausverwaltung (Verbleibend) |
|---|---|---|
| Auswahl und Beauftragung | Fachgerechte Ausführung nach RSA 21 sowie Bereitstellung von zertifiziertem Absperrmaterial | Sorgfältige Auswahl eines qualifizierten Fachbetriebs sowie eindeutige schriftliche Vertragsgestaltung |
| Einweisung und Start | Einholung behördlicher Genehmigungen und Aufstellen der Beschilderung gemäß Verkehrszeichenplan | Einweisung des Dienstleisters in die Besonderheiten des Objekts und Bereitstellung notwendiger Pläne |
| Laufender Betrieb | Tägliche Kontrollfahrten, sofortige Behebung von Mängeln an Absperrungen und lückenlose Dokumentation der Kontrollen | Regelmäßige, stichprobenartige Überprüfung des Dienstleisters und Archivierung der Kontrollberichte |
Um diese verbleibenden Überwachungsaufgaben im Alltag verlässlich zu bewältigen, greifen viele Hausverwaltungen auf professionelle Partner zurück. Hier bietet der Hausmeisterservice von SVEAG eine wertvolle Entlastung. Die erfahrenen Mitarbeiter übernehmen vor Ort die regelmäßige Sichtung und Kontrolle von Baustellenbereichen und unterstützen die Hausverwaltung bei der lückenlosen Dokumentation. Sollte es darüber hinaus zu technischen Störungen, beschädigten Barrieren oder Mängeln an der Beleuchtung kommen, greift der Wartungsservice direkt ein. Durch die Kombination dieser vielseitigen Dienstleistungen wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben jederzeit erfüllt sind und das Haftungsrisiko der Verwaltung auf ein Minimum sinkt.
Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG bietet Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung Hamburg
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- Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung Bremen
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- Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung Flensburg
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- Verkehrssicherung & Baustellenabsicherung Salzgitter
Weiterführende Artikel: Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen und Grundstücken: Wer haftet und was Eigentümer tun müssen
Häufige Fragen
Wer haftet bei einer mangelhaften Verkehrssicherung an einer Baustelle?
Grundsätzlich haftet der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer der Immobilie und die beauftragte Hausverwaltung für Personen- und Sachschäden. Diese Haftung kann jedoch durch eine vertraglich festgelegte, schriftliche Pflichtenübertragung auf qualifizierte Dienstleister oder Fachfirmen rechtssicher übertragen werden. Die Hausverwaltung behält in diesem Fall nur noch eine Kontroll- und Überwachungspflicht.
Was ist der Unterschied zwischen der alten RSA 95 und der neuen RSA 21?
Die RSA 21 ersetzt die veraltete RSA 95 und bringt strengere Sicherheitsanforderungen für Fußgänger- und Radverkehr mit sich. Beispielsweise wurde die Mindestbreite für Gehwege auf 1,3 m (1,0 m an kurzen Engstellen) erhöht, während sie zuvor 1,0 m betrug. Auch barrierefreie Rampen und taktile Leitelemente werden stärker betont.
Welche Mindestbreite gilt für Gehwege bei einer Baustelle?
Nach den Vorgaben der RSA 21 müssen Gehwege an Baustellen eine lichte Mindestbreite von 1,3 m aufweisen, um auch für Rollstühle und Kinderwagen befahrbar zu sein. Nur an kurzen Engstellen darf dieses Maß ausnahmsweise auf bis zu 1,0 m reduziert werden.
Wann benötigt man eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO)?
Eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) ist immer dann erforderlich, wenn sich die Baumaßnahme auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirkt. Das betrifft nicht nur Fahrbahnen, sondern auch Gehwege, Radwege oder öffentliche Parkflächen, die gesperrt oder eingeschränkt werden müssen.
Wie oft müssen die Absperrungen einer Baustelle kontrolliert werden?
Baustellenabsperrungen müssen regelmäßig überprüft werden, um Schäden, Vandalismus oder Verschiebungen zu korrigieren. An Arbeitstagen ist eine zweimal tägliche Kontrolle vorgeschrieben (jeweils vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende). An arbeitsfreien Tagen wie Wochenenden reicht eine einmal tägliche Kontrolle aus.