Genehmigungsservice und verkehrsrechtliche Anordnung – Halteverbot und Baustelle bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Sobald Sie den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen oder beeinträchtigen – etwa durch eine Baustelle, ein Gerüst, einen Container, einen Kran oder eine Halteverbotszone für einen Umzug – ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzungserlaubnis der Behörde erforderlich. Wir übernehmen die Beantragung.
Für ein temporäres Halteverbot – etwa zum Umzug oder für eine Baustelle – wird bei der Behörde eine Genehmigung beantragt und anschließend die Beschilderung fristgerecht aufgestellt. Wir übernehmen Antrag, Aufstellung und Abbau und dokumentieren die Aufstellung für die Rechtssicherheit.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Vorhaben – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, und kümmern uns um eine zügige, vollständige Einreichung.
Ja. Genehmigung und Beschilderung gehören für uns zusammen: Wir stellen die angeordneten Verkehrszeichen fristgerecht auf, warten sie und bauen sie nach Ablauf wieder ab – auf Wunsch als Teil der kompletten Verkehrssicherung.
Neben den Behördengebühren fällt unser Serviceaufwand für Antrag, Beschilderung, Auf- und Abbau an. Nach Aufnahme Ihres Vorhabens erhalten Sie ein transparentes Angebot.