Treppenhaussanierung – Vergleichsangebote für WEG und Hausverwaltung

Ob ein Treppenhaus nur einen neuen Anstrich braucht oder komplett saniert wird, entscheidet meist der Rettungsweg-Charakter mit: Beläge und Anstriche müssen im Zweifel feuerhemmenden Anforderungen genügen. SVEAG klärt diesen Umfang vorab und holt dafür vergleichbare Angebote bei Fachbetrieben ein. Ausgeführt wird von dem Betrieb, der aus dem Vergleich beauftragt wird – SVEAG tritt dabei selbst nicht als Anbieter auf. Das Verfahren läuft über SVEAG Vergabe.

Das Treppenhaus ist Rettungsweg – das bestimmt den Umfang

Das Treppenhaus dient im Brandfall als Rettungsweg. Landesbauordnungen stellen deshalb besondere Anforderungen an Baustoffe in Rettungswegen – wird das erst beim Angebot geklärt, ändert sich Material und Preis nachträglich.

PunktWarum er zählt
BrandschutzauflagenBeläge und Anstriche im Rettungsweg müssen bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllen. Wird das erst im Angebot geklärt, ändert sich Material und Preis.
Begehbarkeit während der ArbeitenDurchgehende Begehbarkeit bedeutet Abschnittsbildung und Trocknungszeiten über Nacht – das verlängert die Bauzeit und wird von jedem Bieter unterschiedlich bepreist.
DenkmalschutzBei denkmalgeschützten Gebäuden sind Material und Ausführung im Treppenhaus oft vorgegeben – das ist ein anderes Produkt, kein Aufpreis.
Schadstoffverdacht im Baujahr vor 1995Kleber und Beschichtungen alter Bodenbeläge führen bei diesem Baujahr häufig Asbestfasern.

Wer in der Eigentümergemeinschaft entscheidet

Reine Instandhaltung – etwa ein neuer Anstrich im bisherigen Zustand – zählt zur ordnungsmäßigen Erhaltung, über die die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse entscheiden kann, wenn die Maßnahme „untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt“ (§ 27 Abs. 1 WEG). Eine Vollsanierung mit neuem Bodenbelag, Beleuchtung und Geländer geht darüber hinaus und ist eine bauliche Veränderung, die die Versammlung beschließen muss (§ 20 Abs. 1 WEG).

Wir klären vor der Ausschreibung, in welche Kategorie Ihre Maßnahme fällt, und bereiten die Beschlussvorlage entsprechend vor.

So läuft die Ausschreibung für Treppenhaussanierung ab

  1. Umfang festlegen: Geplanter Umfang, Anzahl der Treppenhäuser und Geschosse werden erfasst, dazu Brandschutzauflagen und ob durchgehende Begehbarkeit nötig ist.
  2. Betriebe vergleichen: Fachbetriebe kalkulieren auf derselben Grundlage, sodass am Ende Preis und Leistung tatsächlich nebeneinander stehen.
  3. Entscheidung vorbereiten: Die Empfehlung samt Begründung geht fertig aufbereitet in die nächste Versammlung oder an die entscheidungsbefugte Verwaltung.

Weiterführend

Treppenhaussanierung ausschreiben

Geben Sie Umfang und Objekt an – wir übernehmen die Abstimmung mit den Fachbetrieben. Zur Ausschreibung Treppenhaussanierung

Quellen: WEG §§ 20, 27

Häufige Fragen

Wer übernimmt die Ausführung der Treppenhaussanierung?

Der Fachbetrieb, der nach dem Vergleich der eingeholten Angebote beauftragt wird. SVEAG organisiert ausschließlich das Verfahren und bietet selbst nicht mit.

Reicht ein Beschluss der Verwaltung, oder braucht es die Eigentümerversammlung?

Das hängt vom Umfang ab: Reine Instandhaltung ohne erhebliche Verpflichtungen kann die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse entscheiden (§ 27 Abs. 1 WEG), eine Vollsanierung ist eine bauliche Veränderung und braucht einen Beschluss der Versammlung (§ 20 Abs. 1 WEG).

Muss während der Sanierung ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein?

Ob und welcher zweite Rettungsweg erforderlich ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung für das Objekt. Wir klären das vor der Ausschreibung, damit die Bauzeitplanung der Angebote dazu passt.

Was passiert bei Asbestverdacht im Bodenbelag?

Bei einem Baujahr vor 1995 lassen wir den Bodenbelag vorab untersuchen. Der Befund kommt ins Leistungsverzeichnis, damit kein Bieter nachträglich einen Sanierungszuschlag aufruft.