Balkonsanierung – Vergleichsangebote für WEG und Hausverwaltung

Balkone zählen zu den Bauteilen, die Eigentümergemeinschaften am häufigsten uneins über den Umfang der Maßnahme machen: Reicht eine Betoninstandsetzung, oder soll gleich neu angebaut werden? SVEAG klärt diese Weichenstellung vorab und holt anschließend vergleichbare Angebote bei Fachbetrieben ein. Beauftragt wird direkt der Betrieb, der die Arbeiten ausführt – SVEAG selbst tritt im Verfahren nicht als Bieter auf. Das Verfahren läuft über SVEAG Vergabe.

Instandsetzung und Anbau sind zwei verschiedene Verfahren

Eine Betoninstandsetzung bestehender Balkone und der Anbau neuer Balkone sind verschiedene Gewerke mit verschiedenen Bietern – der Anbau braucht zusätzlich Statik und in der Regel eine Baugenehmigung. Beides in einer Ausschreibung zu vermischen macht die Angebote unvergleichbar.

PunktWarum er zählt
Statische BeurteilungOhne Standsicherheitsnachweis setzt jeder Bieter einen anderen Instandsetzungsumfang an – und keiner übernimmt dafür die Verantwortung.
Absturzsicherung der GeländerÄltere Geländer sind oft zu niedrig oder zu weit gesprosst für die heutigen Anforderungen. Wird das angepasst, ändert sich der Umfang erheblich.
Nutzbarkeit während der ArbeitenAbschnittsweises statt durchgehendes Sperren verlängert die Bauzeit und wird von jedem Bieter unterschiedlich bepreist.
Schadstoffverdacht im Baujahr vor 1995Alte Balkonbeläge, Anstriche und Fugenmassen enthalten bei diesem Baujahr regelmäßig Asbest oder PAK.

Wer in der Eigentümergemeinschaft entscheidet

Eine reine Instandsetzung im bisherigen Zustand kann im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung laufen. Sobald Geländer, Konstruktion oder gar ein Anbau neuer Balkone den bisherigen Zustand verändern, braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Versammlung nach § 20 WEG, die Kostenverteilung richtet sich dann nach § 21 WEG.

Wir bereiten die Beschlussvorlage so vor, dass Instandsetzung oder Anbau, Vergleichsangebote und Kostenverteilung in einem Termin entschieden werden können.

So läuft die Ausschreibung für Balkonsanierung ab

  1. Zustand und Umfang klären: Schadensbild, Konstruktionsart und die Frage Instandsetzung oder Anbau werden vorab festgehalten, damit jeder Bieter dasselbe Vorhaben kalkuliert.
  2. Fachbetriebe anfragen: Passende Betriebe erhalten identische Unterlagen und liefern dadurch eine Entscheidungsgrundlage statt mehrerer unvergleichbarer Preise.
  3. Vorlage für die Versammlung: Aus den eingegangenen Angeboten entsteht ein Vorschlag mit Begründung, den die Verwaltung direkt einbringen kann.

Weiterführend

Balkonsanierung ausschreiben

Zehn Minuten Angaben zu Ihrem Objekt genügen für den Start. Zur Ausschreibung Balkonsanierung

Quellen: WEG §§ 20, 21

Häufige Fragen

Wer baut die Balkone am Ende ein oder saniert sie?

Der Fachbetrieb, der aus dem Vergleich der Angebote als Empfehlung hervorgeht und den die Eigentümergemeinschaft beauftragt. SVEAG moderiert das Verfahren, ist aber selbst kein Bieter.

Brauche ich für den Anbau neuer Balkone eine Baugenehmigung?

In der Regel ja, weil der Anbau die Gebäudehülle und häufig die Statik verändert. Wir klären das vor der Ausschreibung, damit die Angebote die Genehmigungsplanung einheitlich einpreisen.

Was bedeutet 'auskragende Betonplatte' für die Sanierung?

Auskragende Platten sind Wärmebrücken und zugleich ein statisches Thema – anders als vorgestellte Konstruktionen, die ein eigenes Fundament brauchen. Welche Bauart vorliegt, bestimmt Verfahren und Kosten.

Wie wird mit Asbestverdacht in alten Belägen umgegangen?

Liegt das Baujahr vor 1995, lassen wir das vorab gezielt untersuchen und schreiben das Ergebnis ins Leistungsverzeichnis. So kalkulieren alle Bieter dieselbe Grundlage, statt die Differenz später als Nachtrag zu verrechnen.