Radwegmarkierung: Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Furten

Radwegmarkierung: Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Furten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme & Einordnung: Wir prüfen die Fläche, klären die gewünschte Verkehrsform und stimmen Breiten und Materialien ab.
  2. Vorbereitung & Absicherung: Reinigung des Untergrunds, Absperrung und – falls nötig – Entfernung alter Markierung.
  3. Markierung & Übergabe: Ausführung mit griffiger Oberfläche, Kontrolle der Maße und dokumentierte Abnahme.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen?

Der Radfahrstreifen ist ein eigenständiger Sonderweg, abgetrennt durch einen Breitstrich und mit Zeichen 237 beschildert. Kfz dürfen ihn nicht befahren. Der Schutzstreifen wird nur mit einem unterbrochenen Schmalstrich markiert und darf im Bedarfsfall überfahren werden, etwa beim Begegnungsverkehr. Beide Formen haben unterschiedliche Mindestbreiten nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen.

Warum werden Radwege rot eingefärbt?

Rote Einfärbungen markieren Konfliktbereiche, in denen sich Rad- und Kfz-Verkehr kreuzen, etwa Furten an Einmündungen. Die Farbe erhöht die Aufmerksamkeit und senkt nachweislich Konflikte. Sie ersetzt aber keine Markierung: Begrenzungslinien und Sinnbilder bleiben notwendig.

Wie griffig muss eine Radwegmarkierung sein?

Griffiger als eine reine Fahrbahnmarkierung, weil Zweiräder auf glatten Beschichtungen deutlich empfindlicher reagieren – besonders bei Nässe und in Kurven. Wir arbeiten deshalb mit Materialien und Abstreumitteln, die eine ausreichende Rutschhemmung sicherstellen, gerade bei großflächigen Einfärbungen.

Können Radwege auch auf Privatgelände markiert werden?

Ja, etwa auf Betriebsgeländen, Campusflächen oder in größeren Wohnquartieren. Dort gelten die StVO-Vorgaben nicht unmittelbar, die Orientierung an den bekannten Formen ist aber sinnvoll, damit Nutzer die Flächen intuitiv verstehen. Die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche bleibt beim Eigentümer.

Wie oft muss eine Radwegmarkierung erneuert werden?

Das hängt von Material, Nutzung und Winterdienst ab. Flächige Einfärbungen verschleißen schneller als Linien, weil sie direkt überfahren werden. Als Anhaltspunkt gelten drei bis fünf Jahre bei hochwertigen Systemen. Wir prüfen den Bestand und sagen Ihnen, ob eine Erneuerung oder eine Teilausbesserung genügt.