Fensteraustausch für Hausverwaltungen und WEGs bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Fenster gehören in Wohnungseigentumsanlagen in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie nur von einer Wohnung aus genutzt werden. Über ihre Erhaltung entscheidet deshalb grundsätzlich die Gemeinschaft durch Beschluss. Die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kann jedoch Instandhaltung und Kosten einzelnen Eigentümern zuweisen. Geht der Austausch über eine reine Erhaltung hinaus, etwa bei geänderter Teilung, Farbe oder Öffnungsart, kann eine bauliche Veränderung nach Paragraf 20 WEG vorliegen, deren Kostenverteilung sich nach Paragraf 21 WEG richtet. Welche Variante greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Wir liefern der Verwaltung eine Bestandsaufnahme und ein Angebot, das sich direkt als Grundlage für die Beschlussvorlage in der Eigentümerversammlung eignet.
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Werden Fenster im Bestand erneuert, gilt für das ausgetauschte Bauteil ein Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert. Maßgeblich ist dabei der Wert des gesamten Fensters, also Rahmen und Verglasung zusammen. Für Baudenkmäler und besondere Härtefälle sieht das Gesetz Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor, die im Einzelfall zu prüfen sind. Zusätzliche Vorgaben können sich je nach Landesrecht, Bebauungsplan, Erhaltungssatzung oder Denkmalschutz ergeben. Wir wählen Fenster, die die geltenden Anforderungen einhalten, und dokumentieren die technischen Werte der eingebauten Elemente, damit Sie den Nachweis gegenüber Eigentümern, Behörden oder Ihrer Energieberatung führen können.
Neue Fenster sind deutlich dichter als alte. Damit fällt ein Teil des unkontrollierten Luftaustauschs über undichte Fugen weg, und ohne angepasstes Lüften steigt die Raumluftfeuchte. Die Norm DIN 1946-6 sieht vor, bei einem größeren Fensteraustausch zu prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind. Ob daraus im konkreten Objekt eine Pflicht entsteht, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom Gebäude und von den vertraglichen Vereinbarungen ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Wir klären diese Frage vor der Ausführung, schlagen bei Bedarf Lösungen wie Fensterfalzlüfter oder Außenwand-Luftdurchlässe vor und geben Ihren Mieterinnen und Mietern eine kurze Lüftungsinformation an die Hand. So beugen Sie Feuchte- und Schimmelproblemen nach der Modernisierung vor.
Erhaltungsmaßnahmen, also etwa der Ersatz defekter Fenster, haben Mieter nach Paragraf 555a BGB grundsätzlich zu dulden; sie sind rechtzeitig anzukündigen. Verbessert der Austausch die Energieeffizienz, handelt es sich in der Regel um eine Modernisierung nach Paragraf 555b BGB. Sie ist nach Paragraf 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen, mit Angaben zu Art, Umfang, Beginn und voraussichtlicher Dauer. Ob und in welcher Höhe danach eine Mieterhöhung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab rechtlich geprüft werden. Wir stimmen die Termine je Wohneinheit ab, planen pro Wohnung möglichst nur einen Einbautag und liefern Ihnen die Angaben zu Ablauf und Dauer, die Sie für die Ankündigung benötigen.
Ein einzelnes Fenster ist in der Regel in wenigen Stunden ausgebaut, eingesetzt und abgedichtet. Für eine Wohnung mit mehreren Fenstern planen wir meist einen Arbeitstag, bei großen Elementen, Balkontüren oder schwierigen Anschlüssen auch länger. Mehr Zeit als die Montage selbst beansprucht oft der Vorlauf: Fenster werden nach Aufmaß gefertigt, die Lieferzeit hängt von Fertigung und Saison ab. Für ein ganzes Mehrfamilienhaus erstellen wir einen Bauzeitenplan, der die Wohnungen nacheinander abarbeitet, sodass jede Partei nur kurz betroffen ist. Beiputz- und Malerarbeiten an den Laibungen sowie die Entsorgung der Altfenster sind im Ablauf eingeplant, damit die Wohnung am Ende des Einbautags wieder normal nutzbar ist.
Kunststofffenster sind im Wohnungsbestand verbreitet, weil sie pflegeleicht sind und ein gutes Verhältnis von Aufwand und Wärmeschutz bieten. Holzfenster sind bei Altbauten, in Gebieten mit Erhaltungssatzung oder bei Baudenkmälern häufig die gestalterisch passende oder geforderte Lösung, brauchen aber regelmäßige Pflege. Holz-Aluminium-Fenster verbinden den Holzrahmen innen mit einer wetterfesten Schale außen. Aluminiumfenster kommen eher in Gewerbeobjekten und bei großen Glasflächen zum Einsatz. Neben dem Material zählen Schallschutz an lauten Straßen, Einbruchhemmung im Erdgeschoss und das Fassadenbild. Ob gestalterische Vorgaben bestehen, hängt von Satzung, Bebauungsplan und Denkmalschutz ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Wir beraten herstellerneutral und stimmen die Auswahl mit Ihnen ab.