Grundwasser-Monitoring bei Wärmepumpen

Grundwasser-Monitoring bei Wärmepumpen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Erlaubnis beschaffen: Ohne die Erlaubnis ist unklar, was gilt – wir fragen sie bei der Behörde an.
  2. Auflagen auswerten: Messgrößen, Turnus und Berichtspflichten werden in einen Plan überführt.
  3. Messen lassen: Die Messungen erfolgen durch einen fachkundigen Betrieb, dokumentiert und nachvollziehbar.
  4. Berichten: Der Bericht geht fristgerecht an die Behörde; Abweichungen melden wir vorher.

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Häufige Fragen

Was steht typischerweise in der Erlaubnis?

Die zulässige Entnahmemenge, Grenzwerte für die Temperaturspreizung, Vorgaben zur Messung und Berichtspflichten gegenüber der Wasserbehörde. Die Auflagen unterscheiden sich erheblich je nach Standort und Behörde – deshalb ist das Dokument selbst maßgeblich, nicht eine allgemeine Regel.

Was tun, wenn die Erlaubnis nicht auffindbar ist?

Bei der zuständigen unteren Wasserbehörde anfragen. Dort liegt der Vorgang. Das ist unangenehm, aber besser als weiterzubetreiben, ohne die Auflagen zu kennen – im Zweifel läuft eine Berichtspflicht seit Jahren ins Leere.

Was passiert bei Überschreitung der Grenzwerte?

Das ist der Behörde zu melden. Je nach Auflage kann die Entnahmemenge zu reduzieren oder der Betrieb anzupassen sein. Wichtig ist, dass die Abweichung dokumentiert und gemeldet wird – nicht gemeldete Überschreitungen sind das eigentliche Problem.

Gilt das auch für Erdwärmesonden?

Für geschlossene Sondensysteme gelten andere, meist geringere Anforderungen als für offene Systeme mit Grundwasserentnahme. Auch dort gibt es aber eine Genehmigung mit Auflagen, etwa zur Dichtheit des Sondenkreises. Wir sehen uns an, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

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