Straßenmarkierung ausschreiben: Kosten und Leistungsverzeichnis

Vergabe für Kommunen, Erschließungsträger und Verwaltungen

Wer Straßenmarkierungen ausschreibt, benötigt rechtssichere Leistungsverzeichnisse nach ZTV M und RMS. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Abrechnung nach laufendem Meter funktioniert und welche vier typischen Vergabefehler Sie zwingend vermeiden sollten.

Grundlagen der Ausschreibung: ZTV M und RMS

Öffentliche Kommunen, Erschließungsträger und Hausverwaltungen stehen bei der Erneuerung oder Erstaufbringung von Fahrbahnmarkierungen vor der Aufgabe, ein rechtssicheres und technisch präzises Vergabedokument zu erstellen. Eine mangelhaft formulierte Ausschreibung führt in der Praxis häufig zu Nachträgen, Verzögerungen oder vorzeitigem Verschleiß der Fahrbahnmarkierung. Die maßgeblichen Regelwerke für Markierungsarbeiten auf Straßen in Deutschland sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) sowie die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS); die ZTV M 13 werden Bauverträgen für Markierungsarbeiten zugrunde gelegt und enthalten Mindestanforderungen an die verkehrstechnischen Eigenschaften sowie Vorgaben zu Auswahl, Ausführung und Prüfung. Sie definieren verbindliche Standards für Materialqualität, Applikationsverfahren und Prüfpflichten.

Die Richtlinien für die Markierung von Straßen regeln die geometrische Anordnung, Dimensionierung und Farbwahl von Längs- und Quermarkierungen sowie Piktogrammen. Die ZTV M 13 konkretisieren darüber hinaus die vertraglichen Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Maßgeblich ist dabei der Nachweis der Eignung eines Markierungssystems: Die BASt prüft Markierungssysteme auf ihrer Rundlaufprüfanlage und stellt bei positivem Ausgang, also wenn alle vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die verkehrstechnischen und chemisch-physikalischen Eigenschaften erfüllt sind, ein Prüfzeugnis aus. Diese Prüfzeugnisse bilden die Ausschreibungs- und Vertragsgrundlage bei der Vergabe von Markierungsarbeiten. Für die ausschreibende Stelle bedeutet dies, dass Verweise auf veraltete DIN-Normen ohne Einbindung der ZTV M rechtliche Lücken schaffen.

  • ZTV M 13 als technische Vertragsgrundlage gemäß VOB/C (ATV DIN 18396) zur verbindlichen Qualitätsbeurteilung
  • Verwendung ausschließlich BASt-geprüfter Markierungsstoffe und Nachstreumittelgemische für zertifizierte Systemkombinationen
  • Klassifizierung der optischen Eigenschaften nach DIN EN 1436 (Tages- und Nachtsichtbarkeit, Retroreflexion, Griffigkeit)
  • Unterscheidung zwischen Typ I (Standardsichtbarkeit bei Trockenheit) und Typ II (erhöhte Retroreflexion bei Nacht und Nässe)
  • Nachweispflicht für Eigenüberprüfungen des Auftragnehmers während der Verlegung zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen

Ein zentraler Aspekt der ZTV M 13 ist die Festlegung der Sichtbarkeitsklassen nach DIN EN 1436. Während für untergeordnete Parkplatzflächen oder private Wege meist Standardmarkierungen der Klasse Typ I genügen, fordern stark frequentierte Erschließungsstraßen und Zebrastreifen zwingend Typ-II-Systeme. Diese behalten durch spezielle Nachstreumittel mit großen Glasperlen und Griffigkeitsmitteln auch bei Regen ihre Reflexionswirkung. Wer im Leistungsverzeichnis auf diese Spezifikation verzichtet, riskiert die Verlegung unzureichender Materialien, die bei Nässe für Verkehrsteilnehmer unsichtbar werden.

Die Einhaltung der ZTV M schützt Ausschreibende zudem vor Haftungsrisiken. Tritt auf einer unzureichend markierten Fläche ein Unfall ein, dient das Regelwerk als Maßstab für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Die konsequente Verankerung der ZTV M 13 und RMS im Leistungsverzeichnis bildet das rechtliche Fundament jeder erfolgreichen Vergabe.

SVEAG erbringt diese Leistung bundesweit als Straßen- & Fahrbahnmarkierung – mit dokumentierter Ausführung, festem Ansprechpartner und einheitlichem Standard über alle Standorte.

Kostenkalkulation: Preisbildung nach lfm und qm

Die Kalkulation von Markierungsarbeiten erfordert eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Markierungsgeometrien. Fachbetriebe berechnen ihre Leistungen nicht pauschal, sondern auf Basis klar definierter Metriken. Während durchgehende oder unterbrochene Linien nach laufenden Metern (lfm) abgerechnet werden, kommen bei flächigen Kennzeichnungen Quadratmeter (qm) als Abrechnungseinheit zum Einsatz. Ergänzend werden komplexe Piktogramme und Symbole häufig als Stückpreise kalkuliert.

Ein wesentlicher Preistreiber ist die Wahl des Markierungswerkstoffs. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Dünnschichtmarkierungen (1K- oder 2K-Markierungsfarben mit Schichtdicken bis 0,6 mm) und Dickschichtmarkierungen (Kaltplastik oder Thermoplastik mit Schichtdicken von 1,5 mm bis 3,0 mm). Dünnschichtsysteme weisen zwar geringere reine Materialkosten auf, besitzen jedoch eine deutlich kürzere Nutzungsdauer von etwa 3 bis 5 Jahren. Dickschichtsysteme aus Kaltplastik sind in der Anschaffung teurer, erreichen jedoch eine Standzeit von 7 bis 12 Jahren selbst unter hoher Schwerverkehrsbelastung.

MaterialtypAbrechnungseinheitTypischer PreisansatzHaltbarkeit / Einsatzbereich
Thermoplastik (Heißplastik)Laufender Meter (lfm)Meterpreis je nach Strichbreite und Auftragsmenge5 bis 10 Jahre, hohe Belastbarkeit auf Asphalt
2K-Kaltplastik (PMMA)Laufender Meter (lfm)höherer Meterpreis als Thermoplastik7 bis 12 Jahre, extrem abriebfest für Schwerverkehr
Sperrflächen / SchraffurenQuadratmeter (qm)Flächenpreis je nach SchraffurdichteFlächenhafte Markierung für Halteverbote
Pfeile & Symbole (Schablone)Stück (Stk.)Stückpreis je Schablone und GrößePiktogramme, Pfeile und Schriftzüge

Neben den reinen Quadratmeter- und Meterpreisen fließen feste Neben- und Fixkosten in das Gesamtangebot ein. Dazu zählen die Baustelleneinrichtung, Anfahrtskosten der Spezialmaschinen sowie Pauschalen für Mindestauftragswerte bei Kleinprojekten. Wenn im Zuge von Reorganisationsmaßnahmen im Parkraummanagement Altmarkierungen entfernt werden müssen, erhöhen mechanische Verfahren wie Kugelstrahlen oder Fräsen die Gesamtinvestition spürbar, da sie als eigener Arbeitsgang mit zusätzlichem Maschineneinsatz kalkuliert werden.

Für eine wirtschaftliche Ausschreibung ist es ratsam, die Lebenszykluskosten (Life Cycle Costs) gegenüberzustellen. Eine anfänglich günstigere Farbmarkierung erfordert innerhalb von zehn Jahren zwei bis drei Nachmarkierungen inklusive erneuter Baustellensicherung, während eine hochwertige Kaltplastikmarkierung über den gleichen Zeitraum wartungsfrei bleibt.

Aufbau eines rechtssicheren Leistungsverzeichnisses

Ein strukturiertes Leistungsverzeichnis stellt sicher, dass alle Bieter auf derselben rechnerischen und technischen Grundlage anbieten. Fehlerhafte oder unvollständige Leistungsbeschreibungen führen im Vergabeverfahren zu unvergleichbaren Angeboten und späteren Nachtragsforderungen. Das Dokument sollte sich streng am Standardleistungskatalog (STLK) orientieren und klare Positionen für Vorbereitung, Ausführung und Qualitätskontrolle enthalten. Dies gilt uneingeschränkt für Dauerzeichen wie für die temporäre Arbeitsstellenmarkierung.

Die Untergrundvorbereitung bildet die erste Leistungsposition im Leistungsverzeichnis. Straßenbeläge müssen vor dem Auftragen frei von Schmutz, Öl, Fetten und loser Substanz sein. Bei Betonuntergründen oder neu aufgetragenem Asphalt ist zudem das Entfernen von Trennmitteln erforderlich. Sollen Altmarkierungen ersetzt werden, muss das Demarkierungsverfahren zwingend als eigene Position ausgeschrieben werden, da das Fräsen oder Demarkieren durch Hochdruckwasserstrahlen unterschiedliche Zeit- und Maschineneinsätze erfordert.

  • Position 1: Baustelleneinrichtung, Anfahrt und Vorhalten der Fräs- und Appliziergeräte
  • Position 2: Untergrundreinigung und Vorbereitung (inkl. Primer-Auftrag bei Betonoberflächen)
  • Position 3: Demarkierung bestehender Altmarkierungen nach Verfahren (Fräsen, Kugelstrahlen, Schleifen)
  • Position 4: Einmessen und Vormarkieren der Soll-Geometrie nach Ausführungsplan
  • Position 5: Neumarkierung nach Materialart (z. B. 2K-Kaltplastik), Strichbreite (z. B. 12 cm, 15 cm) und Schichtdicke
  • Position 6: Einstreuen von Nachstreumitteln (Reflexglasperlen-Griffigkeitsmittel-Gemisch) direkt beim Arbeitsgang
  • Position 7: Prüfleistungen und Nachweise (Protokollierung der Verlegetemperaturen und Schichtdicken)

Ausschreibende sollten darauf achten, im Leistungsverzeichnis nicht nur den Werkstoff, sondern auch die geforderte Strichbreite präzise festzulegen. Standardbreiten im Straßenbau betragen 12 cm für Leitlinien sowie 15 cm oder 25 cm für Fahrstreifenbegrenzungen. Fehlen diese Angaben, wählen Bieter kalkulatorisch die geringste Breite, was später zu Nichtkonformitäten mit den RMS führt.

Darüber hinaus sollte die Vorlage der BASt-Prüfzeugnisse sowie der Sicherheitsdatenblätter als Ausschlusskriterium in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden. Damit wird verhindert, dass Minderqualitäten zum Einsatz kommen, deren Abriebfestigkeit nicht zertifiziert ist. Ergänzend gilt: Nach den ZTV M 13 umfasst die Mustergleichheitsprüfung neben dem Markierungsstoff auch die Nachstreumittel.

Verkehrssicherung als kritische Nebenleistung

Markierungsarbeiten finden im unmittelbaren Verkehrsraum oder auf stark frequentierten Kunden- und Anlieferungsflächen statt. Die physische Absicherung der Arbeitsstelle ist daher eine grundlegende Voraussetzung für den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit. Eine professionelle Verkehrssicherung muss nach den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie den ZTV-SA geplant und ausgeführt werden. Die RSA 21 ersetzen die Ausgabe RSA-95 und wurden 2022 durch ein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau bundesweit eingeführt.

Ein häufiger Fehler in Ausschreibungen besteht darin, die Baustellensicherung als Nebenleistung ohne eigene Leistungspositionen zu behandeln. Dies führt bei Bietern zu unklaren Kalkulationsgrundlagen. Wird die Absicherung nicht detailliert ausgeschrieben, drohen Sicherheitslücken vor Ort oder nachträgliche Forderungen für unvorhergesehene Verkehrsleitmaßnahmen. Die Einholung einer behördlichen verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gehört zu den formellen Vorarbeiten, deren Zuständigkeit im Vertrag eindeutig zugewiesen werden muss.

  • Behördliche Vorbereitung: Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung mit temporärem Regelplan
  • Materialgestellung: Anlieferung und Montage StVO-konformer Absperrgeräte, Leitkegel und Warnleuchten
  • Fahrbahnführung: Verlegung temporärer gelber Markierungsbänder zur Sperrung oder Umleitung von Fahrstreifen
  • Sicherungskonzept: Einsatz von fahrenden Absperrtafeln oder Sicherungsfahrzeugen bei dynamischen Markierkolonnen
  • Rückbau und Freigabe: Vollständige Entfernung aller temporären Verkehrseinrichtungen nach Aushärtung des Markierungsstoffes

Für die physische Absperrung wird qualifiziertes Absperrmaterial benötigt, das den Windlasten und Sichtbarkeitsanforderungen der ZTV-SA entspricht. Fehlen detaillierte Positionen für Warnleuchten, Absperrbaken und Beschilderungen im Leistungsverzeichnis, trägt der Auftraggeber das Risiko unzureichender Sicherungsmethoden.

Sicherheitsrisiken entstehen insbesondere dann, wenn der frisch aufgetragene Markierungsstoff zu früh überfahren wird. Fahrzeuge tragen den feuchten Stoff ab, beschädigen das Markierungsbild und verschmutzen angrenzende Fahrbahnbeläge. Detaillierte Absperrvorgaben verhindern diese Sachschäden wirksam.

Bauzeitenplanung und Witterungsfenster

Fahrbahnmarkierungen sind chemisch oder thermisch aushärtende Baustoffe, deren Qualität direkt von den Umgebungsbedingungen bei der Applikation abhängt. Werden die festgelegten Witterungsgrenzen missachtet, kommt es zu Haftungsfehlern, Blasenbildung oder schnellem Abplatzen des Materials. Die Zeit bis zur Überrollbarkeit lässt sich nicht pauschal ansetzen: Temperatur, Feuchte und Auftragsmenge verschieben sie im Baustellenalltag deutlich, sodass Herstellerangaben aus dem Labor keine Garantie für die Praxis darstellen. Die Ausschreibung muss daher verfahrensangemessene Ausführungsfristen vorsehen und Witterungsverzögerungen einkalkulieren.

Die wesentlichen Einflussfaktoren sind die Untergrundtemperatur, die Luftfeuchtigkeit, die Restfeuchte des Asphalt- oder Betonbelags sowie der Taupunktabstand. Markierungsarbeiten dürfen grundsätzlich nicht auf feuchten Untergründen durchgeführt werden. Der Untergrund muss trocken und tragfähig sein; bei Beton muss das Kapillarwasser vollständig abgebunden sein.

  • Mindesttemperatur: Die Untergrund- und Umgebungstemperatur muss während der Applikation und Aushärtung mindestens +10 °C betragen (bei Spezial-Kaltplastik vereinzelt ab +5 °C, wobei Hersteller eine Deckentemperatur von +5 °C bis +45 °C zulassen)
  • Taupunktabstand: Die Untergrundtemperatur sollte während Auftrag und Trocknung mindestens 3 °C über der Taupunkttemperatur liegen, um Mikrokondensation zu verhindern
  • Luftfeuchtigkeit: Technische Merkblätter begrenzen die relative Luftfeuchte während des Verlegevorgangs auf maximal 75 %
  • Aushärtungszeiten: Verkehrsfreigabe erst nach vollständigem chemischem Erstarren, wobei die Überrollbarkeit vor der Freigabe zu prüfen ist

Der Taupunkt stellt in der Praxis die kritischste Hürde dar. Liegt die Belagstemperatur nahe am Taupunkt, bildet sich ein unsichtbarer Feuchtigkeitsfilm auf der Fahrbahn. Wird der Markierungsstoff darauf aufgetragen, verhindert dieser Film die physikalische und chemische Haftung. Die Folge sind großflächige Abplatzungen nach dem ersten Frost.

Auftraggeber müssen in der Bauzeitenplanung ausreichend Flexibilität gewähren. Vergabefristen, die eine Ausführung zwingend in den späten Herbstmonaten oder im Winter vorschreiben, bergen ein enormes Mängelrisiko. Vertragliche Regelungen zu witterungsbedingten Unterbrechungen verhindern Streitigkeiten über Verzögerungsstrafen.

Schnittstellen zur Objektbetreuung und Pflege

Nach der Abnahme der Markierungsarbeiten geht die Verantwortung für die Erhaltung der Markierungslinien in den laufenden Objektbetrieb über. Für Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbeparkbetreiber und Hausverwaltungen endet das Thema Markierung nicht mit der Vergabe. Damit die optische Führung von Fahrstreifen, Sperrflächen und Feuerwehrzufahrten langfristig erhalten bleibt, müssen die Markierungen in das fortlaufende Facility Management eingebunden werden.

In der täglichen Praxis greifen verschiedene Pflege- und Betreuungsleistungen direkt ineinander. Ein strukturierter Objektservice stellt sicher, dass Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt und Schäden an den Bodenmarkierungen vermieden werden.

  • Hausmeisterservice: Regelmäßige Sichtprüfungen der Markierungen auf mechanische Beschädigungen, Ölverschmutzungen und Abrieb sowie Überwachung der Parkdisziplin
  • Grünpflege und Außenanlagen: Freischnitt von überhängenden Hecken, Sträuchern und Rasenkanten, die Sichtbeziehungen auf Bodenpiktogramme und Randstreifen verdecken
  • Winterdienst: Schonender Maschineneinsatz mit gummibewehrten Räumleisten zur Vermeidung von Abscherungen an erhabenen Dickschicht- und Profilmarkierungen
  • Gebäudereinigung: Fachgerechte Nassreinigung von Tiefgaragen- und Parkdeckflächen mit pH-neutralen Reinigungsmitteln zum Erhalt der Farben und Anti-Rutsch-Eigenschaften
  • Wartungsservice: Regelmäßige Überprüfung angrenzender Entwässerungsrinnen und Beleuchtungsanlagen zur Gewährleistung optimaler Sichtverhältnisse bei Nacht

Besonders der Winterdienst stellt eine Beanspruchung für Markierungssysteme dar. Unsachgemäßer Einsatz von Stahlkanten an Schneepflügen kann erhabene Kaltplastik- oder Thermoplastiklinien vom Belag scheren. Der Einsatz von Räumgeräten mit Gummischürfleisten schont das Material und verlängert die Nutzungsdauer der Markierung erheblich.

Die Abstimmung aller Gewerke über einen zentralen Anbieter für Facility Management sichert kurze Wege. Wenn der Hausmeister oder das Pflegepersonal Abplatzungen oder unleserliche Symbole direkt meldet, können Kleinflächen schnell nachmarkiert werden, bevor Sicherheitsrisiken entstehen.

Häufige Fehler bei der Vergabe vermeiden

Bei der Vergabe von Straßen- und Parkraummarkierungen führen handwerkliche Fehler in der Ausschreibung immer wieder zu mangelhaften Ausführungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kenntnis typischer Fallstricke ermöglicht es Kommunen und Immobilienverwaltern, Vergabedokumente vor dem Versand wirksam zu überprüfen. Als Textgrundlage für die Positionen dient der Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau, Leistungsbereich 131, der Mustertextbausteine für die Ausschreibung vorgibt.

Einer der schwerwiegendsten Fehler ist das Vernachlässigen von Fahrzeug-Schleppkurven bei der Planung von Kurvenbereichen, Zufahrten und Wendehämmern. Werden Radien nur nach optischen Kriterien gezeichnet, überfahren LKW, Müllfahrzeuge oder Lieferdienste die Markierungslinien regelmäßig mit den Hinterachsen. Dies führt selbst bei hochwertiger Kaltplastik innerhalb kurzer Zeit zu starkem Abrieb.

  • Veraltete Vorschriften: Verwendung veralteter DIN-Normen oder aufgehobener Regelwerke anstelle der ZTV M 13 und RMS
  • Fehlende Schleppkurvenanalyse: Unzureichende Berücksichtigung der Fahrgeometrie von Schwerlastfahrzeugen in Engpässen
  • Unvollständige Untergrundbeschreibung: Unterlassen von Festlegungen zur Entfernung von Altmarkierungen oder Fräsrückständen
  • Falsche Materialwahl: Verwendung günstiger Dünnschichtfarbe auf hochbelasteten Schwerverkehrsflächen
  • Unterlassene BASt-Musterprüfung: Verzicht auf den Nachweis der Produktidentität zwischen Prüfzeugnis und gelieferter Ware

Ein weiterer Vergabefehler liegt in der falschen Zuordnung von Markierungsstoffen zum Untergrund. Das Aufbringen von Kaltplastik auf frischem, harzreichem Asphalt ohne ausreichende Liegezeit führt zu Versprödungen. Auf Betonschichten wiederum ist das Auftragen eines passenden Primers zwingend erforderlich, um eine dauerhafte chemische Verbindung zu gewährleisten. Fehlt dieser Primer als eigene Position im Leistungsverzeichnis, wird er von Anbietern oft eingespart.

Schließlich sollten Ausschreibende immer verlangen, dass der Auftragnehmer ein Messprotokoll über die Schichtdicke und die Verlegetemperaturen anfertigt. Nur so lassen sich Gewährleistungsansprüche bei späteren Mängeln rechtssicher durchsetzen.

Als erfahrener Partner für gewerbliche und kommunale Infrastrukturen unterstützt SVEAG Immobilieneigentümer und Kommunen bei der fachgerechten Umsetzung von Markierungsprojekten. Von der strukturierten Absicherung über die RSA-konforme Verlegung bis hin zur lückenlosen Einbindung in die fortlaufende Objektbetreuung sorgt SVEAG für verkehrssichere und dauerhafte Ergebnisse aus einer Hand.

Straßen- & Fahrbahnmarkierung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG übernimmt die Straßen- und Fahrbahnmarkierung als Straßen- & Fahrbahnmarkierung für Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen und Gewerbebetriebe deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Weiterführender Artikel: Straßenmarkierung: Normen, Materialien und Ausführung

Häufige Fragen

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Straßenmarkierungen?

Die Ausführung und Ausschreibung richtet sich nach der ZTV M 13 und den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS), beispielsweise nach dem Dokument FGSV 330/2.

Wie erfolgt die Preisbildung bei Fahrbahnmarkierungen?

Markierungsarbeiten werden in der Regel nach laufendem Meter (lfm) für Linien und Leitlinien oder pro Quadratmeter (qm) für Sperrflächen und Piktogramme kalkuliert, abhängig von Material und Aufwand.

Was gehört zwingend in das Leistungsverzeichnis für Markierungen?

Das Leistungsverzeichnis sollte nach dem Standardleistungskatalog (Leistungsbereich 131) aufgebaut sein und Positionen wie Demarkierung, Materialart, Verkehrssicherung und Neumarkierung exakt definieren.

Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen in den Markierungskosten enthalten?

Nein, die Baustellen- und Verkehrssicherung ist in der Regel eine separate Nebenleistung, die im Leistungsverzeichnis explizit aufgeführt werden muss, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Welche Fehler sollten bei der Vergabe von Straßenmarkierungen vermieden werden?

Zu den 4 häufigen Fehlern zählen eine unterschätzte Komplexität der Regeln, veraltete Vorschriften, fehlende behördliche Abstimmung und die mangelnde Berücksichtigung von Schleppkurven.

Wie beeinflusst das Wetter die Markierungsarbeiten?

Fahrbahnmarkierungen benötigen einen trockenen Untergrund und bestimmte Mindesttemperaturen. Daher muss die Bauzeitenplanung zwingend an die oft engen Witterungsfenster angepasst werden.