Schwarzer Kleber unter altem Parkett: PAK Sanierung

PAK Sanierung

Schwarzer Kleber unter altem Parkett enthält oft krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Dieser Ratgeber erklärt, warum eine optische Prüfung nicht ausreicht und welche Vorschriften Hausverwaltungen vor dem Ausbau beachten müssen.

Herkunft und Verbreitung: Warum Teerkleber im Altbestand PAK enthalten

In vielen Bestandsgebäuden, die vor den 1970er-Jahren errichtet oder saniert wurden, verbirgt sich unter klassischen Holzfußböden ein bauphysikalisches Relikt vergangener Jahrzehnte: schwarzer Parkettklebstoff. Bei Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen stehen Hausverwaltungen regelmäßig vor der Frage, welche Stoffe in diesen schwarzen Klebeschichten gebunden sind. Bis in die 1970er-Jahre hinein war die Verwendung von Steinkohlenteerpech als Bindemittel für Klebstoffe im Hochbau weit verbreitet, da es eine hervorragende Klebkraft bot und gleichzeitig als Feuchtigkeitssperre gegen aufsteigende Nässe aus dem Estrich diente.

Steinkohlenteer entsteht als Nebenprodukt bei der industriellen Hochtemperatur-Verkokung von Steinkohle unter Sauerstoffausschluss bei Temperaturen von bis zu 1.300 Grad Celsius. Bei diesem thermischen Prozess bilden sich polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe aus mehreren hundert chemischen Einzelverbindungen, deren Grundgerüst aus miteinander verschmolzenen aromatischen Kohlenstoffringen besteht. In Deutschland wurde die Produktion teerhaltiger Parkettklebstoffe Mitte der 1970er-Jahre eingestellt, Restbestände wurden in der Praxis jedoch noch bis etwa 1981 verarbeitet.

Toxikologische Einordnung und Leitsubstanz

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe weisen erbgutverändernde und krebserzeugende Eigenschaften auf. Da PAK als komplexes Stoffgemisch auftreten, dient Benzo[a]pyren (BaP) in der Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik international als toxikologische Leitsubstanz. Anhand der Konzentration von Benzo[a]pyren wird das Gefährdungspotenzial des Klebstoffs sowie die Schadstoffbelastung des gesamten Materials bewertet.

  • Einsatzzeitraum: Ab etwa Mitte der 1960er-Jahre wurde der schwarze Parkettkleber sukzessive durch Kunstharzklebstoffe ersetzt; im Einzelfall kamen teerhaltige Kleber bis Anfang der 1980er-Jahre zum Einsatz.
  • Entstehung: Die schwarzen Parkettkleber basierten auf Steinkohlenteerpech und enthalten als Steinkohlenteer-Produkt PAK-Gehalte im Gramm-Bereich.
  • Toxizität: Zur Bewertung der Wirkungsstärke von PAK-Gemischen, deren Zusammensetzung stark schwanken kann, dient Benzo[a]pyren als Leitsubstanz.

Optische Unterscheidung: Das Problem von Teer und Bitumen

Wird im Zuge einer Bestandsprüfung ein Parkettstab angehoben, kommt häufig eine tiefschwarze, zähe oder spröde Masse zum Vorschein. Für Immobilienverwalter und Handwerksbetriebe besteht hier eine erhebliche Verwechslungsgefahr: Optisch lässt sich hochgradig schadstoffbelasteter Steinkohlenteerkleber praktisch nicht von weitgehend unbedenklichem Bitumenkleber unterscheiden. Beide Substanzen weisen eine identische dunkle Färbung und eine ähnliche Konsistenz auf, basieren jedoch auf grundlegend verschiedenen Ausgangsstoffen.

Während Steinkohlenteer aus der pyrolytischen Zersetzung von Kohle stammt, ist Bitumen ein Rückstand aus der schonenden Vakuumdestillation von Erdöl, die bei deutlich niedrigeren Prozesstemperaturen unter 400 Grad Celsius erfolgt. Infolgedessen bildet Bitumen kaum kondensierte Ringsysteme aus. Dieser verfahrenstechnische Unterschied führt zu drastischen Differenzen bei den Schadstoffkonzentrationen im Material.

MaterialeigenschaftSteinkohlenteerkleberBitumenkleber
RohstoffbasisSteinkohlenteerpechBitumen, nur in seltenen Fällen als Parkettkleber verwendet
Optisches ErscheinungsbildSchwarzEbenfalls schwarz, durch einfache Tests nicht von PAK-haltigen Klebern unterscheidbar
Benzo[a]pyren-Gehalt (Richtwert)Rund 800 mg/kg (50. Perzentil) bis 8.000 mg/kg (95. Perzentil)In der Literatur ein Wert um 2 mg/kg
AbfalleinstufungGefährlicher Abfall ab einem BaP-Gehalt über 50 mg/kgNur sehr geringe PAK-Gehalte

Eine rein sensorische Beurteilung, etwa durch Augenschein oder Geruchsprüfung, ist fachlich unzureichend und birgt erhebliche Risiken: Auch bitumenhaltige Klebstoffe mit sehr geringen PAK-Gehalten sind schwarz und lassen sich durch einfache Tests nicht von den PAK-haltigen Teerklebern unterscheiden. Eine Geruchsbeurteilung oder das Aussehen reichen für die Klärung der Belastung nicht aus, ein starker ölartiger Geruch kann jedoch ein Hinweis sein. Vor jeder mechanischen Bearbeitung oder Entfernung im Rahmen einer regulären Parkettpflege oder Bodenerneuerung ist deshalb eine qualifizierte Laboranalyse zwingend erforderlich, um Klarheit über die Materialzusammensetzung zu schaffen.

Alterung als Auslöser: Wie Schadstoffe in die Raumluft gelangen

Ein unbeschädigter, dicht schließender Parkettboden schirmt die darunterliegende Klebstoffschicht über lange Zeiträume weitgehend ab. Nach einer Liegedauer von mehr als dreißig Jahren führen jedoch natürliche Alterungsprozesse, chemischer Weichmacherverlust und mechanische Beanspruchungen zu Veränderungen im Schichtenaufbau. Der ehemals elastische Klebstoff versprödet, verliert seine Adhäsionskraft und zerfällt unter den Bewegungen des Holzes allmählich zu mikroskopisch feinem Abrieb.

Schwerflüchtige polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo[a]pyren gasen bei normalen Raumtemperaturen kaum direkt in die Luft aus. Der primäre Freisetzungspfad verläuft über partikelgebundene Prozesse. Sobald durch das Schwinden des Holzes Fugen mit einer Breite von über zwei Millimetern entstehen oder Parkettstäbe locker werden, gelangt der zerriebene, hochbelastete Kleberstaub über die Fugen an die Oberfläche.

  1. Materialversprödung: Durch chemische Alterung verliert der Klebstoff seine Elastizität und wird unter Trittbelastung pulverisiert.
  2. Fugenmigration: Bei Fugenbreiten von mehr als zwei Millimetern wandern feine Klebstoffpartikel durch Luftströmungen und Trittbewegungen nach oben.
  3. Hausstaubkontamination: Die freigesetzten Partikel lagern sich im Hausstaub ab und werden bei alltäglicher Nutzung kontinuierlich aufgewirbelt, wodurch sie über die Atemluft oder Hand-Mund-Kontakte aufgenommen werden können.

Vorbereitende Prüfung: Was vor einer Sanierung geklärt werden muss

Für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer besteht im Rahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung die Pflicht, vor baulichen Eingriffen im Altbestand mögliche Schadstoffrisiken strukturiert zu erfassen. Wird ein Parkettboden aufgenommen, abgeschliffen oder grundlegend saniert, muss vorab geklärt werden, ob es sich um schadstoffhaltige Bausubstanz handelt, um Gefahren für Handwerker und Gebäudenutzer verlässlich abzuwenden.

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld schützt vor unvorhergesehenen Baustopps, Kontaminationen des Treppenhauses und unkontrollierten Schadstoffverschleppungen. Die Prüfung gliedert sich in eine strukturierte Bestandsaufnahme und eine anschließende labortechnische Beprobung.

  • Dokumentation des Bau- und Sanierungsjahres: Überprüfung von Bauakten, Verlegeprotokollen und Rechnungen auf Hinweise zur Errichtung vor 1981.
  • Zerstörungsarme Materialprobenentnahme: Entnahme repräsentativer Klebstoffproben an verdeckten Stellen durch Sachkundige vor Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten.
  • Analytischer Nachweis: Bestimmung des Gehalts an den 16 EPA-PAK sowie von Benzo[a]pyren in einem akkreditierten Prüflabor.
  • Festlegung des Sanierungskonzepts: Auswahl des geeigneten Rückbauverfahrens anhand der ermittelten Schadstoffkonzentrationen.

Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen über bekannte oder vermutete Schadstoffe im Gebäude liegt beim Auftraggeber. Hausverwaltungen koordinieren diesen Prozess frühzeitig, um standardisierte Abläufe nach modernen Compliance- und Gebäudemanagement-Vorgaben sicherzustellen.

Vorschriften und Geltungsbereiche für den sicheren Rückbau

Die Demontage und Sanierung von PAK-belasteten Parkettklebstoffen unterliegt in Deutschland verbindlichen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzes. Diese Normen definieren präzise Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren und Qualifikationen der ausführenden Betriebe, um eine Gefährdung von Beschäftigten und Dritten auszuschließen.

Geltungsbereich der TRGS 551

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 551 (TRGS 551) gilt spezifisch zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die eine Konzentration an Benzo[a]pyren von 50 mg/kg und mehr aufweisen. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an teerhaltigen Materialien im Hochbau regelt Nummer 5.2.5.1 der TRGS 551 die erforderlichen baulichen und lüftungstechnischen Schutzmaßnahmen im Detail.

Zusammenspiel mit TRGS 524 und DGUV Regel 101-004

Treten PAK-haltige Baustoffe im Rahmen von Arbeiten in kontaminierten Bereichen auf, greift die TRGS 524. Sie gilt für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten, konkretisiert die in § 7 der Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik der Gefährdungsbeurteilung und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten in Verbindung mit PAK-haltigen Beschichtungsstoffen sowie im Straßenbau nimmt sie ausdrücklich aus und verweist hierfür auf die TRGS 551. Parallel hierzu findet die berufsgenossenschaftliche DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) Anwendung, welche die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen der Bauwirtschaft konkretisiert.

  • TRGS 551: Geltungsbereich ab einer Benzo[a]pyren-Konzentration von mindestens 50 mg/kg bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten im Hochbau.
  • TRGS 524: Geltungsbereich bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen zur Festlegung der Gefährdungsbeurteilung und Informationsermittlung nach GefStoffV.
  • DGUV Regel 101-004: Geltungsbereich für alle baulichen Maßnahmen und Sanierungsarbeiten in kontaminierten Arbeitsbereichen der gewerblichen Wirtschaft.

Ablauf der fachgerechten Entfernung von PAK-Klebstoffen

Die Sanierung eines PAK-belasteten Bodens erfordert spezialisierte Verfahrenstechniken und darf ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden. Reguläre Handwerksfirmen oder ein klassischer Hausmeisterservice verfügen weder über die erforderliche Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A noch über die notwendige maschinelle Unterdruck- und Filterausstattung. Eigenleistungen durch ungeschultes Personal führen regelmäßig zu einer Kontamination des gesamten Gebäudes.

Bauliche Abschottung und Unterdruckhaltung

Vor Beginn der Abbrucharbeiten wird der betroffene Raum staubdicht gegenüber angrenzenden Wohnbereichen und Treppenhäusern abgeschottet. Dies geschieht durch reißfeste Staubschutzwände und Schleusensysteme. Mittels mobiler Unterdruckhaltegeräte mit HEPA-Filtern der Staubklasse H wird ein permanenter Unterdruck erzeugt, der das Austreten von schadstoffhaltigen Schwebstoffen in Nachbarräume verhindert.

Emissionsarme Abtragsverfahren

Die Entfernung des Parketts und das anschließende Fräsen oder Schleifen des Klebstoffbetts vom Estrich erfolgen unter Einsatz baumustergeprüfter, emissionsarmer Absaugverfahren. Die Absaugung erfolgt direkt an der Werkzeugspitze über Industriestaubsauger der Kategorie H. Das Sanierungspersonal trägt dabei persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus partikeldichten Schutzanzügen des Typs 5/6, Nitrilhandschuhen und Atemschutzmasken mit Partikelfiltern der Stufe FFP3 oder fremdbelüfteten Gebläsehauben.

  1. Schwarz-Weiß-Trennung: Einrichtung von Personal- und Materialschleusen zur Verhinderung von Schadstoffverschleppungen.
  2. Staubdichte Raumkapselung: Vollständige Abdichtung von Türen, Fenstern und Lüftungsauslässen bei kontinuierlichem Unterdruckbetrieb.
  3. Emissionsarmer Abtrag: Einsatz geschlossener Frässysteme mit Direktabsaugung der Staubklasse H.
  4. Dekontamination und Verpackung: Staubdichte Verpackung des mineralischen und hölzernen Abbruchmaterials in reißfesten Gewebesäcken für den schadstoffgerechten Sondermülltransport.

Abschluss der Maßnahme: Erfolgskontrolle und Freimessung

Nach dem vollständigen mechanischen Abtrag des PAK-Klebstoffs schließt sich eine mehrstufige Feinreinigung an. Alle verbliebenen Oberflächen, Wände und Decken werden mit Spezialsaugern der Staubklasse H abgesaugt und anschließend feucht nachgewischt, um selbst kleinste Reststaubmengen zuverlässig zu binden. Erst nach Abschluss dieser Reinigungsarbeiten darf die Unterdruckhaltung schrittweise zurückgefahren werden.

Um die dauerhafte Bewohnbarkeit und Schadstofffreiheit der Räumlichkeiten vor einer Neuverlegung von Bodenbelägen sicherzustellen, erfolgt eine labortechnische Erfolgskontrolle. Hierzu wird eine qualifizierte Raumluftmessung unter definierten Nutzungsbedingungen durchgeführt. Bei komplexen Schadenslagen, wie sie auch bei einer parallelen Schimmelsanierung auftreten können, sichert eine standardisierte Freimessung den Sanierungserfolg lückenlos ab.

Vorläufiger Leitwert für Benzo[a]pyren in der Innenraumluft

Als toxikologischer Orientierungsmaßstab dient der vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) am Umweltbundesamt veröffentlichte vorläufige Leitwert für Benzo[a]pyren in der Innenraumluft. Dieser Zielwert liegt bei 0,80 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³) Innenraumluft. Wird dieser Wert nach Abschluss der Arbeiten eingehalten oder unterschritten, gilt die Sanierung aus innenraumhygienischer Sicht als erfolgreich abgeschlossen, und der Raum kann bedenkenlos für neue Bodenaufbauten und die reguläre Nutzung freigegeben werden.

Für Hausverwaltungen stellt die sachgerechte Koordination schadstoffbezogener Maßnahmen einen integralen Bestandteil des nachhaltigen Werterhalts dar. Mit spezialisierten Dienstleistungen unterstützt SVEAG Immobilieneigentümer und Verwaltungen bei der technischen Bestandsbetreuung, Bauüberwachung und termingerechten Wiederherstellung einwandfreier Wohn- und Gewerbeflächen.

Häufige Fragen

Warum ist schwarzer Parkettkleber gefährlich?

Bis in die 1970er Jahre wurden häufig Teerkleber verwendet, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Diese Stoffe gelten als krebserregend und können bei sprödem Kleber über Hausstaub in die Atemluft gelangen.

Kann man PAK-haltigen Kleber an der Farbe erkennen?

Nein. Zwar weisen dunkle oder schwarze Kleber auf die Verwendung von Teer oder Bitumen hin, jedoch lässt sich hochbelasteter Teerkleber optisch nicht von unbedenklichem Bitumen unterscheiden. Erst eine fachgerechte Laboranalyse gibt Gewissheit.

Wann treten PAK aus altem Parkett aus?

Ein intakter Boden hält Schadstoffe meist zuverlässig zurück. Problematisch wird es, wenn das Parkett nachfedert, sich Bestandteile lösen oder die Fugen zwischen den Stäben größer als zwei Millimeter sind. Dann kann schadstoffbelasteter Staub in die Raumluft austreten.

Welche Normen gelten für die Entfernung von PAK-Kleber?

Die Sanierung muss nach strengen Vorgaben erfolgen. Maßgeblich sind unter anderem die TRGS 551 (Geltungsbereich: Umgang mit Teer und anderen Pyrolyseprodukten aus Steinkohle) sowie die DGUV Regel 101-004 für Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen.

Welcher Grenzwert gilt nach einer PAK-Sanierung?

Zur Erfolgskontrolle wird häufig die Leitsubstanz Benzo[a]pyren (BaP) herangezogen. Das Umweltbundesamt hat für die Innenraumluft einen vorläufigen Leitwert von 0,80 Nanogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nach Abschluss der Sanierung eingehalten werden sollte.