Schilderwartung und Piktogrammwartung: Sicherheitskennzeichnung prüfen, reinigen und erhalten

Sicherheitskennzeichnung pruefen, reinigen und erhalten

Eine saubere und gut sichtbare Sicherheitskennzeichnung rettet im Notfall Leben. Hausverwaltungen erfahren hier, wie sie durch eine regelmäßige Schilderwartung gesetzliche Vorgaben einhalten und Haftungsrisiken für ihre Objekte wirksam minimieren.

Rechtliche Grundlagen: Warum die Schilderwartung für Hausverwaltungen Pflicht ist

Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme retten im Ernstfall Leben, doch sie erfüllen ihre Schutzfunktion nur, wenn sie jederzeit gut lesbar und normgerecht angebracht sind. Für Hausverwaltungen ist die Schilderwartung daher keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine strikte gesetzliche Vorgabe. Die rechtliche Basis bildet hierbei die Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV. Speziell der Paragraph 4 Absatz 3 verpflichtet Arbeitgeber und Gebäudebetreiber dazu, sicherheitsrelevante Kennzeichnungen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen und instand zu halten. Wer diese gesetzlichen Kontrollen vernachlässigt, riskiert im Schadensfall schwerwiegende Konsequenzen. Professionelle Dienstleister wie SVEAG unterstützen Betreiber dabei, diese rechtlichen Standards zuverlässig einzuhalten.

Verkehrssicherungspflicht und Haftung nach dem BGB

Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften greift für Hausverwaltungen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Als Betreiber einer Immobilie tragen Sie die Verantwortung dafür, dass von dem Gebäude keine Gefahren für Mieter, Besucher oder Dienstleister ausgehen. Kommt es beispielsweise bei einem Brand zu einem Personenschaden, weil Fluchtwege wegen verblichener, verdeckter oder verschmutzter Rettungswegpfeile nicht rechtzeitig gefunden wurden, haften die Verantwortlichen unter Umständen persönlich. Um dieses Haftungsrisiko zu minimieren, entlastet ein strukturierter Wartungsservice Hausverwaltungen wirksam vor zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Folgen.

Die Rolle der Technischen Regel ASR A1.3

Die konkrete Ausgestaltung der Schilderwartung orientiert sich an der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3. Diese Richtlinie definiert präzise Anforderungen an die Sichtbarkeit, die Farbwahl und die Leuchtkraft von Rettungs- und Brandschutzzeichen. Besonders wichtig ist hierbei die Erhaltung der Langnachleuchtfähigkeit bei Stromausfall. Da im Laufe der Zeit Staubschichten oder Materialalterung die Leuchtkraft drastisch verringern können, ist eine regelmäßige Reinigung und technische Prüfung unerlässlich. Eine professionelle Gebäudereinigung und fachgerechte Wartungsarbeiten sichern somit nicht nur die Ästhetik der Immobilie, sondern stellen sicher, dass alle Schilder im Notfall uneingeschränkt funktionieren.

  • Regelmäßige Kontrolle: Überprüfung aller Schilder auf Vollständigkeit, Beschädigungen und korrekte Platzierung gemäß ASR A1.3.
  • Reinigung und Werterhalt: Professionelle Säuberung verschmutzter Piktogramme zur Gewährleistung der vollen Erkennbarkeit.
  • Haftungsminimierung: Lückenlose Dokumentation der Wartungsarbeiten zum Nachweis der erfüllten Verkehrssicherungspflichten.
  • Funktionsprüfung: Testen der Nachleuchteigenschaften von Flucht- und Rettungswegkennzeichnungen bei Dunkelheit.

Normen im Fokus: ASR A1.3 und die Anforderungen der DIN EN ISO 7010

Für Hausverwaltungen ist die korrekte Beschilderung in Immobilien kein optionales Extra, sondern eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit. Die technische Regel ASR A1.3 regelt in Deutschland die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten und Gebäuden. Seit dem Jahr 2013 ist diese Regelung eng mit der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 verknüpft, um eine europaweit und global einheitliche Symbolik zu garantieren. Durch diese Standardisierung wird sichergestellt, dass Fluchtwege, Gefahrenquellen und Rettungsausrüstungen auch in Stress- oder Paniksituationen ohne Sprachbarrieren sofort verstanden werden. Um Haftungsrisiken im Schadensfall effektiv zu minimieren, müssen die Verantwortlichen die Einhaltung dieser Vorgaben lückenlos überwachen.

Die fünf Kategorien der Sicherheitszeichen

Die DIN EN ISO 7010 unterteilt die Kennzeichnungen in fünf klar definierte Kategorien, die sich in Form und Farbgebung deutlich voneinander unterscheiden, um eine schnelle Einordnung der Botschaft zu ermöglichen:

  • Rettungszeichen: Grüne quadratische oder rechteckige Schilder mit weißen Piktogrammen, die Rettungswege, Notausgänge oder Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen.
  • Brandschutzzeichen: Rote quadratische Schilder mit weißen Piktogrammen, die auf Standorte von Feuermelde- oder Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher hinweisen.
  • Verbotszeichen: Runde weiße Schilder mit rotem Rand und einem diagonalen roten Balken, die ein bestimmtes Verhalten untersagen.
  • Gebotszeichen: Runde blaue Schilder mit weißen Piktogrammen, die ein bestimmtes Verhalten oder das Tragen von Schutzausrüstung vorschreiben.
  • Warnzeichen: Gelbe dreieckige Schilder mit schwarzem Rand und schwarzen Piktogrammen, die vor spezifischen Risiken und Gefahrenquellen warnen.

Alt gegen Neu: Das Mischverbot und geänderte Symbole

Eine häufige Fehlerquelle in älteren Bestandsgebäuden ist der fehlerhafte Mix aus alten Schildern nach früheren Normen und neuen Piktogrammen nach der aktuellen DIN EN ISO 7010. Ein prominentes Beispiel ist das Rettungszeichen für den Notausgang: Während ältere deutsche Schilder oft nur ein stilisiertes gehendes Männchen in Richtung eines Pfeils zeigten, zeigt die moderne Norm den sogenannten flüchtenden Mann, der sich aktiv durch eine offene Tür bewegt. Das sogenannte Mischverbot besagt, dass innerhalb eines Gebäudes oder einer Anlage Schilder unterschiedlicher Normgenerationen nicht kombiniert werden dürfen, da dies im Ernstfall zu Verwirrung führen kann. Ein einheitliches Sicherheitskonzept ist daher zwingend erforderlich.

Die Erkennungsweite: Sichtbarkeit auf Distanz

Neben der korrekten Symbolik spielt die physische Dimensionierung des Schildes eine entscheidende Rolle für die Sicherheit. Die Erkennungsweite definiert den maximalen Abstand, aus dem ein Sicherheitszeichen noch einwandfrei lesbar sowie in Form und Farbe als solches erkennbar ist. Je größer der Raum oder die Flurlänge ist, desto größer muss das Schild dimensioniert sein. Die ASR A1.3 gibt für unbeleuchtete Zeichen konkrete Richtwerte vor, die in der Praxis als Mindestmaße eingehalten werden müssen.

Betrachtungsabstand (Erkennungsweite)Mindestmaß (Seitenlänge oder Durchmesser)
Bis zu 10 MeterMindestens 100 mm
Bis zu 15 MeterMindestens 150 mm
Bis zu 20 MeterMindestens 200 mm
Bis zu 30 MeterMindestens 300 mm

Als professioneller Dienstleister unterstützt SVEAG Hausverwaltungen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos einzuhalten. Im Rahmen unseres Portfolios bieten wir einen strukturierten Wartungsservice an, bei dem wir Sicherheitskennzeichnungen, Beleuchtungen und Brandschutzanlagen regelmäßig auf ihre Funktion, Vollständigkeit und Normenkonformität prüfen. Zudem stellt unsere fachgerechte Gebäudereinigung sicher, dass Schilder und Piktogramme stets sauber und gut lesbar bleiben, um ihre maximale Erkennungsweite im Ernstfall zu bewahren.

Prüfung und Instandhaltung: Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung nach DIN 67510

Wenn im Falle eines plötzlichen Brandausbruchs oder eines technischen Defekts im Gebäude der Strom komplett ausfällt, ist eine sofortige Orientierung lebensrettend. Sicherheitskennzeichnungen, die ohne externe Stromversorgung funktionieren, übernehmen in solchen Momenten die wichtigste Führungsaufgabe. Um diese Ausfallsicherheit dauerhaft zu gewährleisten, müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen nach DIN 67510 geprüft und instand gehalten werden. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A1.3 und die ASR A2.3, fordern hierbei ein klares Sicherheitsniveau: Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnungen müssen im Ernstfall über eine ausreichende Abklingdauer verfügen, um Fluchtwege zuverlässig zu markieren.

Um dieses Schutzziel verlässlich zu erreichen, sieht die Norm strenge physikalische Grenzwerte vor. Schilder und Piktogramme müssen mindestens die Anforderungen der Klasse C nach DIN 67510-1 erfüllen. Dies stellt sicher, dass die Kennzeichnung auch nach einer vollen Stunde im Dunkeln noch genügend Licht abgibt, um aus einer Distanz von mehreren Metern wahrgenommen zu werden. Für Hausverwaltungen in Deutschland, die für die Verkehrssicherungspflicht ihrer Immobilien verantwortlich sind, kann die Überwachung dieser Parameter eine komplexe Aufgabe sein. Deshalb empfiehlt es sich, die regelmäßige Überprüfung und technische Wartung über den professionellen Wartungsservice der SVEAG abzuwickeln. Damit stellen Immobilienverantwortliche sicher, dass alle Messungen normgerecht dokumentiert werden und im Schadensfall die lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisbar ist.

LeuchtdichteklasseLeuchtdichte nach 2 min (mcd/m²)Leuchtdichte nach 10 min (mcd/m²)Leuchtdichte nach 30 min (mcd/m²)Leuchtdichte nach 60 min (mcd/m²)
Klasse C6901404520
Klasse D11002608535
Klasse E220052017070

Technische Funktionsprüfung und Abklingmessung

Ein zentrales Problem bei der langnachleuchtenden Kennzeichnung ist das Phänomen der schleichenden Alterung. Die im Material eingebetteten phosphoreszierenden Pigmente verlieren durch Umwelteinflüsse, Staubbelastung oder mechanischen Verschleiß im Laufe der Zeit ihre Speicherfähigkeit. Ein rein visueller Funktionstest am helllichten Tag reicht daher keineswegs aus, um die Funktion im Ernstfall zu garantieren. Zudem existiert eine moderne technische Falle für Hausverwaltungen: Bei der energetischen Umrüstung der Flurbeleuchtung auf moderne LED-Systeme wird oft übersehen, dass manche LED-Leuchtmittel ein verändertes Lichtspektrum aufweisen. Enthält dieses Licht zu wenig UV-Anteile, werden die nachleuchtenden Schilder im Alltag nicht mehr ausreichend physikalisch angeregt, wodurch ihre tatsächliche Abklingdauer drastisch sinkt. Im Rahmen einer technischen Prüfung vor Ort nach DIN 67510-2 muss daher die tatsächliche Leuchtdichte der Schilder unter den real vorliegenden Lichtbedingungen gemessen werden.

Austauschkriterien für verblasste Piktogramme

Um die uneingeschränkte Sichtbarkeit der Rettungssymbole nach DIN EN ISO 7010 zu gewährleisten, müssen Hausverwaltungen klare Kriterien für den Austausch veralteter Kennzeichnungen definieren. Ein Hauptgrund für den vorzeitigen Austausch ist das Verblassen der grünen Kontrastfarbe durch direkte oder indirekte UV-Einstrahlung. Wenn die Kontrastsymbole verblassen, ist die Erkennbarkeit der Rettungswege selbst bei funktionierender Fluoreszenz nicht mehr gegeben. Ebenso führt eine starke Verschmutzung der Schilderoberfläche dazu, dass die Lichtabsorption und -abgabe blockiert wird. Während leichte Staubschichten im Rahmen einer professionellen Gebäudereinigung der SVEAG schonend entfernt werden können, erfordern tiefsitzende Vergilbungen, mechanische Beschädigungen oder Kratzer den sofortigen Austausch des Schildes. Ein proaktives Vorgehen schützt die Verantwortlichen vor haftungsrechtlichen Konsequenzen, falls es im Notfall zu Personenschäden aufgrund mangelhafter Beschilderung kommt.

  • Gelbliche Verfärbungen oder starke Vergilbung der Trägerplatte, die die Lichtspeicherung beeinträchtigt.
  • Mechanische Beschädigungen wie tiefe Kratzer, Risse oder Absplitterungen auf der Oberfläche.
  • Sichtbares Verblassen der grünen Sicherheitsfarbe, wodurch das Piktogramm seine vorgeschriebene Erkennungsweite verliert.
  • Nichterreichen der gesetzlichen Mindestleuchtdichte von 20 mcd/m² nach 60 Minuten Abklingdauer bei einer Überprüfung vor Ort.
  • Unzureichende physikalische Anregung durch inkompatible Raumbeleuchtung ohne ausreichenden UV-Spektralanteil.

Reinigung und Werterhalt: So pflegen Sie Sicherheitszeichen materialschonend

Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme erfüllen in jedem Gebäude eine lebensrettende Funktion. Doch Feinstaub, Ruß, Fettablagerungen im Innenbereich sowie Witterungseinflüsse, Algen und Abgase an Außenanlagen trüben die Sichtbarkeit dieser Schilder im Laufe der Zeit erheblich. Ein verschmutztes oder unleserliches Rettungszeichen verliert seine Signalwirkung und kann im Ernstfall fatale Folgen haben. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 schreibt daher ausdrücklich vor, dass alle Sicherheitszeichen regelmäßig instand gehalten, gereinigt und auf ihre Vollständigkeit hin überprüft werden müssen. Hausverwaltungen stehen in der Pflicht, diese regelmäßige Wartung sicherzustellen, um Haftungsrisiken im Brand- oder Evakuierungsfall konsequent zu minimieren.

Bei der Pflege ist jedoch Vorsicht geboten: Aggressive chemische Reinigungsmittel oder scheuernde Bürsten können die mikroprismatischen Oberflächen retroreflektierender Schilder oder die empfindliche Beschichtung langnachleuchtender Piktogramme dauerhaft zerstören. Eine fachgerechte Gebäudereinigung setzt deshalb auf materialschonende Verfahren, die exakt auf die jeweilige Materialzusammensetzung abgestimmt sind. Während robuste Aluminiumschilder im Außenbereich sanft mit neutralen Reinigern von hartnäckigem Umweltschmutz befreit werden, erfordern Kunststoffe und Acrylglas im Innenbereich spezielle antistatische Pflegemittel. Dies verhindert eine schnelle Wiederverschmutzung und schützt die empfindliche Oberfläche vor feinen Kratzern, welche die Lichtbrechung stören würden.

MaterialTypische VerschmutzungEmpfohlene ReinigungsmethodeHäufige Fehler (No-Gos)
Acrylglas & KunststoffeFeinstaub, Fingerabdrücke, FettfilmeNebelfeuchtes Wischen mit Mikrofaser und milder SeifenlaugeTrockenes Reiben (Kratzergefahr), Einsatz von Alkohol oder Lösemitteln
Aluminium (eloxiert)Ruß, Abgase, Moos- und AlgenansatzWeiche Bürsten, lauwarmes Wasser mit materialschonendem NeutralreinigerHochdruckreiniger auf kurze Distanz, scheuernde Schwämme
Langnachleuchtende FolienStaubschichten, die die Lichtaufnahme blockierenTrockenes Abstauben mit Staubwedel oder leicht feuchtem Tuch ohne DruckScharfe chemische Reiniger, die die Leuchtpigmente angreifen

Vorsorge durch regelmäßige Reinigungsintervalle und Hausmeisterservice

Die Festlegung der Reinigungsintervalle hängt stark von der jeweiligen Lage und Nutzung der Immobilie ab. Während Kennzeichnungen in staubigen Tiefgaragen oder an stark befahrenen Straßen mindestens halbjährlich gereinigt werden sollten, reicht in reinen Bürogebäuden meist ein jährlicher Turnus aus. Um Verschmutzungen, Beschädigungen oder gar Diebstähle von Schildern frühzeitig zu erkennen, empfiehlt sich die direkte Verknüpfung dieser Aufgaben mit dem laufenden Hausmeisterservice. Ein qualifizierter Hausmeisterservice von SVEAG sorgt dafür, dass solche Mängel im Rahmen der täglichen Objektbetreuung sofort auffallen. So können einfache Verschmutzungen direkt im Zuge der Routinearbeiten beseitigt und defekte Schilder zügig gemeldet werden.

Insbesondere in sensiblen Bereichen wie Tiefgaragen und Außenanlagen ist eine freie Sicht auf Rettungswege und Verbotszonen unerlässlich. Das gilt nicht nur für Fluchtwege, sondern auch für Stellflächen. Ein professionelles Parkraummanagement stellt sicher, dass Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten stets frei von Falschparkern bleiben. In Kombination mit einem regelmäßigen Wartungsservice, der technische Komponenten wie Rauchwarnmelder und Brandschutztüren lückenlos prüft, schaffen Hausverwaltungen so ein lückenloses Sicherheitskonzept für ihre Bewohner und Mieter.

Schilderwartung delegieren: SVEAG als starker Partner für die Wohnungswirtschaft

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Prüfung der Sicherheitskennzeichnung stellt für Hausverwaltungen eine anspruchsvolle Aufgabe im Rahmen der Betreiberverantwortung dar. Um Haftungsrisiken effektiv und rechtssicher abzugeben, können Verantwortliche in der Wohnungswirtschaft die Schilder- und Piktogrammwartung an erfahrene Spezialisten delegieren. Als verlässlicher Partner unterstützt SVEAG Hausverwaltungen mit maßgeschneiderten Lösungen und sorgt dafür, dass alle Rettungswege, Brandschutzzeichen und Fluchtwegbeschilderungen im Ernstfall tadellos funktionieren und gesetzeskonform bleiben.

Rechtssichere Dokumentation für die Haftungsentlastung

Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten Eigentümer und Verwalter dazu, die Sicherheitskennzeichnung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Experten empfehlen, die gesamte Beschilderung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich einer detaillierten Funktionsprüfung zu unterziehen. SVEAG übernimmt diese Aufgabe und entlastet Hausverwaltungen durch einen umfassenden Wartungsservice. Jede Prüfung wird lückenlos und rechtssicher dokumentiert, sodass Sie im Schadensfall gegenüber Behörden und Versicherungen den präzisen Nachweis über die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht erbringen können.

Synergien mit dem Hausmeisterservice nutzen

Ein besonderer Vorteil für die Wohnungswirtschaft liegt in der Kombination verschiedener Dienstleistungen. Durch die Verknüpfung der Schilderwartung mit dem hauseigenen Hausmeisterservice von SVEAG entstehen wertvolle Synergien. Die Mitarbeiter im Hausmeisterservice sind ohnehin regelmäßig im Objekt vor Ort und können im Rahmen ihrer Kontrollgänge eine kontinuierliche visuelle Inspektion der Schilder durchführen. So werden Beschädigungen, Vandalismus oder durch Witterungseinflüsse verblasste Sicherheitszeichen sofort erkannt und können unverzüglich ausgetauscht werden, bevor ein Sicherheitsrisiko entsteht.

Schonende Reinigung und Werterhalt

Neben der rein visuellen und funktionalen Prüfung spielt die regelmäßige Pflege eine entscheidende Rolle. Schmutz, Staub oder Rußablagerungen können die Erkennbarkeit und vor allem die wichtige Reflexions- und Leuchtkraft der Rettungszeichen drastisch reduzieren. Bei der Pflege der empfindlichen Oberflächen ist jedoch Vorsicht geboten: Aggressive Lösemittel, scheuernde Substanzen oder ungeeignete Reiniger können die Beschriftungen und die fluoreszierenden Schichten dauerhaft zerstören. SVEAG setzt daher auf eine materialschonende Reinigung mit milden, auf Seifenbasis hergestellten Reinigungsmitteln und weichen Reinigungstüchern, um den optimalen Werterhalt der Beschilderung zu garantieren.

  • Regelmäßige visuelle Inspektion auf Sichtbarkeit, Vollständigkeit und korrekte Anbringung gemäß den aktuellen Richtlinien.
  • Materialsichere und schonende Reinigung aller Schilderoberflächen zur Erhaltung der vollen Reflexionsfähigkeit.
  • Sofortige Instandsetzung oder der Austausch von defekten, unleserlichen oder veralteten Piktogrammen.
  • Rechtssichere Erfassung und Archivierung aller Prüf- und Wartungsschritte als Entlastungsbeweis für Ihre Hausverwaltung.

Ob im Innenbereich des Treppenhauses, in Tiefgaragen oder auf Außenflächen wie Parkplätzen - ein durchgängiges und perfekt gepflegtes Sicherheitsleitsystem ist unerlässlich. SVEAG bietet Hausverwaltungen ein ganzheitliches Dienstleistungsportfolio, das neben dem Wartungsservice auch das professionelle Parkraummanagement umfasst, um die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Grundstück lückenlos zu gewährleisten.

Schilder- & Piktogrammwartung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG bietet Schilder- & Piktogrammwartung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Weiterführende Artikel: Wann Sicherheitszeichen ausgetauscht werden müssen: Wartung und Prüfung nach ASR A1.3

Häufige Fragen

Wie oft müssen Sicherheitskennzeichnungen in Wohngebäuden geprüft werden?

Sicherheitskennzeichnungen sollten mindestens einmal jährlich im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht visuell geprüft werden. Nach Paragraph 4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Gebäudebetreiber zu einer regelmäßigen und sachgerechten Instandhaltung verpflichtet, um die dauerhafte Sichtbarkeit und Funktion aller Fluchtweg- und Brandschutzzeichen zu gewährleisten.

Welche Richtlinien gelten für die Sichtbarkeit von Fluchtwegschildern?

Für die Gestaltung und Anordnung gilt die Technische Regel ASR A1.3, die sich eng an die internationale Norm DIN EN ISO 7010 anlehnt. Sicherheitszeichen müssen so angebracht sein, dass sie aus jeder Richtung des Fluchtwegs gut erkennbar sind. Dabei ist auch die Erkennungsweite zu beachten, die sich nach der Größe des Schildes richtet.

Was bedeutet die Klasse C bei langnachleuchtenden Schildern?

Nach der Norm DIN 67510 müssen langnachleuchtende Sicherheitszeichen mindestens die Anforderungen der Klasse C erfüllen. Das bedeutet, dass sie auch nach dem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung im Notfall für eine bestimmte Mindestdauer eine definierte Leuchtdichte aufweisen, um Fluchtwege sicher zu markieren.

Dürfen beschädigte oder veraltete Piktogramme einfach überklebt werden?

Nein, beschädigte Schilder müssen komplett ausgetauscht werden, da Überklebungen die Leuchtkraft oder Stabilität beeinträchtigen können. Zudem müssen alle Zeichen einheitlich nach der aktuellen Norm der ASR A1.3 gestaltet sein, um Verwirrung im Ernstfall auszuschließen. Ein fachgerechter Wartungsservice sorgt hier für den normkonformen Austausch.

Wie reinigt man empfindliche Sicherheitszeichen am besten?

Die Schilder sollten schonend mit einem weichen, feuchten Tuch gereinigt werden, um Kratzer auf der Oberfläche zu vermeiden. Scharfe chemische Reinigungsmittel oder Lösungsmittel können die langnachleuchtenden Pigmente oder die Reflektorschicht zerstören. Für größere Objekte empfiehlt sich eine professionelle Gebäudereinigung, die die Materialien schont.