Rettung aus der Höhe: Konzept vor dem ersten Meter Seil

Konzept vor dem ersten Meter Seil

Das Hängetrauma ist bei der Höhenarbeit eine akute Lebensgefahr. Erfahren Sie, warum ein eigenes Rettungskonzept mit redundanten Seilsystemen Pflicht ist und das Warten auf den Notarzt niemals ausreicht.

Hängetrauma: Die wahre Lebensgefahr im Seil

Wenn Beschäftigte bei Dacharbeiten, Fassadenreinigungen oder technischen Inspektionen in ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) stürzen, verhindert das System den tödlichen Aufprall am Boden. In diesem Moment beginnt jedoch ein Wettlauf gegen die Zeit, der vielen Auftraggebern und Verwaltern nicht in voller Tragweite bewusst ist. Längeres, bewegungsloses Hängen im Auffanggurt kann einen lebensbedrohlichen Schockzustand auslösen, unter Umständen mit Todesfolge: das sogenannte Hängetrauma, in der Notfallmedizin als orthostatischer Schock bezeichnet.

Die Ursache liegt in der menschlichen Physiologie. In aufrechter, hängender Position fehlt der Widerstand unter den Füßen, und die Muskelpumpe der Beinmuskulatur kann den venösen Blutrückstrom nicht mehr fördern. Die Oberschenkel- und Beingurte des Auffanggurts drücken zusätzlich auf das venöse Gefäßsystem. Durch die Schwerkraft versackt ein erheblicher Teil des zirkulierenden Blutvolumens in den Beinen (relative Hypovolämie), was die Herzauswurfleistung mindert und auf zellulärer Ebene zu Sauerstoffmangel führt.

Die Symptome können sich rasch entwickeln. Als Warnzeichen gelten Blässe, Schwitzen, Kurzatmigkeit, Puls- und Blutdruckveränderungen, Sehstörungen, Schwindel und Übelkeit. Tritt Bewusstlosigkeit im Seil ein, sinkt der Muskeltonus vollständig ab, was den venösen Rückstrom weiter unterbindet und zu Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen oder zum Herz-Kreislauf-Stillstand führen kann.

  • Initialphase: Versacken des Blutes in den Beinvenen durch fehlende Muskelkontraktion und Gurtkompression.
  • Symptomphase: Tachykardie, Schwindelgefühl, Übelkeit, kalter Schweiß und einsetzende Hyperventilation.
  • Dekompensationsphase: Massiver Blutdruckabfall, zerebrale Hypoxie, Bewusstlosigkeit und akute Lebensgefahr.

Aus diesem Grund ist die Zeitspanne bis zur vollständigen Befreiung aus der hängenden Lage der entscheidende Überlebensfaktor. Ein Sturz in den Auffanggurt ist kein abgeschlossenes Rettungsereignis, sondern der Beginn einer akuten Notfallsituation, die ein sofortiges operatives Eingreifen vor Ort verlangt.

Rettungskonzepte gemäß DGUV Regel 112-199

Um dieser zeitkritischen Gefahr wirksam zu begegnen, verpflichtet das deutsche Arbeitsschutzrecht jeden Betrieb zur präventiven Planung. Nach der DGUV Regel 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen) hat der Unternehmer ein Rettungskonzept zu erstellen, das die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt und zugleich die Grundlage der Unterweisung bildet. Ergänzend fordert die BGHM, das konkrete Rettungskonzept auf Grundlage einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Das Rettungskonzept ist das operative Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Es beschreibt die genaue Vorgehensweise bei der Rettung und legt fest, welche Verfahren und Ausrüstungen angewendet werden, um eine im Seil hängende Person zu befreien und auf eine tragfähige Ebene oder zu Boden zu bringen. Die DGUV Regel 112-199 gibt dazu einen Überblick über die möglichen Rettungsverfahren, etwa das Retten einer frei im Raum hängenden Person. Im Wesentlichen lassen sich folgende Wege unterscheiden:

  • Aktive Rettung: Eine rettende Fachkraft seilt sich mit spezifischer Rettungsausrüstung direkt zur verunfallten Person ab, koppelt diese an das eigene Rettungssystem an und bringt sie sicher nach unten.
  • Passive Rettung: Die verunfallte Person wird von einem gesicherten Standplatz aus mittels vorgehängter Hub- oder Abseilgeräte ohne Begleitperson ferngesteuert abgelassen oder angehoben.
  • Selbsthilfe und Trittschlingen: Nutzung von mitgeführten Entlastungsschlingen durch die verunfallte Person, um bis zum Eintreffen der Rettung die Beinmuskulatur zu aktivieren und Gurtdruck zu mindern.

Der Arbeitgeber hat bei seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren geeignete Systemkomponenten einschließlich der Rettungseinrichtungen für den jeweiligen Verwendungszweck zusammenzustellen; zur Verwendung gehören dabei die Funktionskontrolle und die Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel vor, während und nach der Benutzung. In der Praxis bedeutet das: Die für das gewählte Rettungsverfahren erforderlichen Geräte und Ausrüstungen sind zu bestimmen und am Einsatzort bereitzuhalten. Das Bereithalten von Geräten im Betriebsfahrzeug oder auf entfernten Lagerflächen genügt nicht, da der Weg dorthin wertvolle Minuten kostet.

Warum der Notruf allein kein Konzept ersetzt

In der Praxis von Ausschreibungen und Baustellenbegehungen begegnet man noch immer dem Irrglauben, die Angabe „Im Notfall wählen wir 112“ stelle ein ausreichendes Rettungskonzept dar. Rechtlich und organisatorisch ist dies ein gravierender Trugschluss. Die DGUV Vorschrift 1 stellt in § 24 Absatz 1 unmissverständlich klar, dass der Unternehmer eigenverantwortlich dafür zu sorgen hat, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und Personen zur Verfügung stehen.

Öffentliche Feuerwehren und der Rettungsdienst sind für die allgemeine Gefahrenabwehr und notfallmedizinische Versorgung zuständig. Spezielle Höhenrettungsgruppen und die dafür nötige Ausrüstung stehen jedoch nicht an jedem Standort bereit und müssen häufig zusätzlich alarmiert werden, was Anfahrts- und Rüstzeiten nach sich zieht. Die DGUV Regel 112-199 stellt deshalb klar: Der Verweis auf die Feuerwehr oder eine Hilfeleistungsorganisation als alleinige Maßnahme im Rettungskonzept ist nicht ausreichend; wird sie eingebunden, ist dies vor Beginn der Arbeiten abzustimmen und zu dokumentieren. Die TRBS 2121 Teil 3 verlangt dagegen, dass in Notfällen Erste Hilfe geleistet und erforderliche Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchgeführt oder eingeleitet werden können, weshalb ein Sicht- und Rufkontakt zwischen den Beschäftigten jederzeit gewährleistet sein muss.

  • Gesetzliche Pflicht nach § 24 DGUV Vorschrift 1: Der Arbeitgeber muss die innerbetriebliche Rettung aus Gefahr eigenständig organisieren und sicherstellen.
  • Hilfsfrist vs. Hängetrauma: Gesetzliche Hilfsfristen der Rettungsdienste (meist 10 bis 15 Minuten) decken die Vorbereitung komplexer Höhenrettungen vor Ort zeitlich nicht ab.
  • Ausrüstungsdefizit: Drehleitern der Feuerwehr erreichen nicht jeden Gebäudewinkel, Innenhöfe oder rückwärtige Dachflächen.
  • Verbot der Alleinarbeit: Höhenarbeiten mit Absturzgefährdung dürfen niemals durch Einzelpersonen ausgeführt werden, um die unverzügliche Rettung durch Kollegen zu garantieren.

Wer Höhenarbeiten vergibt oder ausführt, ohne dass eine autarke Rettungsmöglichkeit durch das anwesende Team vor Ort besteht, verstößt gegen fundamentale berufsgenossenschaftliche Schutzvorschriften. Der Notruf 112 dient der medizinischen Nachversorgung durch den Notarzt, ersetzt aber niemals die technische Rettung aus dem Seil.

Zweiseilsysteme: Redundanz in der Zugangstechnik

Bei seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP), wie sie bei anspruchsvollen Instandhaltungen, Glasreinigungen oder Denkmalpflege zum Einsatz kommen, greift die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 3. Zentrales Sicherheitsprinzip ist hierbei die konsequente Redundanz durch ein echtes Zweiseilsystem.

Das Verfahren trennt strikt zwischen der Funktion des Arbeitens und der Funktion des Absturzschutzes. Das System besteht aus zwei separat geführten und unabhängig voneinander verankerten Seillinien:

SystemkomponenteZweck und FunktionNormative Anforderungen
Tragsystem (Arbeitsseil)Dient der planmäßigen Fortbewegung, Positionierung und dem Halten am Arbeitsplatz mit Zugangs- und Positionierungsgeräten.Eigene Anschlageinrichtung, Tragseil nach Form A DIN EN 1891, Geräte nach Typ B/C DIN EN 12841.
Sicherungssystem (Sicherungsseil)Dient dem Auffangen bei Versagen des Tragseils, der Arbeitsgeräte oder der Anschlageinrichtung.Eigene Anschlageinrichtung, mitlaufendes Auffanggerät nach DIN EN 353-2, Auffanggurt nach DIN EN 361.
AnschlageinrichtungenLasttragende Verbindungen mit dem Bauwerk oder der Struktur, die für Trag- und Sicherungsseil unabhängig voneinander verwendet werden.Nicht dauerhaft installierte Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795, Typ B.

Sollte das Arbeitsseil durch Scharfkanteneinwirkung, Steinschlag oder Materialversagen reißen, blockiert das mitlaufende Auffanggerät am Sicherungsseil sofort. Der Sturzweg wird minimiert und die Fangstoßkraft bleibt im physiologisch verträglichen Bereich. Darüber hinaus bildet das Zweiseilsystem die technische Grundlage dafür, dass geschulte Höhenarbeiter im Notfall direkt am Seil zur verunfallten Person auf- oder absteigen können, um diese in das Partnersystem zu übernehmen.

Aktuelle Erste Hilfe: Flachlagerung bevorzugt

Nach der technischen Befreiung aus dem Seil steht das medizinische Notfallmanagement im Fokus. Hier hat in den vergangenen Jahren ein grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden, den Führungskräfte und Ersthelfer zwingend kennen müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ihre Empfehlungen in der DGUV Information 204-011 (Erste Hilfe: Notfallsituation Hängetrauma) aktualisiert und die über Jahrzehnte gelehrte Kauerstellung ausdrücklich für überholt erklärt.

Früher befürchtete man, dass ein sofortiges Flachlegen zu einem massiven Blutrückfluss aus den Beinen führe, der das rechte Herz akut überlasten könnte (sogenannter Bergungstod). Neuere wissenschaftliche Untersuchungen und Auswertungen realer Notfälle haben diese Annahme widerlegt. Im Vordergrund steht heute die unmittelbare Beseitigung der lebensgefährlichen Unterversorgung von Gehirn und Herzmuskel.

  • Initiallagerung nach Wunsch: Bei ansprechbaren Personen richtet sich die Lagerung nach deren individuellem Befinden; eine Flachlagerung ist häufig sinnvoll und angezeigt.
  • Bewusstlose Personen: Sofortige stabile Seitenlage zur Sicherung der Atemwege, ständige Kontrolle von Atmung und Kreislauf.
  • Herz-Kreislauf-Stillstand: Unverzüglicher Beginn der kardiopulmonalen Reanimation (30 Herzdruckmassagen zu 2 Beatmungen) in flacher Rückenlage, Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED).
  • Verzicht auf Kauerstellung: Die früher empfohlene Kauerstellung ist hinfällig und wird nicht mehr gelehrt.
  • Notarztindikation: Das Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall; es ist umgehend der Notruf abzusetzen und notärztliche Hilfe anzufordern.

Ersthelfer vor Ort müssen nach der Rettung Vitalfunktionen kontinuierlich überwachen, die betroffene Person vor Unterkühlung schützen und dem eintreffenden Rettungsdienst die exakte Hängedauer mitteilen.

Wartungsservice und sichere Dacharbeiten

Für Hausverwaltungen und gewerbliche Immobilieneigentümer gewinnt das Thema bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen höchste Relevanz. Ob Dachrinnenreinigung, Sichtkontrolle von Flachdachabdichtungen, Glasfassadenreinigung oder Blitzschutzprüfungen: Arbeiten an hochgelegenen Gebäudeteilen bergen stets Absturzrisiken. Immobilienverwalter stehen in der Pflicht, bei der Auftragsvergabe qualifizierte Dienstleister auszuwählen, die normgerechte Sicherheits- und Rettungskonzepte nachweisen können.

Wird ein externer Gebäudedienstleister oder ein technischer Wartungsservice beauftragt, sollte die Hausverwaltung vor Aufnahme der Arbeiten folgende Nachweise anfordern und prüfen:

  • Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Rettungswegen: eine dokumentierte Analyse der Absturzkanten, Dachaufbauten und Rettungswege vor Ort, denn Voraussetzung für ein funktionierendes Rettungskonzept ist die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten am Einsatzort.
  • Schriftliches Rettungskonzept: Nachweis über vorgesehene Rettungsverfahren und vor Ort verfügbare Ausrüstung gemäß DGUV Regel 112-199.
  • Prüfbücher für Anschlageinrichtungen: Gültige Prüfprotokolle fest installierter Anschlagpunkte (DIN EN 795 / DGUV Information 201-056) auf dem Gebäudedach.
  • Qualifikationsnachweise: Zertifikate der ausführenden Personen (z. B. nach DGUV Grundsatz 312-001 für PSAgA-Anwender oder FISAT/IRATA für Seilzugangstechniker).
  • Ausschluss von Alleinarbeit: Verbindliche Bestätigung, dass seilunterstützte Arbeiten mindestens im Zwei-Personen-Team ausgeführt werden; die TRBS 2121 Teil 3 untersagt Alleinarbeit und fordert mindestens zwei beauftragte Beschäftigte, davon einen Aufsichtführenden.

Ein professioneller technischer Wartungsservice integriert diese Vorgaben standardmäßig in seine Arbeitsvorbereitung. Auch wenn die Betreiberverantwortung nicht jede baustellenbezogene Einzelmaßnahme umfasst, schützt die sorgfältige Auswahl und Dokumentation Hausverwaltungen vor Organisationsverschulden und haftungsrechtlichen Risiken.

Prüfung und jährliche Unterweisung als Pflicht

Arbeitssicherheit bei Höhenarbeiten ist kein einmalig erstelltes Dokument, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 4 der DGUV Vorschrift 1 müssen alle Beschäftigten, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstungen einsetzen, mindestens einmal jährlich theoretisch und praktisch unterwiesen werden.

Diese Unterweisung darf sich nicht auf reine Vorträge beschränken. Sie muss praktische Rettungsübungen unter realistischen Bedingungen umfassen, bei denen das Anschlagen, das Abseilen von Personen und die Erste-Hilfe-Maßnahmen trainiert werden. Nur wer Handgriffe unter Stress wiederholt geübt hat, kann im Ernstfall innerhalb des engen Zeitfensters eines Hängetraumas fehlerfrei agieren.

  • Regelmäßige Sachkundigenprüfung: Das Prüfintervall richtet sich nach den Einsatzbedingungen, die Prüfung muss jedoch mindestens alle zwölf Monate durch eine sachkundige Person erfolgen und wird im Prüfbuch dokumentiert. Für die Rettungsausrüstung fordert die BGHM ebenfalls mindestens eine Prüfung pro Jahr; Qualifikationsgrundlage ist der DGUV Grundsatz 312-906.
  • Prüfung vor jeder Benutzung: Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle aller Gurte, Seile, Karabiner und Sicherungsgeräte durch den Anwender selbst.
  • Ablegereife beachten: Textile Komponenten (Gurte, Seile, Bandfalldämpfer) unterliegen herstellerabhängigen maximalen Verwendungsdauern und sind nach Sturzbelastungen auszusondern, sofern nicht eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zustimmt.
  • Gefährdungsbeurteilung und betriebsärztliche Begleitung: Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41) und Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Als erfahrener Partner für gewerbliches Gebäudemanagement setzt SVEAG bei anspruchsvollen Dach- und Fassadenarbeiten auf geschulte Teams, redundante Zweiseilsysteme und lückenlos dokumentierte Rettungskonzepte. Ob im Rahmen von umfassenden Hausmeisterservice -Aufgaben, regelmäßiger Gebäudereinigung oder technischem Wartungsservice: Die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen Vorgaben gewährleistet Sicherheit für Mensch und Immobilie.

Häufige Fragen

Was ist ein Hängetrauma bei der Höhenarbeit?

Ein Hängetrauma ist ein orthostatischer Schock, der entsteht, wenn eine Person längere Zeit reglos in einem Auffanggurt hängt. Durch das Fehlen der Muskelpumpe versackt das Blut in den Beinen, was rasch zu Sauerstoffmangel im Gehirn, Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann.

Darf man bei einem Absturz auf den Rettungsdienst warten?

Nein, das Warten auf den öffentlichen Rettungsdienst ist als Rettungskonzept unzureichend. Gemäß § 24 der DGUV Vorschrift 1 verfügen die öffentlichen Kräfte oft nicht über die spezielle Ausrüstung für die Höhenrettung, und die Zeit bis zum Eintreffen ist bei einem drohenden Hängetrauma zu lang.

Was ist das Zweiseilsystem in der Zugangstechnik?

Das Zweiseilsystem in der Seilzugangstechnik nutzt mindestens zwei unabhängig voneinander befestigte Seile: ein Tragseil für die Arbeit und ein redundantes Sicherungsseil. Dies verhindert Abstürze bei einem Materialversagen und ermöglicht eine schnelle Eigen- oder Fremdrettung.

Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen gelten nach einem Hängetrauma?

Nach der Rettung aus dem Seil ist sofort der Notruf abzusetzen. Gemäß der aktuellen DGUV Information 204-011 wird der Patient bevorzugt in der Flachlagerung positioniert oder so gelagert, wie es ihm am angenehmsten ist. Die früher empfohlene Kauerstellung ist medizinisch überholt.

Wann muss das Rettungskonzept erstellt werden?

Das Rettungskonzept muss auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zwingend vor Beginn der Arbeiten erstellt werden. Die gesamte erforderliche Rettungsausrüstung sowie das eingesetzte Personal, das mindestens 1-mal jährlich unterwiesen werden muss, müssen am Einsatzort bereitstehen.