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Legionellenprüfung: Umlagefähigkeit der Kosten in WEG & Mietrecht

Wer zahlt die Legionellenprüfung? Ein umfassender Leitfaden für Vermieter, WEG-Verwalter und Eigentümer zu Pflichten und Kosten.

SVEAG Redaktion 7. Juni 2026 10 min
Legionellenprüfung: Umlagefähigkeit der Kosten in WEG & Mietrecht

Wichtigste Erkenntnisse

  • Kosten der Legionellenprüfung sind grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig nach BetrKV § 2 Nr. 5a.
  • Die Untersuchungspflicht betrifft gewerblich vermietete Großanlagen mit Wohnnutzung.
  • Bei positivem Befund sind sofortige Maßnahmen und eine umfassende Mieterinformation zwingend erforderlich.

Die Qualität unseres Trinkwassers ist ein hohes Gut und unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen, insbesondere in größeren Trinkwasserinstallationen. Doch wer trägt eigentlich die Kosten dieser oft aufwendigen Prüfungen? Diese Frage beschäftigt gleichermaßen Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Rechtslage ist komplex und erfordert ein tiefes Verständnis der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Als erfahrener Dienstleister im Facility Management wissen wir, dass die korrekte Handhabung der Legionellenprüfung nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch der Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit ist. Eine unsachgemäße Durchführung oder eine fehlerhafte Kostenabrechnung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zu Gesundheitsrisiken führen. In diesem umfassenden Artikel beleuchten wir detailliert die Pflichten, Intervalle und insbesondere die Umlagefähigkeit der Legionellenprüfung Kosten pro Wohnung, sowohl im Mietrecht als auch innerhalb einer WEG, und geben Ihnen praktische Handlungsempfehlungen an die Hand.

Die rechtlichen Grundlagen der Legionellenprüfung in Deutschland

Die Basis für die Pflicht zur Legionellenprüfung bildet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023). Diese Verordnung, insbesondere die §§ 31, 51 und 53, regelt die Untersuchungspflicht für bestimmte Trinkwasserinstallationen. Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucher vor Infektionen durch Legionellen zu schützen, die bei Einatmen legionellenhaltiger Aerosole (z.B. beim Duschen) eine schwere Lungenentzündung, die Legionärskrankheit, auslösen können.

Die TrinkwV 2023 definiert klar, welche Anlagen betroffen sind: Es handelt sich um sogenannte „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Eine Anlage gilt als Großanlage, wenn der Speicherinhalt über 400 Liter liegt oder das Wasservolumen in der Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt. Entscheidend ist zudem die „gewerbliche Vermietung“ von Wohnraum. Dies bedeutet, dass die Prüfungspflicht nicht nur große Wohnkomplexe betrifft, sondern auch kleinere Mehrfamilienhäuser, sobald darin Wohnungen vermietet werden. Ein Legionellenprüfung Vermieter Einfamilienhaus ist in der Regel nicht betroffen, es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Vermietung mit einer Großanlage, was jedoch selten der Fall ist. Die TrinkwV wird ergänzt durch technische Regelwerke wie das DVGW Arbeitsblatt W 551 für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Trinkwasser-Erwärmungs- und Trinkwasser-Installationen, die VDI/DVGW 6023 zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen und die DIN 1988-200. Diese Normen und Richtlinien konkretisieren die Anforderungen an die Installation und den Betrieb, um das Wachstum von Legionellen zu minimieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für die Betreiber von Trinkwasseranlagen unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Gesundheit der Nutzer zu gewährleisten.

Wer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet? Pflichten und Ausnahmen

Die Pflicht zur Legionellenprüfung trifft primär den Betreiber der Trinkwasserinstallation. In den meisten Fällen ist dies der Eigentümer der Immobilie oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung bzw. der WEG-Verwalter. Die Verpflichtung besteht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. „Gewerblich“ bedeutet hierbei, dass die Vermietung von Wohnraum nicht nur gelegentlich, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, was bei den meisten Mietverhältnissen der Fall ist. „Öffentlich“ betrifft beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime oder Schulen.

Die TrinkwV 2023 unterscheidet dabei klar: Während private Einfamilienhäuser, die selbst bewohnt werden, von der regelmäßigen Untersuchungspflicht ausgenommen sind, fällt ein Legionellenprüfung Vermieter Einfamilienhaus nur dann unter die Pflicht, wenn es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt und die Kriterien einer Großanlage erfüllt sind. Dies ist in der Praxis bei Einfamilienhäusern selten der Fall, da die 400-Liter-Speicher-Grenze oder das 3-Liter-Rohrleitungsvolumen oft nicht erreicht wird. Anders verhält es sich bei Objekten mit häufigem Nutzerwechsel oder erhöhtem Risiko, wie etwa Hotels. Für die Legionellenprüfung Hotel wie oft diese durchgeführt werden muss, hängt von der spezifischen Nutzung ab, jedoch sind hier oft jährliche Intervalle oder sogar kürzere Fristen bei besonderen Risiken vorgeschrieben, da die Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit erfolgt. Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Sportstätten oder Schwimmbäder fallen unter diese strengeren Regelungen.

Es ist entscheidend, die genauen Kriterien der TrinkwV zu prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen, um die eigene Prüfpflicht korrekt zu identifizieren. Eine Nichtbeachtung kann nicht nur die Gesundheit der Nutzer gefährden, sondern auch empfindliche Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen. Die SVEAG unterstützt Sie als Eigentümer oder Verwalter dabei, Ihre Prüfpflichten zu erkennen und professionell umzusetzen, um maximale Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.

Prüfintervalle, Probenahme und Analyse: So läuft die Legionellenprüfung ab

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) schreibt klare Intervalle für die Legionellenprüfung vor. Für gewerblich vermietete Wohngebäude, die unter die Untersuchungspflicht fallen, ist in der Regel eine Prüfung alle drei Jahre vorgeschrieben. Bei öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen mit einem erhöhten Risiko, wie beispielsweise Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Hotels (relevant für die Frage: Legionellenprüfung Hotel wie oft), kann das Intervall auf jährlich oder sogar kürzer verkürzt sein. Diese Fristen sind strikt einzuhalten, um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Probenahme selbst ist ein kritischer Schritt und darf nicht von Laien durchgeführt werden. Sie muss zwingend durch geschultes Personal erfolgen, das über die notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügt. Dies gewährleistet, dass die Proben korrekt an repräentativen Stellen entnommen werden und keine Verunreinigungen oder Verfälschungen auftreten, die das Ergebnis verfälschen könnten. Die Probenahmestellen werden nach DVGW W 551 festgelegt und umfassen typischerweise den Warmwasseraustritt des Speichers, den Rücklauf und mindestens eine weit entfernte Entnahmestelle im System.

Nach der Probenahme erfolgt die Analyse im Labor. Hier ist es zwingend erforderlich, dass die Analyse durch ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 11731 durchgeführt wird. Nur solche Labore sind in der Lage, valide und rechtssichere Ergebnisse zu liefern. Das Labor ermittelt die Konzentration von Legionellen in koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter (KBE/100 ml). Die Ergebnisse werden dem Betreiber der Anlage mitgeteilt. Fällt die Legionellenprüfung positiv was tun, ist dies der Auslöser für einen klar definierten Maßnahmenplan, der in den folgenden Abschnitten detailliert erläutert wird. Die professionelle Durchführung der gesamten Kette von der Probenahme bis zur Analyse ist entscheidend für die Aussagekraft der Prüfung und die Sicherheit der Trinkwasserinstallation.

Die Umlagefähigkeit der Kosten nach BetrKV § 2 Nr. 5a: Mietrecht und WEG

Die Frage nach der Umlagefähigkeit der Legionellenprüfung Kosten pro Wohnung ist für Vermieter und WEG-Verwalter von zentraler Bedeutung. Gemäß § 2 Nr. 5a der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind die Kosten der Legionellenprüfung grundsätzlich umlagefähig. Sie fallen unter die „Kosten der Wartung von Warmwasserversorgungsanlagen“ und können somit als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt für die regelmäßigen, turnusmäßigen Prüfungen, die zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene notwendig sind. Voraussetzung ist, dass die Umlagefähigkeit im Mietvertrag explizit vereinbart wurde.

Im Kontext einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verhält es sich ähnlich. Die Kosten für die Legionellenprüfung sind Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und werden daher in der Regel über das Hausgeld auf die Wohnungseigentümer verteilt. Die Umlage erfolgt hier nach dem im Teilungsvertrag oder der Gemeinschaftsordnung festgelegten Verteilungsschlüssel, meist nach Miteigentumsanteilen oder Wohneinheiten. Die Frage Legionellenprüfung WEG wer zahlt ist somit klar: Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten, die dann im Rahmen der Jahresabrechnung auf die einzelnen Eigentümer umgelegt werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Kosten der regelmäßigen Prüfung und den Kosten für Maßnahmen, die aufgrund eines positiven Befundes notwendig werden (z.B. Gefährdungsanalyse, Sanierung). Während die präventiven Prüfkosten umlagefähig sind, können die Kosten für eine Sanierung oder eine Gefährdungsanalyse, die aufgrund eines Mangelzustandes entstehen, nicht ohne Weiteres auf die Mieter umgelegt werden, da sie als Instandhaltungskosten in die Verantwortung des Vermieters fallen. Für die WEG gilt, dass diese Kosten ebenfalls aus der Instandhaltungsrücklage oder durch Sonderumlagen finanziert werden müssen.

Hier eine Übersicht zur Umlagefähigkeit:

KostenartMietrecht (Vermieter/Mieter)WEG (Eigentümergemeinschaft)Bemerkung
Regelmäßige LegionellenprüfungUmlagefähig auf Mieter (§ 2 Nr. 5a BetrKV)Umlagefähig auf Eigentümer (Hausgeld)Voraussetzung: Vereinbarung im Mietvertrag
Kosten der GefährdungsanalyseNicht umlagefähig auf Mieter (Instandhaltung)Trägt die WEG (Instandhaltungsrücklage/Sonderumlage)Entsteht bei Überschreitung des Maßnahmewertes
Kosten für SanierungsmaßnahmenNicht umlagefähig auf Mieter (Instandhaltung)Trägt die WEG (Instandhaltungsrücklage/Sonderumlage)Entsteht bei Überschreitung des Interventionswertes
Kosten für Nachuntersuchungen nach SanierungNicht umlagefähig auf Mieter (Instandhaltung)Trägt die WEG (Instandhaltungsrücklage/Sonderumlage)Folgekosten einer Mangelbehebung

Was tun bei positivem Legionellenbefund? Maßnahmen und Pflichten

Ein positiver Legionellenbefund, insbesondere wenn der Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml überschritten wird, erfordert sofortiges und konsequentes Handeln. Die Frage Legionellenprüfung positiv was tun ist für Betreiber von Trinkwasseranlagen von höchster Relevanz. Die TrinkwV 2023 und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) sehen einen gestuften Maßnahmenplan vor, um die Gesundheit der Nutzer zu schützen und die Kontamination zu beseitigen.

Der erste Schritt ist die unverzügliche Information des zuständigen Gesundheitsamtes. Dies ist eine gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig müssen die betroffenen Mieter oder Nutzer der Anlage über den Befund und die eingeleiteten Maßnahmen informiert werden. Hierbei ist Transparenz geboten, um Ängste abzubauen und die Kooperation zu sichern. Die genaue Art und Weise der Information wird in Abschnitt 6 detaillierter behandelt.

Parallel dazu muss eine sogenannte Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Diese Analyse dient dazu, die Ursache der Kontamination zu ermitteln und das Ausmaß des Problems zu bewerten. Sie muss von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden, der die gesamte Trinkwasserinstallation auf Schwachstellen wie Stagnationsbereiche, Korrosion, unzureichende Temperaturen oder falsche Materialwahl untersucht. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse bilden die Grundlage für die weiteren Schritte.

Basierend auf der Gefährdungsanalyse werden Sanierungsmaßnahmen geplant und umgesetzt. Diese können vielfältig sein und reichen von kurzfristigen Maßnahmen wie einer thermischen Desinfektion (Spülung des Systems mit heißem Wasser über 70°C) oder einer chemischen Desinfektion bis hin zu baulichen Veränderungen wie dem Austausch von Rohrleitungen oder der Optimierung der Warmwasserbereitung. Ziel ist es, die Legionellenkonzentration dauerhaft unter den Maßnahmewert zu senken. Nach Abschluss der Sanierung sind Nachuntersuchungen erforderlich, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass das Trinkwasser wieder den hygienischen Anforderungen entspricht. Die SVEAG unterstützt Sie mit ihrem Netzwerk an Fachleuten bei der Koordination und Durchführung dieser komplexen Prozesse, um schnell und effektiv auf positive Befunde reagieren zu können.

Informationspflichten gegenüber Mietern und Eigentümern

Die Transparenz gegenüber Mietern und Eigentümern ist ein wesentlicher Bestandteil der Legionellenprävention und -bekämpfung. Die TrinkwV 2023 schreibt explizit vor, dass die Betreiber von Trinkwasseranlagen die Nutzer über die Ergebnisse der Legionellenprüfung zu informieren haben. Insbesondere wenn der Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml überschritten wird, ist eine unverzügliche und umfassende Information der Mieter zwingend erforderlich. Die Frage Legionellenprüfung Ergebnis an Mieter ist daher nicht nur eine Frage des guten Willens, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Die Information muss in geeigneter Form erfolgen, beispielsweise durch Aushänge im Hausflur, persönliche Schreiben oder über das digitale Mieterportal. Wichtig ist, dass die Information verständlich ist und die wesentlichen Punkte enthält: den Befund, die daraus resultierenden Maßnahmen und gegebenenfalls Verhaltenshinweise für die Mieter (z.B. Duschköpfe reinigen, Wasser vor dem Duschen kurz laufen lassen). Es ist ratsam, die Kommunikation in Absprache mit dem Gesundheitsamt zu gestalten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig übermittelt werden.

Auch innerhalb einer WEG besteht eine Informationspflicht gegenüber den Wohnungseigentümern. Der WEG-Verwalter muss die Eigentümer über die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden Beschlüsse und Maßnahmen informieren. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Eigentümerversammlung oder durch schriftliche Mitteilung. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen und ermöglicht es den Eigentümern, sich aktiv in die Entscheidungsfindung einzubringen, insbesondere wenn es um die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen geht.

Eine fehlende oder unzureichende Information kann nicht nur zu Unmut bei Mietern und Eigentümern führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise Mietminderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen. Die SVEAG legt großen Wert auf digitale Transparenz und unterstützt Hausverwaltungen und Eigentümer dabei, alle relevanten Informationen rechtssicher und effizient zu kommunizieren. Unsere Dokumentationssysteme ermöglichen eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Prüfungen und Maßnahmen.

Haftungsrisiken und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten

Die Nichteinhaltung der Pflichten zur Legionellenprüfung und der daraus resultierenden Maßnahmen kann weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen haben. Für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG-Verwalter stehen nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungsfragen im Raum. Die TrinkwV 2023 sieht bei Verstößen gegen die Untersuchungspflicht oder die Informationspflichten empfindliche Bußgelder vor, die im Einzelfall mehrere Zehntausend Euro betragen können.

Ein noch gravierenderes Risiko stellt die zivilrechtliche Haftung dar. Sollte ein Mieter oder Nutzer durch Legionellen erkranken, die auf eine mangelhafte Trinkwasserinstallation oder eine unterlassene Prüfung zurückzuführen ist, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in erheblicher Höhe entstehen. Der Betreiber der Anlage, also der Vermieter oder die WEG, kann dann für die gesundheitlichen Schäden haftbar gemacht werden. Dies betrifft nicht nur die direkten Kosten der Behandlung, sondern auch Folgeschäden wie Verdienstausfall oder dauerhafte Beeinträchtigungen.

Darüber hinaus kann eine mangelhafte Trinkwasserqualität zu Mietminderungsansprüchen führen. Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aufgrund einer Legionellenkontamination eingeschränkt ist. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab, kann aber bei schwerwiegenden Mängeln erheblich sein. Auch der Versicherungsschutz kann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Nichteinhaltung der Prüfpflichten gefährdet sein, was im Schadensfall zu einer noch größeren finanziellen Belastung führt.

Um diese Risiken zu minimieren, ist eine professionelle und lückenlose Einhaltung aller Vorgaben unerlässlich. Die SVEAG bietet als inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister umfassende Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer Prüf- und Wartungspflichten. Wir sorgen für die fristgerechte Durchführung der Legionellenprüfung, die Koordination mit akkreditierten Laboren und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Vertrauen Sie auf unsere über 50-jährige Erfahrung und fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot für ein maßgeschneidertes Compliance-Management an. Minimieren Sie Ihre Risiken und sichern Sie die Gesundheit Ihrer Mieter und Eigentümer.

Praktische Umsetzung für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter ist die Organisation und Überwachung der Legionellenprüfung eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und professionelle Ausführung erfordert. Die Verantwortung, die Legionellenprüfung WEG wer zahlt und wer sie organisiert, liegt klar bei der Verwaltung. Zunächst ist eine genaue Bestandsaufnahme der zu verwaltenden Immobilien notwendig, um festzustellen, welche Objekte unter die Untersuchungspflicht fallen. Hierbei sind die Kriterien der TrinkwV 2023 bezüglich der Großanlagen und der gewerblichen Vermietung genau zu prüfen.

Ein zentraler Aspekt ist die Auswahl qualifizierter Dienstleister. Die Probenahme darf nur durch geschultes Personal erfolgen, und die Analyse muss von einem akkreditierten Labor nach DIN EN ISO 11731 durchgeführt werden. Es ist ratsam, langfristige Partnerschaften mit zuverlässigen und zertifizierten Unternehmen einzugehen, die Erfahrung im Bereich der Trinkwasserhygiene haben. Die SVEAG arbeitet mit einem Netzwerk von über 2.000 Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen stets den passenden Experten zur Seite zu stellen.

Die lückenlose Dokumentation aller Prüfungen, Befunde und eingeleiteten Maßnahmen ist von größter Bedeutung. Dies dient nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern auch als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und im Falle von Haftungsansprüchen. Digitale Lösungen zur Dokumentation, wie sie die SVEAG anbietet, ermöglichen eine effiziente Verwaltung und einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Daten. Unsere Systeme bieten eine lückenlose Fotodokumentation mit GPS- und Zeitstempel, die im Kundenportal jederzeit abrufbar ist – ein entscheidender Vorteil für Ihre Transparenz und Rechtssicherheit.

Darüber hinaus ist eine proaktive Kommunikation mit Mietern und Eigentümern essenziell. Regelmäßige Informationen über die durchgeführten Prüfungen und die Ergebnisse schaffen Vertrauen und beugen Missverständnissen vor. Im Falle eines positiven Befundes ist eine schnelle und transparente Kommunikation über die eingeleiteten Maßnahmen unerlässlich. Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung bietet die SVEAG nicht nur einzelne Dienstleistungen, sondern ein ganzheitliches Facility Management aus einer Hand. Wir entlasten Sie von der Koordination verschiedener Gewerke und sorgen für eine reibungslose Einhaltung aller Pflichten, von der Heizungswartung bis zur Trinkwasseranalyse.

Fazit

Die Legionellenprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Facility Managements und der verantwortungsvollen Immobilienverwaltung in Deutschland. Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung 2023 und der technischen Regelwerke ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit von Mietern und Eigentümern. Die Frage nach der Umlagefähigkeit der Legionellenprüfung Kosten pro Wohnung ist dabei klar geregelt: Die regelmäßigen Prüfkosten sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, während Kosten für Gefährdungsanalysen und Sanierungen in der Regel vom Vermieter oder der WEG zu tragen sind.

Eine professionelle Durchführung der Prüfungen durch geschultes Personal und akkreditierte Labore ist ebenso entscheidend wie eine transparente Kommunikation der Ergebnisse an Mieter und Eigentümer. Die Risiken bei Nichteinhaltung – von Bußgeldern über Haftungsansprüche bis hin zu Mietminderungen – sind erheblich und unterstreichen die Notwendigkeit eines sorgfältigen Managements. Als inhabergeführter Dienstleister mit über 50 Jahren Erfahrung versteht die SVEAG die Herausforderungen, denen sich Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer gegenübersehen.

Wir bieten Ihnen nicht nur Einzelleistungen, sondern ein umfassendes Facility Management aus einer Hand, das alle relevanten Prüf- und Wartungspflichten abdeckt. Unsere digitalen Lösungen sorgen für maximale Transparenz und Rechtssicherheit. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Trinkwasserinstallationen stets den höchsten Hygienestandards entsprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Die SVEAG – Ihr Partner für sicheres und hygienisches Trinkwasser in Hamburg und Norddeutschland.

Häufig gestellte Fragen

Sind die Kosten der Legionellenprüfung immer umlagefähig?+
Die Kosten für die regelmäßige, präventive Legionellenprüfung sind gemäß § 2 Nr. 5a der Betriebskostenverordnung (BetrKV) grundsätzlich als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Kosten für eine Gefährdungsanalyse oder Sanierungsmaßnahmen aufgrund eines positiven Befundes sind hingegen Instandhaltungskosten und nicht umlagefähig.
Wer ist für die Beauftragung der Legionellenprüfung verantwortlich?+
Verantwortlich ist der Betreiber der Trinkwasserinstallation. Dies ist in der Regel der Eigentümer der Immobilie. Bei vermieteten Objekten oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) obliegt die Organisation und Beauftragung meist der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.
Wie oft muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden?+
Für gewerblich vermietete Wohngebäude mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ist eine regelmäßige Prüfung alle drei Jahre vorgeschrieben. Bei öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen mit erhöhtem Risiko (z.B. Hotels, Krankenhäuser) kann das Intervall auf jährlich oder kürzer verkürzt sein.
Was passiert, wenn der Legionellen-Maßnahmewert überschritten wird?+
Bei Überschreitung des Maßnahmewertes von 100 KBE/100 ml muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert werden. Es ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und ein Maßnahmenplan zur Sanierung zu erstellen und umzusetzen. Mieter müssen ebenfalls informiert werden.
Muss der Vermieter eines Einfamilienhauses eine Legionellenprüfung durchführen lassen?+
Ein Vermieter eines Einfamilienhauses ist in der Regel nicht zur Legionellenprüfung verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Vermietung und die Trinkwasserinstallation erfüllt die Kriterien einer Großanlage (Speicher >400 L oder >3 L Rohrleitungsvolumen zwischen Erwärmer und Entnahme), was bei Einfamilienhäusern selten der Fall ist.
Dürfen Mieter die Miete mindern, wenn Legionellen im Trinkwasser gefunden werden?+
Ja, bei einer Legionellenkontamination, die die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt, haben Mieter grundsätzlich das Recht zur Mietminderung. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab. Eine schnelle und effektive Mangelbeseitigung ist daher im Interesse des Vermieters.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.