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Legionellenprüfung für Hausverwaltungen: Pflicht, Kosten & Haftung

Umfassender Leitfaden zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Intervallen und Umlagefähigkeit der Kosten.

SVEAG Redaktion 7. Juni 2026 10 min
Legionellenprüfung für Hausverwaltungen: Pflicht, Kosten & Haftung

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Legionellenprüfung ist für gewerblich vermietete Großanlagen gesetzlich vorgeschrieben (TrinkwV 2023).
  • Die Kosten der Legionellenprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 5a BetrKV).
  • Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Mietminderungen führen.

Für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer in Deutschland ist die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität nicht nur eine Frage der Mieterzufriedenheit, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht mit weitreichenden Konsequenzen. Insbesondere die regelmäßige Legionellenprüfung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration natürlicher Bestandteil von Süßwasser sind, sich aber bei bestimmten Temperaturen in Trinkwasserinstallationen massenhaft vermehren können. Eine Infektion durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole (z.B. beim Duschen) kann zu schweren Lungenentzündungen, der sogenannten Legionärskrankheit, führen.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend die rechtlichen Grundlagen, die Prüfintervalle, die korrekte Durchführung und die entscheidende Frage der Legionellenprüfung Kosten auf Mieter umlegen. Wir gehen auf die Legionellenprüfung für Vermieter Pflicht ein und erklären, welche Anlagen betroffen sind, wie oft die Trinkwasseruntersuchung wie oft erfolgen muss und welche Schritte bei einer Überschreitung der Grenzwerte zu unternehmen sind. Ziel ist es, Ihnen als Verantwortliche die notwendige Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie zu geben und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. SVEAG unterstützt Sie dabei als erfahrener Partner im Facility Management.

Die rechtliche Verankerung der Legionellenprüfung: Warum sie unverzichtbar ist

Die Notwendigkeit der Legionellenprüfung ist in Deutschland primär in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verankert. Diese Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben können. Insbesondere die §§ 31, 51 und 53 der TrinkwV 2023 legen die Untersuchungspflichten für Betreiber von Trinkwasserinstallationen fest, die der Öffentlichkeit oder gewerblichen Zwecken dienen.

Betroffen sind sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Eine solche Anlage liegt vor, wenn der Speicherinhalt mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter umfasst. Entscheidend ist, dass diese Anlagen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben werden, was bei der Vermietung von Wohnraum in der Regel der Fall ist. Die TrinkwV wird ergänzt durch technische Regelwerke wie das DVGW Arbeitsblatt W 551, welches die technischen Anforderungen an Trinkwasserinstallationen und die Durchführung von Untersuchungen detailliert beschreibt, sowie die VDI/DVGW 6023 für die Hygiene in Trinkwasser-Installationen und die DIN 1988-200 für die Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen. Auch die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) spielen eine zentrale Rolle für die Bewertung und Maßnahmenplanung bei Legionellenfunden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine bürokratische Angelegenheit, sondern ein essenzieller Beitrag zum Gesundheitsschutz Ihrer Mieter und zur Minimierung Ihrer eigenen Haftungsrisiken. Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung im Facility Management versteht SVEAG die Bedeutung dieser Pflichten und unterstützt Sie bei deren professioneller Umsetzung.

Wer ist betroffen? Pflichten für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Die Frage, wer genau von der Legionellenprüfung für Vermieter Pflicht betroffen ist, führt oft zu Unsicherheiten. Grundsätzlich trifft die Untersuchungspflicht den Betreiber der Trinkwasserinstallation. In der Praxis sind dies bei vermieteten Immobilien in der Regel die Eigentümer oder die von ihnen beauftragten Hausverwaltungen und WEG-Verwalter. Die TrinkwV 2023 spricht von „gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit“. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung an Dritte abgegeben wird, auch wenn dies nicht der Hauptzweck der Tätigkeit ist und keine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht. Dies betrifft also nahezu alle Mehrfamilienhäuser, in denen Wohnungen vermietet werden.

Somit sind Hausverwaltungen, die im Auftrag von Eigentümern agieren, sowie WEG-Verwalter, die für das Gemeinschaftseigentum zuständig sind, direkt in der Verantwortung, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Dies beinhaltet die Beauftragung der Prüfungen, die Dokumentation der Ergebnisse und gegebenenfalls die Einleitung von Maßnahmen bei Auffälligkeiten. Auch für gewerblich genutzte Immobilien, wie Bürogebäude oder Hotels, besteht eine Legionellenprüfung Pflicht Gewerbe. Hier können die Intervalle sogar kürzer sein, wie in Abschnitt 3 erläutert wird.

Die Verantwortung umfasst nicht nur die reine Durchführung der Prüfung, sondern auch die Sicherstellung, dass die Trinkwasserinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, um einer Legionellenvermehrung vorzubeugen. Dies schließt Aspekte wie die Einhaltung der Mindesttemperaturen für Warmwasser (>60°C am Austritt des Speichers) und die Vermeidung von Stagnation ein. SVEAG bietet als Full-Service-Dienstleister auch technisches Facility Management an, das die Wartung und Überwachung Ihrer Anlagen umfasst und somit präventiv zur Einhaltung der Hygienevorschriften beiträgt.

Das 3-Jahres-Intervall und Ausnahmen: Wie oft muss geprüft werden?

Die Häufigkeit der Legionellenprüfung ist ein zentraler Aspekt für Hausverwaltungen und Vermieter. Gemäß TrinkwV 2023 ist für gewerblich vermietete Wohngebäude, die unter die Definition einer Großanlage fallen, eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben. Der Standardintervall für diese Anlagen beträgt drei Jahre. Dies bedeutet, dass Sie als Verantwortliche alle drei Jahre eine systemische Untersuchung Ihrer Trinkwasserinstallationen auf Legionellen veranlassen müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten und die Gesundheit Ihrer Mieter zu schützen. Dies beantwortet die Frage: Legionellenprüfung Vermieter wie oft.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Sonderfälle, die kürzere Intervalle erfordern können:

  • Öffentliche und gewerbliche Einrichtungen mit hohem Risiko: Für bestimmte öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Hotels, sowie für gewerbliche Einrichtungen mit hohem Risiko einer Legionellenexposition (z.B. Sportstätten mit Duschen), ist eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben. Hier ist das Risiko für vulnerable Personengruppen oder eine hohe Nutzerfrequenz ausschlaggebend.
  • Überschreitung des Maßnahmewerts: Sollte bei einer routinemäßigen Prüfung der sogenannte Maßnahmewert von 100 KBE (Koloniebildende Einheiten) pro 100 ml Trinkwasser überschritten werden, sind umgehend weitere Schritte einzuleiten. Dazu gehört eine unverzügliche Gefährdungsanalyse und gegebenenfalls eine Sanierung. Nach erfolgreicher Sanierung sind engmaschigere Nachuntersuchungen erforderlich, deren Häufigkeit von den zuständigen Gesundheitsämtern festgelegt wird und deutlich unter dem 3-Jahres-Intervall liegen kann.
  • Neue oder sanierte Anlagen: Auch bei der Inbetriebnahme neuer oder grundlegend sanierter Trinkwasserinstallationen kann eine Erstuntersuchung vor der regulären Frist sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein, um die einwandfreie Funktion und Hygiene sicherzustellen.

Die genaue Einhaltung dieser Intervalle ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation aller Prüfungen und Ergebnisse ist dabei unerlässlich. SVEAG unterstützt Sie mit einer transparenten Planung und Durchführung der notwendigen Untersuchungen.

Die Durchführung der Legionellenprüfung: Fachgerecht und rechtssicher

Die fachgerechte Durchführung der Legionellenprüfung ist entscheidend für die Aussagekraft der Ergebnisse und die Rechtssicherheit. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe, die von Laien erledigt werden kann. Die TrinkwV 2023 und die ergänzenden Regelwerke stellen klare Anforderungen an die Probenahme und Analyse.

Probenahme: Die Entnahme der Wasserproben muss ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen, das über die notwendige Sachkunde verfügt. Dies stellt sicher, dass die Proben repräsentativ sind und nicht durch unsachgemäße Handhabung verfälscht werden. Die Probenahmestellen sind genau definiert und umfassen in der Regel den Warmwasserbereiter, die Zirkulationsleitung und die am weitesten entfernten Entnahmestellen. Eine korrekte Probenahme ist die Basis für eine verlässliche Analyse.

Analyse: Die Analyse der entnommenen Proben muss in einem akkreditierten Labor gemäß DIN EN ISO 11731 erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass die Ergebnisse nach wissenschaftlichen Standards ermittelt und rechtlich anerkannt werden. Das Labor ermittelt die Konzentration der Legionellen in Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser.

Maßnahmewert: Der entscheidende Grenzwert ist der sogenannte Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml. Wird dieser Wert überschritten, sind die in Abschnitt 5 beschriebenen Schritte einzuleiten. Eine Unterschreitung des Maßnahmewertes bedeutet, dass die Trinkwasserqualität in Bezug auf Legionellen als hygienisch unbedenklich eingestuft wird.

SVEAG arbeitet ausschließlich mit zertifizierten und akkreditierten Partnern zusammen, um Ihnen eine fachgerechte und rechtssichere Durchführung der Legionellenprüfung zu garantieren. Unsere Koordination sorgt für einen reibungslosen Ablauf und minimiert Ihren administrativen Aufwand.

Aspekt der PrüfungAnforderungRechtsgrundlage / Norm
Pflicht fürGewerblich vermietete Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (>400L Speicher oder >3L Rohrvolumen)TrinkwV 2023 §§ 31, 51, 53
Regelintervall3 Jahre (vermietete Wohnanlagen)TrinkwV 2023 § 51 Abs. 1
Sonderintervall1 Jahr (öffentliche/gewerbliche Anlagen mit hohem Risiko)TrinkwV 2023 § 51 Abs. 2
ProbenahmeDurch geschultes PersonalDVGW W 551, UBA-Empfehlung
AnalyseDurch akkreditiertes LaborDIN EN ISO 11731
Maßnahmewert100 KBE/100 mlTrinkwV 2023 § 53 Abs. 1
InformationspflichtMieter über Befund informierenTrinkwV 2023 § 53 Abs. 4
KostenumlageUmlagefähig als BetriebskostenBetrKV § 2 Nr. 5a

Wenn der Maßnahmewert überschritten wird: Der UBA-Stufenplan

Eine Überschreitung des Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml bei der Legionellenprüfung ist ein ernstes Signal, das sofortiges Handeln erfordert. In solchen Fällen ist ein klar definierter Stufenplan nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) einzuhalten, um die Ursache zu ermitteln, die Gefahr zu beseitigen und die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Dieser Plan umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Unverzügliche Information: Als Betreiber der Anlage sind Sie verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt umgehend über die Überschreitung des Maßnahmewerts zu informieren. Dies ist eine gesetzliche Pflicht gemäß TrinkwV 2023. Parallel dazu müssen Sie Ihre Mieter über den Befund und die eingeleiteten Maßnahmen informieren. Transparenz ist hier entscheidend, um Vertrauen zu erhalten und Panik zu vermeiden.
  2. Gefährdungsanalyse: Ein Sachverständiger muss eine detaillierte Gefährdungsanalyse der Trinkwasserinstallation durchführen. Dabei werden mögliche Ursachen für die Legionellenvermehrung identifiziert, wie z.B. Stagnationsbereiche, unzureichende Warmwassertemperaturen, Korrosion oder Biofilmbildung. Die Analyse ist die Grundlage für gezielte Sanierungsmaßnahmen.
  3. Sanierungsmaßnahmen: Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse werden geeignete Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Diese können von einfachen Spülungen und thermischen Desinfektionen (Erhitzung des Wassers auf über 70°C) bis hin zu chemischen Desinfektionen oder baulichen Veränderungen an der Installation reichen. Ziel ist es, die Legionellenkonzentration dauerhaft unter den Maßnahmewert zu senken.
  4. Nachuntersuchungen: Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sind engmaschige Nachuntersuchungen erforderlich, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Legionellenkonzentration dauerhaft im unbedenklichen Bereich liegt. Die Häufigkeit und der Umfang dieser Kontrollprüfungen werden vom Gesundheitsamt in Absprache mit dem Sachverständigen festgelegt.
  5. Dokumentation: Jeder Schritt – von der Meldung über die Gefährdungsanalyse bis zu den Sanierungsmaßnahmen und Nachuntersuchungen – muss lückenlos dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis der Pflichterfüllung gegenüber den Behörden und im Falle von Haftungsansprüchen.

Die professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Dienstleister wie SVEAG ist in solchen Situationen von unschätzbarem Wert. Wir koordinieren alle notwendigen Schritte, von der Kommunikation mit den Behörden bis zur Beauftragung von Sachverständigen und der Überwachung der Sanierungsarbeiten, um eine schnelle und effektive Lösung zu gewährleisten.

Kosten der Legionellenprüfung: Umlagefähigkeit und Transparenz

Eine der häufigsten Fragen für Hausverwaltungen und Vermieter betrifft die Legionellenprüfung Kosten auf Mieter umlegen. Die gute Nachricht ist: Ja, die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen umlagefähig. Gemäß § 2 Nr. 5a der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können die Kosten der Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt für die Kosten der regelmäßigen, präventiven Untersuchungen, die zur Erhaltung der Trinkwasserqualität dienen.

Wichtig ist, dass diese Umlagefähigkeit im Mietvertrag vereinbart sein muss. Eine allgemeine Klausel, die „sämtliche Betriebskosten“ auf den Mieter umlegt, ist in der Regel ausreichend, da die Legionellenprüfung eine relativ neue, aber gesetzlich vorgeschriebene Position darstellt. Die Umlage erfolgt dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Kosten, die durch eine Überschreitung des Maßnahmewerts entstehen, wie zum Beispiel für eine Gefährdungsanalyse oder Sanierungsmaßnahmen, sind in der Regel nicht auf die Mieter umlegbar. Diese gelten als Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten, die der Vermieter selbst tragen muss. Sie entstehen aufgrund eines Mangels an der Mietsache und sind nicht Teil der laufenden Betriebskosten zur Erhaltung des Zustandes.

Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, Transparenz bei der Abrechnung zu gewährleisten. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in der Betriebskostenabrechnung ist ratsam. Die Legionellenprüfung umlagefähige Betriebskosten sind ein wichtiger Faktor bei der Kalkulation der Nebenkosten. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister wie SVEAG erhalten Sie nicht nur eine fachgerechte Durchführung der Prüfungen, sondern auch eine transparente Dokumentation, die eine reibungslose Abrechnung ermöglicht.

Haftung bei Nichteinhaltung: Risiken für Vermieter und Hausverwaltungen

Die Nichteinhaltung der Pflichten zur Legionellenprüfung birgt erhebliche Risiken für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG-Verwalter. Die Konsequenzen können weitreichend sein und sowohl finanzieller als auch strafrechtlicher Natur sein. Es ist daher von größter Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und proaktiv zu handeln.

  • Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen: Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Im Falle einer Gesundheitsgefährdung oder -schädigung durch Legionellen kann dies sogar strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, insbesondere wenn eine fahrlässige oder vorsätzliche Missachtung der Prüfpflichten nachgewiesen wird.
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Viele Haftpflichtversicherungen knüpfen ihren Schutz an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Bei nachweislicher Vernachlässigung der Prüfpflichten kann der Versicherungsschutz im Schadensfall entfallen. Die Kosten für Schadensersatzansprüche könnten dann vollständig vom Verantwortlichen getragen werden müssen.
  • Mietminderung und Schadensersatzansprüche: Mieter haben das Recht auf eine einwandfreie Trinkwasserqualität. Bei einer Überschreitung der Legionellenwerte oder dem Nachweis einer Gesundheitsgefährdung können Mieter eine Mietminderung geltend machen. Darüber hinaus können bei einer Legionelleninfektion, die auf die Trinkwasserinstallation zurückzuführen ist, hohe Schadensersatzansprüche (z.B. für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld) auf den Vermieter zukommen.
  • Reputationsschaden: Ein Legionellenbefall in einer Immobilie und die damit verbundenen negativen Schlagzeilen können den Ruf einer Hausverwaltung oder eines Immobilieneigentümers nachhaltig schädigen. Dies kann zu Mieterfluktuation, Schwierigkeiten bei der Neuvermietung und einem Wertverlust der Immobilie führen.

Um diese Risiken zu minimieren, ist eine professionelle und lückenlose Einhaltung der Prüfpflichten unerlässlich. SVEAG bietet Ihnen als erfahrener Partner im Facility Management die notwendige Expertise und Unterstützung, um Ihre Trinkwasserinstallationen sicher und gesetzeskonform zu betreiben. Mit unserem umfassenden Servicepaket, das von der Planung der Prüfungen bis zur Koordination von Maßnahmen reicht, minimieren Sie Ihr Risiko und schützen Ihre Mieter und Ihr Eigentum. Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot an und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Prävention und kontinuierliches Management: Mehr als nur die Prüfung

Die Legionellenprüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Hygienemanagements, aber sie ist nur ein Momentaufnahme. Ein umfassendes und kontinuierliches Management der Trinkwasserinstallation ist entscheidend, um einer Legionellenvermehrung präventiv entgegenzuwirken und die Trinkwasserqualität dauerhaft zu sichern. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über die reine Untersuchung hinausgehen:

  • Einhaltung der Systemtemperaturen: Legionellen vermehren sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 25°C und 50°C. Daher ist es essenziell, dass Warmwasser im gesamten System eine Temperatur von mindestens 60°C am Austritt des Trinkwassererwärmers und 55°C an jeder Entnahmestelle erreicht. Kaltwasser sollte idealerweise unter 20°C gehalten werden. Regelmäßige Temperaturkontrollen sind hierfür unerlässlich.
  • Vermeidung von Stagnation: Stehendes Wasser fördert die Biofilmbildung und damit die Vermehrung von Legionellen. Insbesondere in selten genutzten Leitungsabschnitten oder bei längerer Abwesenheit von Mietern sollte eine regelmäßige Spülung der Leitungen erfolgen.
  • Wartung der Trinkwasserinstallation: Eine fachgerechte Wartung der gesamten Anlage gemäß VDI/DVGW 6023 und DIN 1988-200 ist unerlässlich. Dies umfasst die Überprüfung von Filtern, Ventilen und Armaturen sowie die Beseitigung von Korrosion und Ablagerungen.
  • Ganzheitliches Facility Management: Ein integriertes Facility Management, wie es SVEAG anbietet, betrachtet die Trinkwasserhygiene nicht isoliert, sondern als Teil eines umfassenden Gebäudebetriebs. Durch die Kombination von technischem Gebäudemanagement, Wartungsdiensten und Hygieneleistungen aus einer Hand können Schnittstellenverluste vermieden und eine durchgängig hohe Qualität sichergestellt werden.

Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung bietet SVEAG in Hamburg und Norddeutschland ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die weit über die Legionellenprüfung hinausgehen. Von der Heizungswartung über den Sanitär-Notdienst bis hin zu umfassenden technischen Facility Management-Lösungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilien nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch langfristig effizient und sicher betrieben werden.

Fazit

Die Legionellenprüfung ist für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer eine nicht zu unterschätzende Pflicht, die sowohl dem Gesundheitsschutz der Mieter als auch der Minimierung eigener Haftungsrisiken dient. Die TrinkwV 2023 schreibt klare Intervalle – in der Regel alle drei Jahre für gewerblich vermietete Wohngebäude – und strenge Anforderungen an die Durchführung vor. Die Kosten für diese präventiven Maßnahmen können als Legionellenprüfung umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine fachgerechte Probenahme durch geschultes Personal und die Analyse durch ein akkreditiertes Labor sind dabei ebenso entscheidend wie die schnelle und korrekte Reaktion bei einer Überschreitung des Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann gravierende Folgen haben, von Bußgeldern über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen und erheblichen Reputationsschäden.

SVEAG steht Ihnen als erfahrener und inhabergeführter Partner im Facility Management zur Seite, um diese komplexen Anforderungen professionell zu meistern. Wir bieten Ihnen nicht nur die Koordination und Durchführung der Legionellenprüfung, sondern ein ganzheitliches technisches Facility Management, das präventive Maßnahmen und kontinuierliche Überwachung umfasst. Vertrauen Sie auf unsere über 50-jährige Erfahrung und unsere digitalen Lösungen für maximale Transparenz und Sicherheit. Schützen Sie Ihre Mieter und Ihre Immobilienwerte – alles aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Angebot und eine persönliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Legionellenprüfung für alle Vermieter Pflicht?+
Nein, die Pflicht zur Legionellenprüfung besteht nur für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Speicher >400L oder Rohrvolumen >3L), die im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben. Dies betrifft in der Regel die Vermietung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern.
Wie oft muss die Legionellenprüfung durchgeführt werden?+
Für gewerblich vermietete Wohngebäude ist ein Regelintervall von drei Jahren vorgeschrieben. Für bestimmte öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen mit hohem Risiko ist die Prüfung jährlich durchzuführen. Bei Überschreitung des Maßnahmewerts sind engmaschigere Nachuntersuchungen erforderlich.
Können die Kosten der Legionellenprüfung auf die Mieter umgelegt werden?+
Ja, die Kosten für die regelmäßige, präventive Legionellenprüfung sind gemäß § 2 Nr. 5a der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Was passiert, wenn der Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird?+
Bei einer Überschreitung des Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml müssen Sie umgehend das Gesundheitsamt informieren, eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen, Sanierungsmaßnahmen einleiten und Ihre Mieter informieren. Anschließend sind Nachuntersuchungen erforderlich.
Wer darf die Proben für die Legionellenprüfung entnehmen und analysieren?+
Die Probenahme muss durch geschultes Personal erfolgen, das über die notwendige Sachkunde verfügt. Die Analyse der Proben muss in einem akkreditierten Labor gemäß DIN EN ISO 11731 durchgeführt werden, um rechtssichere Ergebnisse zu gewährleisten.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei Nichteinhaltung der Prüfpflicht?+
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen bei Gesundheitsgefährdung, der Verlust des Versicherungsschutzes, Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche von Mietern sowie ein erheblicher Reputationsschaden.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.