Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung: der Unterschied und wann welche nötig ist
Intensive Einmal- und Grundreinigung für Böden und Flächen
Unterhaltsreinigung sichert die laufende Sauberkeit Ihrer Immobilie, während die Grundreinigung hartnäckigen Schmutz tiefenwirksam entfernt. Erfahren Sie hier, wie Sie beide Reinigungsarten optimal kombinieren und welche Kosten Sie als Hausverwaltung rechtssicher umlegen dürfen.
Definition: Was unterscheidet Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Für Hausverwaltungen ist der langfristige Werterhalt einer Immobilie eine der wichtigsten Aufgaben. Eine professionell koordinierte Gebäudereinigung bildet dafür die wichtigste Säule. Um Dienstleistungen präzise zu planen und Kosten optimal zu kalkulieren, ist eine klare Unterscheidung zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung unerlässlich. Die europäische Norm DIN EN 13549 liefert hierfür den passenden rechtlichen und fachlichen Rahmen, indem sie standardisierte Leitlinien für die Qualitätsbewertung und Durchführung von Reinigungsleistungen vorgibt.
Die Unterhaltsreinigung: Kontinuierliche Sauberkeit im Alltag
Die Unterhaltsreinigung stellt die laufende Pflege einer Immobilie sicher und ist das Fundament der täglichen Gebäudepflege. Sie umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten, die in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden - beispielsweise täglich oder wöchentlich. Ziel ist es, alltägliche Verschmutzungen im Wohn- oder Arbeitsbereich zu entfernen, um ein konstant gepflegtes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Typische Aufgaben sind das Saugen und Wischen von Fußböden, das Entstauben von Oberflächen sowie die regelmäßige Reinigung von Sanitäranlagen. Für gewerbliche Liegenschaften ist diese kontinuierliche Betreuung im Rahmen einer professionellen Gewerbereinigung unverzichtbar, um ein ansprechendes Umfeld für Mieter und Besucher zu bewahren.
Die Grundreinigung: Intensive Tiefenpflege für beanspruchte Oberflächen
Im Gegensatz dazu stellt die Grundreinigung eine besonders gründliche Tiefenreinigung dar, die oft auch umgangssprachlich als Frühjahrsputz bezeichnet wird. Sie erfolgt in deutlich größeren Intervallen, üblicherweise ein- bis zweimal pro Jahr. Bei dieser intensiven Maßnahme werden auch schwer zugängliche Bereiche behandelt und hartnäckige Verschmutzungen wie verkrustete Beläge, hartnäckiger Kalk oder abgenutzte Pflegefilme vollständig beseitigt. Die Grundreinigung bereitet empfindliche Oberflächen häufig auch auf eine anschließende Neuversiegelung vor, um die Materialien nachhaltig vor zukünftiger Abnutzung zu schützen.
| Kriterium | Unterhaltsreinigung | Grundreinigung |
|---|---|---|
| Häufigkeit | Regelmäßig (täglich bis wöchentlich) | Seltener (meist ein- bis zweimal jährlich) |
| Ziel | Beseitigung von alltäglichem Schmutz | Tiefenreinigung und Entfernung hartnäckiger Beläge |
| Aufwand | Geringer bis mittlerer Aufwand | Sehr hoher Aufwand inklusive Sonderbehandlungen |
In der Praxis greifen diese beiden Säulen der Objektpflege nahtlos ineinander. Während die regelmäßige Pflege die grundlegende Hygiene im Gebäude sichert, verhindert die punktuelle Tiefenreinigung eine langfristige Abnutzung der wertvollen Bausubstanz. SVEAG unterstützt Hausverwaltungen mit maßgeschneiderten Konzepten im Bereich der Gebäudereinigung, um für jedes Objekt den perfekten Reinigungszyklus zu definieren und den Werterhalt der Liegenschaften nachhaltig abzusichern.
Die Unterhaltsreinigung: Laufende Pflege für den Werterhalt
Für Hausverwaltungen ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Fluren und Treppenhäusern die wichtigste Visitenkarte einer Immobilie. Da diese Bereiche täglich von zahlreichen Mietern und Besuchern stark frequentiert werden, sammelt sich hier kontinuierlich Schmutz an. Eine strukturierte Unterhaltsreinigung bildet deshalb das Fundament für ein angenehmes Wohnumfeld und schützt gleichzeitig die verbauten Materialien vor vorzeitigem Verschleiß. Durch die regelmäßige Beseitigung von alltäglichem Straßenschmutz, Staub und Feuchtigkeit wird verhindert, dass sich Verunreinigungen tief in die Bodenbeläge fressen und irreparable Schäden verursachen.
Typische Aufgaben im Treppenhaus und in Fluren
Die laufende Pflege erfordert einen genau definierten Ablauf, damit alle stark beanspruchten Oberflächen gleichmäßig berücksichtigt werden. Zu den Standardaufgaben gehören das Kehren und anschließende Feuchtwischen der Treppenstufen und Flurpodeste, das Abwischen der Handläufe sowie die Reinigung der Hauseingangstüren inklusive der Glasflächen im Windfang. Da Staub und Schmutz auch vor schwer zugänglichen Bereichen keinen Halt machen, umfasst der Leistungskatalog ebenso das Abstauben von Geländern, Briefkastenanlagen und Klingeltableaus sowie die regelmäßige Entfernung von Spinnweben in den Ecken.
- Fegen und Feuchtwischen der Treppenstufen und Podeste (1- bis 2-mal wöchentlich)
- Abstauben von Handläufen, Geländern, Briefkästen und Klingeln (wöchentlich)
- Reinigung der Hauseingangstür und der Glasflächen im Windfang (wöchentlich)
- Entfernung von Spinnweben an Wänden und Decken sowie Reinigung von Kellertüren (monatlich)
Effizienz und Qualität nach BIV-Leistungszahlen
Um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Gebäudereinigung objektiv zu bewerten, orientieren sich professionelle Dienstleister an den Richtwerten des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks. Diese sogenannten BIV-Leistungszahlen geben an, wie viele Quadratmeter Fläche eine Reinigungskraft pro Stunde fachgerecht säubern kann. Für Treppenhäuser liegt der Richtwert üblicherweise bei 80 bis 120 Quadratmetern pro Stunde, während für weitläufige Flure und Hallen 300 bis 500 Quadratmeter pro Stunde kalkuliert werden. Diese Leistungswerte dienen Hausverwaltungen als verlässliche Orientierungshilfe bei der Prüfung von Angeboten und verhindern unrealistische Zeitvorgaben, die zulasten der Gründlichkeit gehen.
Eine transparente Kalkulation auf Basis dieser Branchenstandards schafft Vertrauen und stellt sicher, dass die gebuchten Leistungen auch im hektischen Alltag zuverlässig erbracht werden. Hierbei empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie der SVEAG, die die laufende Gebäudereinigung exakt auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort abstimmt. So bleibt das Objekt nicht nur sauber und einladend, sondern behält auch langfristig seinen materiellen Wert.
Die Grundreinigung: Intensive Tiefenpflege bei hartnäckigem Schmutz
Während die regelmäßige Pflege das Gesicht eines Objekts im Alltag sauber hält, stößt sie bei tief sitzenden Verschmutzungen irgendwann an ihre Grenzen. Hier kommt die professionelle Grundreinigung ins Spiel. Sie fungiert quasi als intensiver Frühjahrsputz für Wohn- und Gewerbeimmobilien und geht weit über die alltägliche Wischpflege hinaus. Für Hausverwaltungen ist diese Maßnahme ein zentrales Werkzeug im Rahmen der Dienstleistung Gebäudereinigung, um den Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und die Ästhetik der Gemeinschaftsflächen nachhaltig zu bewahren.
Spezialmaschinen und tiefenwirksame Verfahren
Die Grundreinigung zeichnet sich durch einen besonders hohen Personaleinsatz und die Nutzung von professionellem Equipment aus. Ein typisches Beispiel ist das sogenannte Entschichten von elastischen Bodenbelägen wie PVC oder Linoleum. Über die Jahre lagern sich durch die Unterhaltsreinigung oft dicke, unansehnlich gewordene Pflegefilme ab, in die sich Schmutzpartikel unlösbar hineinfressen. Mit speziellen Einscheibenmaschinen und chemischen Grundreinigern werden diese alten Schichten vollständig gelöst und mit Nasssaugern restlos aufgenommen. Anschließend erfolgt das sogenannte Einpflegen, bei dem ein neuer, strapazierfähiger Schutzfilm aufgetragen wird, der den Boden vor schnellem Verschleiß schützt.
- Restlose Entfernung abgenutzter Pflegeschichten und alter Beschichtungen auf harten Bodenbelägen wie PVC, Linoleum oder Naturstein.
- Intensivreinigung schwer zugänglicher Bereiche wie Fußleisten, Heizkörper, Steckdosen, Lichtschalter und Türzargen.
- Tiefenwirksame Reinigung textiler Oberflächen mittels Sprühextraktionsverfahren oder Shampoonierung.
- Einsatz von Spezialmaschinen wie Hochdruckreinigern, Einscheibenmaschinen und industriellen Nasssaugern.
- Erneutes Auftragen von schützenden Pflegefilmen oder Versiegelungen zur Erhaltung der Materialoberfläche.
Optimale Intervalle und rechtliche Grundlagen für Hausverwaltungen
In der Praxis empfiehlt sich eine professionelle Grundreinigung in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr. Der beste Zeitpunkt ist meist das Frühjahr, um Streusalz- und Splittrückstände des Winters gründlich zu entfernen, oder der Herbst vor Beginn der nassen Jahreszeit. Aus rechtlicher Sicht müssen Hausverwaltungen genau prüfen, welche Kosten umlagefähig sind. Nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 9 BetrKV) sind nur regelmäßig wiederkehrende Reinigungskosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Eine einmalige Grundreinigung aus besonderem Anlass - zum Beispiel nach einer Sanierung oder bei einem Mieterwechsel - gehört zu den Instandhaltungskosten und darf nicht umgelegt werden.
Wenn die Grundreinigung jedoch in festen, regelmäßigen Abständen (wie dem jährlichen Turnus) durchgeführt wird und mietvertraglich vereinbart ist, können die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen rechtssicher auf die Mieter umgelegt werden. Hausverwaltungen sichern sich ab, indem sie auf erfahrene Partner wie SVEAG setzen. Über die angebotenen Leistungen erhalten Immobilienmanager maßgeschneiderte Konzepte, die sowohl die regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch die zyklische Grundreinigung optimal aufeinander abstimmen und transparent dokumentieren.
Der direkte Vergleich: Aufgaben, Tiefe und Häufigkeit im Überblick
Für Hausverwaltungen ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der betreuten Immobilien das A und O, um den Wert der Objekte langfristig zu sichern und die Zufriedenheit der Mieter zu gewährleisten. Doch im Alltag stellt sich oft die Frage, wo die Grenzen zwischen der laufenden Unterhaltsreinigung und einer intensiven Grundreinigung verlaufen. Während die eine Form der Pflege für die kontinuierliche, oberflächliche Sauberkeit sorgt, dringt die andere tief in die Materialschichten ein, um hartnäckige Verschmutzungen und Rückstände vollständig zu beseitigen. Beide Dienstleistungen ergänzen sich in der Praxis perfekt und bilden das Fundament einer professionell organisierten Gebäudereinigung.
| Kriterium | Unterhaltsreinigung | Grundreinigung |
|---|---|---|
| Definition | Regelmäßige Beseitigung des laufend anfallenden Schmutzes. | Sehr gründliche Pflege bis in die Tiefe zur Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen und Abnutzungsspuren. |
| Häufigkeit | Täglich, wöchentlich oder im festgelegten Turnus (z. B. zweimal pro Woche). | Bedarfsorientiert, meist ein- bis zweimal pro Jahr. |
| Typische Aufgaben | Moppen, Staubsaugen, Oberflächen entstauben, Müllentsorgung, Sanitärreinigung. | Pflegefilmserneuerung bei Hartböden, Tiefenreinigung von Teppichen, intensive Fliesen- und Fugenreinigung. |
| Betriebskosten (BetrKV) | Grundsätzlich voll umlagefähig auf die Mieter. | Nur unter strengen Voraussetzungen umlagefähig (muss regelmäßig und periodisch vereinbart sein). |
Umlagefähigkeit als Betriebskosten: Der rechtliche Rahmen
Aus Sicht von Hausverwaltungen ist die rechtliche Einordnung der Reinigungskosten von zentraler Bedeutung, da diese direkten Einfluss auf die jährliche Betriebskostenabrechnung hat. Gemäß Paragraph 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können die Kosten für die laufende Gebäudereinigung grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt uneingeschränkt für die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Flure, Waschküchen und Außenanlagen. Für das professionelle Management dieser Aufgaben greifen anspruchsvolle Hausverwaltungen gerne auf spezialisierte Anbieter zurück. Wichtig ist jedoch, dass nur die laufenden, vorhersehbaren Aufwendungen umgelegt werden dürfen, während einmalige Sonderreinigungen vom Vermieter selbst zu tragen sind.
Bei einer Grundreinigung ist die rechtliche Lage differenzierter zu betrachten. Eine einmalige, außergewöhnliche Reinigung, die beispielsweise nach Renovierungsarbeiten, wegen eines Leerstands beim Mieterwechsel oder nach einer Havarie notwendig wird, zählt mietrechtlich zur Instandhaltung und ist somit nicht auf die Mieter umlagefähig. Wenn eine Grundreinigung jedoch in festen, regelmäßigen Abständen wiederkehrend durchgeführt wird, beispielsweise um elastische Bodenbeläge jährlich neu zu versiegeln und deren Abnutzung vorzubeugen, kann sie unter Umständen als laufende Betriebskosten abgerechnet werden. Um Rechtssicherheit bei der Abrechnung zu gewährleisten, empfiehlt sich eine klare Vereinbarung im Mietvertrag sowie eine strikte vertragliche und rechnungstechnische Trennung der einzelnen Reinigungsarten beim beauftragten Dienstleister.
Das perfekte Zusammenspiel für die Werterhaltung
Die beste Strategie für die Pflege von Immobilien liegt in der Kombination beider Verfahren. Während die tägliche oder wöchentliche Unterhaltsreinigung den hygienischen Grundzustand sichert, schützt die periodische Grundreinigung die Substanz der verbauten Materialien. So sorgt das Zusammenspiel dafür, dass Teppichböden elastisch bleiben, Natursteine ihren Glanz behalten und Fliesen im stark frequentierten Treppenhaus nicht dauerhaft vergrauen. Die Unterhaltsreinigung ist nicht nur im Wohnbereich wichtig, sondern bildet auch im Rahmen einer professionellen Gewerbereinigung die Basis für saubere Geschäftsräume. SVEAG bietet Hausverwaltungen ein umfassendes Leistungsportfolio im Bereich der Gebäudereinigung, das genau auf diese wechselseitigen Anforderungen abgestimmt ist. Durch die intelligente Verknüpfung von laufender Pflege und tiefenwirksamer Intensivreinigung bleibt der Wert des Objekts langfristig gesichert.
Kosten und Umlagefähigkeit: Was dürfen Hausverwaltungen abrechnen?
Für eine professionelle Hausverwaltung ist die rechtssichere Verteilung der Betriebskosten eine der wichtigsten Aufgaben im laufenden Geschäftsjahr. Hierbei kommt es oft zu Unklarheiten darüber, welche Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgeschrieben. Grundsätzlich gilt: Nur laufende, regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind als Betriebskosten umlagefähig. Einmalige Sonderreinigungen oder unregelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen müssen dagegen vom Eigentümer selbst getragen werden und dürfen nicht in der jährlichen Abrechnung auftauchen.
Die Umlagefähigkeit nach Paragraph 2 Nummer 9 BetrKV
Gemäß Paragraph 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung dürfen die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören Flure, Treppenhäuser, Waschküchen, Kellergänge sowie Fahrstühle und gemeinsame Zugangswege. Diese fortlaufenden Arbeiten fallen unter den Begriff der Unterhaltsreinigung und sichern langfristig die Sauberkeit und den Werterhalt des Objekts. Hausverwaltungen müssen bei der Abrechnung darauf achten, dass die zugrunde liegenden Dienstleistungsverträge mit einem qualifizierten Partner wie SVEAG sauber formuliert sind, um im Streitfall die Wirtschaftlichkeit und den regelmäßigen Charakter der Arbeiten nachzuweisen.
Umlagefähigkeit von Grundreinigung und Sonderreinigungen
Im Gegensatz zur laufenden Unterhaltsreinigung ist eine einmalige Grundreinigung oder Sonderreinigung in der Regel nicht umlagefähig. Wird beispielsweise nach einer Modernisierung oder einer Baumaßnahme eine baubedingte Reinigung nötig, handelt es sich um Instandhaltungs- oder Einmalkosten, die der Eigentümer tragen muss. Auch die Entfernung von Graffiti oder die spontane Reinigung nach Vandalismus gilt rechtlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Betriebskostenart. Eine Ausnahme besteht für eine turnusmäßige, tiefgehende Grundreinigung (beispielsweise eine jährliche intensive Bodenbeschichtung oder Teppichwäsche in den Fluren), sofern diese im Mietvertrag explizit vereinbart wurde und in festen, vorhersehbaren Intervallen wiederkehrt.
- Laufende Treppenhausreinigung und Flurreinigung im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung
- Regelmäßige Reinigung des Fahrstuhls, der Waschküche und anderer Gemeinschaftsräume
- Reinigung von gemeinsamen Zugangswegen und Höfen auf dem Grundstück
- Einmalige Bauendreinigung nach Renovierungen oder Modernisierungsmaßnahmen
- Beseitigung von Graffiti, Vandalismusschäden oder Unratsansammlungen nach Mieterwechseln
- Anschaffung von Reinigungsgeräten und Staubsaugern (dies sind nicht umlagefähige Investitionskosten)
Um rechtliche Risiken bei der Betriebskostenabrechnung zu minimieren, sollten Hausverwaltungen auf transparente Leistungsbeschreibungen in den Verträgen achten. Mit dem professionellen Service der Gebäudereinigung von SVEAG, der auch eine bedarfsgerechte Gewerbereinigung umfasst, erhalten Sie klare Nachweise und verlässliche Abrechnungsdaten, die sich nahtlos in Ihre Verwaltungsprozesse integrieren lassen. Eine transparente Strukturierung der Kosten schützt Sie vor kostspieligen Widersprüchen der Mieter und sorgt für ein harmonisches Mietverhältnis. Entdecken Sie auch weitere Leistungen unseres Portfolios, um alle Facility-Management-Aufgaben aus einer Hand abzuwickeln.
Die professionelle Umsetzung: SVEAG als Ihr Partner für Gebäudereinigung
Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erfordert ein hohes Maß an Organisation und verlässliche Partner vor Ort. Als erfahrener Dienstleister für Hausverwaltungen versteht die SVEAG die komplexen Anforderungen an die Objektbetreuung. Mit maßgeschneiderten Konzepten entlasten wir Verwalter im Alltag und stellen sicher, dass sowohl die regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch die intensive Grundreinigung pünktlich, gründlich und rechtssicher durchgeführt werden. Eine fachgerechte Ausführung schützt nicht nur das Erscheinungsbild, sondern trägt auch entscheidend zur Werterhaltung der Immobilie bei.
Transparente Reinigungspläne und reibungslose Koordination
Ein wesentlicher Vorteil bei der Zusammenarbeit mit unserem Team ist die nahtlose Verknüpfung der verschiedenen Gewerke. Die professionelle Gebäudereinigung wird bei uns eng mit dem Hausmeisterservice abgestimmt. Wenn beispielsweise die Objektbetreuung kleinere Reparaturen im Treppenhaus vornimmt, wird dies zeitlich so koordiniert, dass die anschließende Reinigung optimal darauf aufbaut. Durch diese kurzen Kommunikationswege werden unnötige Verzögerungen vermieden und die Betriebskosten für Eigentümer und Mieter transparent gehalten.
- Maßgeschneiderte Reinigungskonzepte, die exakt auf die Frequenz und die Beanspruchung des jeweiligen Gebäudes abgestimmt sind.
- Transparente Dokumentation aller erbrachten Leistungen, um eine unkomplizierte Abrechnung der Betriebskosten zu ermöglichen.
- Enge Verknüpfung mit dem Hausmeisterservice für eine effiziente Koordination und schnelle Reaktionszeiten bei Verschmutzungen oder Defekten.
- Verwendung umweltschonender und materialspezifischer Reinigungsmittel zum Schutz von Oberflächen und Bausubstanz.
Neben der klassischen Innenpflege umfasst unser erweitertes Leistungsportfolio auch spezielle Anforderungen wie die Gewerbereinigung oder die intensive Pflege von Außenbereichen. Hausverwaltungen profitieren von einem zentralen Ansprechpartner, der alle Aspekte des infrastrukturellen Gebäudemanagements abdeckt und so den administrativen Aufwand spürbar reduziert.
Grundreinigung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG erbringt Grundreinigung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Grundreinigung Hamburg
- Grundreinigung Hannover
- Grundreinigung Bremen
- Grundreinigung Bremerhaven
- Grundreinigung Flensburg
- Grundreinigung Hagen
- Grundreinigung Hildesheim
- Grundreinigung Kiel
- Grundreinigung Lübeck
- Grundreinigung Lüneburg
- Grundreinigung Mönchengladbach
- Grundreinigung Oberhausen
- Grundreinigung Oldenburg
- Grundreinigung Paderborn
- Grundreinigung Salzgitter
Weiterführende Artikel: Böden entschichten und neu einpflegen: Grundreinigung von Linoleum, PVC und Steinböden
Häufige Fragen
Was ist der genaue Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist eine regelmäßige, oberflächliche Pflege (z. B. wöchentliches Wischen und Staubsaugen), um alltäglichen Schmutz zu entfernen. Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die meist ein- bis zweimal pro Jahr durchgeführt wird, um hartnäckige Verschmutzungen, Kalk- oder Salzrückstände und alte Pflegeschichten komplett zu beseitigen.
Wie oft sollte eine Grundreinigung in Wohnanlagen durchgeführt werden?
In der Regel reicht eine Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr völlig aus. Beliebte Termine sind das Frühjahr, um Streusalz- und Winterrückstände zu entfernen, oder der Herbst vor Beginn der nasskalten Jahreszeit.
Sind die Kosten für die Grundreinigung auf Mieter umlagefähig?
Eine Grundreinigung ist nur dann umlagefähig, wenn sie in regelmäßigen, wiederkehrenden Abständen stattfindet (z. B. einmal jährlich) und diese Betriebskostenart explizit im Mietvertrag vereinbart ist. Einmalige Sonderreinigungen nach Renovierungen oder Leerständen dürfen keinesfalls auf die Mieter umgelegt werden.
Welche Richtwerte gelten für die Reinigungsleistung im Flur?
Nach den Richtwerten des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) liegt die kalkulatorische Reinigungsleistung für Flure bei etwa 300 bis 500 Quadratmetern pro Stunde, abhängig von der Möblierung und dem Bodenbelag.
Welche Services bietet die SVEAG für Hausverwaltungen an?
Die SVEAG unterstützt Hausverwaltungen mit professionellen Dienstleistungen wie der Gebäudereinigung, dem Hausmeisterservice, der Grünpflege und Außenanlagen sowie dem Wartungsservice aus einer Hand für maximale Entlastung und Werterhalt der Immobilie.