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Gartenbau Hildesheim: Leistungen, Kosten und professionelle Umsetzung für Immobilien

Professioneller Gartenbau in Hildesheim für Hausverwaltungen. Alles zu Leistungen, Kosten (ca. 0,09 €/m²) und Rechtssicherheit bei der Grünpflege.

SVEAG Redaktion 12. Juni 2026 13 min
Gartenbau Hildesheim: Leistungen, Kosten und professionelle Umsetzung für Immobilien

Wichtigste Erkenntnisse

  • Laufende Gartenpflege ist nach § 2 Nr. 10 BetrKV voll umlagefähig, Neuanlagen gelten jedoch als nicht umlagefähige Investitionskosten.
  • Der durchschnittliche Richtwert für Gartenpflegekosten in Hildesheim liegt laut Betriebskostenspiegel bei rund 0,09 EUR/m² pro Monat.
  • Nach dem BGH-Urteil (Az. VIII ZR 107/20) sind auch die Kosten für die Fällung morscher Bäume als laufende Betriebskosten umlagefähig.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den starken Rückschnitt von Hecken und Gehölzen in der Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September.
  • SVEAG entlastet Hausverwaltungen mit lokaler Präsenz in Hildesheim und einem bundesweiten Netzwerk an 15 Standorten.

Gepflegte Außenanlagen steigern den Wert Ihrer Immobilie in Hildesheim. Erfahren Sie alles über Leistungen, Richtwerte für Nebenkosten (ca. 0,09 EUR/m²), die rechtssichere Verkehrssicherungspflicht und wie SVEAG Sie als professioneller Partner direkt vor Ort entlastet.

Die Bedeutung professioneller Grünpflege für Immobilien in Hildesheim

Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hildesheim weit mehr als nur ein optisches Detail. Es fungiert als unmittelbare Visitenkarte des Objekts und beeinflusst den ersten Eindruck von potenziellen Mietern, Käufern und Besuchern maßgeblich. Professionelle Grünpflege sichert den langfristigen Werterhalt der Gebäudeanlagen. Studien zeigen, dass ein ansprechend gestalteter Außenbereich den Immobilienwert um bis zu 20 Prozent steigern kann. Ungepflegte Hecken, wucherndes Unkraut und vernachlässigte Rasenflächen hingegen signalisieren mangelnde Sorgfalt und können zu einem schleichenden Wertverlust des gesamten Objekts beitragen.

Steigerung der Mieterzufriedenheit und Wohnqualität

Neben der ökonomischen Komponente spielt die Lebensqualität der Bewohner eine entscheidende Rolle. Attraktive Grünflächen im direkten Wohnumfeld fördern das Wohlbefinden und steigern die Zufriedenheit der Mieter nachhaltig. Eine repräsentative Befragung zeigt, dass über 81 Prozent der Menschen großen Wert auf qualitativ hochwertige Grünanlagen in ihrem direkten Lebensumfeld legen. Für Hausverwaltungen bedeutet dies eine höhere Mieterbindung, weniger Fluktuation und ein deutlich geringeres Leerstandsrisiko. Wenn Grün- und Freiflächen sauber, sicher und einladend gestaltet sind, identifizieren sich die Bewohner stärker mit ihrer Immobilie und gehen pfleglicher mit dem Gemeinschaftseigentum um.

Operative Entlastung für moderne Hausverwaltungen

Die Verwaltung von Wohnanlagen erfordert täglich ein hohes Maß an Koordination. Wenn Hausverwaltungen die Aufgaben der Pflege und Instandhaltung selbst organisieren müssen, bindet dies erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen. Von der Terminabsprache über die Qualitätskontrolle bis hin zur rechtssicheren Dokumentation der Verkehrssicherungspflichten entsteht ein hoher administrativer Aufwand. Ein professioneller Dienstleister übernimmt diese Pflichten vollumfänglich und garantiert eine verlässliche Ausführung. Durch die gezielte Vergabe der Außenanlagenpflege an Fachbetriebe können sich Verwalter wieder ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während alle gärtnerischen Aufgaben fachgerecht und termintreu erledigt werden.

  • Regelmäßiger Rasenschnitt und fachgerechte Düngung für ein dichtes, gesundes Grün
  • Form- und Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Saisonale Beetpflege sowie die fachgerechte Entfernung von Unkraut auf Wegen und Plätzen
  • Sorgfältige Beseitigung und umweltgerechte Entsorgung von Laub und Grünschnitt
  • Laufende Überwachung und pflegerische Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht

Starke lokale Präsenz und flächendeckender Service

Als erfahrener Partner im Bereich des Facility Managements und als moderner stellt sicher, dass Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen von schnellen Reaktionszeiten und lokaler Kompetenz profitieren. Um diesen hohen Qualitätsstandard im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, ist das Unternehmen mit spezialisierten Servicestandorten an insgesamt 15 Orten in Deutschland vertreten: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter. Diese lokale Aufstellung ermöglicht es, maßgeschneiderte Pflegekonzepte direkt in Hildesheim sowie den anderen Regionen flexibel, effizient und partnerschaftlich umzusetzen, um den Wert der betreuten Immobilien dauerhaft zu sichern.

Leistungsumfang: Was gehört zur professionellen Außenanlagenpflege?

Die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen ist für Hausverwaltungen weit mehr als nur eine Frage der Optik. Sie sichert langfristig den Immobilienwert und sorgt dafür, dass Wohnanlagen einen einladenden ersten Eindruck hinterlassen. Rechtlich stützt sich die Pflege der Außenbereiche auf klare gesetzliche Rahmenbedingungen: Nach Paragraph 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die laufenden Kosten für die Pflege von Grünflächen zu den umlagefähigen Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können. Dies umfasst sowohl sachliche Aufwendungen als auch die Personalkosten für Dienstleister. Damit diese Kosten rechtssicher abgerechnet werden können, ist eine präzise Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen im Rahmen einer fachgerechten unerlässlich. Ein strukturierter Leistungskatalog schafft hierbei die notwendige Transparenz für Eigentümer, Verwalter und Mieter gleichermaßen.

Die vier Säulen der regelmäßigen Grünpflege

Ein lückenloser Serviceplan stützt sich im Kern auf vier wesentliche Säulen, die je nach Jahreszeit und Witterung flexibel angepasst werden müssen. Während im Frühjahr und Sommer das kontinuierliche Rasenmähen sowie die Wildkrautbeseitigung im Fokus stehen, verlagern sich die Aufgaben im Herbst auf den fachgerechten Hecken- und Sträucherschnitt sowie eine gründliche Laubentsorgung. Auch die anspruchsvolle gehört zu den regelmäßigen Aufgaben, um das gestalterische Gesamtbild der Wohnanlage zu bewahren. Professionelle Dienstleister stimmen diese Einzelschritte präzise aufeinander ab, sodass Hausverwaltungen in Hildesheim eine lückenlose Betreuung der Objekte ohne logistischen Eigenaufwand sicherstellen können.

  • Rasen- und Wiesenpflege: Regelmäßiges Rasenmähen, Vertikutieren zur Belüftung des Bodens sowie eine bedarfsgerechte Düngung sichern dichte und vitale Grünflächen.
  • Hecken- und Sträucherschnitt: Fachgerechte Form- und Rückschnitte sorgen nicht nur für ein gepflegtes Erscheinungsbild, sondern gewährleisten auch die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Zufahrten.
  • Wildkrautbeseitigung: Die ökologische und oberflächenschonende Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs auf Wegen, Parkflächen und in Beeten verhindert dauerhafte Schäden an Pflasterungen.
  • Laubentsorgung: Eine gründliche Beräumung von Laubflächen im Herbst reduziert die Rutschgefahr auf Verkehrsflächen erheblich und beugt Verstopfungen von Entwässerungssystemen vor.

Transparente Kostenplanung durch modulare Servicekonzepte

Für moderne Hausverwaltungen ist wirtschaftliche Planbarkeit ebenso wichtig wie handwerkliche Qualität. Ein modularer Serviceplan ermöglicht es, Dienstleistungen exakt auf das jeweilige Objekt zuzuschneiden und Kosten präzise zu kalkulieren. SVEAG setzt hierbei auf maßgeschneiderte Konzepte, die alle Leistungsbereiche transparent abbilden und somit eine reibungslose Umlage auf die Betriebskosten ermöglichen. Als bundesweit agierender Gebäudedienstleister vereint SVEAG überregionale Expertise mit starker lokaler Präsenz. Weitere Details und historische Meilensteine finden Verwalter in den . Das Unternehmen betreut Wohn- und Gewerbeimmobilien mit eigenen Servicestandorten an insgesamt 15 Orten in Deutschland: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter.

Kosten im Blick: Richtwerte und Umlagefähigkeit in Hildesheim

Für Hausverwaltungen in Hildesheim ist eine präzise Budgetierung der Grünpflege ein zentraler Faktor für die wirtschaftliche Verwaltung von Wohnimmobilien. Während gepflegte Gärten und saubere Wege den Mietwert nachhaltig steigern, müssen die anfallenden Kosten transparent erfasst und rechtssicher abgerechnet werden. Hierbei spielt die Betriebskostenverordnung eine entscheidende Rolle. Gemäß Paragraph 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind die laufenden Aufwendungen für die Gartenpflege grundsätzlich auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag rechtswirksam vereinbart wurde. Dies entlastet Eigentümer finanziell, setzt jedoch voraus, dass Verwalter den Unterschied zwischen laufender Instandhaltung und wertsteigernden Neuanlagen genau kennen.

Der Betriebskosten-Richtwert für Hildesheim

Um die Wirtschaftlichkeit der Bewirtschaftung zu prüfen, greifen erfahrene Immobilienverwalter auf regionale Richtwerte zurück. In Hildesheim liegt der durchschnittliche Richtwert für die laufende Gartenpflege bei rund 0,09 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Dieser Wert dient als verlässliche Orientierungshilfe, um Angebote von Dienstleistern zu bewerten und unrealistische Ausreißer in der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden. Liegen die tatsächlichen Kosten deutlich über diesem regionalen Mittelwert, müssen Hausverwaltungen die Wirtschaftlichkeit der vergebenen Aufträge kritisch prüfen, um das Risiko von Widersprüchen bei der jährlichen Abrechnung zu minimieren.

TätigkeitsbereichUmlagefähig als Betriebskosten (BetrKV)Nicht umlagefähig (Investition / Instandsetzung)
RasenflächenRegelmäßiges Mähen, Düngen und VertikutierenErstmaliges Anlegen von Rasen oder Rollrasen
Hecken & SträucherSaisonaler Rückschnitt und HeckenpflegeErsatzpflanzungen nach Sturmschäden oder Absterben
BeetpflegeLaufende Unkrautbeseitigung und Rindenmulch-ErgänzungKomplette Neugestaltung oder Neubepflanzung von Beeten
BaumpflegeLaufende Totholzbeseitigung und VerkehrssicherungsprüfungFällung kranker Bäume und anschließende Rodung

Herausforderung Abgrenzung: Instandhaltung versus Investition

Die rechtssichere Aufteilung der Kosten bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Während die laufende Pflege umlagefähig ist, müssen einmalige Aufwendungen wie eine komplette Neugestaltung von Gärten als nicht-umlagefähige Investitionskosten vom Eigentümer getragen werden. Wenn Verwalter eine professionelle beauftragen, ist eine saubere Trennung auf den Rechnungen unerlässlich. Nur so lässt sich sicherstellen, dass auch eine anspruchsvolle oder die Beseitigung von Wildwuchs ohne juristische Risiken über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden kann. Eine transparente und rechtssichere Dokumentation der erbrachten Leistungen schützt Hausverwaltungen vor unzulässigen Umlagen und langwierigen Streitigkeiten.

SVEAG versteht diese feinen Nuancen des Immobilienalltags und entlastet Hausverwaltungen durch transparente Leistungsverzeichnisse und gesonderte Rechnungsstellung für umlagefähige und nicht-umlagefähige Arbeiten. Als verlässlicher Partner für die Immobilienwirtschaft ist SVEAG mit Servicestandorten an 15 in Deutschland vertreten: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter. Durch dieses dichte Standortnetzwerk kombiniert SVEAG die Kapazitäten und die Standardisierung eines bundesweiten Dienstleisters mit der schnellen Reaktionszeit und der genauen Marktkenntnis eines lokalen Partners direkt vor Ort in Hildesheim.

Rechtssicherheit: Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz in Hildesheim

Hausverwaltungen tragen eine umfassende rechtliche Verantwortung für die Sicherheit auf den von ihnen betreuten Grundstücken. Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer und Verwalter sicherstellen, dass von Wegen, Gebäuden und auch vom Baumbestand keine Gefahren für Mieter oder Passanten ausgehen. Herabstürzende Äste oder gar umstürzende Bäume können im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Eine fachgerechte und regelmäßige ist daher für jede Immobilienverwaltung unumgänglich. Der bundesweit agierende Dienstleister SVEAG unterstützt Verwalter mit Servicestandorten an insgesamt 15 Orten in Deutschland: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter.

Vorgaben der Hildesheimer Baumschutzsatzung und des Naturschutzrechts

Wer auf einem Grundstück in Hildesheim Bäume fällen oder stark beschneiden möchte, muss die lokale Baumschutzsatzung der Stadt beachten. Diese Satzung schützt schützenswerte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet und verbietet eigenmächtige Eingriffe an Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang. Zusätzlich greifen die bundesweiten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Gemäß Paragraf 39 Absatz 5 Nummer 2 BNatSchG gilt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ein strenges Fäll- und Rodungsverbot für Bäume, Hecken und andere Gehölze. Ziel dieser gesetzlichen Schonzeit ist der Schutz nistender Vögel und anderer Wildtiere. Ausnahmen bestehen im Sommerhalbjahr lediglich für dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen oder schonende Formschnitte, die Verwalter im Zuge der professionellen beauftragen können.

  • Bundesweite Schonzeit: Vom 1. März bis zum 30. September sind Fällungen und radikale Rückschnitte gesetzlich verboten.
  • Örtliche Baumschutzsatzung: Die Stadt Hildesheim regelt den Schutz gesunder, ortsbildprägender Bäume auf privaten Grundstücken unabhängig von der Jahreszeit.
  • Erlaubte Pflegemaßnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind auch im Sommer zulässig.
  • Antragspflicht: Für Fällungen geschützter Bäume außerhalb der Schonzeit muss rechtzeitig eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Umlagefähigkeit von Baumfällkosten nach der BGH-Rechtsprechung

Fallen aufwendige Fällarbeiten an, stellt sich für Hausverwaltungen oft die Frage nach der Kostenverteilung. Mit dem wegweisenden Urteil vom 10. November 2021 (Az. VIII ZR 107/20) hat der Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen. Der BGH entschied, dass die Kosten für das Fällen eines morschen oder kranken Baumes grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten der Gartenpflege nach Paragraf 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung gehören . Diese Kosten können somit über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, auch wenn Fällarbeiten nicht regelmäßig oder jährlich wiederkehrend stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustands der Außenanlage oder zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich war.

Maßnahme an Gehölzen und AußenanlagenUmlagefähig als Betriebskosten nach BetrKVKostenträger
Laufende Baumkontrolle und regelmäßige BaumpflegeJa, als laufende GartenpflegekostenMieter (über Betriebskostenabrechnung)
Fällung eines morschen oder kranken Baumes (BGH-Urteil)Ja, als einmalige GartenpflegemaßnahmeMieter (über Betriebskostenabrechnung)
Ersatzpflanzung eines neuen Baumes nach einer FällungNein, gilt als Instandsetzung oder WertverbesserungEigentümer (keine Umlage möglich)
Beseitigung von akuten, nicht versicherten SturmschädenTeilweise (Einzelfallprüfung und Abgrenzung erforderlich)Eigentümer oder Gebäudeversicherung

Um sowohl rechtliche Risiken bei der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden als auch eine korrekte Umlage der Betriebskosten zu gewährleisten, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Fachbetrieb. SVEAG bietet als erfahrener Partner für Immobilienverwaltungen ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Die fachgerechte durch SVEAG umfasst neben der Gartenpflege auch die rechtssichere Baumkontrolle inklusive einer lückenlosen digitalen Dokumentation. Auf diese Weise behalten Verwalter den Zustand ihrer Bestände stets im Blick und sind im Haftungsfall optimal abgesichert.

SVEAG vor Ort: Ihr starker Partner in Hildesheim und ganz Deutschland

Die Pflege der Grünflächen ist für Hausverwaltungen ein zentraler Faktor, um den Wert von Wohn- und Gewerbeimmobilien nachhaltig zu sichern. In der Region Hildesheim belaufen sich die durchschnittlichen Betriebskosten für die Gartenpflege auf rund 0,09 Euro pro Quadratmeter und Monat. Damit liegt Hildesheim genau im niedersächsischen Durchschnitt und leicht unter dem bundesweiten Mittelwert. Um diese Kosten für Eigentümer und Mieter transparent und wirtschaftlich zu halten, ist eine professionelle unerlässlich. SVEAG agiert hierbei als Ihr verlässlicher Partner vor Ort, der präzise kalkulierte Dienstleistungen mit höchster Ausführungsqualität kombiniert.

Lokales Team in Hildesheim und das bundesweite SVEAG-Netzwerk

SVEAG, mit Hauptsitz in Hamburg, vereint die Stärke eines überregionalen Netzwerks mit der Flexibilität lokaler Teams. Für Hausverwaltungen in Hildesheim bedeutet dies: Sie profitieren von eingespielten, regionalen Fachkräften, die zügig vor Ort sind und die klimatischen sowie behördlichen Gegebenheiten der Region genau kennen. Gleichzeitig garantiert unsere übergeordnete Struktur reibungslose Schnittstellen, standardisierte digitale Dokumentationen und höchste Ausfallsicherheit. Das SVEAG-Netzwerk umfasst mittlerweile 15 Servicestandorte in ganz Deutschland: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter. Die strukturierten zeigen, wie dieses dichte Servicenetzwerk eine flächendeckende Betreuung auf höchstem Niveau ermöglicht.

Umlagefähigkeit und Kostenkontrolle nach BetrKV

Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen ist die rechtssichere Abgrenzung von Kostenpositionen von entscheidender Bedeutung. Gemäß Paragraph 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind die laufenden Aufwendungen der Gartenpflege voll umlagefähig. Eine regelmäßige , das Rasenmähen, der saisonale Rückschnitt von Hecken sowie die Beseitigung von Unkraut gehören zu diesen wiederkehrenden Dienstleistungen. Wichtig ist jedoch die strikte Abgrenzung zu Investitionskosten: Die erstmalige Neuanlage eines Gartens oder grundlegende, wertsteigernde Umgestaltungen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. SVEAG sorgt für eine transparente Abrechnung, die eine fehlerfreie Aufteilung der Posten ermöglicht.

Tätigkeit im AußenbereichUmlagefähig nach BetrKVKlassifizierung und Details
Rasenmähen und LaubentsorgungJaLaufende Pflege zur Erhaltung des Zustands
Heckenschnitt und BeetpflegeJaWiederkehrende Instandhaltungsmaßnahmen
Erstmalige GartenneuanlageNeinInvestitionskosten / Vermietersache
Anschaffung von GartengerätenNeinInvestitionsgüter / Anschaffung des Eigentümers
Spielplatzpflege und SandwechselJaTeil der umlagefähigen Außenanlagenpflege

Ganzheitliche Objektbetreuung aus einer Hand

Die Koordination zahlreicher Dienstleister kostet Hausverwaltungen wertvolle Zeit. SVEAG löst dieses Problem durch ein ganzheitliches Leistungsportfolio für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Neben der professionellen Grünpflege bieten wir Ihnen alle relevanten Gebäudedienste aus einer Hand. Dazu gehören die Gebäudereinigung für gepflegte Innen- und Außenbereiche, ein zuverlässiger Hausmeisterservice für die tägliche Objektbetreuung sowie der lückenlose Winterdienst in den kalten Monaten. Auch technische Kontrollen und der Wartungsservice für sicherheitsrelevante Gebäudeteile werden durch unsere qualifizierten Teams direkt abgedeckt. Mit SVEAG als alleinigem Vertragspartner reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand drastisch, vermeiden Schnittstellenverluste und sichern langfristig die Attraktivität Ihrer Immobilien in Hildesheim.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten der Gartenpflege können auf Mieter umgelegt werden?+
Nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können laufende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut- und Laubbeseitigung sowie die Pflege von Spielplätzen auf die Mieter umgelegt werden. Einmalige Kosten für die Neuanlage des Gartens oder die Anschaffung von Gartengeräten sind hingegen Investitionskosten des Eigentümers und nicht umlagefähig.
Wie hoch sind die typischen Kosten für Gartenpflege in Hildesheim?+
Laut regionalen Betriebskostendaten liegt der Richtwert für laufende Gartenpflege in Hildesheim bei ca. 0,09 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Dies entspricht dem Durchschnitt in Niedersachsen und liegt leicht unter dem bundesweiten Mittelwert von 0,10 EUR/m².
Dürfen Baumfällungen auf die Mieter umgelegt werden?+
Ja. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 10. November 2021 (Az. VIII ZR 107/20) klargestellt, dass die Kosten für das fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baumes sowie die anschließende Ersatzpflanzung zu den umlagefähigen laufenden Kosten der Gartenpflege gehören.
Welche Regeln gelten für den Gehölzschnitt in Hildesheim?+
Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt vom 1. März bis zum 30. September ein allgemeines Rodungs- und Abschneideverbot für Hecken, lebende Zäune und Gebüsche, um nistende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch ganzjährig zulässig, sofern keine Brutstätten beeinträchtigt werden.
An welchen Standorten bietet SVEAG ihre Dienstleistungen an?+
SVEAG ist an 15 Servicestandorten in ganz Deutschland vertreten: Bremen, Bremerhaven, Flensburg, Hagen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Oberhausen, Oldenburg, Paderborn und Salzgitter. Dadurch wird eine verlässliche und flächendeckende Betreuung gewährleistet.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.