Fassade am Mehrfamilienhaus sanieren: Leitfaden für Hausverwaltungen
Werterhalt der Gebäudehülle für Hausverwaltungen
Eine energetische Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus schützt die Bausubstanz und senkt Heizkosten. Für Hausverwaltungen heißt das: EU-Vorgaben einhalten, WEG-Beschlüsse per WEMoG-Reform rechtssicher herbeiführen und staatliche BAFA-Förderungen von bis zu nutzen
Warum eine Fassadensanierung für WEGs unverzichtbar ist
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist der Erhalt der Bausubstanz weit mehr als eine ästhetische Frage. Rund 20 Prozent aller deutschen Wohneinheiten befinden sich im Eigentum von WEGs, was die enorme Bedeutung dieses Sektors für den Klimaschutz verdeutlicht. Hausverwaltungen stehen heute vor der großen Aufgabe, diese Gemeinschaften durch die anstehenden Modernisierungszyklen zu führen. Wer notwendige Maßnahmen verschleppt, riskiert nicht nur eine veraltete Optik, sondern auch massive Wertverluste der Immobilien auf dem Markt.
Die treibenden Kräfte hinter dieser Entwicklung sind strenge gesetzliche Vorgaben. Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzen klare Rahmenbedingungen für den Gebäudebestand. Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch im Wohngebäudesektor bis zum Jahr 2030 um mindestens 16 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken. Bis 2035 soll eine Reduktion um 20 bis 22 Prozent erreicht werden, um das übergeordnete Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu sichern.
Gesetzlicher Druck und der Schutz vor Wertverlusten
Hausverwaltungen müssen im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Verwaltung handeln. Während ein regelmäßiger Wartungsservice kleinere Mängel an der Gebäudehülle frühzeitig aufdecken kann, greifen bei größeren Maßnahmen strenge gesetzliche Vorgaben. Sobald an einer Fassade mehr als 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche saniert, neu verputzt oder gestrichen werden, schreiben die Vorgaben des GEG zwingend energetische Maßnahmen vor. Dies macht eine professionelle Fassadendämmung in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend, da ein einfacher neuer Farbanstrich dann nicht mehr ausreicht.
- Regulatorische Risiken: Die Nichtbeachtung der GEG- und EPBD-Vorgaben kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen und stellt ein Haftungsrisiko für die Verwaltung dar.
- Wertminderung: Immobilien mit schlechten Energieeffizienzklassen verlieren drastisch an Attraktivität und Marktwert, was für Eigentümer einen direkten Vermögensverlust bedeutet.
- Heizkostenbelastung: Ohne zeitgemäßen Wärmeschutz entweicht wertvolle Energie ungenutzt über die Außenwände, was zu dauerhaft hohen Betriebskosten für die Bewohner führt.
Eine proaktive und vorausschauende Planung der Fassadensanierung schützt die WEG vor diesen Risiken. Hausverwaltungen kommt hierbei die Schlüsselrolle zu, die Eigentümer rechtzeitig über die gesetzlichen Pflichten aufzuklären und die Beschlussfassung vorzubereiten. Eine professionelle Sanierung sichert nicht nur den langfristigen Werterhalt des Gemeinschaftseigentums, sondern bereitet das Gebäude auch optimal auf die zukünftigen Anforderungen des europäischen Immobilienmarkts vor.
Der Weg zum Sanierungsbeschluss: Was nach dem WEMoG gilt
Vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) im Dezember 2020 glichen bauliche Veränderungen an gemeinschaftlichem Eigentum oft einem juristischen Hürdenlauf. Hausverwaltungen standen regelmäßig vor der Herausforderung, dass ein einzelner Eigentümer dringende Sanierungsprojekte blockieren konnte. Die Reform hat das grundlegend geändert und den Weg für energetische Sanierungen im Mehrfamilienhaus geebnet. Heutzutage können bauliche Veränderungen wie eine energetische Sanierung oder eine fachgerechte Fassadendämmung mit einer einfachen Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Dies verschafft Verwaltern eine völlig neue Handlungsfähigkeit bei der langfristigen Wertsicherung der von ihnen betreuten Immobilien.
Die Stimmmehrheiten und die Verteilung der Kosten
Obwohl die Beschlussfassung durch die einfache Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Eigentümer erheblich erleichtert wurde, müssen Hausverwaltungen die miet- und eigentumsrechtlichen Besonderheiten bei der Kostenverteilung nach Paragraf 21 WEG beachten. Grundsätzlich tragen diejenigen Eigentümer die Kosten, die dem Beschluss zugestimmt haben. Davon gibt es jedoch zwei wesentliche Ausnahmen, bei denen alle Eigentümer gemeinschaftlich entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zahlen müssen. Das ist der Fall, wenn die Maßnahme mit einer qualifizierten Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wird. Die zweite und für energetische Vorhaben wichtigere Ausnahme greift, wenn sich die Sanierung innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiert. Da eine professionelle Dämmung der Außenwand die Heizkosten des gesamten Gebäudes nachhaltig senkt, ist diese Amortisation bei Fassadenarbeiten in der Regel gegeben, sodass die Kosten auf alle Miteigentümer umgelegt werden.
Tipps zur Vorbereitung der Eigentümerversammlung
Für eine erfolgreiche Eigentümerversammlung reicht es nicht aus, das Thema Sanierung nur auf die Tagesordnung zu setzen. Hausverwaltungen sollten das Vorhaben frühzeitig und transparent vorbereiten, um Vorbehalten wegen der anstehenden Kosten entgegenzuwirken. Die Bereitstellung von anschaulichen Modellrechnungen zur Energieeinsparung und die frühzeitige Einholung von Vergleichsangeboten schaffen Vertrauen und eine solide Entscheidungsgrundlage. Zudem kann die Verwaltung prüfen, ob sich zusätzliche Einnahmen erzielen lassen. Beispielsweise bietet eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung an der Fassade oder am Bauzaun während der Gerüststellung eine hervorragende Möglichkeit, die Kostenbelastung für die Gemeinschaft spürbar abzufedern.
- Frühzeitige Ankündigung und informelle Vorbesprechungen mit dem Verwaltungsbeirat zur Abstimmung der Kernpunkte
- Einholen von mindestens drei detaillierten, vergleichbaren Angeboten von Fachbetrieben für die Fassadensanierung
- Erstellung einer transparenten Amortisationsrechnung zur Veranschaulichung der künftigen Heizkosteneinsparungen
- Prüfung und Einbindung von Fördermitteln der KfW oder des BAFA zur Reduzierung der finanziellen Gesamtbelastung
- Eindeutige Formulierung des Beschlussantrags in der Einladung zur Eigentümerversammlung zur Vermeidung rechtlicher Angreifbarkeit
- Präsentation von Zusatzerträgen wie der zeitweisen Vermietung von Werbeflächen auf dem Baugerüst
Mit dem WEMoG im Rücken können Hausverwaltungen ihre Rolle als proaktive Gestalter und Werterhalter der Immobilie voll ausschöpfen. Wer den Entscheidungsprozess gut strukturiert, schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Eigentümer profitieren von einem gesteigerten Immobilienwert und geringeren Energiekosten, während die Verwaltung das Gebäude technisch auf den neuesten Stand bringt. Um diesen Zustand nach einer erfolgreichen Sanierung dauerhaft zu bewahren, empfiehlt sich eine kontinuierliche Betreuung der Außenanlagen. Ein regelmäßiger Wartungsservice für Dachrinnen und Abflüsse sowie eine professionelle Gebäudereinigung beugen Feuchtigkeitsschäden an der neuen Dämmung vor und schützen das investierte Kapital der Eigentümergemeinschaft langfristig.
Fördermittel 2024: BAFA-Zuschüsse für die Gebäudehülle
Für eine zukunftsorientierte Hausverwaltung ist die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern ein zentrales Instrument zur langfristigen Wertsicherung der verwalteten Immobilien. Vor allem die professionelle Fassadendämmung bietet hierbei ein enormes Potenzial, um den Heizenergiebedarf spürbar zu senken und CO2-Abgaben zu minimieren. Um die oft erheblichen Investitionskosten für die Eigentümergemeinschaften tragbar zu gestalten, stellt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive finanzielle Zuschüsse bereit.
Die BAFA-Fördersätze für die thermische Sanierung im Detail
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet grundsätzlich zwischen der regulären Grundförderung und der erweiterten Förderung durch strategische Sanierungsfahrpläne. Werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung der Außenwände ohne weitere Zusatzplanung durchgeführt, beträgt die Grundförderung der BAFA standardmäßig 15 Prozent der förderfähigen Kosten. In diesem Fall sind die förderfähigen Ausgaben auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, was zu einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro pro Wohneinheit führt.
Deutlich vorteilhafter gestaltet sich die Sanierung, wenn im Vorfeld ein zertifizierter Energieberater eingebunden und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Durch das Vorliegen eines solchen Fahrplans gewährt das BAFA einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent, den sogenannten iSFP-Bonus. Dadurch erhöht sich der gesamte Fördersatz für die Dämmung der Gebäudehülle auf insgesamt 20 Prozent. Zudem verdoppeln sich durch den iSFP die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit auf 60.000 Euro, was den maximalen Zuschuss auf bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit vervierfacht.
| Förderkondition | Ohne iSFP-Bonus | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Fördersatz für die Gebäudehülle | 15 % | 20 % |
| Maximal förderfähige Kosten pro Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit | 4.500 € | 12.000 € |
Strategische Planung und Umsetzung für Eigentümergemeinschaften
Für Hausverwaltungen bedeutet dieser Unterschied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen massiven Hebel. In einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise zehn Wohneinheiten steigt das förderfähige Investitionsvolumen durch den Sanierungsfahrplan von insgesamt 300.000 Euro auf bis zu 600.000 Euro an. Der potenzielle staatliche Zuschuss erhöht sich somit von 45.000 Euro auf bis zu 120.000 Euro für die gesamte Eigentümergemeinschaft. Dies erleichtert die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung erheblich, da der Eigenanteil der einzelnen Eigentümer drastisch sinkt.
Hausverwaltungen sollten daher darauf achten, dass die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten der allererste Schritt im Prozess ist. Der Förderantrag muss zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit den ausführenden Handwerksbetrieben online beim BAFA gestellt werden. Neben der thermischen Sanierung sollten Verwaltungen auch ergänzende Dienstleistungen im Blick behalten. Für die laufende Instandhaltung und regelmäßige Prüfung des Objekts bieten professionelle im Bereich der Gebäudetechnik und Wartung eine ideale Ergänzung, um die energetische Effizienz der Gesamtanlage langfristig abzusichern.
Kostenplanung und Materialwahl bei der Altbausanierung
Die Sanierung der Außenhülle eines Mehrfamilienhauses stellt für Hausverwaltungen eine der größten organisatorischen und finanziellen Herausforderungen dar. Da die Kosten direkt von den Wohnungseigentümern getragen werden, ist eine transparente, faktenbasierte Kostenplanung unerlässlich. Die Gesamtinvestition setzt sich dabei aus verschiedenen Gewerken zusammen, die eng aufeinander abgestimmt sein müssen, um unnötige Verzögerungen und Zusatzkosten zu vermeiden.
Die wichtigsten Preisfaktoren im Überblick
Zwei wesentliche Faktoren bestimmen die grundlegende Kostenstruktur einer energetischen Fassadensanierung: die gewählte Dämmstärke und der Gerüstbau. Die Dicke der Dämmschicht ist entscheidend für den späteren Energieeffekt, beeinflusst jedoch auch den Materialpreis. Beim Gerüstbau wird in der Regel eine Standzeit von vier Wochen kalkuliert, wobei jede zusätzliche Woche Mietgebühren nach sich zieht. Eine energetische Modernisierung wie die professionelle Fassadendämmung amortisiert sich durch spürbare Heizkosteneinsparungen und steigert den Marktwert der Immobilie nachhaltig.
| Sanierungsbereich | Durchschnittliche Kosten | Wichtige Einflussfaktoren |
|---|---|---|
| Gerüstbau und Miete | ca. 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter | Arbeitshöhe, Standzeit, Zugänglichkeit der Fassadenflächen |
| Fassadendämmung (WDVS) | ca. 120 bis 200 Euro pro Quadratmeter | Dämmstärke und verwendeter Dämmstoff wie Mineralwolle oder EPS |
| Fassadenputz und Anstrich | ca. 45 bis 80 Euro pro Quadratmeter | Putzart und Vorbereitungsaufwand der alten Bausubstanz |
| Zusatzerträge (Werbeflächen) | Individuelle Vergütung | Möglichkeit der Werbeflächen-Vermarktung am eingerüsteten Objekt |
Finanzieller Puffer für unerwartete Altbaulasten
Bei historischen Gebäuden und älteren Mehrfamilienhäusern zeigt sich der wahre Zustand des Mauerwerks oft erst, wenn der alte Putz abgeschlagen ist. Hausverwaltungen sollten deshalb dringend einen finanziellen Puffer von 10 bis 20 Prozent der veranschlagten Gesamtsumme einplanen. Diese Reserve fängt unvorhergesehene Kosten auf, beispielsweise für die Sanierung verdeckter Risse, die Trockenlegung von Feuchtigkeitsschäden oder den unerwarteten Austausch schadstoffhaltiger Baustoffe.
Ein solcher Puffer bewahrt die Eigentümergemeinschaft vor kurzfristigen Sonderumlagen und sorgt dafür, dass die Arbeiten ohne Baustopp fortgeführt werden können. Zudem bietet die finanzielle Reserve die nötige Flexibilität, um bei Bedarf besonders langlebige Putze oder hochwertige Materialien einzusetzen, die die Instandhaltungszyklen des Gebäudes weiter verlängern.
Langfristiger Werterhalt nach der Sanierung
Nachdem die Fassade erfolgreich erneuert wurde, ist eine kontinuierliche Pflege der Schlüssel zur dauerhaften Schadensprävention. Regelmäßige Kontrollen durch den Hausmeisterservice helfen dabei, mechanische Beschädigungen im Sockelbereich oder erste Verschmutzungen frühzeitig zu erkennen. Für die technische Überprüfung von sicherheitsrelevanten Elementen wie Entwässerungssystemen oder angrenzenden Bauteilen sichert ein professioneller Wartungsservice die langfristige Funktionalität der gesamten Gebäudehülle.
Die Umsetzungsphase: Koordination der Handwerker vor Ort
Sobald die Eigentümergemeinschaft den Sanierungsbeschluss gefasst hat, beginnt die intensivste Phase für jede Hausverwaltung: die praktische Umsetzung am Objekt. Die gewerkübergreifende Koordination auf der Baustelle erfordert ein hohes Maß an Struktur und Präsenz. Da Verzögerungen im Bauzeitenplan nicht nur zu Unmut bei den Bewohnern führen, sondern auch erhebliche Zusatzkosten durch verlängerte Standzeiten von Gerüsten verursachen können, ist eine lückenlose Planung der Einzelschritte essenziell.
Der strukturierte Bauablauf im Überblick
- Einrüstung und Baustelleneinrichtung: Zu Beginn wird das Arbeits- und Schutzgerüst aufgestellt. In diesem Zuge erfolgt auch die Absicherung der Verkehrswege auf dem Grundstück.
- Untergrundvorbereitung: Vor dem eigentlichen Sanierungsprozess wird die Altfassade gründlich gereinigt, um Schmutz, Algen und lose Putzschichten rückstandslos zu entfernen. Eventuelle Risse im Mauerwerk werden fachgerecht ausgebessert.
- Dämmung und Armierung: Bei einer energetischen Modernisierung wie einer Fassadendämmung (WDVS) werden Dämmplatten montiert, woraufhin das Einbetten des Armierungsgewebes in die Spachtelmasse erfolgt, um spätere Risse im Oberputz zu verhindern.
- Putz- und Grundierungsarbeiten: Nach dem Trocknen der Armierungsschicht wird ein witterungsbeständiger Oberputz aufgetragen, gefolgt von einer schützenden Grundierung.
- Finaler Anstrich und Abnahme: Das Aufbringen der schützenden und gestaltenden Fassadenfarbe bildet den gestalterischen Abschluss, bevor die formelle Abnahme stattfindet und das Gerüst abgebaut wird.
Während dieses gesamten Prozesses trägt die Hausverwaltung die übergeordnete Verantwortung für die Überwachung. Sie muss sicherstellen, dass die ausgeführten Arbeiten den beschlossenen Vorgaben entsprechen und im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen bleiben. Da Verwalter jedoch nicht permanent persönlich auf der Baustelle präsent sein können, bedarf es verlässlicher Partner vor Ort, die als verlängerter Arm der Verwaltung agieren.
Der Hausmeisterservice als operatives Bindeglied vor Ort
Hier erweist sich ein kompetenter Hausmeisterservice als unverzichtbares Bindeglied zwischen der Verwaltung, den Handwerksbetrieben und den Bewohnern des Mehrfamilienhauses. Durch seine regelmäßige Präsenz am Objekt sichert er den reibungslosen Ablauf der Baustelle im Alltag und entlastet das Property Management spürbar. Ein professioneller Dienstleister wie SVEAG stellt im Rahmen dieser Betreuung sicher, dass der reguläre Betrieb der Immobilie trotz der weitreichenden Sanierungsarbeiten aufrechterhalten werden kann. Die Kombination aus Leistungen wie der laufenden Objektpflege und technischer Präsenz sorgt für maximale Entlastung.
- Gewerke-Koordination: Einweisung der Handwerker in die örtlichen Gegebenheiten, Bereitstellung von Zugangswegen sowie Zuweisung von Strom- und Wasseranschlüssen.
- Laufende Objektbetreuung: Regelmäßige Kontrollen der Baustelle zur Sicherstellung, dass Fluchtwege frei bleiben und die Baustellensicherung ordnungsgemäß intakt ist.
- Kleinreparaturen und Soforthilfe: Schnelle Behebung kleinerer Störungen an Toren, Beleuchtungen oder Zäunen, die durch den Baustellenverkehr beschädigt oder beeinträchtigt wurden.
- Kommunikationsschnittstelle: Erster Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer bei pragmatischen Alltagsfragen direkt vor Ort, was das Konfliktpotenzial im Haus erheblich senkt.
Langfristiger Werterhalt: Wartung und Reinigung der Fassade
Eine fachgerechte Fassadensanierung stellt eine erhebliche Investition für Eigentümergemeinschaften und Immobilienbesitzer dar. Doch der Schutz und die Energieeffizienz, die beispielsweise durch eine moderne Fassadendämmung erzielt werden, bleiben langfristig nur dann erhalten, wenn die Außenhülle kontinuierlich gepflegt wird. Ohne regelmäßige Kontrollen und Säuberungen können Umwelteinflüsse, Feuchtigkeit und biologischer Bewuchs die Substanz vorzeitig schädigen, was zu kostspieligen Folgeschäden führt. Für Hausverwaltungen empfiehlt es sich daher, präventive Maßnahmen fest in den Bewirtschaftungsplan zu integrieren.
Prävention durch fachgerechten Wartungsservice
Ein professioneller Wartungsservice spielt eine zentrale Rolle bei der Absicherung der sanierten Bausubstanz. Durch wiederkehrende Inspektionen lassen sich minimale Verschleißerscheinungen an empfindlichen Bauteilen wie Rinnen, Dichtungen, Anschlüssen und der eigentlichen Fassadenoberfläche frühzeitig erkennen und beheben. Solche Routineprüfungen verhindern, dass aus kleinen Rissen im Laufe der Zeit tiefe Feuchtigkeitsschäden entstehen, die die Effizienz der Wärmedämmung mindern oder den Putz abplatzen lassen.
Gebäudereinigung für den optimalen Schutz vor Algen und Schmutz
Neben der rein technischen Kontrolle ist die optische und hygienische Pflege entscheidend. Eine fortlaufende Gebäudereinigung befreit die Außenfassade von atmosphärischen Ablagerungen, Ruß, Feinstaub sowie Algen- und Pilzbefall. Dies ist besonders bei gedämmten Fassaden wichtig, da deren kühle Oberflächen Feuchtigkeit länger speichern und somit ein idealer Nährboden für Mikroorganismen sind. Die fachgerechte Reinigung schützt das Material vor frühzeitiger Alterung und erhält die Attraktivität der Immobilie langfristig.
- Regelmäßige Kontrollen der Entwässerungssysteme und Anschlussfugen zur Vermeidung von Feuchtigkeitsstau
- Frühzeitige Beseitigung von oberflächlichem biologischen Bewuchs zum Schutz der Putzschicht
- Sicherstellung der langfristigen Dämmwirkung durch den Ausschluss tiefergehender Substanzschäden
- Werterhaltung und ansprechende Optik zur langfristigen Zufriedenheit von Eigentümern und Mietern
Durch die Kombination aus technischer Überwachung und regelmäßiger Pflege stellen Hausverwaltungen sicher, dass die sanierte Fassade über Jahrzehnte hinweg funktional und repräsentativ bleibt. SVEAG unterstützt Sie hierbei mit einem umfassenden Angebot, bei dem alle notwendigen Leistungen nahtlos ineinandergreifen, um die Substanz Ihres Mehrfamilienhauses optimal abzusichern.
Fassadensanierung vom Fachbetrieb – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG erbringt Fassadensanierung für Hausverwaltungen, Eigentümer und Genossenschaften deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Fassadensanierung Hamburg
- Fassadensanierung Hannover
- Fassadensanierung Bremen
- Fassadensanierung Bremerhaven
- Fassadensanierung Flensburg
- Fassadensanierung Hagen
- Fassadensanierung Hildesheim
- Fassadensanierung Kiel
- Fassadensanierung Lübeck
- Fassadensanierung Lüneburg
- Fassadensanierung Mönchengladbach
- Fassadensanierung Oberhausen
- Fassadensanierung Oldenburg
- Fassadensanierung Paderborn
- Fassadensanierung Salzgitter
Weiterführende Artikel: Fassadensanierung: Ablauf, Maßnahmen und Kosten pro Quadratmeter, Risse und Putzschäden an der Fassade fachgerecht sanieren: Leitfaden für Hausverwaltungen
Häufige Fragen
Welche Mehrheit ist in der WEG für eine Fassadensanierung nötig?
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) im Jahr 2020 reicht für energetische Sanierungen wie eine Fassadendämmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung. Enthaltungen und Abwesende werden nicht mitgezählt, was den Beschluss deutlich vereinfacht.
Gibt es 2024 eine Pflicht zur Fassadendämmung am Mehrfamilienhaus?
Eine direkte Einzelgebäude-Sanierungspflicht für bestehende Wohngebäude gibt es aktuell nicht. Allerdings verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einer umfassenden Erneuerung des Außenputzes, dass die Fassade gleichzeitig nach aktuellen energetischen Standards gedämmt werden muss.
Welche Förderungen gibt es für die Sanierung der Gebäudehülle?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen Zuschuss von 15 % auf die förderfähigen Kosten. Wenn die Sanierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, steigt die Förderung auf insgesamt 20 %.
Wie hoch sind die maximalen förderfähigen Kosten beim BAFA?
Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind regulär begrenzt. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigen die anrechenbaren Kosten jedoch deutlich an, bis auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, was bei Mehrfamilienhäusern einen großen Unterschied macht.
Warum sollte ein Sicherheitspuffer bei den Sanierungskosten eingeplant werden?
Bei Altbauten treten oft unvorhersehbare Mängel auf, sobald das alte Mauerwerk freigelegt wird. Experten raten dazu, auf erste Kostenschätzungen etwa 10 bis 20 Prozent aufzuschlagen. So stellen Hausverwaltungen sicher, dass auch hochwertige Materialien und Zusatzarbeiten finanziell abgedeckt sind.
Wie hält man die neue Fassade langfristig in einem guten Zustand?
Nach der Sanierung ist eine kontinuierliche Instandhaltung essenziell. Ein professioneller Wartungsservice kontrolliert regelmäßig Rinnen und Anschlüsse. Zudem beugt eine fortlaufende Gebäudereinigung der Bildung von Algen und Schmutz vor, was die Lebensdauer des Putzes entscheidend verlängert.