Desinfektionsreinigung: wann sie nötig ist und welche Verfahren wirklich wirken
Professionelle Flächendesinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln
Eine professionelle Desinfektionsreinigung schützt Gesundheit und minimiert Haftungsrisiken. Erfahren Sie, warum die klassische Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion überlegen ist und wann Hausverwaltungen handeln müssen.
Reinigung versus Desinfektion: Wann reicht die klassische Reinigung nicht mehr aus?
Die Pflege von Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen und Gewerbeobjekten gehört zu den Kernaufgaben einer vorausschauenden Hausverwaltung. Während die alltägliche Gebäudereinigung darauf abzielt, sichtbaren Schmutz, Staub und organische Rückstände zu entfernen, stößt sie bei der Bekämpfung von unsichtbaren Krankheitserregern schnell an ihre Grenzen. Eine klassische Reinigung pflegt zwar das Erscheinungsbild der Immobilie und reduziert die Keimbelastung mechanisch, sie kann Viren, Bakterien oder Pilze jedoch nicht gezielt inaktivieren. In Zeiten erhöhter Infektionsrisiken oder bei akuten Krankheitsausbrüchen im Gebäude ist eine spezialisierte Desinfektionsreinigung daher unerlässlich, um Bewohner und Besucher effektiv zu schützen. Mit den professionellen Dienstleistungen von SVEAG erhalten Hausverwaltungen maßgeschneiderte Hygienelösungen aus einer Hand.
Definition von Sauberkeit versus Keimfreiheit
Der wesentliche Unterschied zwischen einer herkömmlichen Reinigung und einer Desinfektion liegt im angestrebten Hygieneziel. Die Reinigung dient der Entfernung von Verschmutzungen aller Art. Sie schafft die optische Sauberkeit und entzieht Mikroorganismen den Nährboden. Demgegenüber beschreibt die Desinfektion ein gezieltes chemisches oder physikalisches Verfahren, das totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzt, in dem es nicht mehr infizieren kann. Das Ziel ist hierbei eine Reduktion der Anzahl pathogener Keime um mindestens fünf Log-Stufen, sodass von den behandelten Flächen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Ohne diesen gezielten Schritt bleiben hochgradig infektiöse Erreger wie Noroviren oft tagelang auf Oberflächen aktiv.
- Klassische Gebäudereinigung: Mechanische Entfernung von Staub und Schmutz zur optischen Pflege und zum Erhalt der Bausubstanz.
- Präventive Desinfektion: Regelmäßige, vorsorgliche Keimreduktion auf hochfrequentierten Kontaktflächen wie Aufzugsknöpfen oder Handläufen während der Erkältungszeit.
- Akute Desinfektion: Gezielte, sofortige Bekämpfung von Krankheitserregern nach einem bekannten Infektionsfall zur Unterbrechung von Infektionsketten.
Die Wahl des richtigen Verfahrens: Wisch- versus Sprühdesinfektion
Bei der Durchführung einer Desinfektionsreinigung kommt es entscheidend auf das gewählte Verfahren an. Der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) empfiehlt für die routinemäßige Flächendesinfektion primär die Wischdesinfektion. Durch das mechanische Verreiben des Desinfektionsmittels wird eine gleichmäßige Benetzung der Oberfläche sichergestellt und der Schmutzfilm samt Erregern physikalisch abgetragen. Eine reine Sprühdesinfektion sollte hingegen die absolute Ausnahme bleiben. Sie führt häufig zu einer lückenhaften Benetzung, da Aerosole unregelmäßig herabsinken, und birgt zudem gesundheitliche Risiken für das Reinigungspersonal durch das Einatmen der Wirkstoffe. Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Vorgaben auch im Austausch mit internen Sicherheitsbeauftragten und Compliance-Verantwortlichen von zentraler Bedeutung.
Darüber hinaus minimieren Hausverwaltungen durch eine fachgerecht dokumentierte Wischdesinfektion im Ernstfall erhebliche Haftungsrisiken. Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer und deren Verwaltungen dafür Sorge tragen, dass von den Gemeinschaftsflächen keine vermeidbaren Gesundheitsgefahren ausgehen. Wer hier auf die Expertise von Fachbetrieben setzt und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der umfassenden Dienstleistungen von SVEAG koordinieren lässt, ist rechtlich und hygienisch auf der sicheren Seite.
Rechtliche Pflichten für Hausverwaltungen: Das Infektionsschutzgesetz im Fokus
Als Hausverwaltung tragen Sie die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und den Erhalt von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet Sie dazu, Gefahrenquellen im gemeinschaftlich genutzten Eigentum zu beseitigen. Kommt es in einer Wohnanlage oder einem Bürogebäude zum Ausbruch einer hochansteckenden Krankheit, reicht die herkömmliche Gebäudereinigung nicht mehr aus. Während die normale Reinigung lediglich sichtbaren Schmutz entfernt, verbleiben unsichtbare Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien auf häufig berührten Oberflächen wie Türklinken, Aufzugsknöpfen und Handläufen. In solchen Momenten ist ein schnelles Handeln gefragt, um die Gesundheit der Bewohner und Nutzer aktiv zu schützen und Haftungsrisiken effektiv zu minimieren.
Das deutsche Infektionsschutzgesetz regelt präzise, welche behördlichen Maßnahmen bei Ausbrüchen von meldepflichtigen Krankheiten ergriffen werden müssen. Gemäß Paragraph 17 des Gesetzes kann die zuständige Behörde, in der Regel das Gesundheitsamt, die Desinfektion von Gegenständen und Räumen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Für Hausverwaltungen entstehen hierbei erhebliche Pflichten. Werden behördliche Anordnungen ignoriert oder nachlässig umgesetzt, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der betroffenen Mieter. Um diesen rechtlichen Risiken vorzubeugen, ist eine vorausschauende Kooperation mit einem qualifizierten Dienstleister unerlässlich.
Wischdesinfektion als wirksamer Standard gegen Haftungsrisiken
Bei der Wahl des Desinfektionsverfahrens sollten Hausverwaltungen keine Experimente wagen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt für die routinemäßige Desinfektion von Oberflächen primär die gezielte Wischdesinfektion. Bei diesem physikalisch-chemischen Verfahren wird das Desinfektionsmittel durch mechanisches Reiben aufgetragen, was eine gleichmäßige Benetzung der Oberfläche sichert und Keime zuverlässig abtötet. Sprühdesinfektionen sollten dagegen die absolute Ausnahme bleiben. Die reine Sprühdesinfektion führt oft zu einer unvollständigen Benetzung, da Aerosole abgelenkt werden können. Zudem besteht das Risiko, dass Erreger durch den Sprühdruck aufgewirbelt werden und das Reinigungspersonal gesundheitsschädliche Dämpfe einatmet. Professionelle Partner wie SVEAG setzen daher im Rahmen der fachgerechten Gebäudereinigung standardmäßig auf die sichere und nachweislich wirksamere Wischdesinfektion.
Dokumentationspflichten im Ernstfall
Sollte es trotz aller Vorsorgemaßnahmen zu einem nachgewiesenen Infektionsfall im Gebäude kommen, ist eine lückenlose Dokumentation der beste Schutz gegen Haftungsansprüche. Hausverwaltungen müssen im Ernstfall zweifelsfrei nachweisen können, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht zeitnah und fachgerecht nachgekommen sind. Ein einfaches Vertrauen auf mündliche Absprachen reicht vor Gericht oder gegenüber Behörden nicht aus. Ein strukturierter Hygiene- und Desinfektionsplan sowie detaillierte Protokolle sind hier die wichtigsten Werkzeuge für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung.
- Das genaue Datum, die Uhrzeit und die genaue Ortsangabe der desinfizierten Gemeinschaftsflächen
- Der Name der durchführenden Fachkraft des beauftragten Dienstleisters für die Gebäudereinigung
- Die exakte Bezeichnung des verwendeten Desinfektionsmittels mitsamt seiner gelisteten Wirksamkeit
- Die dokumentierte Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Einwirkzeit für eine vollständige Keimabtötung
- Die schriftliche Bestätigung und Abnahme der Maßnahme zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen
Mit einer strukturierten Organisation und verlässlichen Partnern lässt sich das Infektionsrisiko in Immobilien drastisch senken. Das umfassende Portfolio an Leistungen der SVEAG unterstützt Hausverwaltungen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben im Alltag mühelos umzusetzen. Ob im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung durch unsere professionelle Gebäudereinigung oder bei der täglichen Objektkontrolle durch den Hausmeisterservice, eine hygienische Sauberkeit sichert den langfristigen Wert Ihrer Immobilie und schützt das Wohlbefinden aller Bewohner.
Wischdesinfektion als Goldstandard der Flächenhygiene
Wenn in einer Immobilie ein Infektionsgeschehen auftritt oder erhöhte hygienische Anforderungen gelten, reicht eine herkömmliche Reinigung nicht mehr aus. Für Hausverwaltungen entsteht in solchen Situationen eine besondere Verantwortung, da sie für die Verkehrssicherungspflicht der gemeinschaftlichen Flächen verantwortlich sind. Um Haftungsrisiken zu minimieren und den Schutz der Bewohner oder Nutzer zu gewährleisten, ist der gezielte Einsatz von Desinfektionsmaßnahmen unerlässlich. Das Robert Koch-Institut (RKI) und der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) definieren hierbei die manuelle Wischdesinfektion als das wirksamste und sicherste Standardverfahren zur Reduktion von Krankheitserregern auf Oberflächen. Für eine verlässliche Umsetzung dieser anspruchsvollen Hygienestandards bietet SVEAG im Rahmen einer professionellen Gebäudereinigung maßgeschneiderte Lösungen an, die exakt auf die Anforderungen moderner Liegenschaften abgestimmt sind.
Die physikalischen Grundlagen: Warum Wischen dem Sprühen überlegen ist
Der entscheidende Unterschied zwischen einer Wisch- und einer Sprühdesinfektion liegt in der Mechanik. Bei der Wischdesinfektion wird das Desinfektionsmittel durch mechanischen Druck gleichmäßig auf der Oberfläche verteilt. Dieser physische Druck bricht vorhandene Schmutzschichten sowie biologische Filme auf, sodass die Wirkstoffe direkt an die Zellwände der Erreger gelangen können. Reines Aufsprühen hingegen führt oft zu einer unvollständigen Benetzung, da Tropfen abperlen oder Vertiefungen nicht erreichen. Diese sogenannten Benetzungslücken bieten Keimen einen idealen Rückzugsort, um zu überdauern und sich weiterzuverbreiten. Zudem ist die Inhalation von Desinfektionsmittel-Aerosolen, die beim Sprühen zwangsläufig entstehen und sich schnell im Raum verteilen, eine erhebliche gesundheitliche Belastung für das Reinigungspersonal und die Gebäudenutzer.
- Vermeidung von Benetzungslücken: Durch das lückenlose Verstreichen des Mittels mit einem Tuch wird sichergestellt, dass die gesamte Fläche benetzt ist und keine unbehandelten Inseln zurückbleiben.
- Mechanische Reibung: Der gezielte Druck löst hartnäckige organische Verschmutzungen sowie mikrobielle Beläge auf, was die Desinfektionswirkung drastisch erhöht.
- Aerosolschutz für Mensch und Umwelt: Da keine feinen Tröpfchen in die Luft gesprüht werden, bleibt die Raumluft frei von gesundheitsschädlichen Dämpfen und Schwebstoffen.
- Ressourceneffizienz: Die gezielte Dosierung über vorgetränkte Tücher oder präzise Wischsysteme schont Materialien und verhindert einen unnötigen Mehrverbrauch an Wirkstoffen.
Trotz der klaren Vorteile des Wischens gibt es in der Praxis Situationen, in denen eine Sprühdesinfektion in Betracht gezogen wird. Laut Empfehlungen von RKI und VAH sollte dieses Verfahren jedoch die absolute Ausnahme bleiben und ist nur für schwer zugängliche Bereiche zulässig, die mechanisch schlicht unzugänglich sind (wie etwa feine Kettenglieder oder komplexe technische Schalter). Hierbei muss das Mittel extrem nah an der Oberfläche aufgetragen oder idealerweise ein Schaum verwendet werden, um die Belastung durch Schwebstoffe um bis zu dem Faktor zehn zu senken. Für Hausverwaltungen bedeutet dies, dass Dienstleister, die pauschal auf großflächiges Sprühen setzen, nicht nur ineffektiv arbeiten, sondern auch Haftungs- und Arbeitsschutzrisiken erhöhen. Die Experten von SVEAG integrieren diese Richtlinien standardmäßig in ihre operativen Abläufe. Ob im Rahmen einer Sonderdesinfektion oder der laufenden Unterhaltsreinigung: Ein geschulter Hausmeisterservice und zertifizierte Reinigungskräfte garantieren, dass ausschließlich rechtskonforme, materialschonende und maximal wirksame Verfahren zum Einsatz kommen.
Sprühdesinfektion: Warum sie nur eine seltene Ausnahme sein sollte
Auf den ersten Blick wirkt die Sprühdesinfektion wie eine schnelle, unkomplizierte Lösung für die Keimbeseitigung in vielgenutzten Bereichen. Für Hausverwaltungen stehen jedoch die Sicherheit der Bewohner, gesetzliche Vorgaben und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Vordergrund. Renommierte Fachgremien wie das Robert Koch-Institut (RKI) und der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) betonen einhellig, dass das Sprühen von Desinfektionsmitteln nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen sollte. Die herkömmliche Wischdesinfektion ist der rein manuellen Sprühmethode in fast allen Bereichen überlegen.
Die gesundheitlichen Risiken der Tröpfcheninhalation
Das Hauptproblem bei der Sprühanwendung liegt in der Bildung feiner Aerosole. Wenn flüssige Desinfektionsmittel mit einer Düse zerstäubt werden, verteilen sich die winzigen Tröpfchen in Sekundenschnelle in der Raumluft. Dies führt zu erheblichen gesundheitlichen Risiken für die ausführenden Reinigungskräfte sowie für die Bewohner oder Mitarbeiter, die die Räumlichkeiten anschließend betreten. Das Einatmen dieser chemischen Aerosole kann die Atemwege stark reizen, Allergien auslösen oder langfristige gesundheitliche Schäden verursachen, weshalb der Arbeitsschutz strenge Grenzen für die inhalative Belastung setzt.
Benetzungslücken und mangelnde mechanische Wirkung
Neben den Sicherheitsgefahren ist auch die Wirksamkeit der Sprühdesinfektion mangelhaft. Da das Desinfektionsmittel nur auf die Flächen herabregnet, entstehen unweigerlich Benetzungslücken. Bereiche, die im Schatten von Erhebungen liegen, werden nicht vollständig benetzt, wodurch gefährliche Erreger überleben können. Zudem fehlt der mechanische Druck einer Wischdesinfektion. Erst durch das Wischen wird der biologische Film auf der Oberfläche durchbrochen, sodass der Wirkstoff tief in die Keimstrukturen eindringen und Schmutzpartikel physisch abtragen kann.
Die Alternative: Reduzierung der Belastung durch Schaumanwendung
In manchen Situationen sind Flächen so verwinkelt oder empfindlich, dass eine klassische Wischdesinfektion unmöglich ist. In diesen seltenen Fällen sollte statt eines Sprühnebels eine gezielte Schaumdesinfektion angewendet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in Untersuchungen nachgewiesen, dass die Anwendung von Schaum anstelle von herkömmlichem Spray die inhalative Belastung durch Aerosole im Durchschnitt um den Faktor 10 reduziert. Schaum ist schwerer, sinkt schnell auf die Oberfläche und sorgt dort für eine deutlich bessere und längere Benetzung, ohne die Raumluft massiv zu kontaminieren.
- Wischdesinfektion: Gewährleistet durch mechanischen Druck eine vollständige Keimabtötung und vermeidet die Aerosolbildung völlig.
- Schaumanwendung: Reduziert bei unzugänglichen Oberflächen die Belastung der Raumluft um das Zehnfache im Vergleich zum klassischen Sprühen.
- Sprühdesinfektion: Sollte wegen gesundheitlicher Gefahren und unvollständiger Oberflächenbenetzung eine seltene, begründete Ausnahme bleiben.
Für eine rechtssichere und hygienisch einwandfreie Umsetzung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister. Im Rahmen einer fachgerechten Gebäudereinigung stellt das geschulte Team von SVEAG sicher, dass alle Desinfektionsmaßnahmen exakt nach den aktuellen RKI-Richtlinien durchgeführt werden. Durch die gezielte Kombination aus mechanischer Reinigung und moderner Wischdesinfektion minimieren Hausverwaltungen Haftungsrisiken und sorgen gleichzeitig für den optimalen Schutz der Bewohner.
Professionelle Umsetzung im Objekt: Hygienepläne und Dienstleisterauswahl
Im Infektionsfall oder bei saisonalen Grippewellen reicht die herkömmliche Unterhaltsreinigung in gemeinschaftlich genutzten Immobilien oft nicht aus. Für Hausverwaltungen entstehen in solchen Situationen schnell erhebliche Haftungsrisiken, wenn notwendige Hygienestandards vernachlässigt werden. Um eine rechtssichere Durchführung und den Schutz der Bewohner langfristig zu gewährleisten, ist die Etablierung eines strukturierten Hygieneplans unerlässlich. Durch den gezielten Einsatz professioneller Reinigungsverfahren lassen sich Infektionsketten im Gebäude effektiv unterbrechen und die hygienische Sicherheit nachweisbar dokumentieren.
Aufbau eines professionellen Hygieneplans
Ein rechtssicherer Hygieneplan dient als verbindliches Regelwerk für das gesamte Objekt. Er definiert präzise, welche Bereiche in welchen Intervallen desinfiziert werden müssen und welche Mittel dabei zum Einsatz kommen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf hochfrequentierten Kontaktflächen wie Handläufen, Fahrstuhltasten, Hauseingangstüren und Lichtschaltern. Erst durch diese systematische Strukturierung wird sichergestellt, dass im Ernstfall keine kritische Fläche übersehen wird und die Maßnahmen für Behörden sowie Eigentümer lückenlos nachvollziehbar bleiben.
- Präzise Festlegung der Risikobereiche und Kontaktpunkte im Wohngebäude
- Definition der Reinigungsfrequenz angepasst an die aktuelle Gefährdungslage
- Vorgabe zertifizierter und gelisteter Desinfektionsmittel nach VAH- oder RKI-Vorgaben
- Detaillierte Handlungsanweisungen zur korrekten Dosierung und Einwirkzeit der Wirkstoffe
- Richtlinien zur persönlichen Schutzausrüstung für das ausführende Personal und zur lückenlosen Dokumentation
Anforderungen an Dienstleister: Wischen statt Sprühen
Bei der Wahl des richtigen Verfahrens zur Flächendesinfektion empfiehlt das Robert Koch-Institut grundsätzlich die Wischdesinfektion und warnt vor den Risiken einer reinen Sprühdesinfektion. Die Sprühdesinfektion sollte im wohnwirtschaftlichen Bereich die absolute Ausnahme bleiben. Sie führt zu einer unregelmäßigen Benetzung der Oberflächen, wodurch gefährliche Benetzungslücken entstehen können. Zudem birgt das Versprühen erhebliche gesundheitliche Risiken, da die entstehenden Aerosole vom Reinigungspersonal und von den Bewohnern eingeatmet werden können. Die mechanische Wischdesinfektion hingegen verteilt das Desinfektionsmittel gleichmäßig und löst Keime durch den physischen Druck zuverlässig ab.
Daher müssen Hausverwaltungen bei der Auswahl ihrer Partner auf qualifizierte Dienstleister setzen. Die eingesetzten Kräfte müssen im Umgang mit Gefahrstoffen geschult sein, die richtige Dosierung beherrschen und über die notwendige Schutzausrüstung verfügen. Eine enge Kooperation mit Fachkräften für die Gebäudereinigung stellt sicher, dass ausschließlich gelistete, materialverträgliche und hochwirksame Präparate verwendet werden, die sowohl die Oberflächen schonen als auch die Gesundheit der Bewohner schützen.
| Kriterium | Wischdesinfektion (Empfohlen) | Sprühdesinfektion (Ausnahme) |
|---|---|---|
| Aerosolbildung | Keine Aerosolbildung bei sachgerechter Anwendung, da das Mittel direkt aufgetragen oder ein vorgetränktes Tuch genutzt wird. | Hohe Gefahr der Aerosolbildung mit dem Risiko der Inhalation von gesundheitsschädlichen Desinfektionsmittel-Dämpfen. |
| Benetzungsqualität | Gleichmäßige und lückenlose Benetzung der Oberflächen durch den direkten physischen Kontakt. | Gefahr von Benetzungslücken durch ungleichmäßigen Sprühnebel, was die Desinfektionswirkung gefährdet. |
| Mechanischer Effekt | Mechanische Reibung unterstützt die Entfernung von Schmutzfilmen, organischen Belastungen und Erregerkolonien. | Kein mechanischer Reinigungseffekt, wodurch Erreger unter Umständen nur oberflächlich fixiert werden. |
| Sicherheit und Verbrauch | Gezielter Materialeinsatz mit minimalem Risiko für Anwender und Bewohner des Gebäudes. | Erhöhter Materialbedarf zur Vermeidung von Lücken sowie höhere Belastung der Raumluft. |
Eine besonders effiziente Lösung ist es, diese anspruchsvollen Hygieneanforderungen direkt in den laufenden Hausmeisterservice oder die regelmäßige Gebäudereinigung einbinden zu lassen. Der Hamburger Dienstleister SVEAG bietet hierzu maßgeschneiderte Konzepte an, die eine fachgerechte Ausführung nach höchsten Standards garantieren. Durch die Verknüpfung von technischer Betreuung und hygienischer Reinigung erhalten Hausverwaltungen alle notwendigen Leistungen aus einer Hand. Dies sichert eine lückenlose Dokumentation, minimiert organisatorischen Aufwand und schützt das Eigentum sowie die Gesundheit der Mieter nachhaltig.
Desinfektionsreinigung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG erbringt Desinfektionsreinigung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Desinfektionsreinigung Hamburg
- Desinfektionsreinigung Hannover
- Desinfektionsreinigung Bremen
- Desinfektionsreinigung Bremerhaven
- Desinfektionsreinigung Flensburg
- Desinfektionsreinigung Hagen
- Desinfektionsreinigung Hildesheim
- Desinfektionsreinigung Kiel
- Desinfektionsreinigung Lübeck
- Desinfektionsreinigung Lüneburg
- Desinfektionsreinigung Mönchengladbach
- Desinfektionsreinigung Oberhausen
- Desinfektionsreinigung Oldenburg
- Desinfektionsreinigung Paderborn
- Desinfektionsreinigung Salzgitter
Weiterführende Artikel: VAH-gelistete Desinfektion: Wisch-, Sprüh- und Vernebelungsverfahren im Vergleich
Häufige Fragen
Wann ist eine Desinfektionsreinigung für Hausverwaltungen gesetzlich verpflichtend?
Eine Desinfektionsreinigung wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) immer dann verpflichtend, wenn im Gebäude meldepflichtige Krankheitserreger auftreten oder ein behördlich angeordneter Infektionsschutz umgesetzt werden muss. Hausverwaltungen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Aufzüge im Ernstfall keimfrei gehalten werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Warum ist die Wischdesinfektion besser als die Sprühdesinfektion?
Laut RKI ist die Wischdesinfektion der Goldstandard, da sie Wirkstoffe gezielt und ohne Benetzungslücken verteilt. Durch die mechanische Reibung werden Keime zudem aktiv gelöst und entfernt. Im Gegensatz dazu führt eine Sprühdesinfektion oft zu Lücken in der Benetzung und wirbelt gesundheitsgefährdende Aerosole auf, die von Reinigungskräften eingeatmet werden können.
Welche gesundheitlichen Vorteile bietet Schaum gegenüber flüssigem Desinfektionsspray?
Der Wechsel von flüssigem Desinfektionsspray zu speziellem Desinfektionsschaum ist gesundheitlich deutlich sicherer. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass der Einsatz von Schaum statt Spray die inhalative Belastung der Atemwege durch Aerosole im Durchschnitt um den Faktor 10 reduziert.
Dürfen Hausverwaltungen die Desinfektion selbst durchführen?
Einfache Desinfektionsreinigungen im Alltag können zwar über den Hausmeisterservice organisiert werden, im konkreten Infektionsfall ist jedoch eine professionelle Gebäudereinigung ratsam. Nur geschulte Fachkräfte kennen die exakten Einwirkzeiten, die richtige Dosierung und verfügen über die nötige persönliche Schutzausrüstung, um Haftungsrisiken für die Hausverwaltung rechtssicher auszuschließen.
Wie oft müssen Flächen im Ernstfall desinfiziert werden?
Die Häufigkeit hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. Bei akutem Infektionsgeschehen in einem Mehrfamilienhaus sollten hochfrequentierte Kontaktflächen wie Handläufe, Lichtschalter und Aufzugsknöpfe mindestens einmal täglich gründlich desinfiziert werden. Hierzu wird ein detaillierter Hygieneplan erstellt, der die genauen Abläufe und Intervalle für das Reinigungspersonal festlegt.