Barrierefreies Bad: bodengleiche Dusche, Ausstattung, Kosten und Förderung nach DIN 18040
Altersgerechte Badsanierung nach DIN 18040
Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 sichert den langfristigen Werterhalt von Immobilien und ermöglicht selbstbestimmtes Wohnen. Erfahren Sie alles über Vorgaben wie die schwellenlose Dusche ab 120 cm, Kostenstrukturen und staatliche Zuschüsse von bis zu Euro
Planungsgrundlagen nach DIN 18040-2 für das barrierefreie Bad
Für Hausverwaltungen ist die Modernisierung des Wohnungsbestands eine der wichtigsten Stellschrauben der kommenden Jahre. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf dem Badezimmer, da Barrierefreiheit in diesem Bereich die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Mieter maßgeblich bestimmt. Die gesetzliche und planerische Grundlage für diesen Umbau liefert die DIN 18040-2, welche die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen und deren Sanitärräume detailliert vorgibt. Ziel der Norm ist es, bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden können. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich diese Vorgaben nicht nur normgerecht, sondern auch wirtschaftlich umsetzen, um den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.
Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht (R): Der Unterschied liegt im Detail
Bei der Planung nach DIN 18040-2 müssen Hausverwaltungen grundlegend zwischen zwei Standards unterscheiden: der allgemeinen Barrierefreiheit und der uneingeschränkten Rollstuhlnutzung. Letztere wird in der Norm mit dem Buchstaben R gekennzeichnet und stellt deutlich höhere Anforderungen an den verfügbaren Platz und die Ausstattung. Diese Unterscheidung ist nicht nur für die Rechtskonformität, sondern auch für die tägliche Praxis von Pflegekräften und der Pflegedienstleitung von entscheidender Bedeutung. Während für ein gewöhnliches barrierefreies Bad kompaktere Maße genügen, erfordert ein rollstuhlgerechtes Bad weitaus großzügigere Flächen, damit ein Rollstuhlfahrer problemlos wenden und manövrieren kann.
- Bewegungsflächen vor Objekten: Für ein standardmäßiges barrierefreies Bad schreibt die Norm eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm vor den Sanitärobjekten wie WC, Waschtisch und in der Dusche vor. Für die rollstuhlgerechte Variante R erhöht sich dieses Mindestmaß auf 150 x 150 cm.
- Überlagerung der Flächen: Um wertvollen Raum zu sparen, dürfen sich die verschiedenen Bewegungsflächen vor dem WC, dem Waschtisch und der Dusche gegenseitig überlagern. Sie dürfen jedoch nicht durch feste Einbauten oder Möbel eingeschränkt werden.
- Bodengleiche Dusche: Duschplätze müssen stufenlos begehbar und niveaugleich zum angrenzenden Boden gestaltet sein. Ein Gefälle von 0,5 % bis maximal 2 % ist notwendig, um das Wasser sicher abzuführen und gleichzeitig ein unkontrolliertes Abdriften des Rollstuhls zu verhindern.
- Badezimmertüren: Drehflügeltüren dürfen grundsätzlich nicht in das Badezimmer hineinschlagen, um im Notfall ein Blockieren durch eine gestürzte Person zu verhindern. Sie müssen von außen entriegelbar sein oder als Schiebetüren geplant werden.
Wirtschaftliche Umsetzung und nachhaltige Objektbetreuung
Für Hausverwaltungen ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit das entscheidende Kriterium bei Sanierungsmaßnahmen. Ein intelligentes Planungskonzept macht es möglich, ein voll funktionsfähiges, barrierefreies Badezimmer bereits auf einer Grundfläche von etwa 5 bis 6 Quadratmetern zu realisieren. Dies gelingt vor allem durch das gezielte Überlagern der Bewegungsflächen und die geschickte Integration der bodengleichen Dusche in den Bewegungsraum. Zudem schreibt die DIN 18040-2 vor, dass Wände so stabil ausgeführt werden müssen, dass Stütz- und Haltegriffe bei Bedarf unkompliziert nachgerüstet werden können. Dies spart beim Erstumbau erhebliche Kosten, da teure Ausstattungsdetails erst dann montiert werden müssen, wenn ein konkreter Bedarf durch den Mieter entsteht.
Nach einer erfolgreichen Modernisierung gilt es, den Wert des barrierefreien Badezimmers und der gesamten Immobilie langfristig zu erhalten. Hierbei spielen eine professionelle Reinigung und die regelmäßige technische Überwachung eine Schlüsselrolle. Mit den umfassenden Leistungen von SVEAG erhalten Hausverwaltungen einen starken Partner an ihrer Seite. Während der hauseigene Wartungsservice die Funktionstüchtigkeit von Türen, Fenstern und Abflüssen sichert, übernimmt der zuverlässige Hausmeisterservice kleinere Reparaturen und koordiniert bei Bedarf externe Fachfirmen direkt vor Ort, um eine dauerhafte Betriebssicherheit zu garantieren.
Die bodengleiche Dusche als Herzstück des barrierefreien Bads
Die Modernisierung von Sanitäreinrichtungen gehört zu den wirksamsten Maßnahmen, um Wohnimmobilien zukunftssicher aufzustellen. Für Hausverwaltungen steht dabei die bodengleiche Dusche im Mittelpunkt aller Überlegungen. Sie entfernt nicht nur physische Barrieren für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Mieter, sondern wertet das gesamte Mietobjekt optisch und funktional auf. Eine schwellenlose Dusche reduziert das Unfallrisiko im Badezimmer drastisch und sichert Eigentümern langfristig stabile Mietverhältnisse sowie eine minimierte Leerstandsquote. Um rechtliche Sicherheit zu garantieren und potenzielle Förderungen beanspruchen zu können, müssen Planer und Hausverwaltungen die strengen Vorgaben der DIN 18040-2 exakt einhalten.
Technische Mindestmaße nach DIN 18040-2
Bei der technischen Umsetzung einer barrierefreien Dusche unterscheidet die geltende Norm zwischen zwei wesentlichen Standards: der allgemeinen Barrierefreiheit und der uneingeschränkten Rollstuhlgerechtheit. Während für Fußgänger eine komfortable Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm vorgeschrieben ist, erfordern rollstuhlgerechte Bäder deutlich mehr Platz, damit ein Rollstuhlfahrer ohne Hindernisse wenden und rangieren kann. Diese Flächen dürfen sich prinzipiell mit anderen Bewegungsflächen im Raum überschneiden, müssen jedoch völlig frei von festen Einbauten, Sanitärobjekten oder Trennwänden bleiben.
| Planungsmerkmal | Standard: Barrierefrei | Standard: Rollstuhlgerecht |
|---|---|---|
| Mindestfläche (Bewegungsfläche) | 120 x 120 cm | 150 x 150 cm |
| Maximale Schwellenhöhe | 2 cm (bevorzugt flach) | 2 cm (bevorzugt flach) |
| Maximales Gefälle der Duschfläche | 2 % | 2 % |
| Rutschhemmung (Nass-Barfußbereich) | Bewertungsgruppe B | Bewertungsgruppe B |
Rutschsicherheit, Gefälle und fachgerechte Entwässerung
Neben den reinen Abmessungen entscheidet die Bodenbeschaffenheit über die Alltagstauglichkeit des Duschplatzes. Um Stürze im nassen Barfußbereich zu verhindern, verlangt die Norm rutschhemmende Beläge, die mindestens der Bewertungsgruppe B nach DIN EN 16165 entsprechen. Dies wird typischerweise durch speziell strukturierte Fliesen, rutschfeste Mosaike oder emaillierte Duschflächen mit entsprechender Oberflächenveredelung erreicht. Ein gleichmäßiges Gefälle von maximal 2 Prozent sorgt dafür, dass das Duschwasser zügig abgeleitet wird, ohne dass für den Nutzer eine gefährliche Schräglage entsteht oder Standunsicherheiten hervorgerufen werden.
Die größte technische Herausforderung bei bodengleichen Systemen liegt in der schwellenlosen Entwässerung. Im Idealfall schließt der Duschbereich absolut bündig mit dem restlichen Badezimmerboden ab. Wo dies baulich im Bestand nicht realisierbar ist, erlaubt die Norm eine maximale Schwellenhöhe von bis zu 2 cm, die jedoch durch abgeflachte Profile abgerundet werden muss. Ein leistungsstarkes Entwässerungssystem, beispielsweise eine moderne Duschrinne oder ein Punktablauf, ist unverzichtbar, um ein Überlaufen des Wassers in den angrenzenden Wohnbereich zu verhindern. Während spezialisierte Sanitärbetriebe die bauliche Verbundabdichtung ausführen, unterstützen der Hausmeisterservice und der Wartungsservice von SVEAG Hausverwaltungen bei der regelmäßigen technischen Kontrolle der Abläufe und Leitungen, um Verstopfungen und feuchtigkeitsbedingte Bauschäden präventiv abzuwehren. Diese professionelle Betreuung ist auch im Hinblick auf anspruchsvolle Nutzergruppen wie die Pflegedienst- & Ausbildungsleitung von hoher Relevanz, um dauerhaft ein sicheres und hygienisches Umfeld zu gewährleisten.
Ausstattung und Sanitärobjekte: Barrierefreies WC und unterfahrbare Waschtische
Die normgerechte Gestaltung von Sanitärräumen stellt Hausverwaltungen vor eine doppelte Herausforderung: Sie müssen die strengen gesetzlichen Vorgaben der DIN 18040-2 erfüllen und gleichzeitig eine wirtschaftliche, langlebige Lösung für die Immobilienverwaltung realisieren. Ein barrierefreies Bad erhöht nicht nur den Wohnkomfort für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Mieter, sondern sichert auch den langfristigen Werterhalt der Immobilie. Als kompetenter Partner für die ganzheitliche Objektbetreuung unterstützt SVEAG Hausverwaltungen dabei, gemeinschaftlich genutzte Flächen und Wohnanlagen in einem einwandfreien Zustand zu halten. Durch eine vorausschauende Planung der Sanitärobjekte lässt sich der Pflegeaufwand reduzieren und eine hohe Alltagstauglichkeit für alle Bewohner gewährleisten.
Unterfahrbare Waschtische: Ergonomie und Beinfreiheit
Ein zentrales Element im barrierefreien Badezimmer ist der Waschtisch, der so konstruiert sein muss, dass er auch im Sitzen oder mit einem Rollstuhl uneingeschränkt genutzt werden kann. Nach DIN 18040-2 darf die Oberkante des Waschtisches eine Höhe von maximal 80 cm über dem fertigen Fußboden (OFF) nicht überschreiten. Zudem ist eine Beinfreiheit unter dem Becken von mindestens 55 cm Tiefe zwingend erforderlich, damit Rollstuhlfahrer nah genug an die Armatur heranfahren können. Ergänzend dazu sollten flache Einhebelmischer oder berührungslose Sensorarmaturen installiert werden, die ohne Kraftaufwand bedienbar sind. Ein direkt darüber montierter, hoher Spiegel sorgt dafür, dass sich Personen sowohl im Stehen als auch im Sitzen problemlos sehen können.
Das barrierefreie WC: Sitzhöhe und Bewegungsflächen
Die Toilette in einem barrierefreien Bad unterscheidet sich wesentlich von einer Standardinstallation. Das wichtigste Kriterium nach DIN 18040-2 ist die WC-Sitzhöhe, die inklusive Sitz exakt 46 bis 48 cm über dem Fußboden betragen muss. Diese erhöhte Position erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen erheblich, insbesondere für Menschen mit Muskelschwäche oder Gelenkverschleiß. Um einen sicheren seitlichen Transfer vom Rollstuhl auf das WC zu ermöglichen, muss die Ausladung der WC-Schüssel mindestens 70 cm betragen. Zudem ist eine großzügige Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm vor dem WC erforderlich, um eine barrierefreie Nutzung zu garantieren. Diese normierten Abstände entlasten nicht nur die Bewohner, sondern auch professionelle Pflegekräfte im Alltag spürbar.
| Sanitärobjekt | Standard-Ausführung | Vorgabe nach DIN 18040-2 |
|---|---|---|
| WC-Sitzhöhe (inkl. Sitz) | ca. 40 bis 42 cm | 46 bis 48 cm über OFF |
| WC-Ausladung (Tiefe) | ca. 50 bis 55 cm | mindestens 70 cm |
| Waschtisch-Höhe (Oberkante) | ca. 85 cm | maximal 80 cm über OFF |
| Bewegungsfläche vor dem WC | Variiert je nach Badgröße | mindestens 120 x 120 cm (Rollstuhl: 150 x 150 cm) |
Haltegriffe und Stützsysteme für maximale Sicherheit
Für die nötige Stabilität und Sturzprävention sind beidseitig am WC montierte Stützklappgriffe unerlässlich. Diese müssen laut DIN 18040-2 in einer Höhe von 28 cm über dem WC-Sitz angebracht werden und eine Tragfähigkeit von mindestens 100 kg aufweisen. Da diese Griffe im Alltag extremen Belastungen ausgesetzt sind, ist eine fachgerechte Montage und kontinuierliche Überprüfung unverzichtbar. Ein professioneller Leistungen -Partner kann im Rahmen eines umfassenden Betriebs sicherstellen, dass solche sicherheitskritischen Elemente dauerhaft stabil verankert bleiben. Mit dem zuverlässigen Hausmeisterservice und dem technischen Wartungsservice von SVEAG können Hausverwaltungen darauf vertrauen, dass alle mechanischen Komponenten in den Wohnanlagen stets den Sicherheitsstandards entsprechen und rechtzeitig instand gehalten werden.
Kostenstruktur: Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Für Hausverwaltungen ist eine solide Budgetierung bei der Sanierung oder Modernisierung des Immobilienbestands unerlässlich. Ein barrierefreier Badumbau nach DIN 18040-2 ist eine lohnende Investition in den langfristigen Werterhalt einer Immobilie, erfordert jedoch eine präzise Kalkulation der anfallenden Kosten. Je nach baulichem Zustand des Objekts und den individuellen Anforderungen der Mieter reichen die Maßnahmen von punktuellen Anpassungen bis hin zur vollständigen Entkernung und Neugestaltung des Sanitärbereichs. Eine strategische Planung hilft dabei, die wirtschaftliche Rentabilität zu sichern und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Kalkulation: Teilumbau im Vergleich zur Komplettsanierung
Die anfallenden Kosten hängen maßgeblich vom Umfang der Modernisierung ab. Ein einfacher Teilumbau, wie der Umbau einer alten Badewanne zu einer bodengleichen Dusche, schlägt in der Regel mit etwa 4.000 bis 5.000 Euro zu Buche. Hierbei sind Demontage, Leitungsanpassungen und das Verfliesen bereits enthalten. Steht jedoch eine komplette barrierefreie Sanierung an, müssen Hausverwaltungen mit durchschnittlichen Kosten von 3.500 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter rechnen, was bei einem Standard-Badezimmer einer Gesamtsumme von ca. 12.000 bis 25.000 Euro entspricht.
| Maßnahme / Ausstattung | Materialkosten (Richtwert) | Gesamtkosten inkl. Montage |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | ca. 1.200 bis 1.400 € | ab ca. 4.000 € |
| Sitzbadewanne mit Tür | ca. 1.500 bis 3.000 € | ca. 3.000 bis 5.000 € |
| Barrierefreies WC | ca. 100 bis 300 € | ca. 800 bis 1.500 € |
Staatliche Förderung für Hausverwaltungen optimal nutzen
Um die finanzielle Belastung für Eigentümer und Gemeinschaften zu minimieren, sollten staatliche Zuschüsse frühzeitig in den Wirtschaftsplan einbezogen werden. Über das KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung - Investitionszuschuss) können bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit 10 % der förderfähigen Kosten (bis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen) bezuschusst werden. Wird das Gebäude komplett auf den Standard eines altersgerechten Hauses umgerüstet, beträgt die Förderung sogar 12,5 % der förderfähigen Kosten und erreicht damit bis zu 6.250 Euro je Wohneinheit. Liegt beim Mieter ein anerkannter Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse zusätzlich bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Ein barrierefreier Umbau schützt zudem langfristig vor Mietausfällen und erhöht die Attraktivität der Wohneinheiten auf dem Wohnungsmarkt. Während Fachbetriebe die eigentlichen Sanitärarbeiten ausführen, sichern begleitende Dienstleistungen die Substanz der Objekte. Durch die regelmäßige Prüfung der Abflüsse und Rohrleitungen durch den professionellen Wartungsservice oder eine fortlaufende Objektbetreuung durch den Hausmeisterservice von SVEAG werden teure Folgeschäden an Wänden und Böden vermieden. Hausverwaltungen, die Sanierung und professionelle Instandhaltung kombinieren, erzielen die beste wirtschaftliche Gesamtbilanz.
Fördergelder und Zuschüsse richtig ausschöpfen
Die Modernisierung eines Badezimmers zur barrierefreien Nutzung nach DIN 18040-2 erfordert erhebliche Investitionen. Für Hausverwaltungen und private Vermieter bietet sich jedoch die Möglichkeit, die wirtschaftliche Belastung durch eine gezielte Nutzung staatlicher Fördergelder deutlich zu senken. Durch die kluge Kombination verschiedener Fördertöpfe lassen sich die Umbaukosten für bodengleiche Duschen, rutschsichere Fliesen und stützende Haltegriffe massiv reduzieren, wodurch gleichzeitig der Wert und die Vermietbarkeit der Immobilie nachhaltig gesteigert werden.
KfW-Zuschuss 455-B: Investitionshilfe für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen
Das Förderprogramm 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Vermieter bei baulichen Maßnahmen, die Barrieren im Wohnumfeld reduzieren. Im Rahmen dieses Programms wird ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Bei Einzelmaßnahmen wie dem Umbau einer herkömmlichen Badewanne zur bodengleichen Dusche liegt der maximale Zuschuss bei 2.500 Euro pro Wohneinheit, basierend auf förderfähigen Höchstkosten von 25.000 Euro. Wichtig für Hausverwaltungen ist, dass dieser Antrag zwingend vor Beginn der Handwerksarbeiten gestellt und genehmigt werden muss.
Pflegekassenzuschuss: Finanzielle Hilfe für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Sobald ein Bewohner über einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 verfügt, greift eine weitere bedeutende Option. Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. Januar 2025 einen erhöhten Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten. Ziel dieser Förderung ist es, den Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und die häusliche Pflege zu erleichtern. Für die Genehmigung empfiehlt es sich, dem Antrag einen Kostenvoranschlag des ausführenden Handwerksbetriebs sowie Fotos des aktuellen Badezimmers beizulegen.
| Kriterium | KfW-Zuschuss 455-B (Einzelmaßnahmen) | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|---|
| Maximale Förderhöhe | 10 % der Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit | Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person |
| Antragsteller | Eigentümer, private Vermieter oder Mieter | Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 |
| Fristen | Zwingend vor Beginn des Vorhabens zu beantragen | Vor dem Umbau empfohlen (Zusage abwarten) |
Rechtliche Grundlagen und Umsetzung für Hausverwaltungen
Für Hausverwaltungen ist der Umbau im vermieteten Bestand mit rechtlichen Besonderheiten verbunden. Nach Paragraph 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu Barriereausbauten, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Zur Absicherung des Eigentümers kann im Gegenzug eine angemessene Sicherheitsleistung für den eventuellen späteren Rückbau verlangt werden. Für Hausverwaltungen lohnt sich zudem eine enge Abstimmung mit einer professionellen Pflegedienst- und Ausbildungsleitung, da diese die individuellen Anforderungen der pflegebedürftigen Bewohner am besten kennen und oft bei der Beantragung zur Wohnumfeldverbesserung unterstützen können.
Damit barrierefreie Bäder auch nach der Modernisierung dauerhaft funktionstüchtig, sicher und sauber bleiben, empfiehlt sich eine fortlaufende professionelle Objektbetreuung. Über einen erfahrenen Dienstleister wie SVEAG können Hausverwaltungen den Werterhalt ihrer Immobilien sichern. Durch die Bündelung verschiedener Leistungen, wie der regelmäßigen Gebäudereinigung zur Pflege empfindlicher Oberflächen und rutschhemmender Böden oder dem hauseigenen Hausmeisterservice und Wartungsservice zur Kontrolle von Haltegriffen und Entwässerungssystemen, wird ein langfristig mängelfreier Betrieb im gesamten Gebäude gewährleistet.
Rolle der Hausverwaltung bei Modernisierung und Instandhaltung
Bei der Modernisierung zu einem barrierefreien Bad stehen Hausverwaltungen vor der Herausforderung, die rechtlichen Ansprüche der Mieter mit den wirtschaftlichen und baulichen Interessen der Eigentümer zu vereinbaren. Seit der Reform des Wohnungseigentums- und Mietrechts ist der Anspruch auf Barrierefreiheit gesetzlich gestärkt. Nach § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder eine barrierefreie Zugänglichkeit erforderlich sind. Dies umfasst klassische Maßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche.
Rechte, Pflichten und Absicherung der Eigentümer
Obwohl Mieter diesen Umbau verlangen können, ist die Zustimmung kein automatischer Selbstläufer. Eine Interessenabwägung ist im Gesetz verankert: Der Anspruch entfällt, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen unzumutbar ist. Zudem kann die Hausverwaltung ihre Zustimmung von einer angemessenen Sicherheitsleistung für den späteren Rückbau der Wohnung abhängig machen. Dies schützt Eigentümer vor dauerhaften baulichen Veränderungen, die bei einer zukünftigen Neuvermietung nicht mehr gewünscht sind. Besonders bei pflegebedürftigen Mietern ist eine enge Abstimmung zwischen Hausverwaltung, Angehörigen und einer professionellen Pflegedienst- oder Ausbildungsleitung ratsam, um die Maßnahmen bedarfsgerecht zu planen.
Entlastung im Verwaltungsalltag durch professionelle Dienstleistungen
Die Koordinierung solcher Modernisierungen und die laufende Instandhaltung im Wohnungsbestand bedeuten für Hausverwaltungen im Alltag einen erheblichen Aufwand. Hier bietet ein spezialisierter Dienstleister wie SVEAG wirksame Unterstützung durch ein breites Dienstleistungsportfolio. Durch die Verknüpfung von operativen Services vor Ort wird eine reibungslose Umsetzung gewährleistet und der Wert der Immobilie nachhaltig geschützt.
- Unterstützung bei der Koordination: Der Hausmeisterservice fungiert vor Ort als verlässlicher Ansprechpartner für Handwerker und sichert die Einhaltung der Hausordnung.
- Sicherung der Bausubstanz: Der Wartungsservice übernimmt die regelmäßige Überprüfung von Dichtungen und Abläufen der bodengleichen Dusche, um Feuchtigkeitsschäden proaktiv vorzubeugen.
- Sauberkeit im Gebäude: Die Gebäudereinigung sorgt mit einer gründlichen Bauendreinigung nach dem Umbau dafür, dass die betroffenen Wohnbereiche und Gemeinschaftsflächen sofort wieder hygienisch sauber zur Verfügung stehen.
Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG bietet Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Hamburg
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Hannover
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Bremen
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Bremerhaven
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Flensburg
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Hagen
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Hildesheim
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Kiel
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Lübeck
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Lüneburg
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Mönchengladbach
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Oberhausen
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Oldenburg
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Paderborn
- Barrierefreies Bad & bodengleiche Dusche Salzgitter
Weiterführende Artikel: Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein: altersgerechter Bad-Umbau Schritt für Schritt
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2?
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefreien Wohnungen und rollstuhlgerechten Wohnungen. Der wesentliche Unterschied liegt in den Bewegungsflächen: Für ein barrierefreies Bad reicht eine Fläche von 120 x 120 cm vor den Sanitärobjekten und im Duschbereich aus. Für Rollstuhlfahrende schreibt die Norm dagegen großzügere Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm vor, um das Wenden und Rangieren mit dem Rollstuhl uneingeschränkt zu ermöglichen.
Welche Maße gelten für eine bodengleiche Dusche im barrierefreien Badezimmer?
Nach den Richtlinien der DIN 18040-2 muss ein barrierefreier Duschplatz mindestens 120 x 120 cm groß sein. Soll die Dusche rollstuhlgerecht sein, ist eine Mindestfläche von 150 x 150 cm zwingend erforderlich. Zudem muss der Duschplatz schwellenlos und bodengleich ausgeführt werden. Ein Höhenunterschied zum restlichen Badezimmerboden von maximal 2 cm ist nur dann zulässig, wenn die Kanten geneigt beziehungsweise abgeschrägt sind, um Stolperfallen zu vermeiden.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen barrierefreien Badumbau?
Seit dem 1. Januar 2025 gewährt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Umbaumaßnahme. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt, kann sich der maximale Zuschuss auf bis zu Euro vervielfachen, sofern die Modernisierung allen Bewohnern zugutekommt
Gibt es eine staatliche Förderung der KfW für die Badsanierung?
Ja, über das KfW-Programm 455-B (Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss) können private Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen Zuschüsse beantragen. Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung im Badezimmer gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bis zu einem maximalen Zuschussbetrag von 2.500 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Handwerksarbeiten gestellt werden muss.
Müssen Hausverwaltungen dem barrierefreien Badumbau durch Mieter zustimmen?
Mieter haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung einer Barrierefrei-Sanierung zustimmt, wenn ein berechtigtes Interesse wie eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Allerdings kann die Hausverwaltung verlangen, dass der Mieter beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellt oder eine entsprechende Sicherheitsleistung für die Rückbaukosten hinterlegt.
Welche SVEAG Services unterstützen Hausverwaltungen bei der Badinstandhaltung?
Hausverwaltungen können auf professionelle Dienstleistungen zurückgreifen, um modernisierte Sanitärobjekte im Bestzustand zu erhalten. SVEAG bietet hierfür den zuverlässigen Hausmeisterservice für kleinere Reparaturen und Sichtprüfungen an. Zudem stellt die Gebäudereinigung eine hygienisch einwandfreie Reinigung der barrierefreien Bäder und Gemeinschaftsflächen sicher, um den Wert der Wohnanlage langfristig zu wahren.