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Aufzug Notdienst: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Umfassender Leitfaden zu rechtlichen Anforderungen, Kosten und effizientem Notfallmanagement für Aufzüge.

SVEAG Redaktion 13. Juni 2026 10 min
Aufzug Notdienst: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Wichtigste Erkenntnisse

  • Der Aufzugsnotruf muss 24/7 erreichbar sein und eine Sprechverbindung zu einer permanent besetzten Stelle bieten (EN 81-28).
  • Personenbefreiungen dürfen ausschließlich durch geschulte Aufzugswärter oder Aufzugsmonteure erfolgen; Eigenbefreiung ist lebensgefährlich.
  • Die Kosten für den Aufzug Notdienst sind umlagefähig, wenn sie als Teil eines Wartungs- oder Bereitschaftsvertrags mit Sicherheitsbezug anfallen, nicht jedoch reine Notreparaturen.

Für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer ist der reibungslose Betrieb von Aufzügen nicht nur eine Frage des Komforts, sondern vor allem der Sicherheit und der rechtlichen Compliance. Ein funktionierender Aufzug Notdienst ist dabei von zentraler Bedeutung. Er gewährleistet, dass im Falle einer Störung oder gar einer Personeneinschließung schnell und professionell reagiert wird. Die Komplexität der Materie, von technischen Normen bis hin zu spezifischen Betreiberpflichten, stellt viele Verantwortliche vor große Herausforderungen. Fehlendes Wissen oder unzureichende Vorkehrungen können nicht nur zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen, sondern auch empfindliche Bußgelder, Haftungsansprüche und Mietminderungen nach sich ziehen.

Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die entscheidenden Aspekte des Aufzug Notdienstes in Deutschland. Wir gehen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, erklären die Pflichten von Hausverwaltungen und Betreibern, beleuchten die Kostenstrukturen und geben praktische Handlungsempfehlungen für ein effizientes Notfallmanagement. Unser Ziel ist es, Ihnen als Hausverwaltung oder Immobilieneigentümer die notwendigen Informationen an die Hand zu geben, um den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen zu gewährleisten und im Aufzug Notfall jederzeit souverän agieren zu können. Mit unserer Expertise im technischen Facility Management, die auch die Aufzugswartung & Notrufaufschaltung umfasst, stehen wir Ihnen als SVEAG gerne zur Seite.

Der Aufzug Notdienst als Kernpflicht für Hausverwaltungen und Betreiber

Der Aufzug Notdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Facility Managements und stellt für Hausverwaltungen eine zentrale Verantwortung dar. Es geht nicht allein um die Bequemlichkeit der Bewohner oder Nutzer, sondern primär um deren Sicherheit und den Schutz vor Gefahren. Ein Aufzug, der nicht ordnungsgemäß funktioniert oder in dem Personen im Aufzug stecken geblieben sind, erfordert eine sofortige und fachgerechte Reaktion. Hier greift der Notdienst, der weit mehr ist als nur ein Reparaturdienst. Er ist ein komplexes System aus Technik, Organisation und geschultem Personal, das im Ernstfall Leben retten kann.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind eindeutig: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 2 Nr. 2.2, sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legen die Anforderungen an Aufzugsanlagen und deren sicheren Betrieb fest. Diese Vorschriften machen den Aufzug Notdienst zu einer nicht delegierbaren Betreiberpflicht. Hausverwaltungen, die die Betreiberpflichten für Aufzüge übernehmen, müssen sicherstellen, dass ein jederzeit erreichbarer Notdienst zur Verfügung steht. Dies beinhaltet nicht nur die technische Ausstattung der Aufzüge mit Notrufsystemen, sondern auch die vertragliche Absicherung einer schnellen Interventionskette. Die Vernachlässigung dieser Pflichten kann gravierende Konsequenzen haben, von rechtlichen Auseinandersetzungen über hohe Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen bei Personenschäden. Ein professioneller Aufzug Notfall-Service minimiert diese Risiken erheblich und sorgt für die notwendige Sicherheit und Ruhe bei allen Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten im Aufzug Notfall

Die rechtliche Landschaft rund um den Aufzug Notdienst ist vielschichtig und erfordert von Hausverwaltungen präzises Wissen und konsequentes Handeln. Im Zentrum steht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 2 Nr. 2.2, der spezifische Anforderungen an die Sicherheit von Aufzugsanlagen definiert. Diese Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Aufzüge mit einem Notrufsystem ausgestattet sein müssen, das eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle ermöglicht. Ergänzend dazu konkretisiert die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Durchführung von Prüfungen.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) stellt sicher, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, was auch für Aufzüge gilt. Für Hausverwaltungen, die oft die Betreiberpflichten im Auftrag der Eigentümer wahrnehmen, sind zudem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant. Gemäß BGB § 535 ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Ein nicht funktionierender Aufzug oder ein unzureichender Aufzug Notdienst kann einen Mangel darstellen. Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung zu Schäden, kann dies eine Schadensersatzpflicht nach BGB § 280 nach sich ziehen. Bei Mängeln, die den Gebrauch erheblich beeinträchtigen, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung nach BGB § 633 geltend machen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Daher ist es unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und einen zuverlässigen Partner für den Aufzug Notdienst zu beauftragen, der diese Compliance sicherstellt.

Das Herzstück der Sicherheit: Der Aufzugsnotruf nach EN 81-28

Der Aufzugsnotruf ist das zentrale Element für die Sicherheit von Personen, die im Aufzug stecken geblieben sind. Die europäische Norm EN 81-28 definiert hierfür präzise und verbindliche Anforderungen, die in Deutschland als Stand der Technik gelten. Sie schreibt vor, dass jeder Aufzug mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss, das eine 24/7-Sprechverbindung zu einer permanent besetzten Stelle gewährleistet. Diese Stelle muss in der Lage sein, die Situation zu erfassen, die eingeschlossene Person zu beruhigen und unverzüglich die notwendigen Schritte zur Befreiung einzuleiten.

Die Funktionsfähigkeit dieses Systems ist von größter Bedeutung. Ein regelmäßiger Test des Notrufsystems, oft monatlich, ist daher Pflicht und muss lückenlos dokumentiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall, wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist, die Kommunikation reibungslos funktioniert. Die besetzte Stelle muss nicht nur erreichbar sein, sondern auch über alle relevanten Informationen zum Aufzug und Gebäude verfügen, um schnellstmöglich Hilfe zu entsenden. Dies schließt die Koordination mit dem Aufzug Notdienst und gegebenenfalls der Feuerwehr ein. Ein zuverlässiges Notrufsystem minimiert die Zeit, die eine Person im Aufzug stecken geblieben wie lange ausharren muss, und reduziert die psychische Belastung erheblich. Die Investition in ein EN 81-28 konformes System und dessen regelmäßige Wartung ist daher keine Option, sondern eine zwingende Notwendigkeit für jede Hausverwaltung, die ihrer Betreiberpflicht nachkommen möchte.

Personenbefreiung: Wer darf, wer nicht und warum?

Wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist, steht die schnelle und sichere Befreiung an erster Stelle. Doch hier ist äußerste Vorsicht geboten: Die Befreiung eines stecken gebliebenen Personenaufzugs darf ausschließlich durch speziell geschultes Personal erfolgen. Dies sind entweder ein qualifizierter Aufzugswärter, der eine entsprechende Befreiungseinweisung erhalten hat, oder ein erfahrener Aufzugsmonteur. Der Grund dafür ist einfach und gravierend: Die Eigenbefreiung ist strengstens verboten und lebensgefährlich! Versuche von Laien, sich selbst oder andere aus einem stecken gebliebenen Aufzug zu befreien, können zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen, da unkontrollierte Bewegungen der Kabine oder das Öffnen von Türen zwischen den Etagen unkalkulierbare Risiken bergen.

Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass im Notfall nur autorisiertes Personal zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, dass entweder eigene Mitarbeiter als Aufzugswärter geschult und regelmäßig fortgebildet werden müssen, oder dass ein externer Aufzug Notdienst-Anbieter beauftragt wird, der diese Leistung mit qualifiziertem Personal erbringt. Die Schulung zum Aufzugswärter umfasst detailliertes Wissen über die Funktionsweise des Aufzugs, die Sicherheitsvorkehrungen und die korrekten Abläufe bei einer Personenbefreiung. Eine lückenlose Dokumentation dieser Schulungen und der durchgeführten Befreiungsmaßnahmen ist ebenfalls Pflicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Haftung. Im Falle eines Unfalls durch unsachgemäße Befreiung können Hausverwaltungen oder Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Vertrauen Sie daher auf professionelle Dienstleister wie SVEAG, die über das notwendige Fachpersonal und die Erfahrung im Aufzug Notfall verfügen.

AspektPflichten der HausverwaltungRechtliche GrundlageKonsequenzen bei Nichteinhaltung
Aufzugsnotruf24/7 Sprechverbindung zu ständig besetzter Stelle sicherstellen, regelmäßige TestsEN 81-28, BetrSichV Anhang 2 Nr. 2.2Bußgelder, Haftung bei Personenschaden, Mietminderung
PersonenbefreiungNur durch geschulten Aufzugswärter oder AufzugsmonteurBetrSichV Anhang 2 Nr. 2.2, TRBS 3121Strafrechtliche Relevanz bei Personenschaden, Haftung
Wartung & PrüfungRegelmäßige Wartung, Haupt- und Zwischenprüfungen durch ZÜS und befähigte PersonBetrSichV, EN 81-20Stilllegung des Aufzugs, Bußgelder, Haftung
Kosten NotdienstVertragliche Regelung zur Umlagefähigkeit beachtenBetrKV § 2 Nr. 13Nicht-Umlagefähigkeit, höhere Betriebskosten
DokumentationLückenlose Aufzeichnung aller Prüfungen, Wartungen, Notruftests und BefreiungenBetrSichVNachweisprobleme im Haftungsfall, Bußgelder

Aufzug Notdienst Kosten: Umlagefähigkeit und Wirtschaftlichkeit

Die Aufzug Notdienst Kosten sind ein relevanter Posten in den Betriebskosten einer Immobilie und für Hausverwaltungen von großem Interesse, insbesondere hinsichtlich ihrer Umlagefähigkeit. Hier gilt eine wichtige Unterscheidung: Gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 Nr. 13 können die Kosten für den Betrieb von Aufzügen als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart sind. Dies schließt in der Regel die Kosten für Wartung, Reinigung, Strom und den Notdienst ein.

Entscheidend für die Umlagefähigkeit des Notdienstes ist jedoch seine Ausgestaltung: Umlagefähig sind die Kosten, die im Rahmen eines Wartungs- oder Bereitschaftsvertrags mit klarem Sicherheitsbezug anfallen. Das bedeutet, die pauschale Bereitschaftsgebühr für den Aufzug Notdienst, die sicherstellt, dass im Aufzug Notfall schnell reagiert werden kann und eine Person im Aufzug eingeschlossen nicht unnötig lange warten muss, ist in der Regel umlagefähig. Nicht umlagefähig sind hingegen reine Notreparaturen, die aufgrund eines Defekts anfallen und über die vertraglich vereinbarte Wartung hinausgehen. Diese Reparaturkosten fallen in der Regel unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters und sind von diesem zu tragen. Es ist daher für Hausverwaltungen von großer Bedeutung, die Verträge mit Aufzugsdienstleistern präzise zu formulieren und die Leistungen klar abzugrenzen, um spätere Diskussionen mit Mietern oder Eigentümern zu vermeiden. Ein integriertes Facility Management, das Wartung und Notdienst aus einer Hand bietet, kann hier nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch die Gesamtkosten optimieren. SVEAG bietet beispielsweise umfassende Lösungen im technischen Facility Management, die auch die Aufzugswartung & Notrufaufschaltung beinhalten, um Ihnen eine wirtschaftliche und rechtssichere Lösung zu bieten.

Praxis für Hausverwaltungen: Prävention, Wartung und Notfallmanagement

Ein effektives Notfallmanagement für Aufzüge beginnt lange vor dem eigentlichen Aufzug Notfall. Für Hausverwaltungen bedeutet dies eine proaktive Strategie, die Prävention, regelmäßige Wartung und einen durchdachten Notfallplan umfasst. Die Grundlage hierfür bildet die regelmäßige Wartung der Aufzugsanlagen nach den Vorgaben der EN 81-20, welche die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen festlegt. Diese Wartungen müssen von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden und dienen dazu, Verschleiß zu erkennen, potenzielle Störungen zu beheben und die Betriebssicherheit kontinuierlich zu gewährleisten.

Neben der Wartung sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören die Haupt- und Zwischenprüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) sowie regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person. Diese Prüfungen stellen sicher, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind und die Aufzugsanlage den aktuellen Normen entspricht. Eine lückenlose Dokumentation aller Wartungsarbeiten, Prüfberichte und Notruftests ist dabei unerlässlich. Sie dient nicht nur als Nachweis der Compliance, sondern auch als wichtige Informationsquelle im Schadensfall. Ein gut durchdachter Notfallplan sollte zudem klare Abläufe für den Fall einer Personeneinschließung definieren: Wer ist zu informieren? Welche Informationen sind bereitzuhalten? Und wie wird die Kommunikation mit der eingeschlossenen Person aufrechterhalten, um ihr die Frage „im Aufzug stecken geblieben wie lange muss ich warten?“ bestmöglich zu beantworten? Die Reaktionszeiten des Aufzug Notdienstes sind hierbei ein kritischer Faktor. Auch wenn es keine feste gesetzliche Frist gibt, wird eine unverzügliche und schnellstmögliche Befreiung erwartet, oft innerhalb von 30 Minuten, wie es in vielen Wartungsverträgen festgelegt ist. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie SVEAG können Hausverwaltungen sicherstellen, dass all diese Aspekte professionell und zuverlässig abgedeckt sind.

Ihr Partner für Aufzug Notdienst und umfassendes Facility Management

Die Komplexität des Aufzug Notdienstes und die damit verbundenen rechtlichen sowie technischen Anforderungen stellen Hausverwaltungen vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen, der nicht nur die gesetzlichen Pflichten erfüllt, sondern auch einen Mehrwert durch integrierte Dienstleistungen schafft. SVEAG, als inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister mit Sitz in Hamburg und über 15 Standorten in Norddeutschland und NRW, bietet genau diese umfassende Expertise.

Wir verstehen die spezifischen Bedürfnisse von Hausverwaltungen und Immobilieneigentümern. Unser Leistungsspektrum im technischen Facility Management umfasst die professionelle Aufzugswartung & Notrufaufschaltung, die den Anforderungen der EN 81-28 und BetrSichV vollumfänglich entspricht. Mit unserem 24/7 SVEAG Service Center gewährleisten wir eine permanente Besetzung und schnelle Reaktionszeiten im Aufzug Notfall. Unser „alles aus einer Hand“-Ansatz bedeutet für Sie: keine Schnittstellenverluste, ein fester Ansprechpartner und optimierte Prozesse. Von der Heizungswartung über den Sanitär-Notdienst bis hin zur Brandschutzwartung – wir kümmern uns um alle technischen Belange Ihrer Immobilie. Unsere inhabergeführte Struktur garantiert persönliche Ansprechpartner, schnelle Entscheidungen und eine echte Wertschätzung Ihrer Anliegen. Wir minimieren Ihr Risiko und sorgen für den reibungslosen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Für eine detaillierte Beratung oder ein individuelles Angebot, das auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Immobilien zugeschnitten ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten.

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Häufige Fragen und Missverständnisse rund um den Aufzug Notdienst

Rund um das Thema Aufzug Notdienst und Aufzug Notfall kursieren viele Fragen und Missverständnisse, die wir hier aufklären möchten, um Hausverwaltungen und Mietern mehr Klarheit zu verschaffen.

Was tun, wenn der Aufzug stecken bleibt?
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Betätigen Sie den Notrufknopf. Dieser verbindet Sie direkt mit der permanent besetzten Notrufzentrale, die weiß, wie eine Person im Aufzug eingeschlossen was tun muss. Versuchen Sie nicht, die Türen gewaltsam zu öffnen oder sich selbst zu befreien. Das ist extrem gefährlich.

Dürfen Mieter selbst versuchen, sich zu befreien?
Nein, unter keinen Umständen. Wie bereits erwähnt, ist die Eigenbefreiung strengstens verboten und kann zu schweren Unfällen führen. Die Befreiung darf nur durch geschultes Personal (Aufzugswärter oder -monteur) erfolgen.

Wer zahlt, wenn der Aufzug stecken bleibt?
Die Kosten für den Aufzug Notdienst, der zur Befreiung einer Person im Aufzug eingeschlossen wird, sind in der Regel Teil des Wartungs- und Bereitschaftsvertrags und somit umlagefähig als Betriebskosten (siehe BetrKV § 2 Nr. 13). Entstehen jedoch Kosten für eine Notreparatur, die über die reine Befreiung hinausgeht und auf einem technischen Defekt basiert, trägt diese Kosten der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Instandhaltungspflicht. Bei mutwilliger Beschädigung oder Fehlbedienung durch den Nutzer können diesem die Kosten in Rechnung gestellt werden.

Wie schnell muss der Notdienst reagieren, wenn ich im Aufzug stecken geblieben bin?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, wie lange eine Person im Aufzug stecken geblieben wie lange auf Hilfe warten muss. Die BetrSichV fordert jedoch eine „unverzügliche“ Reaktion. In vielen Wartungsverträgen ist eine maximale Interventionszeit von 30 Minuten bis zum Eintreffen des Notdienstes vereinbart. Ein professioneller Dienstleister wie SVEAG ist darauf ausgelegt, diese Zeiten einzuhalten oder sogar zu unterschreiten, um die Belastung für die eingeschlossenen Personen so gering wie möglich zu halten.

Was passiert, wenn der Notruf nicht funktioniert?
Ein nicht funktionierender Notruf ist ein schwerwiegender Mangel und ein Verstoß gegen die BetrSichV und EN 81-28. Er muss umgehend behoben werden. Regelmäßige Tests des Notrufsystems sind daher Pflicht, um die Funktionsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und die Sicherheit der Nutzer zu garantieren.

Fazit

Der Aufzug Notdienst ist weit mehr als nur eine technische Serviceleistung; er ist eine fundamentale Säule der Gebäudesicherheit und eine gesetzlich verankerte Pflicht für jede Hausverwaltung und jeden Immobilieneigentümer. Die Einhaltung der strengen Normen wie EN 81-28 und EN 81-20 sowie der BetrSichV ist nicht verhandelbar und schützt nicht nur die Nutzer, sondern auch die Verantwortlichen vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Eine professionelle Aufzugswartung & Notrufaufschaltung, die schnelle Personenbefreiung durch geschultes Personal und eine transparente Kostenstruktur sind essenziell für einen reibungslosen und sicheren Betrieb.

Die Herausforderung, alle Aspekte des Aufzug Notdienstes zu überblicken und zu managen, kann komplex sein. Daher ist die Wahl des richtigen Partners entscheidend. SVEAG steht Ihnen als erfahrener und inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister zur Seite. Mit unserem umfassenden Serviceangebot, unserem 24/7 Service Center und unserer Expertise im technischen Facility Management bieten wir Ihnen eine „alles aus einer Hand“-Lösung, die Ihnen Sicherheit, Effizienz und Compliance garantiert. Wir minimieren Ihr Risiko und sorgen dafür, dass Ihre Aufzugsanlagen jederzeit sicher und gesetzeskonform betrieben werden. Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung und die persönliche Betreuung, die Sie von einem inhabergeführten Unternehmen erwarten dürfen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Aufzugsanlagen optimal abzusichern und ein individuelles Angebot für Ihren Aufzug Notdienst zu erhalten: SVEAG Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Aufzug Notdienst und warum ist er wichtig?+
Der Aufzug Notdienst ist ein 24/7 erreichbarer Service, der bei Störungen oder Personeneinschließungen im Aufzug schnell reagiert. Er ist gesetzlich vorgeschrieben (EN 81-28, BetrSichV) und essenziell für die Sicherheit der Nutzer sowie zur Minimierung von Haftungsrisiken für Hausverwaltungen.
Wer darf eine Person aus einem stecken gebliebenen Aufzug befreien?+
Die Befreiung darf ausschließlich durch einen geschulten Aufzugswärter mit Befreiungseinweisung oder einen qualifizierten Aufzugsmonteur erfolgen. Eigenbefreiung ist lebensgefährlich und strengstens verboten.
Sind die Kosten für den Aufzug Notdienst umlagefähig?+
Ja, die Kosten für den Aufzug Notdienst sind in der Regel als sonstige Betriebskosten gemäß BetrKV § 2 Nr. 13 umlagefähig, wenn sie als Teil eines Wartungs- oder Bereitschaftsvertrags mit Sicherheitsbezug anfallen. Reine Notreparaturen sind hingegen nicht umlagefähig.
Wie lange darf man maximal im Aufzug stecken bleiben?+
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, doch die BetrSichV fordert eine "unverzügliche" Reaktion. Viele Wartungsverträge sehen eine maximale Interventionszeit von 30 Minuten bis zum Eintreffen des Notdienstes vor.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Vernachlässigung des Aufzug Notdienstes?+
Bei Nichteinhaltung der Pflichten drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes, Schadensersatzforderungen nach BGB § 280, Mietminderungen nach BGB § 633 und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen bei Personenschäden.
Wie kann SVEAG Hausverwaltungen beim Aufzug Notdienst unterstützen?+
SVEAG bietet als erfahrener Facility-Management-Dienstleister umfassende Lösungen für Aufzugswartung und Notrufaufschaltung. Dazu gehören ein 24/7 Service Center, qualifiziertes Personal und ein "alles aus einer Hand"-Ansatz für maximale Sicherheit und Compliance.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.