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Aufzug Haupt- & Zwischenprüfung nach BetrSichV: Fristen, ZÜS, Kosten

Erfahren Sie alles über Prüfpflichten, Intervalle, ZÜS-Rolle und Kosten für Aufzüge in Deutschland. Sicherheit und Rechtssicherheit für Ihre Immobilie.

SVEAG Redaktion 9. Juni 2026 10 min
Aufzug Haupt- & Zwischenprüfung nach BetrSichV: Fristen, ZÜS, Kosten

Wichtigste Erkenntnisse

  • Haupt- und Zwischenprüfungen sind alle 2 Jahre versetzt durch eine ZÜS Pflicht.
  • Die BetrSichV und TRBS 3121 regeln detailliert alle Prüffristen und Sicherheitsanforderungen.
  • Missachtung der Prüfpflichten führt zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Verlust des Versicherungsschutzes.

In modernen Immobilien sind Aufzüge unverzichtbare Bestandteile, die täglich Tausende von Menschen sicher befördern. Doch hinter dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit verbirgt sich ein komplexes System aus strengen Vorschriften, regelmäßigen Prüfungen und Wartungspflichten. Für Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und gewerbliche Betreiber ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und gleichzeitig kostspielige Risiken zu vermeiden. Der Begriff „Aufzug TÜV“ ist dabei weit verbreitet, deckt aber nur einen Teil der umfassenden Anforderungen ab, die in Deutschland gelten.

Dieser Artikel beleuchtet detailliert die Haupt- und Zwischenprüfungen für Aufzüge gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), erläutert die genauen Fristen, die Rolle der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA und gibt einen realistischen Einblick in die zu erwartenden Kosten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Pflichten Sie als Betreiber haben, wie oft eine Aufzugsprüfung stattfinden muss und welche Konsequenzen drohen, wenn der „Aufzug TÜV abgelaufen“ ist. Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis für die Materie zu vermitteln und Sie dabei zu unterstützen, Ihre Aufzugsanlagen stets gesetzeskonform und sicher zu betreiben.

Die Relevanz der Aufzugsprüfung: Sicherheit und Betreiberpflichten

Aufzüge sind technische Anlagen, die ein hohes Gefahrenpotenzial bergen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß gewartet und geprüft werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, die den sicheren Betrieb gewährleisten sollen. Für Betreiber – seien es Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer oder gewerbliche Unternehmen – bedeutet dies eine umfassende Verantwortung. Die regelmäßige Aufzugsprüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Sicherheit der Nutzer und den Werterhalt der Immobilie. Ein Ausfall oder gar ein Unfall kann weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, von Bußgeldern über Haftungsansprüche bis hin zu Imageschäden.

Die Einhaltung der Prüffristen und die Beauftragung qualifizierter Stellen sind daher von größter Bedeutung. Es geht nicht allein darum, den „Aufzug TÜV Kosten“-Faktor zu betrachten, sondern vielmehr um eine Investition in die Betriebssicherheit und die Minimierung von Risiken. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet hierbei das zentrale Regelwerk in Deutschland. Sie schreibt nicht nur die Art und Häufigkeit der Prüfungen vor, sondern definiert auch klar die Pflichten des Betreibers. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines Notrufsystems, das eine 24/7-Sprechverbindung ermöglicht, wie es die Norm EN 81-28 fordert. Nur durch ein konsequentes Management dieser Pflichten kann ein reibungsloser und sicherer Aufzugsbetrieb gewährleistet werden.

Der Rechtsrahmen: BetrSichV, TRBS und Europäische Richtlinien

Die rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb und die Prüfung von Aufzügen in Deutschland ist primär die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere Anhang 2 Abschnitt 2 der BetrSichV widmet sich detailliert den Anforderungen an Aufzugsanlagen. Diese Verordnung setzt die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (ehemals 95/16/EG) in nationales Recht um und definiert die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für das Inverkehrbringen und den Betrieb von Aufzügen. Ergänzend dazu sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) von großer Bedeutung. Die TRBS 3121 „Betrieb von Aufzügen“ konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für den sicheren Betrieb von Aufzügen, während die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ allgemeine Prüfgrundsätze festlegt.

Darüber hinaus spielen weitere Normen und Richtlinien eine Rolle, die die Konstruktion und Sicherheit von Aufzügen betreffen. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist relevant für die Anforderungen an neue Aufzüge. Die europäischen Normen der Reihe EN 81, insbesondere EN 81-20 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen), EN 81-50 (Prüfungen und Prüfverfahren) und EN 81-28 (Fernalarm für Personen- und Lastenaufzüge), legen technische Details und Sicherheitsstandards fest. Diese umfassenden Regelwerke stellen sicher, dass alle Aspekte von der Konstruktion über den Einbau bis hin zum laufenden Betrieb und der regelmäßigen Prüfung abgedeckt sind. Für Betreiber ist es unerlässlich, sich mit diesen Vorschriften vertraut zu machen oder einen erfahrenen Partner wie SVEAG zu beauftgen, der die Einhaltung dieser komplexen Anforderungen gewährleistet.

Hauptprüfung (HP) und Zwischenprüfung (ZP) – Was ist der Unterschied?

Im Kontext der Aufzugsprüfung nach BetrSichV sind zwei Haupttypen von Prüfungen von zentraler Bedeutung: die Hauptprüfung (HP) und die Zwischenprüfung (ZP). Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden, unterscheiden sich jedoch in ihrem Umfang und ihrem zeitlichen Intervall. Die Hauptprüfung ist eine umfassende Prüfung der gesamten Aufzugsanlage, die alle sicherheitstechnisch relevanten Bauteile, Funktionen und Systeme einer genauen Kontrolle unterzieht. Hierbei wird geprüft, ob der Aufzug den aktuellen technischen Regeln und Sicherheitsstandards entspricht und ob alle Schutzmaßnahmen wirksam sind. Diese Prüfung ist besonders tiefgehend und beinhaltet auch die Überprüfung der Dokumentation und des Notrufsystems.

Die Zwischenprüfung hingegen ist eine ebenfalls obligatorische Prüfung, die im Wechsel zur Hauptprüfung stattfindet. Sie konzentriert sich auf die wichtigsten sicherheitstechnischen Komponenten und Funktionen, die sich seit der letzten Hauptprüfung verändert haben könnten oder einem erhöhten Verschleiß unterliegen. Ihr Ziel ist es, die fortlaufende Sicherheit zwischen den umfassenderen Hauptprüfungen zu gewährleisten. Es ist entscheidend zu verstehen, dass sowohl die Haupt- als auch die Zwischenprüfung von der regelmäßigen Aufzugswartung zu unterscheiden sind. Die Wartung wird in der Regel von spezialisierten Wartungsfirmen durchgeführt und dient der Instandhaltung, Schmierung und Justierung, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Die Prüfung durch eine ZÜS ist eine unabhängige Kontrolle der Sicherheit und Konformität, die nicht durch die Wartung ersetzt werden kann. Die Einhaltung beider Prüfarten ist unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit zu garantieren.

Prüffristen und Intervalle nach BetrSichV: Wann muss der Aufzug zum TÜV?

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen ist für jeden Aufzugsbetreiber von höchster Priorität. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt in Anhang 2 Abschnitt 2 klar fest, wie oft eine Aufzugsprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen muss. Grundsätzlich gilt für die meisten Aufzugsanlagen in Deutschland ein fester Prüfzyklus:

  • Hauptprüfung (HP): Alle zwei Jahre
  • Zwischenprüfung (ZP): Alle zwei Jahre, versetzt zur Hauptprüfung

Das bedeutet, dass Ihr Aufzug jährlich von einer ZÜS geprüft wird, abwechselnd als Haupt- oder Zwischenprüfung. Wenn beispielsweise im Jahr 2024 eine Hauptprüfung stattfindet, ist im Jahr 2025 eine Zwischenprüfung fällig, im Jahr 2026 wieder eine Hauptprüfung und so weiter. Diese Regelung stellt sicher, dass die Sicherheit der Anlage kontinuierlich überwacht wird und potenzielle Mängel frühzeitig erkannt werden. Die Frage „Aufzugsprüfung TÜV wie oft?“ lässt sich somit eindeutig mit „jährlich“ beantworten, wobei sich die Art der Prüfung abwechselt.

Neben diesen wiederkehrenden Prüfungen gibt es auch weitere Prüfanlässe. Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist obligatorisch für neu installierte Aufzüge oder nach wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen. Auch nach einer erheblichen Instandsetzung oder einem Unfall kann eine außerordentliche Prüfung erforderlich sein. Es ist die Pflicht des Betreibers, die Prüffristen im Blick zu behalten und die ZÜS rechtzeitig zu beauftragen. Ein Prüfbuch oder eine digitale Dokumentation, wie sie SVEAG für seine Kunden bereithält, hilft dabei, den Überblick zu bewahren und die Nachweispflichten zu erfüllen.

PrüfungsartIntervallZuständige StelleRechtsgrundlage
Hauptprüfung (HP)Alle 2 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2
Zwischenprüfung (ZP)Alle 2 Jahre (versetzt zur HP)Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2
Prüfung vor InbetriebnahmeEinmalig (bei Neubau/wesentlicher Änderung)Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)BetrSichV § 14
Tägliche Sicht- & FunktionskontrolleTäglichBeauftragter AufzugswärterTRBS 3121
WartungRegelmäßig (Herstellerangaben, oft 1-4x jährlich)Fachfirma (Wartungsunternehmen)Herstellerangaben, BetrSichV § 10

Wer darf prüfen? Die Rolle der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)

Die Durchführung der Haupt- und Zwischenprüfungen an Aufzügen ist ausschließlich Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) vorbehalten. Diese Institutionen sind staatlich anerkannt und verfügen über die notwendige Expertise sowie die Unabhängigkeit, um die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen objektiv zu beurteilen. Zu den bekanntesten ZÜS in Deutschland gehören der TÜV (Technischer Überwachungsverein), die DEKRA, der Germanische Lloyd, die GTÜ und die KÜS. Wenn von „Aufzug TÜV“ die Rede ist, meint man in der Regel die Prüfung durch eine dieser autorisierten Stellen.

Die ZÜS-Prüfer sind hochqualifizierte Sachverständige, die speziell für die Überprüfung von Aufzugsanlagen ausgebildet und zertifiziert sind. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Normen zu kontrollieren. Dies umfasst nicht nur die physische Prüfung des Aufzugs, sondern auch die Überprüfung der Dokumentation, wie das Prüfbuch und die Wartungsnachweise. Die Unabhängigkeit der ZÜS ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine neutrale Bewertung der Sicherheit zu gewährleisten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Beauftragung einer ZÜS direkt durch den Betreiber erfolgen muss. Ein Wartungsunternehmen darf diese Prüfungen nicht selbst durchführen, auch wenn es im Rahmen der Wartung eigene Kontrollen vornimmt. Die Trennung von Wartung und Prüfung ist ein Grundpfeiler des deutschen Sicherheitskonzepts für Aufzüge.

Neben den ZÜS-Prüfungen gibt es noch eine weitere wichtige Rolle: den beauftragten Aufzugswärter. Dieser ist für die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Aufzugs verantwortlich, wie es die TRBS 3121 vorschreibt. Der Aufzugswärter muss entsprechend geschult sein und ist die erste Instanz bei der Erkennung von Mängeln oder Störungen. Für die umfassende Sicherheit Ihrer Immobilie ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten – Betreiber, Wartungsfirma und ZÜS – unerlässlich.

Aufzug Haupt- und Zwischenprüfung: Ablauf und Prüfinhalte

Der Ablauf einer Aufzugsprüfung durch eine ZÜS ist standardisiert und folgt einem festen Protokoll, um alle sicherheitsrelevanten Aspekte abzudecken. Unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Zwischenprüfung handelt, beginnt der Prozess in der Regel mit der Sichtung der vorhandenen Dokumentation, wie dem Prüfbuch, den Wartungsberichten und eventuellen Mängellisten aus vorherigen Prüfungen. Dies gibt dem Prüfer einen ersten Überblick über den Zustand und die Historie der Anlage.

Anschließend erfolgt die eigentliche technische Prüfung, die sowohl im Fahrkorb, im Schacht, im Triebwerksraum (falls vorhanden) als auch an den Zugängen stattfindet. Zu den zentralen Prüfinhalten gehören:

  • Sicherheitseinrichtungen: Überprüfung der Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Notendschalter, Türverriegelungen und Notbremsen.
  • Notrufsystem: Funktionsprüfung des 24/7-Notrufsystems mit Sprechverbindung, wie es die EN 81-28 vorschreibt. Dies ist zwingend erforderlich.
  • Elektrische Anlagen: Kontrolle der elektrischen Sicherheit, Erdung und Verkabelung.
  • Mechanische Komponenten: Begutachtung von Tragmitteln (Seile, Riemen), Rollen, Führungen und Kabinenstruktur auf Verschleiß oder Beschädigung.
  • Fahrkorb und Zugänge: Überprüfung der Türen, Lichtschranken, Beleuchtung, Notbeleuchtung und der korrekten Funktion der Bedienelemente.
  • Schacht und Schachtgrube: Inspektion auf Sauberkeit, Beleuchtung, Notleiter und die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten.

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Sachverständige einen detaillierten Prüfbericht. Dieser enthält eine Auflistung aller festgestellten Mängel, klassifiziert nach ihrer Dringlichkeit (z.B. geringfügige Mängel, erhebliche Mängel, gefährliche Mängel). Bei gefährlichen Mängeln kann der Aufzug sofort stillgelegt werden. Der Betreiber erhält eine Frist zur Beseitigung der Mängel, deren Behebung in der Regel durch eine Nachprüfung bestätigt werden muss. Dieser transparente Prozess gewährleistet, dass die Sicherheit der Aufzugsanlage jederzeit nachvollziehbar ist.

Kosten der Aufzugsprüfung: Was Immobilieneigentümer erwarten müssen

Die Frage nach den „Aufzug TÜV Kosten“ ist für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer von großer Bedeutung, da diese Ausgaben in die Betriebskosten der Immobilie einfließen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kosten für eine Aufzugsprüfung variieren können und von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören die Art der Prüfung (Haupt- oder Zwischenprüfung), der Aufzugstyp (Personenaufzug, Lastenaufzug, Homelift), die Komplexität der Anlage, der Standort sowie der Umfang der Prüfleistung. Auch die gewählte Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kann geringfügige Preisunterschiede aufweisen; so können die „DEKRA Aufzugsprüfung Kosten“ leicht von denen des TÜV abweichen, bewegen sich aber in einem ähnlichen Rahmen.

Im Allgemeinen können Sie für eine Haupt- oder Zwischenprüfung mit einem Kostenrahmen von etwa 150 bis 300 Euro pro Prüfung rechnen. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Nachprüfungen, falls bei der Erstprüfung Mängel festgestellt wurden, die behoben werden mussten. Diese Nachprüfungen sind in der Regel günstiger als die Hauptprüfung selbst, aber dennoch ein zusätzlicher Kostenfaktor. Es ist ratsam, sich vorab ein konkretes Angebot von der ZÜS einzuholen, um eine genaue Kalkulationsgrundlage zu haben. Bedenken Sie, dass diese Prüfkosten zwar eine Investition darstellen, aber im Vergleich zu den potenziellen Kosten, die durch Unfälle, Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes entstehen können, gering sind.

Als Betreiber sind Sie für die Organisation und Bezahlung dieser Prüfungen verantwortlich. Um den administrativen Aufwand zu minimieren und sicherzustellen, dass keine Fristen versäumt werden, bieten wir von SVEAG im Rahmen unseres Technischen Facility Managements umfassende Unterstützung an. Wir koordinieren für Sie die notwendigen Prüftermine und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an und profitieren Sie von unserem „Alles aus einer Hand“-Service, der Ihnen maximale Sicherheit und Transparenz bietet.

Konsequenzen bei Missachtung der Prüfpflichten: Aufzug TÜV abgelaufen?

Die Missachtung der gesetzlichen Prüfpflichten für Aufzüge kann für Betreiber gravierende Konsequenzen nach sich ziehen, die weit über die reinen „Aufzug TÜV Kosten“ hinausgehen. Wenn der „Aufzug TÜV abgelaufen“ ist, setzen Sie sich und die Nutzer der Anlage erheblichen Risiken aus. Die Behörden, insbesondere die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzbehörden, überwachen die Einhaltung der BetrSichV sehr genau. Bei festgestellten Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes und Wiederholungstäterstatus mehrere tausend Euro betragen können. Im schlimmsten Fall, insbesondere bei Gefährdung von Personen, können sogar strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Versicherungsschutz. Viele Haftpflichtversicherungen für Immobilien sind an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geknüpft. Ist der Aufzug nicht fristgerecht geprüft oder weist er schwerwiegende Mängel auf, die nicht behoben wurden, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall erlöschen. Dies bedeutet, dass der Betreiber persönlich für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann, was im Falle eines Personenunfalls existenzbedrohend sein kann. Auch die Haftung gegenüber Mietern oder Nutzern ist ein wichtiger Aspekt. Mieter können bei einem nicht betriebsbereiten oder unsicheren Aufzug eine Mietminderung geltend machen, was zu finanziellen Einbußen für den Eigentümer führt. Die BetrSichV § 14 stellt zudem klar, dass auch private Aufzüge oder Homelifts grundsätzlich prüfpflichtig sind, wenn sie Personen befördern. Die Pflichten erstrecken sich also nicht nur auf gewerbliche oder Mehrfamilienhäuser. Eine proaktive Einhaltung der Prüffristen ist daher nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung Ihrer Immobilie.

Fazit

Die Haupt- und Zwischenprüfungen von Aufzügen nach BetrSichV sind ein unverzichtbarer Bestandteil des sicheren und gesetzeskonformen Betriebs jeder Aufzugsanlage in Deutschland. Für Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und gewerbliche Betreiber ist es unerlässlich, die komplexen Anforderungen der BetrSichV, TRBS 3121 und der europäischen Normen wie EN 81-28 zu kennen und konsequent umzusetzen. Die regelmäßige Beauftragung einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) für die jährliche Aufzugsprüfung, sei es eine Haupt- oder Zwischenprüfung, ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Investition in die Sicherheit der Nutzer und den Werterhalt Ihrer Immobilie. Die „Aufzug TÜV Kosten“ sind dabei ein kalkulierbarer Faktor, der im Vergleich zu den potenziellen Risiken bei Nichteinhaltung gering ausfällt.

Ein „Aufzug TÜV abgelaufen“ zu haben, kann weitreichende Konsequenzen haben: von hohen Bußgeldern über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu persönlicher Haftung im Schadensfall. Um diese Risiken zu minimieren und den Überblick über alle Prüffristen und Wartungspflichten zu behalten, ist ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite von unschätzbarem Wert. SVEAG, Ihr inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister aus Hamburg, bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Technischen Facility Management, einschließlich der Koordination von Aufzugswartung und Notrufaufschaltung sowie der Organisation aller notwendigen Prüfungen. Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung und einen Service, der alles aus einer Hand bietet. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Angebot und sorgen Sie für maximale Sicherheit und Rechtssicherheit Ihrer Aufzugsanlagen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Aufzug in Deutschland geprüft werden?+
Ein Aufzug muss in Deutschland jährlich von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies erfolgt im Wechsel als Hauptprüfung (alle 2 Jahre) und Zwischenprüfung (alle 2 Jahre, versetzt zur Hauptprüfung).
Was ist der Unterschied zwischen Hauptprüfung und Zwischenprüfung?+
Die Hauptprüfung ist eine umfassende Sicherheitsprüfung der gesamten Aufzugsanlage. Die Zwischenprüfung ist eine ebenfalls obligatorische Prüfung, die im Wechsel zur Hauptprüfung stattfindet und sich auf die wichtigsten sicherheitstechnischen Komponenten konzentriert. Beide werden von einer ZÜS durchgeführt.
Wer darf die Aufzugsprüfung durchführen?+
Die Haupt- und Zwischenprüfungen dürfen ausschließlich von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem der TÜV, die DEKRA, GTÜ oder KÜS.
Was passiert, wenn der Aufzug TÜV abgelaufen ist?+
Ist der Aufzug TÜV abgelaufen, drohen dem Betreiber Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall und persönliche Haftung. Zudem kann der Aufzug von den Behörden stillgelegt werden.
Sind private Aufzüge (Homelifts) auch prüfpflichtig?+
Ja, grundsätzlich sind auch private Aufzüge oder Homelifts, die Personen befördern, gemäß BetrSichV § 14 prüfpflichtig. Die genauen Anforderungen können je nach Bauart variieren, aber eine regelmäßige Prüfung ist in der Regel erforderlich.
Was kostet eine Aufzugsprüfung?+
Die Kosten für eine Haupt- oder Zwischenprüfung liegen typischerweise in einem Rahmen von 150 bis 300 Euro pro Prüfung, abhängig von Aufzugstyp, Komplexität und ZÜS. Hinzu kommen ggf. Kosten für Nachprüfungen bei Mängeln.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.