Schwellenlose Übergänge und Türverbreiterung – Stolperkanten beseitigen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Schon Schwellen von wenigen Zentimetern sind für Rollstuhl und Rollator eine Barriere und für alle eine Stolperfalle. Barrierefreiheit nach DIN 18040 verlangt möglichst schwellenlose Übergänge; unvermeidbare Schwellen sollen 2 cm nicht überschreiten und werden abgeschrägt bzw. überbrückt.
Nach DIN 18040 soll die lichte Durchgangsbreite von Türen mindestens 90 cm betragen, damit ein Rollstuhl gut passiert. Ist die vorhandene Tür zu schmal, verbreitern wir die Öffnung und setzen ein passendes Türelement ein.
In vielen Fällen ja. Je nach Aufbau entfernen oder senken wir die Schwelle ab; wo das baulich nicht geht (z. B. an Außentüren mit Abdichtung), setzen wir flache Übergangsprofile oder Schwellenrampen ein und achten auf die Dichtigkeit.
Ja. Gerade Balkon- und Terrassenübergänge haben oft hohe Schwellen. Mit abgesenkten Schwellen, Magnet- oder Bürstendichtungen und Schwellenrampen schaffen wir einen schwellenarmen, dichten Übergang nach außen.
Ein Übergangsprofil oder eine Schwellenrampe ist günstig, das Entfernen einer Schwelle oder eine Türverbreiterung mit neuem Türelement aufwendiger. Nach der Aufnahme vor Ort erhalten Sie ein transparentes Angebot.