Sandreinigung für Sandkästen und Fallschutzflächen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Für stark genutzte Flächen in Wohnanlagen hat sich ein- bis zweimal jährlich eingebürgert, meist im Frühjahr zum Saisonstart und bei Bedarf im Spätsommer. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht – maßgeblich sind die Nutzungsintensität und das, was die Sichtkontrollen ergeben. Entscheidend ist weniger der Kalender als ein fester Turnus, den Sie dokumentieren können.
In der Regel ja, weil der Sand vor Ort bleibt und weder Entsorgung noch Neulieferung anfallen – beides macht beim Austausch den größeren Kostenblock aus. Ein Austausch bleibt trotzdem sinnvoll, wenn der Sand stark verschlämmt ist, seine Körnung durch Abrieb verloren hat oder die Schicht für den Fallschutz ohnehin aufgefüllt werden müsste. Was im Einzelfall günstiger ist, sagen wir nach der Sichtung.
Das Siebverfahren holt Fremdkörper ab einer bestimmten Größe heraus: Scherben, Kronkorken, Zigarettenreste, Kot und Laub. Sehr feine Splitter und gelöste Verunreinigungen lassen sich damit nicht vollständig erfassen – eine Sandreinigung ist eine mechanische Reinigung, keine Desinfektion. Wo der Verdacht auf eine anhaltende Verunreinigung besteht, ist der Austausch der sichere Weg.
Je nach Größe ein halber bis ein ganzer Tag. Die Fläche muss während der Arbeiten frei sein, weil die Maschine den Sand abschnittsweise aufnimmt und zurückführt. Wir stimmen den Termin mit der Verwaltung ab und sperren sichtbar ab; direkt nach Abschluss ist die Fläche wieder nutzbar.
Kies lässt sich ähnlich sieben wie Sand. Bei Holzhackschnitzeln ist das Verfahren nur begrenzt sinnvoll: Sie zersetzen sich mit der Zeit, verlieren dabei ihre stoßdämpfende Wirkung und werden üblicherweise nachgefüllt oder ausgetauscht statt gereinigt. Was für Ihre Fläche passt, klären wir bei der Sichtung.
Wir halten fest, was bei der Reinigung auffällt – etwa eine zu geringe Schichtdicke oder verdichteten Untergrund. Das ersetzt keine Spielplatzprüfung: Die wiederkehrende Kontrolle nach DIN EN 1176 und die Fallschutzprüfung nach DIN EN 1177 sind eigene Leistungen mit eigener Dokumentation, die wir über unsere Spielplatzpflege erbringen.