Messie-Wohnung räumen & entrümpeln bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Nein. Auch bei extremer Vermüllung bleibt die Wohnung im Besitz des Mieters, und eine Räumung ohne dessen Einwilligung ist verbotene Eigenmacht nach Paragraf 858 BGB. Notwendig ist entweder das Einverständnis des Bewohners oder ein vollstreckbarer Räumungstitel, den der Gerichtsvollzieher umsetzt. Wir arbeiten nur auf einer dieser beiden Grundlagen. Wer das umgeht, riskiert Schadensersatz und verliert die Position im Prozess.
Eine kostengünstigere Variante der Zwangsräumung nach Paragraf 885a ZPO. Der Vermieter beschränkt den Auftrag darauf, den Besitz zu erlangen, und übernimmt die Wegschaffung des Hausrats selbst, statt sie über den Gerichtsvollzieher vorschießen zu müssen. Das spart Kosten, verpflichtet aber dazu, die Sachen zu verwahren und Pfändbares herauszugeben. Wir dokumentieren deshalb, was vorgefunden wurde, bevor entsorgt wird.
Eine stark vermüllte Zweizimmerwohnung ist meist in einem bis drei Tagen geräumt, größere Objekte oder solche mit verstellten Fluren und Zugängen brauchen länger. Der Aufwand hängt weniger an der Quadratmeterzahl als an der Schichthöhe und daran, ob wir mit dem Container direkt vorfahren können. Nach der Begehung nennen wir eine belastbare Dauer, nicht vorher am Telefon.
Die werden aussortiert, nicht entsorgt. In vermüllten Wohnungen finden sich regelmäßig Ausweise, Sparbücher, Verträge, Schmuck und Bargeld zwischen dem Abfall. Unsere Leute achten darauf und legen Gefundenes gesondert ab, mit Dokumentation und Übergabe an den Berechtigten. Das ist bei der Berliner Räumung ohnehin Pflicht und im Übrigen einfach richtig.
Manchmal, aber das entscheidet nicht die Verwaltung und nicht wir. Geht von der Wohnung eine Gefahr aus, etwa durch Ungeziefer, Brandlast oder blockierte Rettungswege, kann die Ordnungsbehörde einschreiten. Ist die betroffene Person nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten zu regeln, kommt eine rechtliche Betreuung in Betracht, die das Betreuungsgericht einrichtet. Beides sind eigene Verfahren und keine Abkürzung zur Räumung.
Häufig ja. Schaben, Speckkäfer, Motten und in einzelnen Fällen Ratten gehören zum Bild. Wichtig ist die Reihenfolge: Wird zuerst geräumt, verteilt sich der Befall im Haus. Deshalb wird bei erkennbarem Befall zuerst bekämpft und erst danach geräumt, sonst hat man in vier Wochen das Problem in zwei Wohnungen.