Hausschwamm- & Fäulnisgutachten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
An mehreren Merkmalen zusammen: watteartiges weißes Myzel, bleistiftdicke, im Alter brüchige Stränge, ein fladenförmiger rostbrauner Fruchtkörper mit weißem Rand und Holz, das in würfelartige Stücke zerfällt. Dazu kommt der typische muffige Geruch. Einzelne dieser Merkmale finden sich auch bei anderen Pilzen – deshalb wird bestimmt und nicht geraten.
Weil die Stränge weiterwachsen, wo man sie nicht sieht: in Fugen, hinter Putz, durch Mauerwerk. Wird nur der sichtbare Bereich entfernt, bleibt lebendes Myzel zurück und der Befall kommt wieder – oft an einer anderen Stelle. Die fachlichen Regeln sehen deshalb vor, über den nachgewiesenen Befall hinaus abzugrenzen.
In mehreren Bundesländern sehen die Bauordnungen eine Anzeigepflicht für Echten Hausschwamm vor. Weil das Landesrecht ist, unterscheidet sich die Regelung – und sie betrifft in der Regel den Eigentümer. Wir weisen im Befund darauf hin, damit die Frage nicht übersehen wird; die Prüfung der konkreten Pflicht gehört zur Klärung mit der zuständigen Behörde.
Das hängt fast vollständig vom Umfang ab, und der ergibt sich erst aus der Eingrenzung. Befallenes Holz wird ausgebaut, angrenzendes Mauerwerk behandelt, und die Feuchtequelle muss abgestellt werden. Genau deshalb steht der Befund vor dem Angebot – eine Kalkulation ohne Eingrenzung ist eine Schätzung ins Blaue.
Meist ja, mit Einschränkungen im betroffenen Bereich. Der Pilz ist für die Bausubstanz gefährlich, nicht in gleicher Weise für die Bewohner. Kritisch wird es dort, wo tragende Bauteile betroffen sind – dann gehört die Frage der Standsicherheit zuerst geklärt.