Bodenreinigung & Grundreinigung von Bodenbelägen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Die Unterhaltsreinigung hält den Boden im Alltag sauber und schont dabei die vorhandene Pflegeschicht. Die Grundreinigung geht eine Stufe tiefer: Sie entfernt diese Schicht mitsamt allem, was sich über die Jahre darin eingelagert hat, und baut sie neu auf. Wenn ein Boden trotz täglicher Reinigung stumpf und grau bleibt, liegt das fast immer an einer alten, verschmutzten Pflegeschicht und nicht am Belag selbst.
Weil die Beläge chemisch sehr verschieden sind. Linoleum reagiert empfindlich auf stark alkalische Mittel, die auf PVC problemlos einsetzbar sind; bei Naturstein wiederum sind Säuren das Problem, weil sie kalkhaltige Oberflächen anätzen. Deshalb beginnt jede Reinigung mit der Frage, was da überhaupt liegt. Der Schaden aus dem falschen Mittel ist selten reparabel und übersteigt die Ersparnis um ein Vielfaches.
Auf stark belasteten Flächen ja, weil sie die Verschleißschicht ist, die man erneuern kann – im Gegensatz zum Belag darunter. Sie nimmt Kratzer und Abrieb auf und lässt sich turnusmäßig auffrischen. Auf wenig genutzten Flächen ist der Aufwand dagegen oft nicht gerechtfertigt. Wir entscheiden das je Bereich und nicht pauschal fürs ganze Objekt.
Häufiger als gedacht. Viele Böden, die als abgängig gelten, sind nur zugesetzt: Unter der vergrauten Schicht kommt ein intakter Belag zum Vorschein. Das gilt besonders für Linoleum und ältere PVC-Beläge in Treppenhäusern. Erst wenn die Nutzschicht selbst durch ist, hilft Reinigen nicht mehr. Wir prüfen das an einer Musterfläche, bevor über einen Austausch gesprochen wird.
Bei der reinen Reinigung kurz, bei einer Grundreinigung mit neuem Pflegeaufbau brauchen die Schichten Zeit zum Durchtrocknen. In Treppenhäusern arbeiten wir deshalb meist abschnittsweise oder in Randzeiten, damit immer ein Weg begehbar bleibt. Den Ablauf stimmen wir vorher ab, weil im bewohnten Objekt die Organisation oft wichtiger ist als die reine Arbeitszeit.