Torprüfung kraftbetätigte Tore, Rolltore & Feststellanlagen
Prüfung kraftbetätigter Tore nach DGUV und DIN EN 13241
Garagentore, Tiefgaragen-Rolltore und Schiebetore in Wohnanlagen sind kraftbetätigte Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial. Bei mangelhafter Wartung drohen Quetsch- und Scherverletzungen. SVEAG koordiniert die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift sowie die Wartung von Rolltoren und Feststellanlagen (Türschließer mit Rauchschalter).
Rechtlicher Hintergrund
DGUV-Pflicht für kraftbetätigte Tore
Betreiber sind verpflichtet, kraftbetätigte Tore mindestens jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Geprüft werden Sicherheitseinrichtungen (Quetschschutz, Lichtschranke, Notentriegelung), Antrieb, mechanische Bauteile und elektrische Steuerung. Feststellanlagen an Brandschutztüren prüfen wir nach Sachverständigen-Regelwerk.
Norm-Grundlagen: DIN EN 13241 (Produktnorm), DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit), DGUV V3 (elektrische Prüfung), ASR A1.7 (Türen/Tore). Bei Brandschutztüren mit Feststellanlage zusätzlich DIN 14677.
Was wir prüfen
- Kraftbetätigte Tore: Garagentore, Rolltore, Schiebetore (DIN EN 13241)
- Quetschschutz, Lichtschranke, Notentriegelung
- Antriebsmechanik, Federsysteme, Endabschaltung
- Elektrische Sicherheit nach DGUV V3
- Feststellanlagen an Brandschutztüren (Rauchschalter, Türschließer)
- Mängelbeseitigung und Sachkundigen-Dokumentation
Was Sie davon haben
- Schutz vor Personenschäden (Quetschverletzungen am Tor)
- Versicherungsrechtliche Absicherung bei Haftungsfällen
- Tiefgaragen-Tore bleiben zuverlässig im Betrieb
- Kombinierbar mit Tor-, Tür- und Brandschutztüren-Wartung
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.