RWA-Anlagen-Prüfung (Rauch- & Wärmeabzug)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnimmobilien prüfen
In Treppenhäusern von Mehrgeschoss-Wohnanlagen sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) lebenswichtig: Im Brandfall halten sie den Fluchtweg rauchfrei und ermöglichen sicheres Verlassen des Gebäudes. SVEAG koordiniert die wiederkehrende Prüfung gemäß DIN 18232 und MLAR.
Rechtlicher Hintergrund
Prüfpflicht für RWA in Treppenhäusern
RWA-Anlagen werden durch natürliche (Lichtkuppeln, Klappen) oder maschinelle Systeme (Ventilatoren) betrieben. Beide unterliegen der jährlichen Funktionsprüfung. Bei maschinellen Anlagen kommt zusätzlich die elektrische Prüfung nach DGUV V3.
Typische Komponenten: RWA-Zentrale, Brandfallsteuerung, Auslöseelemente, Antriebe, Notbedienstellen, CO₂-Patronen. Rechtsgrundlagen: DIN 18232-2/-5, DIN EN 12101, MLAR, jeweilige Landesbauordnung.
Was wir prüfen
- Funktion der RWA-Zentrale und Notbedienstellen
- Auslöseelemente (manuell und automatisch)
- Antriebe an Lichtkuppeln, Lamellen, Fenstern
- Dichtheit, Mechanik und Schmierung
- Akkus / Notstromversorgung der Steuerung
Was Sie davon haben
- Rechtskonformer Betrieb gegenüber Bauaufsicht
- Schutz für Mieter im Brandfall
- Kombiniert mit Brandschutztüren- und BMA-Wartung
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.