Leistungsübersicht

Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung prüfen

Pflichtprüfung von Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung in Treppenhäusern, Fluchtwegen und Tiefgaragen muss funktionsfähig sein – auch bei Stromausfall. SVEAG koordiniert die wiederkehrende Funktionsprüfung gemäß DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100 sowie die Wartung der zentralen Versorgungseinheiten.

Rechtlicher Hintergrund

DIN EN 1838 & DIN VDE 0108-100

Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Rettungswege ausleuchten und Panik vermeiden. Verpflichtend für Treppenhäuser ab bestimmter Geschosshöhe, Tiefgaragen, Veranstaltungsräume.

Prüfintervalle: Funktionsprüfung mindestens monatlich · Betriebsdauerprüfung jährlich · Akku-/Batterietest nach Herstellerangaben. Rechtsgrundlagen: DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100, MLAR, ASR A3.4/3.

Was wir prüfen

  • Funktionsprüfung aller Sicherheitsleuchten
  • Betriebsdauerprüfung der Akkus / Batterien
  • Rettungszeichenleuchten und Piktogramme
  • Zentralbatterieanlagen (ZB-S)
  • Einzelbatterieleuchten

Was Sie davon haben

  • Rechtssichere Dokumentation für Bauaufsicht und Versicherer
  • Frühzeitige Erkennung von Akkudefekten vor dem Ernstfall
  • Kombinierbar mit Beleuchtungs- und Elektroprüfung

Wartung & Instandhaltung

Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.

Zum Komplettpaket

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Grünwald

und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.

sebastian.gruenwald@sveag.de
+49 (0) 40 226 37 181