Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung prüfen
Pflichtprüfung von Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung in Treppenhäusern, Fluchtwegen und Tiefgaragen muss funktionsfähig sein – auch bei Stromausfall. SVEAG koordiniert die wiederkehrende Funktionsprüfung gemäß DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100 sowie die Wartung der zentralen Versorgungseinheiten.
Rechtlicher Hintergrund
DIN EN 1838 & DIN VDE 0108-100
Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Rettungswege ausleuchten und Panik vermeiden. Verpflichtend für Treppenhäuser ab bestimmter Geschosshöhe, Tiefgaragen, Veranstaltungsräume.
Prüfintervalle: Funktionsprüfung mindestens monatlich · Betriebsdauerprüfung jährlich · Akku-/Batterietest nach Herstellerangaben. Rechtsgrundlagen: DIN EN 1838, DIN VDE 0108-100, MLAR, ASR A3.4/3.
Was wir prüfen
- Funktionsprüfung aller Sicherheitsleuchten
- Betriebsdauerprüfung der Akkus / Batterien
- Rettungszeichenleuchten und Piktogramme
- Zentralbatterieanlagen (ZB-S)
- Einzelbatterieleuchten
Was Sie davon haben
- Rechtssichere Dokumentation für Bauaufsicht und Versicherer
- Frühzeitige Erkennung von Akkudefekten vor dem Ernstfall
- Kombinierbar mit Beleuchtungs- und Elektroprüfung
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.