Legionellenprüfung & Trinkwasseruntersuchung
Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
Vermieter und Hausverwaltungen sind nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, das Warmwasser in zentralen Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. SVEAG koordiniert die Probenahme, Laboranalyse und Dokumentation an allen 15 Servicestandorten – über zertifizierte Labore und nach VDI 6023.
Rechtlicher Hintergrund
Wer ist verpflichtet, das Trinkwasser prüfen zu lassen?
Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilienhäusern (Speicher > 400 Liter oder mehr als 3 Liter im längsten Strang). Für gewerblich genutzte Anlagen gilt eine jährliche Prüfpflicht, für private Vermietungen mindestens alle drei Jahre.
Grenzwert: 100 KBE/100 ml. Maßnahmenwert: ab 10.000 KBE/100 ml unverzügliche Sanierung. Rechtsgrundlagen: TrinkwV §14, VDI 6023.
Was SVEAG übernimmt
- Probenahme an den vorgeschriebenen Entnahmestellen
- Beauftragung akkreditierter Labore
- Ergebnis-Dokumentation für Eigentümer und Gesundheitsamt
- Terminierung im 1- oder 3-Jahres-Rhythmus
- Im Befundfall: Koordination der Sanierung (thermische Desinfektion, Spülung)
Was Sie davon haben
- Rechtssicherheit gegenüber Mietern und Gesundheitsamt
- Schutz vor Bußgeldern bei unterlassener Prüfung
- Schnelle Reaktion bei Befund – ein Ansprechpartner für alles
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.