Brandschutztüren-Prüfung & Wartung
Brandschutztüren – wiederkehrend prüfen und warten
T30-, T60- und T90-Türen in Treppenhäusern, Kellerabgängen und Tiefgaragen sind wesentlicher Teil des baulichen Brandschutzes. Funktioniert eine Tür im Brandfall nicht, gefährdet das nicht nur Menschen, sondern auch den Versicherungsschutz. SVEAG koordiniert die wiederkehrende Funktionsprüfung und Wartung gemäß DIN 4102 und EN 1634.
Rechtlicher Hintergrund
Prüfpflicht für Feuerschutzabschlüsse
Eigentümer und Betreiber sind verpflichtet, Feuerschutzabschlüsse betriebsbereit zu halten. Das umfasst Türschließer, Dichtungen, Feststellanlagen und die einwandfreie Schließfunktion. Bauordnungen der Länder verlangen mindestens eine jährliche Prüfung.
Häufige Mängel: Verkeilung mit Holzkeilen, defekter Türschließer, beschädigte Dichtungen, ausgefallene Feststellanlagen. Rechtsgrundlagen: DIN 4102-5, DIN EN 1634, Musterbauordnung §38, jeweilige Landesbauordnung.
Was wir prüfen und warten
- Selbstschließende Funktion von T30-/T60-/T90-Türen
- Türschließer (Kraft, Schließgeschwindigkeit, Endschlag)
- Türdichtungen (Rauchdichtung, intumeszierende Bänder)
- Feststellanlagen mit Rauchschalter
- Mängelbeseitigung und Austausch defekter Komponenten
Was Sie davon haben
- Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Pflichten
- Versicherungsschutz im Brandfall
- Schutz von Mietern in Flucht- und Rettungswegen
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.