Brandmeldeanlage (BMA) – Wartung & Service
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 warten und betreiben
Brandmeldeanlagen müssen jederzeit funktionsfähig sein – nur dann lösen sie im Ernstfall den Alarm aus und retten Leben. SVEAG koordiniert die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung nach DIN 14675 sowie VDE 0833-2 und die Aufschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr.
Rechtlicher Hintergrund
DIN 14675 & DIN VDE 0833
BMA bestehen aus Brandmeldezentrale, automatischen und nicht-automatischen Meldern (Rauch, Wärme, Handfeuermelder), Alarmgebern und Steuerleitungen. Die DIN 14675 schreibt vor, dass Errichtung, Wartung und Instandhaltung von zertifizierten Fachfirmen erfolgen müssen.
Prüfintervalle: Vierteljährliche Inspektion, jährliche Wartung, dreijährliche Instandsetzungsprüfung. Aufschaltung: Verbindung zur Feuerwehr-Empfangszentrale gegen Falsch- und Vandalismus-Alarm absichern. Rechtsgrundlagen: DIN 14675, DIN VDE 0833-1/-2, VdS 2095.
Was wir übernehmen
- Quartalsinspektion, Jahreswartung, 3-Jahres-Instandsetzungsprüfung
- Batterie- und Akkuwechsel an Meldern und Zentrale
- Aufschaltung zur Feuerwehr-Empfangszentrale
- Mängelbeseitigung durch zertifizierte BMA-Techniker
- Dokumentation gemäß DIN 14675 (Betriebsbuch)
Was Sie davon haben
- Anschlussbedingung der Feuerwehr erfüllt
- Versicherungstechnische Anforderungen abgedeckt
- Reduktion von Falschalarmen → keine Bußgelder
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.