Leistungsübersicht

Aufzugsprüfung TÜV / ZÜS

Aufzugsprüfung durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Personenaufzüge, Lastenaufzüge und Treppenlifte unterliegen der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Die wiederkehrende Prüfung darf ausschließlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen. SVEAG koordiniert Termin, Vor- und Hauptprüfung sowie Mängelbeseitigung für Aufzüge in Wohnimmobilien an allen 15 Servicestandorten.

Rechtlicher Hintergrund

BetrSichV und Aufzugsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §16) regelt die Prüfintervalle: Hauptprüfung alle 24 Monate durch ZÜS, dazwischen die Zwischenprüfung alle 12 Monate. Zusätzlich ist eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Aufzugswärter vorgeschrieben.

Privatbereich: Auch private Aufzüge im Einfamilienhaus sind prüfpflichtig, sobald sie nicht nur dem Eigentümer dienen. Rechtsgrundlagen: BetrSichV §16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2, ProdSG.

Was SVEAG übernimmt

  • Terminkoordination mit ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ)
  • Anwesenheit bei der Prüfung, Begleitung des Sachverständigen
  • Mängelbeseitigung in Abstimmung mit Aufzugsfirma
  • Aufzugswärter-Funktion (arbeitstägliche Sichtprüfung)
  • Dokumentation und Mängelmanagement

Was Sie davon haben

  • Keine verpassten Prüftermine
  • Klare Trennung Eigentümerpflicht vs. Mieterhaftung
  • Schnelle Wieder-Inbetriebnahme nach Mängeln

Wartung & Instandhaltung

Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.

Zum Komplettpaket

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Grünwald

und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.

sebastian.gruenwald@sveag.de
+49 (0) 40 226 37 181