Aufzugsprüfung TÜV / ZÜS

Aufzugsprüfung TÜV / ZÜS bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

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Häufige Fragen

Wer stellt die beauftragte Person für die Aufzugskontrolle nach TRBS 3121?

Die beauftragte Person bestellt der Betreiber der Aufzugsanlage. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung, bei Miet- und Gewerbeobjekten meist der Eigentümer. Die Person muss nach TRBS 3121 eingewiesen sein, die Anlage kennen und die Inaugenscheinnahme sowie die Funktionskontrolle in angemessenen Abständen durchführen. Ist sie entsprechend unterwiesen, kann sie auch eingeschlossene Personen befreien. Welche Aufgaben konkret übertragen werden und wie die Bestellung zu dokumentieren ist, hängt von Anlage, Notrufsystem und Gefährdungsbeurteilung ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Unser Team kann diese Funktion für Ihre Objekte übernehmen oder Ihre Hausmeisterinnen und Hausmeister in die Abläufe einbinden.

Wie läuft die Aufzugsprüfung durch die ZÜS ab?

Nach Anhang 2 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung wird eine Aufzugsanlage spätestens alle zwei Jahre einer Hauptprüfung und dazwischen einer Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle unterzogen. Die konkreten Fristen ermittelt der Betreiber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die Höchstfristen der Verordnung dürfen dabei nicht überschritten werden. Unser Team stimmt den Termin mit der Prüfstelle und dem Wartungsunternehmen ab, informiert die Nutzerinnen und Nutzer über den Stillstand und begleitet die Prüfung vor Ort. Die Sachverständigen prüfen unter anderem Tragmittel, Bremse, Sicherheitseinrichtungen, Türverriegelungen und Notrufsystem und halten das Ergebnis in einer Prüfbescheinigung fest. Werden Mängel festgestellt, koordinieren wir die Beseitigung innerhalb der gesetzten Frist und bei Bedarf die Nachprüfung.

Was kostet die Aufzugskontrolle nach TRBS 3121?

Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, weil sie von mehreren Faktoren abhängen. Entscheidend sind Anzahl und Art der Aufzugsanlagen, die Zahl der Haltestellen, Baujahr und technischer Zustand sowie die Frage, ob ein Notrufsystem mit ständig besetzter Stelle vorhanden ist. Hinzu kommen der vereinbarte Kontrollrhythmus der beauftragten Person, die Lage des Objekts und der Umfang der Begleitung bei den Prüfungen durch die Überwachungsstelle. Deren Gebühren und die Kosten einer Mängelbeseitigung kommen gesondert hinzu. Ob und in welchem Umfang Anteile als Betriebskosten umgelegt werden können, ist im Einzelfall anhand von Mietvertrag oder Beschlusslage zu prüfen. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für Ihre Objekte.

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