Aufzugsprüfung TÜV / ZÜS
Aufzugsprüfung durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Personenaufzüge, Lastenaufzüge und Treppenlifte unterliegen der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Die wiederkehrende Prüfung darf ausschließlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen. SVEAG koordiniert Termin, Vor- und Hauptprüfung sowie Mängelbeseitigung für Aufzüge in Wohnimmobilien an allen 15 Servicestandorten.
Rechtlicher Hintergrund
BetrSichV und Aufzugsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §16) regelt die Prüfintervalle: Hauptprüfung alle 24 Monate durch ZÜS, dazwischen die Zwischenprüfung alle 12 Monate. Zusätzlich ist eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Aufzugswärter vorgeschrieben.
Privatbereich: Auch private Aufzüge im Einfamilienhaus sind prüfpflichtig, sobald sie nicht nur dem Eigentümer dienen. Rechtsgrundlagen: BetrSichV §16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2, ProdSG.
Was SVEAG übernimmt
- Terminkoordination mit ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ)
- Anwesenheit bei der Prüfung, Begleitung des Sachverständigen
- Mängelbeseitigung in Abstimmung mit Aufzugsfirma
- Aufzugswärter-Funktion (arbeitstägliche Sichtprüfung)
- Dokumentation und Mängelmanagement
Was Sie davon haben
- Keine verpassten Prüftermine
- Klare Trennung Eigentümerpflicht vs. Mieterhaftung
- Schnelle Wieder-Inbetriebnahme nach Mängeln
Wartung & Instandhaltung
Diese Leistung ist auch im Wartungsservice-Komplettpaket enthalten – ein Vertrag für alle wiederkehrenden Wartungen Ihrer Wohnimmobilie.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Grünwald
und sein Team helfen Ihnen gerne weiter.