Fachkraft für Schutz und Sicherheit, GSSK, Sachkundeprüfung nach § 34a: die Wege in den Sicherheitsdienst, die Voraussetzungen und was sie unterscheidet.
Unterrichtung, Sachkundeprüfung, GSSK, Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Das sind keine Synonyme, sondern verschiedene Stufen mit verschiedenen Konsequenzen dafür, wo Sie eingesetzt werden dürfen. Bewachung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe – ohne Eintrag im Bewacherregister und ohne mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung darf niemand im Objektschutz eingesetzt werden.
Der anerkannte Ausbildungsberuf der Branche: duale Ausbildung über drei Jahre in Betrieb und Berufsschule, Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer. Inhalte sind unter anderem Rechtskunde, Sicherungstechnik, Gefahrenabwehr, der Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen und die Dokumentation von Vorfällen. Wer die Ausbildung abgeschlossen hat, braucht für die Tätigkeit keine gesonderte Sachkundeprüfung mehr.
Die zweijährige Variante, die sich auf die praktische Arbeit im Objekt konzentriert: Kontrollgänge, Empfangs- und Pfortendienst, Bedienung von Sicherungstechnik, Verhalten im Ereignisfall. Sie lässt sich anschließend um das dritte Jahr zur Fachkraft aufstocken, ohne noch einmal von vorn zu beginnen.
Die Aufstiegsfortbildung für alle, die bereits in der Branche arbeiten und keine Ausbildung im Beruf haben. Sie setzt Berufspraxis voraus und schließt mit einer IHK-Prüfung ab. Für viele ist das der Weg von der reinen Objekttätigkeit in Aufgaben mit Verantwortung für ein Team oder ein größeres Objekt.
Der Einstieg. Die Unterrichtung bei der IHK dauert 40 Stunden, schließt nicht mit einer Prüfung ab und reicht für einen Teil der Bewachungstätigkeiten aus. Sie ist kein Berufsabschluss, sondern die gesetzliche Mindestvoraussetzung, um überhaupt eingesetzt werden zu dürfen.
Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht. § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung verlangt die bestandene Sachkundeprüfung unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben, für den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken und für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Wer die Prüfung hat, ist deutlich breiter einsetzbar.
Mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung und einen Eintrag im Bewacherregister. Voraussetzung dafür sind Volljährigkeit und die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die die Behörde vornimmt. Für einen Teil der Tätigkeiten kommt die Sachkundeprüfung dazu. Wer eine Ausbildung als Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen hat, erfüllt die Anforderungen bereits.
Die Unterrichtung ist eine 40-stündige Belehrung ohne Prüfung. Die Sachkundeprüfung ist eine echte IHK-Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Für einfache Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung; für die in § 34a Absatz 1a genannten Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben.
Ja, und ein großer Teil der Branche besteht aus Quereinsteigern. Der übliche Weg führt über die Unterrichtung nach § 34a in den Objektschutz oder den Empfangsdienst, später über die Sachkundeprüfung und gegebenenfalls die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft in anspruchsvollere Aufgaben.
Sie dauert drei Jahre und wechselt zwischen Betrieb und Berufsschule. Im Betrieb lernt man den Objektbetrieb kennen, in der Schule kommen Rechtskunde, Sicherungstechnik und Gefahrenabwehr dazu. Zwischendurch steht eine gestreckte Zwischenprüfung an, am Ende die Abschlussprüfung vor der IHK.
Nein, das hängt vom Einsatzbereich ab. Empfangs- und Pfortendienste liegen überwiegend tagsüber, Objektschutz und Revierdienste häufig abends und nachts, Baustellenbewachung oft am Wochenende. Wer feste Zeiten braucht, findet sie eher im Empfangsbereich als im Streifendienst.